Gefahrstoffbezeichnung Kobalt und seine Verbindungen Gefahren für Mensch und Umwelt



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Betriebsanweisung

gemäß §14 GefStoffV.

Gefahrstoffbezeichnung

Kobalt und seine Verbindungen


Gefahren für Mensch und Umwelt

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Stoffe kommen in pulverform oder kristallin vor, Farben z.B. metallisch/bläulich-gräulich, Schwacher Eigengeruch

Kobalt und seine Verbindungen können bei Einatmen Schleimhautreizungen, Allergien, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Bei Hautkontakt können allergische Hautreaktionen auftreten.

Einige Verbindungen stehen unter Verdacht, krebserzeugend zu sein.

Wassergefährdender Stoff, langfristige Trinkwassergefährdung bei Eindringen geringer Mengen in Untergrund und Gewässer möglich.



http://www.sicherheit.uni-hd.de/gefahrstoffe/symbole/gef-sym/n.jpg

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln



Allgemeine Hinweise

  • Auf sehr gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz achten, Waschgelegenheiten bzw. Duschbad vorsehen. Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz unbedingt achten. Keine Holzkonstruktionen!

  • Feuerlöscher sichtbar im Arbeitsraum anbringen. Augenspülflasche und Augenbrause bereitstellen.

  • Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.

  • Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf Tagesbedarf einschränken.

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Essen, Trinken, Rauchen und Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.

  • Vorbeugender Hautschutz erforderlich. Vor den Mahlzeiten Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen. Nach der Arbeit Hände und Gesicht mit Wasser und Seife reinigen. Danach mit Hautschutzcreme einreiben.

  • Bei möglichem Stoffkontakt ist Schutzausrüstung zu tragen:

    • Beständige staubdichte Schutzkleidung, undurchlässige Schutzhandschuhe und Schutzbrille mit Seitenschutz.

    • Bei höheren Konzentrationen und unklaren Verhältnissen nur umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät einsetzen.



Verwendung und Lagerung

  • Bei Mischungen vorgeschriebene Reihenfolge und Mengendosierungen beachten.

  • Bei der Lagerung und Aufbewahrung Gebinde dicht geschlossen halten und an einem lüftbaren Ort unter Verschluss oder so aufbewahren, dass nur sachkundige Personen oder deren Beauftragte Zugang haben.

  • Benutzte Geräte nach der Arbeit gründlich und ohne Staubaufwirbelung reinigen. Staub nur mit zugelassenem Sauggerät, feucht oder mit viel Wasser entfernen.

  • Kobalt reagiert sehr heftig u.a. mit Acetylen, Ammoniumnitrat, Brompentafluorid und Wasserstoffperoxid. Das Metallpulver ist z.T. selbstentzündlich an der Luft.

  • Kobaltoxid reagiert heftig mit Wasserstoffperoxid.


Umfüllen und Transport

  • Beim Umfüllen möglichst staubdicht schließende Anlagen mit Abluftfilter einsetzen.

  • Beim Transport in nicht bruchsicheren Gefäßen geeignete Überbehälter benutzen.

Verhalten im Gefahrfall Notruf: (0)112





  • Bei Einbeziehung der Stoffe in einen Brand entstehen reizende bis giftige Zersetzungsprodukte. Entsprechendes Atemschutzgerät anlegen.

  • Eindringen von Löschwasser in Untergrund und Kanalisation verhindern.

  • Umfeld informieren, im Bedarfsfall Feuerwehr rufen.

Erste Hilfe Notruf: (0)112





  • Nach Hautkontakt: Betroffene Haut mit Seife und viel Wasser waschen. Mit dem Stoff verunreinigte Kleidung sofort wechseln und erst nach deren Reinigung wieder benutzen.

  • Nach Augenkontakt: In die Augen gelangte Staubpartikel und Lösung unter fließendem Wasser gründlich ausspülen.

  • Nach Verschlucken: Reichlich Bier mit Zusatz von Natriumsulfat und Aktivkohle nachtrinken lassen.

  • Nach Einatmen: Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich bringen und Frischluft einatmen lassen, umgehend ärztliche Hilfe sicherstellen.

  • Ersthelfer hinzuziehen, Laborleiter/Betreuer informieren.

Entsorgung, Umweltschutz


  • Abfälle nicht in Ausguss oder Mülltonne geben.

  • Reste von Kobalt und verschmutzte Betriebsmittel sind getrennt in verschließbaren gekennzeichneten Gefäßen zu sammeln und der zuständigen Stelle zur Entsorgung bzw. Rückgewinnung übergeben.

  • Entsorgung über das Institut für Physik (Tel. -3013).

Unterschrift:



Datum:

Nummer G/IV (Stand 2014)





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