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1.
Einleitung
Gesüßte Lebensmittel wie Erfrischungsgetränke, Milchprodukte und Süßwaren
sind allgegenwärtig und aufgrund der angeborenen Vorliebe für Süßes beliebt bei
der Bevölkerung, besonders bei Kindern. Kaum einer möchte darauf verzichten.
Dem entgegen steht der Trend, dass Verbraucher zunehmend ein größeres Ge-
sundheitsbewusstsein entwickeln. Die Menschen möchten heutzutage ohne
„Reue“
genießen. Kalorienarm, gesundheitsbewusst und trotzdem süß. So setzte
die Lebensmittelindustrie schon 1977 erste kalorienarme Süßstoffe bzw. solche,
die keine Kalorien besitzen ein, um den Verbraucher und besonders Diabetiker
nicht auf die süßen Sünden verzichten lassen zu müssen.
Acesulfam-K, Cyclamat, Saccharin, Aspartam, Thaumatin, Sucralose, Neohespe-
redin-Dihydrochalon, Stevia und Neotam sind die in der Europäischen Union laut
Zusatzstoffzulassungsverordnung zugelassenen Süßstoffe für die Lebensmittel-,
Arznei- und Kosmetikproduktion. In anderen Ländern gibt es noch weitere zuge-
lassene Süßstoffe wie z.B. den Süßstoff Alitam in Australien und Neuseeland.
Süßstoffe bieten zahlreiche Vorteile, stehen aber auch immer wieder im Verdacht,
gesundheitsschädigend zu wirken. Deshalb werden sie wiederholt Studien und
Tests unterzogen, um die Sicherheit zu prüfen und um aus den Ergebnissen even-
tuell neue Sicherheitsvorkehrungen bzw. Sicherheitsvorschriften abzuleiten.
Besonders dem Süßstoff Aspartam wird wiederkehrend von Wissenschaftlern un-
terstellt,
unter
anderem
Krebs,
Tumore,
Kopfschmerzen,
Allergien,
Methanolvergiftungen, Frühgeburten, Verhaltensänderungen, Leber- und Nieren-
schäden zu verursachen. Die Sicherheit des Süßstoffes und seiner Bestandteile
wurde bereits in diversen Studien bewertet, einschließlich dessen Wirkung auf
verschiedene Subgruppen wie Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene,
übergewichtige Personen, Diabetiker, stillende Frauen und Personen, die den
Gendefekt Phenylketonurie besitzen. Seit der Zulassung von Aspartam wurden
viele klinische und im Labor betriebene Nachforschungen sowie Tierversuchsstu-
dien, Verzehrstudien, epidemiologische Studien und Überwachungsstudien von
Einzelberichten über gesundheitsschädigende Auswirkungen durchgeführt. (SCF,
2002 S. 3f)
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Obwohl die Sicherheit von Aspartam durch die Europäische Behörde für Lebens-
mittelsicherheit (EFSA), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Gemeinsa-
me FAO/ WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe
(JECFA)
und die Behördliche Lebensmittelüberwachung der Vereinigten Staaten (FDA)
überwacht und bislang keine Gesundheitsrisiken festgestellt wurden, berichten die
Medien mit Schlagzeilen wie z.B.
„
Süßstoff Aspartam als Krebserreger. Über
6.000 Lebensmittel beinhalten Zuckerersatz
–
höheres Risiko für Nierenkrebs,
Gehirntumore, Leukämie und Lymphome“
(Der Standard, 2005),
„Aspartam Süß –
und sicher?“
(Stern, 2005) oder
„Süßstoff gerät unter Krebsverdacht. Ist
Aspartam
giftig
?“
(taz, 2005) über Aspartam.
Da das Thema der Gefahr für die menschliche Gesundheit durch den Verzehr von
Süßstoffen nach wie vor eine hohe aktuelle Brisanz hat, beschäftigt sich diese Ba-
chelorarbeit mit der
„Gesundheitliche
n Bewertung von Süßstoffen mit besonderer
Schwerpunktsetzung auf Aspartam
“
anhand von ab dem Jahr 2005 veröffentlich-
ten Studien und Datenerhebungen. Es werden mögliche Gesundheitsgefährdun-
gen durch Süßstoffe und besonders Aspartam betrachtet und diskutiert und ab-
schließend eine gesundheitliche Bewertung der Süßstoffe vorgenommen. Für den
Zeitraum bis 2005 liegt bereits eine Bewertung im Rahmen einer Diplomarbeit vor.
2 Grundlagen
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Grundlagen
2.1. Definition
Süße gebende Inhaltstoffe können unterteilt werden in Zucker, Zuckeraustausch-
stoffe und Süßstoffe. Zucker sind Mono- und Disaccharide wie z.B. Haushaltszu-
cker (Saccharose) oder Traubenzucker (Dextrose). Zuckeraustauschstoffe oder
auch Zuckeralkohole oder Polyole sind hydrierte Mono- und Disaccharide. Bei-
spiele hierfür sind Isomalt, Sorbit und Xylit. Süßstoffe dagegen haben unterschied-
liche chemische Strukturen. Zusammen mit den Zuckeraustauschstoffen werden
Süßstoffe zusammengefasst unter dem Begriff Süßungsmittel. (Sentko, 2003)
Es gibt sowohl Süßstoffe, die entweder synthetisch hergestellt werden als auch
solche, die natürlich vorkommen. Beide Formen zählen zu den Lebensmittelzu-
satzstoffen. Zurzeit sind neun Süßstoffe durch die Europäische Union (EU), wie in
der Einleitung bereits erwähnt, zugelassen (Tabelle 1).
Tabelle 1: In der EU zugelassene Süßstoffe
E-Nr.
Süßstoff
ADI-Wert [mg/kg Körperge-
wicht]
Brenn-
wert
[kcal/g]
Süßkraft [als
Vielfaches
von Saccha-
rose]
nach SCF
nach FDA
E 950
Acesulfam K
0
–
9
5
0
ca. 200
E 951
Aspartam
0
–
40
50
4
ca. 200
E 952
Cyclamat
0
–
7
nicht zugelassen
0
ca. 40
E 954
Saccharin
0
–
5
5
0
ca. 400
E 955
Sucralose
0
–
15
5
0
ca. 500
–
600
E 957
Thaumatin
keine Beschrän-
kung
keine Beschrän-
kung
4
2500
E 959
Neohesperidin
DC
0
–
5
nicht als Süßstoff
zugelassen
~0
ca. 600
E961
Neotam
0-2
18
k.A.
7.000-13.000
E960
Stevia
0-4
4
7
ca.450
Quelle: (DGE, 2007)