Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend
Margret Voßeler MdL
Einladung
3. Sitzung (öffentlich)
des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend
am Donnerstag, dem 27. September 2012,
vormittags, 10.00 Uhr, Raum E3 - A02.
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Die Einladung geht nachrichtlich an die Mitglieder
des Haushalts- und Finanzausschusses
Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende
Tagesordnung fest:
Tagesordnung
1.
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Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe - BAG-JH)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/128
- öffentliche Anhörung von Sachverständigen (s. Anlagen)
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gez. Margret Voßeler
- Vorsitzende -
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F. d. R.
Monika Pirron
Ausschussassistentin
Anlagen
Verteiler der Sachverständigen
Fragenkatalog
Verteiler der Sachverständigen (eingeladene Sachverständige/Institutionen/Stand: 28. August 2012)
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen
Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen
c/o Städtetag Nordrhein-Westfalen
Köln
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nachrichtlich:
Städte- und Gemeindebund NRW
Düsseldorf
Landkreistag NRW
Düsseldorf
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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o DPWV NRW
Wuppertal
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Bertelsmann Stiftung
Frau Dr. Kirsten Witte
Leiterin Programm Kommunen
und Regionen
Gütersloh
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Stadt Köln
Frau Beigeordnete Dr. Agnes Klein
Dezernat IV Bildung, Jugend, Sport
Köln
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Stadt Gelsenkirchen
Jugendamt
Herr Alfons Wissmann
Gelsenkirchen
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Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut
an der Universität zu Köln
Herr Dr. Michael Thöne
Köln
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Herrn Oberbürgermeister
Thomas Hunsteger-Petermann
Stadt Hamm
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Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Brigitte Mandt
Düsseldorf
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Herrn
Heinz-Josef Kessmann
Direktor des Caritasverbandes für die
Diözese Münster e.V.
Münster
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Fragenkatalog
(Stand: 05.09.2012)
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Wird der Gesetzentwurf in der Gesamtbetrachtung den Konnexitätsanforderungen aus Ihrer Sicht gerecht?
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Wie bewerten Sie die für die Festlegung der Ausgleichszahlungen herangezogenen Berechnungsgrundlagen?
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Ist der vorliegende Gesetzentwurf aus Ihrer Sicht das Ergebnis eines angemessenen Interessensausgleichs?
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An welchen (zentralen) Stellen des Gesetzentwurfs sehen Sie einen Verbesserungs- bzw. Veränderungsbedarf?
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Wie beurteilen Sie die mittel- bis langfristigen finanziellen Auswirkungen auf das Land?
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Für wie realistisch halten Sie die bis in die Jahre 2018/2019 angestellten Kostenfolgeabschätzungen (vgl. hierzu insbesondere Seite 20)?
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Wie hat sich die Tatsache, dass ein Belastungsausgleichsverfahren 2008 nicht stattgefunden hat, auf die bisherige Entwicklung des U3-Ausbaus in NRW ausgewirkt?
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Erachten Sie es als sinnvoll, dieses neue Gesetz bereits im ersten Jahr nach Inkrafttreten (§ 3, Absatz 1) zu überprüfen?
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Wie beurteilen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlung des Belastungsausgleichs zu einer quantitativen und qualitativen Stärkung der frühkindlichen Bildung führt und nicht etwa zur allgemeinen Haushaltsdeckung der Kommunen verwendet wird?
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Wie wird sich Ihrer Einschätzung nach die Erhöhung des Landesanteils von durchschnittlich 35 % auf nunmehr durchschnittlich 55 % auf die Finanzierungsverantwortung der Gemeindehaushalte, der Elternbeiträge und der Trägeranteile auswirken?
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Sehen Sie mittel- oder langfristig positive Auswirkungen des Belastungsausgleichs auf die Situation der Beschäftigten in den Berufsfeldern der frühkindlichen Bildung? Wenn ja, welche?
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Inwiefern wird Ihre Arbeit durch das Gesetz zur Regelung des Kostenausgleiches für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (BAG-JH) erleichtert?
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Wo würden Sie beim Kostenausgleich Prioritäten für einen schnellen U3-Ausbau setzen: Bei den Verwaltungs-, Sach-, Investitions-, Betriebs- oder Personalkosten?
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Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, können Sie sich vorstellen, dass die neuen Gebäude kooperativ genutzt werden können (KiTa, KiGa, Schule, Jugendzentrum)?
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