Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/121 16. Wahlperiode 15. 09. 2016 121. Sitzung



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Vizepräsident Oliver Keymis: Die Piratenfraktion hat sich so gefreut an der Rede. Ich überlege gerade, ob wir eine Wiederholung schalten können.

Vielen Dank, Herr Stein. – Es spricht für die FDP-Fraktion Herr Kollege Witzel zum Thema „Solarstromanlagen zum Eigenverbrauch auf landeseigenen Gebäuden“. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Ralf Witzel (FDP):Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Gebäudebereich ist das Thema „Energieeffizienz“ und das Thema „Energieeinsparung“ an sich natürlich ein wichtiges Thema für Bürger, Unternehmen und ebenso im öffentlichen Bereich. Insofern macht es Sinn, dass im Rahmen eines wirtschaftlichen Gebäude- und Liegenschaftsbetriebs und -managements wirtschaftlich sinnvolle Lösungen angestrebt, angedacht und regelmäßig überprüft werden.

Dieser vorgelegte Antrag offenbart ja vonseiten des Antragstellers ein großes Misstrauen gegenüber der aktuellen Geschäftsführung des BLB.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP])

Denn wenn ausdrücklich so viele kleinteilige Feststellungen getroffen und Arbeitsaufträge formuliert werden sollen, dann haben Sie ja wohl wenig Zutrauen, dass die im operativen Geschäft verantwortlich Handelnden das tun, was ökonomisch geboten ist.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Für die FDP-Landtagsfraktion gilt: Das Thema der Überprüfung neuer Energiequellen für Bestandsgebäude und Neubauvorhaben des BLB ist eine Fragestellung, mit der man sich beschäftigen muss, aber sicherlich nicht das Hauptproblem und die Hauptaufgabenstellung des BLB, der sich in den letzten Jahren mit ganz anderen Sachverhalten beschäftigen durfte.

Wir reden immerhin über ein Immobilienportfolio mit 4.600 Gebäuden, eine Mietfläche von rund 10,5 Millionen m² und einen Mietumsatz von über 1 Milliarde €. Der BLB ist die letzten Jahre oftmals mit vielen Bauvorhaben in die Schieflage geraten, mit all den Aufklärungsnotwendigkeiten, die es zu Skandalprojekten gegeben hat, mit katastrophaler Kostenüberschreitung.

Deshalb muss der BLB sicherlich in seiner Hauptaktivität andere geschäftliche Schwerpunkte setzen, als sich zukünftig vorrangig mit der Frage der Fotovoltaik zu befassen.

(Beifall von der FDP)

Am 20. November 2014 hat der Finanzminister auch dem Parlament gegenüber mit Vorlage 16/2453 eine Information zur Neuausrichtung des BLB in einem Zwei-Stufen-Konzept und zur Prioritätensetzung veröffentlicht.

In der ersten Stufe – seinerzeit war dieser Prozess schon abgeschlossen – wurden dringend notwendige Sofortmaßnahmen identifiziert.

In der zweiten Stufe sind dann für die weitere Entwicklung des BLB noch andere Strategiethemenfelder formuliert worden.

Wichtig ist aber, dass es, wie es der Finanzminister an unterschiedlichen Stellen dem Parlament gegenüber mitgeteilt hat, zukünftig keine Investitionsentscheidungen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Risikoanalysen und Alternativprüfungen mehr gibt; denn das ist ein Manko des BLB. Viel Geld des Steuerzahlers ist verbrannt worden, weil eben nicht genügend Sorgsamkeit im Umgang mit öffentlichem Geld praktiziert worden ist.

(Beifall von der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist es uns in diesem Hohen Hause sehr wichtig, dass dieser Wirtschaftlichkeitsgrundsatz des BLB auch zukünftig gilt. Daran muss sich selbstverständlich auch die Frage der jeweils richtigen Ausgestaltung der Energiepolitik ausrichten.

