69
Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 4.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Baumkonzeption für den öffentlichen Raum für alle Stadtbezirke
Beschreibung der Maßnahme:
Durch den Klimawandel wird der Anteil der Hitzeperioden größer. Im öffentlichen Raum
kann der Hitzeeffekt am ehesten durch weitere Baumpflanzungen gemildert werden. Auch
die übrigen Wohlfahrtswirkungen der Bäume (CO
2
-Bindung, Sauerstoffproduktion, Fein-
staubbindung, Verdunstungskühle etc.) tragen zu einer Verbesserung des Bioklimas bei.
Aufbauend auf der Konzeption für die Innenstadtbereiche sollen die Fortschreibung der
Baumkonzeption für alle Stadtbezirke in Angriff genommen und damit zusätzliche Bäume im
öffentlichen Raum (Straßen/Plätze) gepflanzt werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Garten-, Friedhofs- und Forstamt
Kostenschätzung für die Umsetzung:
250.000 € im Bearbeitungszeitraum
Risikopotential:
Zusammenhang mit Baumschutzsatzung: ohne Fortschreibung der Baumpflanzkonzeption
fehlen Ersatzstandortvorschläge für zur Fällung freigegebene Bäume, bioklimatische Nach-
teile mit entsprechenden Folgen für menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Zeithorizont für die Umsetzung:
2014 - 2017
Stand der Umsetzung:
Für den Bereich der Baumschutzsatzung (Innenstadt und Bad Cannstatt) stehen für den
Zeitraum 2012 – 2014 jährlich 250.000 € (insgesamt 750.000 €) für neue Baumpflanzungen
und Schaffung von Baumstandorten zur Verfügung. Eine Fortschreibung des Programms in
den Folgejahren für weitere Stadtbereiche ist anzustreben.
Hemmnisse:
Keine
Lösung:
Weitere Mittelbereitstellung ab 2015 erforderlich
70
Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 4.2
Bezeichnung der Maßnahme:
Baumschutzsatzung – Ausweitung auf gesamtes Stadtgebiet
Beschreibung der Maßnahme:
Die seit 1985 bestehende Baumschutzsatzung für die inneren Stadtbezirke und Teile von
Bad Cannstatt soll auf die bebauten Bereiche der Gesamtstadt ausgeweitet werden.
Bäume tragen in vielfacher Hinsicht zur Verbesserung des Bioklimas bei und bedürfen nicht
nur in der Innenstadt eines besonderen Schutzes - über die generellen Schutzregelungen
des Naturschutzgesetzes hinaus.
Die Wohlfahrtswirkungen von Bäumen in klimatischer Hinsicht sind vor allem:
• Aufnahme von Kohlendioxid (CO
2
)
• Abgabe von Sauerstoff
• Absorbtion von Staub
• Verdunstung von Wasser
• Kühlung
• Spenden von Schatten
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Personalkosten: 1 Stelle EG13 und 2 Stellen EG 12 sowie 50.000 € Gutachterkosten p.a.
Risikopotential:
Bioklimatische Nachteile mit entsprechenden Folgen für menschliche Gesundheit und
Wohlbefinden
Zeithorizont für die Umsetzung:
Sofort nach Stellenschaffung und Novellierung der Baumschutzsatzung
Stand der Umsetzung:
Die Novellierung der Baumschutzsatzung liegt im Entwurf vor und wird nach Beschluss des
GR über Stellenschaffungen eingebracht. Die Stellenschaffung ist zwingende Vorausset-
zung für die Ausweitung des Geltungsbereiches auf das gesamte Stadtgebiet.
Hemmnisse:
Fehlendes Personal
Lösung:
Stellenschaffung
71
Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 4.3
Bezeichnung der Maßnahme:
Dachbegrünungen
Beschreibung der Maßnahme:
Ergänzend zum SIM (Stuttgarter Innenentwicklungsmodell) (hier: grünordnerische Stadtqua-
litätsziele) sollten durch einen Grundsatzbeschluss Dachbegrünungen für alle Flachdächer
und flach geneigten Dächer als Standard festgesetzt werden.
Bei öffentlichen Sammelgaragen ist eine Begrünung der Dachflächen als Standardbauweise
vorgesehen und sollte beibehalten werden.
Darüber hinaus sollte das Ende 2009 eingestellte Förderprogramm zur Dachbegrünung des
Garten-, Friedhofs- und Forstamts wieder aufgenommen und mit finanziellen Mitteln ausge-
stattet werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, bei Tiefgaragen Tiefbauamt, Garten-, Fried-
hofs- und Forstamt
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Müssen bei öffentlichen Gebäuden im Einzelfall erhoben werden
Kosten für das Förderprogramm des Garten-, Friedhofs- und Forstamt: 50.000 Euro pro
Jahr
Risikopotential:
Verstärkung des Wärmeinseleffektes durch mangelnde Grünausstattung, dadurch bioklima-
tische Nachteile mit entsprechenden Folgen für menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Zeithorizont für die Umsetzung:
2012, dann laufend
Stand der Umsetzung:
Dachbegrünungen werden standardmäßig in Bebauungsplänen festgesetzt. Die Umsetzung
erfolgt einzelfallbezogen, z. T. nach schwierigen Verhandlungen mit dem Investor.
