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Sektor/Bereich:
Verkehr
Maßnahme Nummer:
V 5
Bezeichnung der Maßnahme:
Umsetzung des Verkehrsentwicklungskonzeptes (VEK 2030)
Beschreibung der Maßnahme:
Die Planung und Umsetzung von Verkehrskonzepten oder Verkehrsstrukturplänen erfolgt
mit dem Ziel, städtische Quartiere vom Verkehr zu entlasten und dadurch eine Reduzierung
der Immissionen zu erreichen. Hierbei werden die Zielvorgaben des Flächennutzungsplans
(FNP) sowie des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) zugrunde gelegt.
Das Verkehrsentwicklungskonzept (VEK) aus dem Jahr 2011/12 stellt den Handlungsrah-
men für die Verkehrsplanung der Landeshauptstadt Stuttgart für die nächsten 20 Jahre dar
– Zielhorizont ist das Jahr 2030.
Die Inhalte des VEK fließen in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung und ande-
re Fachplanungen ein.
Die das Angebot einer funktionsfähigen Verkehrsinfrastruktur ergänzenden, wesentlichen
Ziele des VEK sind u. a. Klimaschutz, die Reduzierung der Belastungen durch Luftschad-
stoffe und die Verbesserung des Wohnumfeldes.
Als prioritäre Maßnahmen, die im Zuge einer integrierten Planung umgesetzt werden sollen,
sind hier z. B.
• Begrünung im öffentlichen Raum/zusätzliche Baumpflanzungen und
• Steuerung der in die Innenstadt einfahrenden Verkehre
zu nennen.
Durch die umfangreichen Planungen und Aktivitäten zur Förderung des Fahrradverkehrs
konnte so z. B. der Radverkehrsanteil in Stuttgart in den letzten Jahren von 6 % auf 7 %
erhöht werden, er soll mittelfristig auf 12 % steigen und langfristig 20 % betragen.
Nach den Zielen von FNP, STEK und VEK soll der Anteil des sogenannten Umweltverbun-
des (ÖPNV, Rad, Fuß) gesteigert werden. Zur Zielerreichung sind Maßnahmen aus ver-
schiedenen Handlungsfeldern erforderlich.
Die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs bedeutet einen Rückgang der ver-
kehrsbedingten Wärmeproduktion. Dies dient auch der Anpassung an den Klimawandel.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung mit Amt für öffentliche Ordnung, Tiefbauamt,
Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Differenziert, je nach Maßnahme
Risikopotential:
Stagnierende Immissionswerte, keine weiteren Entlastungen zur Verbesserung des Wohn-
umfeldes
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Zeithorizont für die Umsetzung:
Noch zu bestimmen
Stand der Umsetzung:
Entwurf VEK 2030 liegt vor
Hemmnisse:
• Fehlende Finanzmittel
• Fehlendes Personal
Lösung:
• Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2014/2015
• Stellenschaffung
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Sektor/Bereich:
Tourismus
Maßnahme Nummer:
T 1
Bezeichnung der Maßnahme:
Anpassung an längere Saisonzeiten für die Freibäder
Beschreibung der Maßnahme:
Verlängerung der Saison entsprechend der sich klimatisch entwickelnden Sommerperiode.
Langfristig muss das Angebot im Bäderbereich durch zusätzliche Badeeinrichtungen aus-
gedehnt werden.
Anpflanzung von mehr Schatten spendenden Baumarten in Liegewiesenbereichen (kom-
munale Freibäder), um Besuchern auch an besonders heißen Tagen einen erträglichen
Aufenthalt gewährleisten zu können. Positiver Nebeneffekt: Schutz des Rasens durch mehr
Beschattung.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Zusätzliche Personal- und Betriebskosten – evtl. amortisiert durch höhere Besucheranzahl
Risikopotential:
Höhere Kosten
Zeithorizont für die Umsetzung:
Langfristig
Stand der Umsetzung:
Noch nicht begonnen
Hemmnisse:
Fehlende Finanzmittel
Lösung:
Mittelbereitstellung
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Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 1.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Klimatische Optimierung von Wettbewerbsentwürfen und Bebauungsplanentwürfen
Beschreibung der Maßnahme:
Der gesetzlich geforderte Innenentwicklungsvorrang muss, um den Belangen einer nachhal-
tigen Stadtentwicklung gerecht zu werden, auch den Schutz vor weiterer Überwärmung
dicht bebauter Gebiete berücksichtigen. Eine frühzeitige Prüfung und Bewertung von Ent-
würfen ist notwendig. Zur planerischen Optimierung sind weitere Vernetzung und
Querschnittsdenken erforderlich.
Mit je einer neuen Stelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und Amt für Um-
weltschutz können frühzeitig Entwürfe stadtklimatologisch optimiert werden. Die erforderli-
chen Maßnahmen sind in verbindliche Festsetzungen nach BauGB und BauNVO zu über-
führen.
Bei der Auslobung von Wettbewerben und der Ausarbeitung städtebaulicher Entwürfe ist als
Aufgabe das Thema „klimatisch optimierte Stadtplanung; Anpassung an den Klimawandel“
aufzunehmen und eine entsprechende computergestützte Bewertung der Entwürfe vorzu-
nehmen.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Stellenschaffung: je 1 Personalstelle EG 12 beim Amt für Umweltschutz und beim Amt für
Stadtplanung und Stadterneuerung
Mittel für Gutachten und Vergaben: ca. 25.000 € p. a
Risikopotential:
Verstärkung des Wärmeinseleffektes
Zeithorizont für die Umsetzung:
Fortlaufend nach Stellenschaffung
Stand der Umsetzung:
• Sofern projektbezogen Mittel vorhanden, schon heute beachtet
• Aus personellen Gründen keine systematische Bearbeitung aller Wettbewerbsentwürfe
und Bauleitplanentwürfe
• Sofern Kapazitäten verfügbar, werden Entwürfe mit speziellen Softwareprogrammen si-
muliert
Hemmnisse:
• Fehlendes Personal
• Fehlende Haushaltsmittel
Lösung:
• Mittelbereitstellung ab DHH 2014/2015
• Stellenschaffungen ab DHH 2014/2015