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Sektor/Bereich:
Landwirtschaft
Maßnahme Nummer:
L2
Bezeichnung der Maßnahme:
Anpassung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen bzw. der Bewirtschaftung
Beschreibung der Maßnahme:
Zulassung und Unterstützung von Maßnahmen, die dem Anbau landwirtschaftlicher und
gärtnerischer Kulturen dienen, und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei:
• Schaffung von Bewässerungsmöglichkeiten im Gemüse-, Obst- und Weinbau (z. B.
Brunnenbau, Gründung von Beregnungsgemeinschaften und Verlegen von Beregnungs-
leitungen)
• Schutz der Kulturen vor Wettereinflüssen bzw. –extremen (z. B. Hagelnetze und
Kirschenüberdachung im Obstbau)
• Mit der Zunahme an feuchten Wintern sind die Trockenmauern in den Weinbergen ver-
stärkt beansprucht. Die Förderung des Wiederaufbaus der Mauern mittels Naturschutz-
fonds ist für den Erhalt der Trockenmauern unerlässlich. (Verwandtes Thema: Maßnah-
me B 4.3/ Maßnahme Bio 1)
• Einsatz von Hagelfliegern
Einflussmöglichkeit der Kommune:
• Groß, in Fällen, in denen Genehmigungsverfahren erforderlich sind
• Finanzielle Beteiligung bei den Hagelfliegern
Verantwortliche Stelle:
Beteiligte Ämter je nach Genehmigungsverfahren, u. a. Landwirtschaftskoordination/
Obstbauberatung
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Keine bei der Schaffung von Bewässerungsmöglichkeiten und Schutz vor Wettereinflüs-
sen; Trockenmauern: je nach Umfang des Förderprogramms;
Hagelflieger: 35.000 € pro Jahr
Risikopotential:
Reduzierung der landwirtschaftlich genutzten Fläche, Aufgabe von Terrassenlagen
Zeithorizont für die Umsetzung:
Kurzfristig
Stand der Umsetzung:
• Je nach betrieblichem Bedarf
• Hagelflieger sind bereits im Einsatz
Hemmnisse:
Fehlende Finanzmittel für Trockenmauerförderung
Lösung:
Mittelbereitstellung
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Sektor/Bereich:
Wald- und Forstwirtschaft
Maßnahme Nummer:
Fo 1
Bezeichnung der Maßnahme:
Vorbeugender Waldumbau – Erhaltung klimatoleranter Baumarten in unseren Wäldern
Beschreibung der Maßnahme:
Nach derzeitigem Kenntnisstand leiden die Wälder sowohl durch die allgemeine Klimaer-
wärmung (z. B. Auftreten neuer Organismen wie Eichenprozessionsspinner) als auch durch
Witterungsextreme (insbesondere Dürresommer).
Um die Waldfunktionen langfristig zu sichern, müssen in den Wäldern vorbeugend Baumar-
ten eingebracht werden, die nach derzeitigem Kenntnisstand als „klimatolerant“ gelten kön-
nen.
Es sind Baumarten einzubringen, die nach derzeitigem Kenntnisstand auch unter geänder-
ten Klimabedingungen die Lieferung von Holz mit vielseitiger Verwendbarkeit versprechen.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, kann in eigener Zuständigkeit umgesetzt werden
Verantwortliche Stelle:
Garten-, Friedhofs- und Forstamt, je nach Waldgebiet unter Beteiligung Amt für Umwelt-
schutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Offen. Kann erst im Zuge der mittelfristigen Planung im Jahr 2012 ermittelt werden. (Ca.
50.000 -100.000 Euro pro Jahr erscheint nach derzeitigem Stand realistisch, ggf. mehr.)
Risikopotential:
Durch den klimabedingten Ausfall einzelner Baumarten kann es zu einer Einschränkung der
Waldfunktionen kommen.
Insbesondere die Schutz- (Wasser-, Erosions- und Klimaschutz) und Nutzfunktionen (Liefe-
rung hochwertig nutzbaren Holzes) können Einschränkungen erfahren.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Die Umsetzung hat begonnen. Ggf. forcierte Umsetzung kann für Doppelhaushalt 2014/15
vorgesehen werden.
Stand der Umsetzung:
• Schon bisher Förderung von seltenen, Wärme liebenden Baumarten in Waldrändern so-
wie Maßnahmen zur Sicherung der Eichen-Verjüngung
• Muss im Zuge der mittelfristigen Planung evaluiert und nach derzeitiger Einschätzung
ausgeweitet werden
Hemmnisse:
Hoher Verbissdruck durch Rehwild verhindert natürliche Verjüngung von Eichen und selte-
nen Baumarten.
Lösung:
• Überdenken der Jagdverpachtung
• Effektive Regulierung des Rehwildbestandes
• Maßnahmen zum effektiven Schutz entsprechender Verjüngungen gegen Wildverbiss,
ggf. künstliche Verjüngung vornehmen
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Sektor/Bereich:
Verkehr
Maßnahme Nummer:
V 1.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Ausweitung des Winterdienstes im Radwegenetz
Beschreibung der Maßnahme:
Die Anforderungen der Radfahrer hinsichtlich eines befahrbaren Radwegenetzes im Win-
terhalbjahr nehmen zu, da eine ganzjährige Nutzung des Fahrrades gewünscht wird.
Der Winterdienst soll auf getrennt bzw. separat verlaufende Radwege (hierfür werden priva-
te Unternehmen eingesetzt) sowie Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn im winterdienst-
lich betreuten Netz (außer Wohnstraßen ohne Steigung oder Gefälle) ausgeweitet werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart
Kostenschätzung für die Umsetzung:
6.000 €/km und Jahr für Unternehmereinsatz sowie 4.000 €/km für Winterdienst im betreu-
ten Netz mit Winterdienst-Fahrzeugen des AWS
Risikopotential:
Hoch, Personenschaden
Zeithorizont für die Umsetzung:
Kurzfristig
Stand der Umsetzung:
10 km getrennt bzw. separat verlaufende Radwege durch Unternehmer bereits betreut und
Radschutzstreifen z. T. aufgenommen (bei kompletter Aufnahme müssten zusätzliche Fahr-
zeuge beschafft werden)
Hemmnisse:
Fehlende Finanzierung
Lösung:
Mittelbereitstellung