Deshalb ist es schon fragwürdig, wenn Sie in Ihrem Antrag schreiben, bei Neubauvorhaben und umfangreichen Sanierungen sollten Solarstromanlagen als Regelfall geplant und umgesetzt werden. Ob das wirklich für jeden Einzelfall sinnvoll ist, ist die Frage – auch energetisch und nicht nur ökonomisch. Es kann doch sein, dass Sie auch ökologisch betrachtet zu einer sehr viel besseren Energiebilanz kommen, wenn Sie bei bestimmten Gebäuden in bestimmter Lage gar nicht das Thema „Solar“ so weit denken, sondern sich eher überlegen, wie Sie durch Dinge wie Geothermie oder auch andere Energiequellen zu einer Gesamtverbesserung der Energiebilanz kommen.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Sigrid Beer [GRÜNE])

– Frau Kollegin, es gibt bereits heute viele Bauämter, die Neubaugenehmigungen nur dann erteilen, wenn wenigstens eine regenerative Energiequelle planerisch mit vorgehalten wird. Das muss nicht zwingend die Solarzelle sein. Es können durchaus auch andere Energiequellen sein, die vielleicht auch unter ökologischen Gesichtspunkten sehr viel bessere Auswirkungen haben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Strom kann man weiterleiten!)

Uns ist wichtig, dass der BLB in der zukünftigen Ausrichtung seiner Arbeit die richtigen Schwerpunkte setzt. Gerade der aktuelle Fall der JVA in Münster, die aufgrund von Einsturzgefahr geräumt werden muss, zeigt doch, wo eigentlich die Schwerpunkte beim BLB liegen müssen, weil dort die großen Herausforderungen bestehen.

Ein Thema – das gestehen wir Ihnen zu – in der Gesamtplanung des BLB ist auch die Frage von Energielösungen. Es ist aber ein kleines Thema neben sehr vielen anderen wirtschaftlichen Themen, die für das Kerngeschäft des BLB sicherlich noch bedeutender sind. Deshalb lehnen wir heute Ihren Antrag hier ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Witzel. – Für die Piratenfraktion spricht nun Herr Schmalenbach.

Kai Schmalenbach (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich muss hier meine Verwunderung darüber zur Kenntnis geben, dass jetzt anscheinend Finanzpolitiker über Energiepolitik sprechen.

(Zuruf von der SPD: Welche Finanzpolitiker meinen Sie? – Heiterkeit und Beifall von den PIRATEN)

– Gut; das ist in der Tat eine Frage. – Das führt zu einiger Verwirrung beim Zuhören. Das führt vor allen Dingen zu einem extrem innovativen Beitrag von Herrn Stein. Seinen Beitrag kann man wirklich nur innovativ nennen, auch wenn er mit dem Fach nicht viel zu tun hatte.

Aber ich muss sagen, dass Herr Witzel an einem Punkt recht hat. Das ist etwas, worüber ich mir vorher auch Gedanken gemacht habe, als ich diesen Antrag gelesen habe. Er hört tatsächlich bei Solarenergie auf. Ich hätte mir gewünscht, dass man sagt: Man bewertet im Vorfeld, welche Quelle hier wirklich adäquat ist und ob es die Solarenergie ist. – Whatever!

An dem Antrag fehlt mir auch das Weiterdenken. Es fehlt ein bisschen das Konzeptionelle, also die Aussage: Wenn wir schon beim Eigenverbrauch sind – der im Übrigen wirtschaftlich günstiger ist, als den Strom zu beziehen; dies als Hinweis an die Finanzpolitiker –,

(Beifall von den PIRATEN und Wibke Brems [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD)

dann sollte in dem Antrag auch das Speichern vorkommen. Davon wäre ich dann jedenfalls ausgegangen. Leider ist das auch nicht der Fall. Das hat mich ein bisschen gestört; aber okay.

Unter dem Strich kann ich sagen: Am 8. Oktober 2013 haben wir unseren Antrag Drucksache 16/4161 „Umstellung der Stromversorgung der Gebäude bzw. Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen auf elektrische Energie aus regenerativen Quellen“ vorgelegt.

(Zuruf von der SPD: Ohne Debatte!)

– Nein, mit Debatte. – Ihr habt dann „aus Ökostrom“ daraus gemacht. Den Unterschied kennen die Energiepolitiker sehr gut. Das fand ich insgesamt sehr spannend.

Unser zweiter Antrag, der von Rot-Grün abgelehnt wurde, war der Antrag „Vorweggehen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ aus dem Jahr 2014. Darin ging es auch um BLB-Gebäude, nämlich darum, die Ladeinfrastruktur für E-Mobile an BLB-Gebäuden anzubringen.

Daher begrüße ich diesen Antrag hier natürlich. Er ist quasi die direkte Fortschreibung dessen, was wir angefangen haben. Das finde ich schön. Aber mir fehlen darin halt ein paar Dinge.