Hemmnisse:
Das Förderprogramm wurde eingestellt. Personal beim Baurechtsamt zur Kontrolle der Um-
setzung fehlt.
Lösung:
• Bereitstellung Fördermittel
• Stellenschaffung
72
Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 5
Bezeichnung der Maßnahme:
Klimagerechte Standortsuche für kritische Infrastruktur
Beschreibung der Maßnahme:
Werden für kritische Infrastrukturen Standorte gewählt, die von den thermischen Auswir-
kungen des Klimawandels besonders betroffen sind (z. B. Krankenhaus bzw. Pflegeeinrich-
tung), besteht die Gefahr, dass Pflegebedürftige besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Daher sollten bei der Standortsuche für strategisch wichtige Einrichtungen die Kriterien
„Auswirkungen des Klimawandels“ und „Vulnerabilität“ verstärkt berücksichtigt werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Ist im Einzelfall zu erheben; vielfach kostenneutral
Risikopotential:
Bei Pflege- und Krankenhäusern Patientenbeeinträchtigungen
Zeithorizont für die Umsetzung:
Im Bedarfsfall jederzeit möglich
Stand der Umsetzung:
Standortgutachten werden durch das Amt für Umweltschutz teilweise schon erstellt.
Hemmnisse:
Keine
Lösung:
—
73
3.
Weiteres Vorgehen
Das umfangreiche Maßnahmenpaket zur Anpassung an den Klimawandel in Stuttgart
kann nicht gleichzeitig umgesetzt werden. Die Maßnahmen sind zu priorisieren. Dies
erfolgt für jede Maßnahme nach Höhe des zugrunde liegenden Risikos und ihrer je-
weiligen Effektivität hinsichtlich der Risikominderung. Die Priorisierung und Bewer-
tung wird nach einem standardisierten Verfahren (Umweltbundesamt, Dessau, 2010,
www.klimalotse.de) vorgenommen.
Ausgenommen sind dabei Maßnahmen, die nicht konkrete Risiken adressieren, son-
dern die Anpassungskapazität der Stadt insgesamt erhöhen. Dies sind Maßnahmen
im konzeptionellen/planerischen Bereich, deren Umsetzung dringend empfohlen
wird. Sie ermöglichen rechtzeitige Weichenstellungen und verhelfen damit zu konkre-
ten Maßnahmen in den einzelnen Bereichen. Beispielsweise können in einem Rah-
menplan Vorgaben für eine stadtklimagerechte Entwicklung gemacht werden, die
dann anlassbezogen oder im öffentlichen Raum sukzessive durch andere rechtliche
Instrumente umgesetzt werden. Veränderungsprozesse im Bereich der Stadtentwick-
lung können auch klimaschutzrelevante Aspekte berücksichtigen, beispielsweise
können sie ein verändertes Mobilitäts- oder Konsumverhalten begünstigen. Auch die
Optimierung der Gebäudestellungen hinsichtlich passiver solarer Nutzung kann
Thema sein. Bürgerbeteiligungen in entsprechenden Planverfahren bringen dabei
einen gesellschaftlichen Prozess in Gang, der große Chancen bietet.
Diese dringend empfohlenen – z. T. bereits begonnenen - Maßnahmen sind in Tabel-
le 2 aufgelistet:
Tabelle 2
Monitoring „Städtische Wärmeinsel“
G 1
Klimatische Optimierung von Planungen
P 1.1
Rahmenplan Halbhöhenlagen räumlich erweitern
P 1.2
Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
P 2.1
Dichtekonzeption zur Sicherung städtebaulicher und stadtökologi-
scher Qualitäten
P 2.2
Priorisierung von Schwerpunkträumen zum klimagerechten Stadt-
umbau
P 3.1
Baumkonzeption für alle Stadtbezirke
P 4.1
Aufbau eines Monitoringsystems von durch das Klima beeinfluss-
ten Krankheiten
G 5
Umsetzung Verkehrsentwicklungskonzept (VEK 2030)
V 5
Ermittlung von Überflutungsgebieten im Stadtgebiet
W 4
Niederschlagswassergebühr
W 8
Schutzkonzept Quellschüttung
W 9.3
74
Zur Priorisierung und Bewertung der übrigen Maßnahmen werden auf Basis der für
Stuttgart prognostizierten Klimaveränderungen (Klimavariablen) resultierende Risiken
ermittelt, anschließend wird deren Höhe abgeschätzt. Entsprechend der Höhe des
Risikos wird nach A (Maßnahme direkt adressieren), B (beobachten/Maßnahmen
ergreifen) oder C (beobachten/no-regret-Maßnahmen ergreifen) priorisiert. Es erfolgt
eine Zuordnung von Maßnahmen zu den Risiken. Für alle Maßnahmen wird dann ein
Reduktionseffekt bezüglich der verschiedenen Risiken ermittelt. Die errechnete Ef-
fektivität ist also die Summe der Einzeleffekte auf die Risiken. Desweiteren werden
die Maßnahmen beispielsweise hinsichtlich Durchführbarkeit, Nebeneffekte etc.
