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Sektor/Bereich:
Wasserhaushalt/Wasserwirtschaft
Maßnahme Nummer:
W 7
Bezeichnung der Maßnahme:
Anpassung und Ertüchtigung von Hochwasserrückhaltebecken
Beschreibung der Maßnahme:
Im Stuttgarter Stadtgebiet existieren über 50 meist offene Rückhaltebecken, um bei starken
Niederschlägen einen Teil des Oberflächenwassers aufzufangen und zu einem späteren
Zeitpunkt abzuleiten. Viele dieser Stauanlagen liegen abseits asphaltierter Straßen in Wäl-
dern und in Weinbergen. Diese Anlagen bestehen seit mehr als 60 Jahren. Aufgrund neuer
Bestimmungen müssen sie nun sicherheitstechnisch und fachlich überprüft und ggf. saniert
werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Tiefbauamt/SES, Garten-, Friedhofs- und Forstamt, Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Ca. 6 Mio. € Gesamtkosten
Risikopotential:
Mittel
Es kann zu örtlichen Überschwemmungen und damit zu Schäden durch mangelnde In-
standsetzung an den Stauanlagen kommen.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Bis 2020
Stand der Umsetzung:
Vertiefte sicherheitstechnische Untersuchungen nach DIN 19700 für die 9 größten Anlagen
im Stadtgebiet wurden beauftragt und sind durchgeführt. Die bauliche Umsetzung für das
Rückhaltebecken Kienle wurde vorab umgesetzt. Zurzeit werden 46 weitere Anlagen erfasst
und klassifiziert. Davon sind vorläufig 18 vertieft zu überprüfen. Die erforderlichen Vermes-
sungsleistungen konnten für 6 Stauanlagen vergeben werden. Vermessungsleistungen an
weiteren Stauanlagen werden beauftragt, sobald Mittel bereitgestellt wurden.
Hemmnisse:
• Fehlende Finanzmittel
• Fehlendes Personal für den Betrieb
Lösung:
• Mittelbereitstellung
• Stellenschaffung
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Sektor/Bereich:
Wasserhaushalt/Wasserwirtschaft
Maßnahme Nummer:
W 8
Bezeichnung der Maßnahme:
Niederschlagswassergebühr
Beschreibung der Maßnahme:
Mit der Einführung des gespaltenen Gebührenmaßstabs seit dem 01.01.2007 wird neben
dem Schmutzwasserentgelt auch die Niederschlagswassergebühr erhoben. Hiermit werden
die befestigten Flächen, die ans Kanalnetz angeschlossen sind, auch zur Kostentragung für
die Abwasserableitung und -reinigung herangezogen. Gleichzeitig werden ökologisch wir-
kende Maßnahmen wie die Entsiegelung von befestigten Flächen sowie die Rückhaltung
von Regenwasser durch Zisternen und Gründächer durch eine Gebührenermäßigung ge-
fördert. Der Grundsatzbeschluss zur Einführung der getrennten Niederschlagswasserge-
bühr wurde bereits 2004 gefasst (GRDrs 1036/2004). Maßgebende Beschlüsse dazu sind
der Satzungsbeschluss (GRDrs 943/2005) und 2008 die Gemeinderatsdrucksache GRDrs
440/2008, in der über die Einführung und Fortführung des neuen Abwassergebührensys-
tems berichtet wird.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Mittel
Verantwortliche Stelle:
Tiefbauamt/SES
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Ca. 3 Mio. € (gesamt)
Risikopotential:
Gering, höhere Überschwemmungsgefahr bei Starkniederschlägen durch stärkere Versie-
gelung
Zeithorizont für die Umsetzung:
2007 umgesetzt
Stand der Umsetzung:
• Einführung abgeschlossen
• Fortführung wird betrieben
Hemmnisse:
Fehlendes Personal für Beratung der Grundstückseigentümer
Lösung:
Stellenschaffung
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Sektor/Bereich:
Wasserhaushalt/Wasserwirtschaft
Maßnahme Nummer:
W 9.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Sicherung der Belieferung Stuttgarts mit Trinkwasser durch die beiden Zweckverbände Bo-
densee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW)
Beschreibung der Maßnahme:
Stuttgart erhält sein Trinkwasser durch die beiden Zweckverbände Bodensee-Wasserver-
sorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW). In der Vergangenheit haben beide
Zweckverbände mit absoluter Zuverlässigkeit geliefert. Durch die Auswirkungen des Klima-
wandels wie Hitze- und Trockenperioden bei gleichzeitig steigendem Trinkwasserbedarf
steigt die Wahrscheinlichkeit von kritischen Situationen in der Wasserbelieferung durch die
Zweckverbände BWV und LW, die eine Nutzung der vorhandenen Redundanz des Wasser-
bezugs von den beiden Zweckverbänden notwendig machen. Stuttgart ist in der besonde-
ren Lage über zwei Zweckverbände mit Trinkwasser versorgt zu werden. Somit ist die Ge-
währleistung einer sicheren Wasserversorgung auch unter extremen Bedingungen wesent-
lich besser als bei vergleichbaren Großstädten.
Derzeit hält die EnBW Regional AG für Stuttgart ein Bezugsrecht bei der BWV von 1.751 l/s
und bei der LW von 1702 l/s. Dies entspricht in Summe rd. 109 Mio. m³ pro Jahr. Bei einem
derzeitigen Jahreswasserbedarf der Stadt Stuttgart von ca. 42 Mio. m³ sind somit ausrei-
chend Bezugsrechte für Stuttgart vorhanden.
Ausschlaggebend für die Planung und Bemessung von Infrastruktureinrichtungen sind die
Tagesspitzenfaktoren. Der Klimawandel wird tendenziell eine Erhöhung der abzudeckenden
Tagesspitzenfaktoren zur Folge haben. Gemessen am Tagesspitzenfaktor hat die EnBW
Regional AG für Stuttgart den Spitzenfaktor 1,31 (BWV) bzw. 1,27 (LW). Das DVGW-
(Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)-Arbeitsblatt W 410 „Wasserbedarf - Kenn-
werte und Einflussgrößen“ geht bei Städten der Größenordnung Stuttgarts von einem abzu-
deckenden Tagesspitzenfaktor von etwa 1,5 aus. Dies bedeutet, dass die für Stuttgart zur
Verfügung stehenden Bezugsrechte bei BWV und LW bei Verfügbarkeit beider Zweckver-
bände mit 2,58 deutliche Sicherheitsreserven beinhalten und auch im Fall eines Totalaus-
falls einer der beiden „Trinkwasserlieferanten“ ausreichende Reserven > 1,0 bereitstehen.
Diese gilt es zu erhalten.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Gering
Verantwortliche Stelle:
Bodensee-Wasserversorgung, EnBW, Landeswasserversorgung
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Keine zusätzlichen Kosten
Risikopotential:
Gering
Zeithorizont für die Umsetzung:
Ist umgesetzt
Stand der Umsetzung:
Erledigt
Hemmnisse:
Keine
Lösung:
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