Ein weiterer Punkt: Herr Krick sagt, NRW solle ein Vorbild sein. Das finde ich eine gute Idee. Ich würde es unterstützen, wenn wir dann auch wirklich dazu stehen würden. Dem widerspricht aber die Ablehnung unseres Antrags von 2014 zu der Ladeinfrastruktur. Wenn man jetzt sagt, man wolle mit gutem Beispiel vorangehen, verstehe ich nicht, warum man das damals nicht getan hat, als man es auf dem Präsentierteller hatte. Und wir haben erhebliche Potenziale, die wir schon lange nicht ausschöpfen. Auch da frage ich mich, warum hier eigentlich nicht mehr kommt.

Interessant fand ich wiederum die Aussage von Herrn Stein, der Antrag suggeriere wirtschaftliche Impulse. Ich glaube, dass der Antrag vor allen Dingen eine Wirtschaftlichkeit von Solarenergie in Bezug auf Landesgebäude suggeriert. Sprich: Der Antrag soll dazu führen, dass wir Energiekosten sparen. Das tut er auch, glaube ich.

Interessant ist tatsächlich, dass Herr Stein daraus eine Rede zu Gott und der Welt gemacht hat.

Ich habe gar nicht alles genau mitbekommen, was er gesagt hat. Es war relativ tumultig wegen der fehlenden oder fremden Inhalte, die da zutage traten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Noch mal zu Herrn Witzel.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

– Doch, doch. Das können wir machen. Sie sagen: Der BLB ist durch gewisse wirtschaftliche Aktivitäten in Schieflage geraten. Er sollte sich wirtschaftlich um andere Dinge kümmern als um Energie.

(Ralf Witzel [FDP]: Nicht vorrangig! – Stefan Zimkeit [SPD]: Er meinte das Landesarchiv!)

– Oder nicht vorrangig. Aber noch mal: Hier geht es nicht um eine wirtschaftliche Aktivität, sondern um Einsparung. Es geht darum, mit einer Anfangsinvestition langfristig Kosten zu sparen. Das muss auch Ihnen, Herr Witzel, zupasskommen.

(Zuruf von der SPD: Ach ja!)

Ansonsten kann ich nur sagen: Das ist ein schöner Antrag, nicht besonders spektakulär, aber lustig. – Danke.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Schmalenbach. – Nun spricht Herr Minister Jäger in Vertretung. Herr Minister Jäger vertritt den Finanzminister Herrn Dr. Walter-Borjans. Habe ich alles richtig gelesen? – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schmalenbach, ich hoffe nicht, dass ich Ihr Weltbild jetzt endgültig zum Wackeln bringe. Jetzt redet auch noch ein Innenminister zur Energiepolitik.

(Beifall von der SPD)

– Herzlichen Dank. – Meine Damen und Herren, mit dem Klimaschutzgesetz NRW und dem Klimaschutzplan setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Dazu kann der Einsatz von Solaranlagen für den eigenen Strombedarf in Landesliegenschaften einen wichtigen Beitrag leisten. Der BLB NRW soll bis Anfang 2017 sämtliche Potenzialflächen für die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf BLB-Gebäuden ermitteln.

Diese Ermittlung wird auch die Flächen auf den Hochschulbauten umfassen. Im Anschluss an die Ermittlung der Flächenpotenziale wird der jährliche Zubau festgelegt. Auch Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, sollen in die Betrachtung mit einbezogen werden.

Bei besonders geeigneten Bestandsgebäuden wird der BLB Solarstromanlagen zur Eigenversorgung auf landeseigenen Gebäuden spätestens bis zum Jahre 2020 installieren. Bei Neubaumaßnahmen, umfangreichen Gebäudesanierungen und größeren Dach-sanierungen werden, soweit mit den planungsrechtlichen Anforderungen vereinbar, Solaranlagen installiert.

Über die Prüfung der Eigenversorgung hinaus werden auch Einspeisungen mit Einspeisevergütung oder Betreibermodelle mit Verpachtung von Dachflächen daraufhin überprüft, ob sie eine ökologische und wirtschaftliche Alternative darstellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zurufe von den GRÜNEN: Bravo!)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag nicht zu überweisen, sondern direkt abzustimmen. Wir stimmen also direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/12856 ab. Wer ist für diesen Antrag? – SPD, Grüne

(Zuruf von den PIRATEN: Wir stimmen auch zu!)

und die Piraten. Wo ist Herr Schwerd? – Nicht da. Also: SPD, Grüne und Piraten sind für diesen Antrag. Wer ist gegen diesen Antrag? – CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 16/12856 mit breiter Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf:

12 Drittes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/12781

erste Lesung

Herr Minister Jäger hat soeben mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. Vielen Dank, Herr Minister. – Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. (siehe Anlage 2)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung_des_Gesetzentwurfs_Drucksache_16/12781'>Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12781 an den Innenausschuss. Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf:

13 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/12782

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat uns mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 3) – Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wird die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12782 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr empfohlen. Wer stimmt dem zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Zweites Gesetz zur Änderung des Beitreibungserleichterungsgesetzes/Kfz-Zulassung

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/12783

erste Lesung

Herr Minister Groschek hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 4) – Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Es wird empfohlen, auch diesen Gesetzentwurf Drucksache 16/12783 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtent



wicklung und Verkehr zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Nein. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.