kommentiert. Das Ergebnis der Priorisierung stellt Tabelle 3 dar:
Tabelle 3
Priorität
Maßnahme
Nummer
Effektivität
A
Vorbeugender Waldumbau
Fo 1
4
Klimagerechte Standortsuche für kritische
Infrastruktur
P5
4
Sommerlicher Wärmeschutz in Gebäuden
B 1
4
Dachbegrünungen
P 4.3
4
Standsicherheit der Neckardämme
W 5
3
Sicherung der Belieferung Stuttgarts mit
Trinkwasser
W 9.1
3
Sicherung der Belieferung Stuttgarts mit
Trinkwasser
W 9.2
3
Ausweitung des Winterdienstes im Radwe-
genetz
V 1.1
3
Versorgung mit Streumittel optimieren
V 1.2
3
Erhöhte Ressourcenbereitstellung im Win-
terdienst
V 1.3
3
Entwässerungsanlagen bei der Stadtbahn
anpassen
V 2
3
Baumschutzsatzung – räumliche Auswei-
tung
P 4.2
2
Informationen der Bevölkerung/Fortbildung
im Gesundheitswesen
G 6
2
Ausrichtung des Gesundheitswesens auf
Klimawandel
G 2
2
Vermehrte Kühlung von Speisetransporten
G 4
2
Schotterbahnkörper in Rasenbahnkörper
wandeln
V 2.1
2
B
Klimaanlagen ÖPNV
V 3
6
Bachrenaturierung
W 3
6
Anbauberatung für angepasste Kulturen
L 1
6
Anpassung landwirtschaftl. Betriebseinrich-
tungen bzw. der Bewirtschaftung
L 2
6
75
Priorität
Maßnahme
Nummer
Effektivität
Erhöhter Schutz der im Freien beschäftig-
ter Arbeitnehmer
G 3.1
5
Erhöhter Schutz in Arbeitsräumen
G 3.2
5
Klimagerechte Ausrüstung von Haltestellen
V 2.2
4
Begrünung an ÖPNV-Haltestellen
V 2.3
4
Anpassung/Ertüchtigung von Hochwasser-
rückhaltebecken
W 7
3
Regenwasserbehandlung
W 6
2
Temperatursimulationen
B 2
2
Bauliche Vorkehrungen gegen Starkregen
B 3
2
C
Leistungsfähigkeit/Verdichtung der Stra-
ßenentwässerung
W 1
4
Straßenbelag an Bushaltestellen
V 4.1
3
Temperaturbeständigere Asphaltmischun-
gen
V 4.2
3
Umsetzung der Bodenschutzstrategie ge-
mäß Bodenschutzkonzept BOKS
Bo2
3
Gefahrenabwehr bei Bodenerosion durch
Starkniederschlag
Bo1
2
Biotopvernetzung
Bio 1
2
Anpassung an Starkwindereignisse
B 4.1
2
Berücksichtigung vermehrter Hagelereig-
nisse
B 4.2
2
Berücksichtigung der Zunahme feuchter
Winter
B 4.3
2
Erhöhte Schneelast
B 4.4
2
Grundwassermanagement
W 2
1
Anpassung an längere Saisonzeiten für die
Freibäder
T 1
1
Eine vertiefte Betrachtung der Priorisierungs- und Evaluierungsprozesse ist in
Anlage 1 möglich. Dabei wird unter der Rubrik „Eintrittswahrscheinlichkeit“ die Wahr-
scheinlichkeit des Eintretens des konkreten Risikos (nicht der Klimaveränderung/des
Wetterereignisses) ohne Anpassungsmaßnahmen abgeschätzt nach den Kategorien
1 = gering, 2 = niedrig, 3 = mittel, 4 = hoch, 5 = praktisch sicher. Unter „Scha-
den/Gefährdungen“ ist das Ausmaß des Schadens zu verstehen, wenn das Risiko
eintritt (1 = geringer Schaden, 2 = kleiner Schaden, 3 = mittlerer Schaden, 4 = großer
Schaden, 5 = sehr großer Schaden). Die Qualität der Abschätzung wird durch die
5 Kategorien „sicher, relativ sicher, gute Schätzung, unsicher, Vermutung“ angege-
ben, das Risiko ist dann rechnerisch das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und
Schaden/Gefährdungen.
Dostları ilə paylaş: |