Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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235
240
245
250
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260
265
270
275
als gemischtes Abkommen eingestuft
hat. Damit ist klar, dass sowohl das Euro-
päische Parlament als auch die nationa-
len Parlamente, in Deutschland der Bun-
destag und der Bundesrat, das Abkom-
men beraten und ratifizieren müssen. Das
heißt im Umkehrschluss auch: Wenn ein
nationales Parlament CETA ablehnt, kann
es nicht in Kraft treten.
Einsetzung eines öffentlich-rechtlichen
Investitionsgerichtshofs
: Beim Investiti-
onsschutz haben wir uns dafür ausge-
sprochen und eingesetzt, dass das alte
privatrechtliche ISDS-System abgeschafft
wird. Auf sozialdemokratische Initiative
hin ist es gelungen, den bereits ausver-
handelten Vertragstext an dieser Stelle
nochmals grundlegend zu verändern und
erstmals überhaupt einen öffentlich-
rechtlichen Investitionsgerichtshof zu
etablieren. Damit würden nicht nur die
bisherigen
Investitionsschutzbestim-
mungen zwischen den EU-Staaten und
Kanada, die noch auf dem alten ISDS-
System beruhen, abgeschafft. Der Ge-
richtshof bietet auch die Chance, einen
völlig neuen Standard für einen moder-
nen Investitionsschutz nach rechtsstaatli-
chen Grundsätzen zu schaffen. Die EU-
Kommission hat erklärt, dass dies künftig
die Grundlage für alle EU-Handels-
abkommen sein wird. Das alte ISDS-
System ist damit tot. CETA ist so der
Startpunkt für einen Prozess, an dessen
Ende die Einrichtung eines internationa-
len Handels- und Investitionsgerichtsho-
fes für den globalen Handel stehen sollte
– ein Ziel, zu dem sich die Vertragspartner
im CETA-Abkommen ausdrücklich ge-
meinsam bekennen. Im weiteren Prozess
sollten unbestimmte Rechtsbegriffe ver-
mieden werden. Zudem soll die öffentli-
che Daseinsvorsorge aus dem Streit-
schlichtungsmechanismus
herausge-
nommen werden.
gemischtes Abkommen eingestuft hat.
Damit ist klar, dass sowohl das Europäi-
sche Parlament als auch die nationalen
Parlamente, in Deutschland der Bundes-
tag und der Bundesrat, das Abkommen
beraten und ratifizieren müssen. Das
heißt im Umkehrschluss auch: Wenn ein
nationales Parlament CETA ablehnt, kann
es nicht in Kraft treten.
Einsetzung eines öffentlich-rechtlichen
Investitionsgerichtshofs
: Beim Investiti-
onsschutz haben wir uns dafür ausge-
sprochen und eingesetzt, dass das alte
privatrechtliche ISDS-System abgeschafft
wird. Auf sozialdemokratische Initiative
hin ist es gelungen, den bereits ausver-
handelten Vertragstext an dieser Stelle
nochmals grundlegend zu verändern und
erstmals überhaupt einen öffentlich-
rechtlichen Investitionsgerichtshof zu
etablieren. Damit würden nicht nur die
bisherigen
Investitionsschutzbestim-
mungen zwischen den EU-Staaten und
Kanada, die noch auf dem alten ISDS-
System beruhen, abgeschafft. Der Ge-
richtshof bietet auch die Chance, einen
völlig neuen Standard für einen moder-
nen Investitionsschutz nach rechtsstaatli-
chen Grundsätzen zu schaffen. Die EU-
Kommission hat erklärt, dass dies künftig
die Grundlage für alle EU-Handels-
abkommen sein wird. Das alte ISDS-
System ist damit tot. CETA ist so der
Startpunkt für einen Prozess, an dessen
Ende die Einrichtung eines internationa-
len Handels- und Investitionsgerichtsho-
fes für den globalen Handel stehen sollte
– ein Ziel, zu dem sich die Vertragspartner
im CETA-Abkommen ausdrücklich ge-
meinsam bekennen. Im weiteren Prozess
sollten unbestimmte Rechtsbegriffe ver-
mieden werden. Zudem soll die öffentli-
che Daseinsvorsorge aus dem Streit-
schlichtungsmechanismus
herausge-
nommen werden.
Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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305
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315
320
325
Neue Regeln, mehr Transparenz, verbes-
serte Standards
: Der neue Ansatz eines
Investitionsgerichtshofs sieht u.a. trans-
parentere Verfahren, verbesserte Stan-
dards bei der Auswahl der Richter, klarere
Definitionen von Rechtsbegriffen und ei-
ne Berufungsmöglichkeit vor. Dies sind
wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Es wird im weiteren parlamentarischen
Verfahren genau zu prüfen sein, inwie-
weit insbesondere die Definitionen der
unbestimmten Rechtsbegriffe tatsächlich
bereits hinreichend präzise sind und ob
die Unabhängigkeit der richterlichen Ent-
scheidungen ausreichend gewährleistet
ist. In unserem Konventsbeschluss haben
wir formuliert, dass wir unklare Definitio-
nen dieser Rechtsbegriffe ablehnen. Wir
erwarten, dass die Parlamente diese Fra-
gen, die auch von Teilen der Zivilgesell-
schaft vorgebracht werden, umfassend
prüfen und nötigenfalls Klarstellungen
vor der Ratifizierung herbeiführen.
Parlamentarische Entscheidungshoheit:
Mit Blick auf die regulatorische Koopera-
tion zur Anpassung von Normen und
Standards haben wir die Erwartung for-
muliert, dass hierdurch der politische Ge-
staltungsspielraum von Parlamenten und
Regierungen nicht eingeschränkt werden
darf. Der CETA-Vertrag sieht eine regula-
torische Kooperation auf freiwilliger Basis
und ohne bindende Wirkung auf parla-
mentarische Entscheidungen vor. Er be-
tont zudem das „right to regulate“ der
Vertragsparteien, stellt also klar, dass die
Entscheidungshoheit der Parlamente in
vollem Umfang gesichert ist.
Neue Regeln, mehr Transparenz, verbes-
serte Standards
: Der neue Ansatz eines
Investitionsgerichtshofs sieht u.a. trans-
parentere Verfahren, verbesserte Stan-
dards bei der Auswahl der Richter, klarere
Definitionen von Rechtsbegriffen und ei-
ne Berufungsmöglichkeit vor. Dies sind
wichtige Schritte in die richtige Richtung.
Es wird im weiteren parlamentarischen
Verfahren genau zu prüfen sein, inwie-
weit insbesondere die Definitionen der
unbestimmten Rechtsbegriffe tatsächlich
bereits hinreichend präzise sind und ob
die Unabhängigkeit der richterlichen Ent-
scheidungen ausreichend gewährleistet
ist. In unserem Konventsbeschluss haben
wir formuliert, dass wir unklare Definitio-
nen dieser Rechtsbegriffe ablehnen. Wir
erwarten, dass die Parlamente diese Fra-
gen, die auch von Teilen der Zivilgesell-
schaft vorgebracht werden, umfassend
prüfen und nötigenfalls Klarstellungen
vor der Ratifizierung herbeiführen.
Parlamentarische Entscheidungshoheit:
Mit Blick auf die regulatorische Koopera-
tion zur Anpassung von Normen und
Standards haben wir die Erwartung for-
muliert, dass hierdurch der politische Ge-
staltungsspielraum von Parlamenten und
Regierungen nicht eingeschränkt werden
darf. Der CETA-Vertrag sieht eine regula-
torische Kooperation auf freiwilliger Basis
und ohne bindende Wirkung auf parla-
mentarische Entscheidungen vor. Er be-
tont zudem das „right to regulate“ der
Vertragsparteien, stellt also klar, dass die
Entscheidungshoheit der Parlamente in
vollem Umfang gesichert ist. Bei der Ar-
beit des Gemischten Ausschusses ist si-
cherzustellen und regelmäßig auch gera-
de durch die Parlamente der Vertrags-
partner genau zu prüfen, dass die vorge-
sehene Kontrolle des Gemischten Aus-
schusses transparent erfolgt. Es muss so
sichergestellt sein, dass - wie im Vertrag
angelegt - die Rolle des Ausschusses auf
eine umsetzende und empfehlende Funk-
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