Ich rufe auf:

15 Entwurf einer Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan

Entwurf einer Verordnung


gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1
Hochschulgesetz
Vorlage 16/3836

Beschlussempfehlung und Bericht


des Ausschusses für Innovation,
Wissenschaft und Forschung
Drucksache 16/12867

Entschließungsantrag


der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/12928

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 5)

Somit kommen wir direkt zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über die Vorlage 16/3836 ab. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung empfiehlt in Drucksache 16/12867, das Einvernehmen zu dem Entwurf einer Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan mit den in der Beschlussempfehlung näher bezeichneten Maßgaben für von der Landesregierung vorzunehmende Änderungen zu erteilen. – Das ist heute einer meiner Lieblingssätze. – Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung, nicht über die Vorlage. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Piratenfraktion.

(Zuruf von den PIRATEN: Wohlwollende Enthaltung!)

Gut, das wird im Protokoll vermerkt: wohlwollende Enthaltung der Piratenfraktion. Das ändert aber nichts am Ergebnis. Das heißt, die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12867 ist mit breiter Mehrheit angenommen und mit den in der Beschlussempfehlung bezeichneten Maßgaben ist das Einvernehmen zur Vorlage Drucksache 16/3836 mehrheitlich erteilt.

Zweitens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/12928 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FPD. Wer enthält sich? – Wohlwollend, wie ich annehmen darf, enthält sich die Piratenfraktion. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/12928 mit breiter Koalitionsmehrheit angenommen.

Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich berufe das Plenum für morgen, Freitag, 16. September 2016, 10 Uhr, wieder ein.

Allen einen schönen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 20:30 Uhr

_______________________________________

*) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht
überprüft (§ 102 GeschO)

Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.

Anlage 1

Zu TOP 5 – „Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (8. ÖPNV-ÄndG)“ – zu Protokoll gegebene Reden



Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:

Mit viel Beharrlichkeit und Ausdauer, aber besonders mit guten Argumenten haben wir es geschafft, dass Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Regionalisierungsmittel für den ÖPNV erhält. Darauf können wir zu Recht stolz sein.

Zwei „Baustellen“ bleiben aber noch:

Die Fortführung des Bundesprogramms des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes über 2019 hinaus muss endlich auch gesetzgeberisch durch den Bund umgesetzt werden, damit große Ausbaumaßnahmen im ÖPNV finanziert werden können.

Und wir brauchen Klarheit über die Nachfolge der Entflechtungsmittel, die auch für den ÖPNV eine wesentliche Bedeutung haben.

Im Rahmen der jetzt bestehenden finanziellen Klarheit wollen wir das ÖPNV-Gesetz anpassen und dabei die zusätzlichen finanziellen Spielräume nutzen.

Wir wollen aber auch die Gelegenheit ergreifen, weitere Regelungen des Gesetzes anzupassen.

Das Gesetz ist bis zum 31.12.2017 befristet und soll nun entfristet werden.

Die SPNV-Pauschale soll erhöht und nach einem objektiven und transparenten Schlüssel auf die drei Zweckverbände verteilt werden.

Dazu muss das Ministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss eine Rechtsverordnung erlassen.

Rechtzeitig zum ersten Beratungsdurchgang des Gesetzentwurfs im Verkehrsausschuss wird den Ausschussmitgliedern auch der Verordnungsentwurf vorliegen.

Darin soll die Mittelverteilung bis zum Jahr 2032 geregelt werden, damit die Zweckverbände die erforderliche Planungssicherheit haben.

Im Gesetz soll klargestellt werden, dass aus den Mitteln für den Schienenpersonennahverkehr auch regionale Schnellbusse finanziert werden können, die den SPNV ergänzen.

Wir wollen die finanziellen Spielräume durch die zusätzlichen Regionalisierungsmittel aber auch für den ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen nutzen.

Der Gesetzentwurf sieht dazu die Erhöhung der ÖPNV-Pauschale ab 2017 um 20 Millionen auf dann landesweit 130 Millionen € vor.

