Anton pelinka, Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien-Köln-Weimar 2004 (utb)



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Unter Recht versteht man

  • Unter Recht versteht man

  • ein in Systemen organisiertes Normenkonstrukt (herrschaftliche Rechtsordnung mit gesetzgebender Institution = objektives Recht)

  • mit nationalem oder internationalem Geltungsbereich

  • das als öffentliches Recht (auch Strafrecht) und Privatrecht (Zivilrecht) erscheint.

  • Die wichtigsten Rechtsquellen sind Gesetze (mit dem Anspruch der Gerechtigkeit) oder Präjudizien des Case Law (im angloamerikanischen Richterrecht). Die Rechtsprechung erfolgt durch die 3. Gewalt (Jurisdiktion).



Die Rechtsphilosophie unterscheidet:

  • Die Rechtsphilosophie unterscheidet:

  • das positive Recht ("kodifiziertes Recht"): vom Menschen gemacht, durch Rechtsetzung entstanden; trotz Unvollkommenheit und Veränderbarkeit auch gegen das Empfinden Einzelner objektiv gültig (ϑἑσει-Theorie)

  • das Naturrecht: überpositives Recht, ewig gültig, dem menschli-chen Einfluss entzogen; leitet seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ab und kann nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert wer-den. (Politikverbot; φὐσει-Theorie; Beispiel: Menschenrechte)

  • Im Gegensatz zur Moral ist das Recht überindividuell (universell gültig), ausformuliert, heteronom, exekutierbar, am Realen orientiert



Geschichtswissenschaft: untersucht den Ablauf der politischen Geschichte auf der Grundlage von Quellen

  • Geschichtswissenschaft: untersucht den Ablauf der politischen Geschichte auf der Grundlage von Quellen

  • Politikwissenschaften: beschreibt und klassifiziert die früher und heute anzutreffenden Staatstypen und Rechtssysteme und erforscht Bedingun-gen, Ursachen und Folgen der jeweiligen Organisation von Macht.

  • Rechtswissenschaften: untersucht nicht Fakten, sondern interpretiert, erläutert und systematisiert aus sprachlichen Zeichen bestehende Normen und ihre Geltung

  • Im Gegensatz zu den Einzelwissenschaften geht die Staats- und Rechtsphilosophie begriffsanalytisch, methodologisch bzw. normativ vor. Sie sucht Rechtfertigungsgründe der Existenz von Staat und Recht aus Vernunftgründen. Wichtige Fragen: Welches sind die Kriterien des richtigen Inhalts staatlicher Normen? Von wem und nach welchen Verfahren sollen politische Entscheidungen gefällt werden? u.s.w.



Politische Ideengeschichte könnte mit den Anfängen der Menschheit im afrikanischen, asiatischen, präkolumbianisch-amerikanischen etc. Raum beginnen. Traditionellerweise setzt sie aber mit der griechisch-römischen Antike ein.

  • Politische Ideengeschichte könnte mit den Anfängen der Menschheit im afrikanischen, asiatischen, präkolumbianisch-amerikanischen etc. Raum beginnen. Traditionellerweise setzt sie aber mit der griechisch-römischen Antike ein.

  • Polis:

  • Entstanden in Griechenland (Attika) ca. 8/7.Jh.v.Chr. Antiker Stadtstaat, der (vor)demokratisch organisiert war. Nach Vorberatung in Ratsgremien (βουλή) wurde von den Vollbürgern (nur Männer, die Hopliten sein konnten) in einer Volksversammlung (εκκλησία) entschieden. - Merkmale:

  • - plebiszitäre Komponente (für 15-20% der Bevölkerung)

  • - Einengung der Aktivbürgerschaft (keine Frauen, Sklaven)



Eine Reaktion auf den Untergang der attischen Demokratie waren die staatsphilosophischen Werke von Platon und Aristoteles.

  • Eine Reaktion auf den Untergang der attischen Demokratie waren die staatsphilosophischen Werke von Platon und Aristoteles.

  • Platon: Die „Staatsdialoge“ Der Staat (Πολιτεία), Die Gesetze (Νόμοι), Der Staatsmann (Πολιτικός) konstruieren als systematische Kritik an der Demokratie einen Idealstaat mit aristokratischem Dreiständesystem:

  • - Stand der Erwerbstätigen (begehrlicher Nährstand; unten)

  • - Stand der Krieger und Ordnungshüter (emotionaler Wehrstand; Mitte)

  • - Stand der Philosophen (vernunftbegabter Lehrstand; oben)

  • Erziehung ist Grundlage des gesamten Staatswesens.

  • Gerechtigkeit als übergeordnete Tugend wird verwirklicht, wenn jeder "Stand" (Seelenteil) das ihm Zukommende tut (τὰ ἑαυτοῦ πράττειν: v.u.n.o. Mäßigung – Tapferkeit – Weisheit verwirklichen); sie ist nicht einfach nur der Vorteil des Stärkeren (wie Thrasymachos, ein Sophist, behauptet). Die Weisungsbefugnis komme den Philosophen zu, nur sie sollen Könige sein.



Aristoteles schlägt in Πολιτικά (Die politischen Dinge) und der Ἠθικὰ Νικομάχεια (Nikomachische Ethik) die Politie (Bürgerbeteiligungsmodell mit gewählten, nicht mehr gelosten Beamten) als Mischform zwischen Demokratie und Diktatur vor. (Vorbote der Gewaltenteilung; Montesquieu entwickelte seine Ideen – s. u. – im Rückgriff auf Aristoteles.)

  • Aristoteles schlägt in Πολιτικά (Die politischen Dinge) und der Ἠθικὰ Νικομάχεια (Nikomachische Ethik) die Politie (Bürgerbeteiligungsmodell mit gewählten, nicht mehr gelosten Beamten) als Mischform zwischen Demokratie und Diktatur vor. (Vorbote der Gewaltenteilung; Montesquieu entwickelte seine Ideen – s. u. – im Rückgriff auf Aristoteles.)


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