Durch eine weitere Gesetzesanpassung sollen die Möglichkeiten für alternative Bedienungsformen im ÖPNV erweitert werden.

Danach können auch als Gelegenheitsverkehr genehmigte Angebote dem ÖPNV zugerechnet und von den Aufgabenträgern aus den Pauschalmitteln des Landes finanziert werden.

Die ÖPNV-Pauschale soll zu Gunsten des ländlichen Raums mit einem um einen Prozentpunkt höheren Flächenanteil verteilt werden.

Wir wollen in die Regelung zur ÖPNV-Pauschale eine Vorgabe an die Aufgabenträger aufnehmen, dass mindestens 30 % der Mittel für Anreize zum Einsatz moderner und barrierefreier Fahrzeuge bei den Verkehrsunternehmen einzusetzen sind.

Die pauschalierte Investitionsförderung soll wieder auf 150 Millionen € angehoben werden.

Allerdings können wir die Förderung trotz Entfristung des Gesetzes nur bis zum Jahr 2019 verlängern.

Denn uns fehlt die Klarheit über die Nachfolge der Entflechtungsmittel, die zur Finanzierung der Pauschalförderung eingesetzt werden.

Vier zusätzliche Fördermöglichkeiten sollen als Investitionen im besonderen Landesinteresse aufgenommen werden.

Danach sollen Investitionen

zur Erneuerung der Infrastrukturen von Straßen- und Stadtbahnsystemen,

zur sinnhaften Reaktivierung und Elektrifizierung von SPNV-Strecken,

zur Herstellung der Barrierefreiheit von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie

im Bereich der Elektromobilität von Linienbussen

künftig durch das Land gesondert gefördert werden.

Der Gesetzentwurf enthält nicht nur neue Finanzierungsregelungen, sondern auch Vorschriften zur Zusammenarbeit der Zweckverbände untereinander und mit dem Land.

Danach soll das Land eine Schlichterrolle bei Streitigkeiten der Zweckverbände untereinander bekommen und abschließend entscheiden können, wenn keine Einigung zustande kommt.

Für das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse ist ein Weisungsrecht im Einzelfall zur Wahrung der Interessen des Landes vorgesehen.

Darüber hinaus soll künftig das Einvernehmen der Zweckverbände zum Landesnetz auch nicht mehr erforderlich sein.

Die Regelungen zur ÖPNV-Bedarfsplanung sollen leicht modifiziert und die Beachtung der Festlegungen im Bedarfsplan bei der Förderung des Aus- und Neubaus von Schieneninfrastrukturen aus der SPNV-Pauschale und der pauschalierten Investitionsförderung durch entsprechende Ergänzungen sichergestellt werden.

Der Gesetzentwurf stärkt die Rolle des Landes, ohne den kommunalen Aufgabenträgern die notwendigen Gestaltungsspielräume zu nehmen.

Das Land hat ein berechtigtes Interesse, seine Vorstellungen zum SPNV-Landesnetz oder über gezielte Förderungen auch umsetzen zu können.

Schließlich leistet das Land auch einen nicht unerheblichen Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV.

Ein ganz wichtiger Bestandteil der Novelle ist die Vorgabe an die Aufgabenträger, in ihren Nahverkehrsplänen die Anwendung repräsentativer Tarifverträge zu regeln.

Damit wird die Tarifgebundenheit auch für eigenwirtschaftliche Verkehre verbindlich und Lohndumping verhindert.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf die eigenwirtschaftlichen Konkurrenzanträge zu den geplanten Direktvergaben in Hamm und im Bergischen eingehen:

Konkurrenz im ÖPNV darf nicht über Dumpinglöhne stattfinden!

Und „Eigenwirtschaftlichkeit“ darf nicht heißen, dass ein Unternehmen es mal ohne Zuschüsse versucht.

Die Bezirksregierungen haben schon und sie werden weiterhin die Konkurrenzanträge nach Recht und Gesetz prüfen.

Dazu gehört auch die Nachprüfung nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, ob die Leistung auch tatsächlich eigenwirtschaftlich gefahren werden kann.

Die Bezirksregierung Köln hat den Konkurrenzantrag für Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis auf dieser Grundlage abgelehnt.

In Hamm dauert die Prüfung noch an.

Der vorliegende Gesetzentwurf gibt die notwendigen Impulse zur Fortentwicklung eines kundenfreundlichen ÖPNV.

Ich bitte Sie daher um Unterstützung dieses Gesetzesvorhabens.


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