Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/121 16. Wahlperiode 15. 09. 2016 121. Sitzung



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Carsten Löcker (SPD):

Ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge in den Kommunen ist die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs – geregelt ist dies durch das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW.

Die gegenwärtigen Regelungen haben sich in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt – aufgrund der bestehenden Befristung bis zum 31.12.2017 und der vom Bund geplanten, aber noch nicht erfolgten, gesetzlichen Änderungen ist nun jedoch eine Novellierung des Gesetzes erforderlich.

Die Revision des Regionalisierungsgesetzes des Bundes sowie die noch ausstehende Bundesverordnung zur Verteilung der zugehörigen Mittel auf die Länder sorgen dafür, dass die konkrete Ausstattung der Aufgabenträger betreffend ihre Finanzmittel noch nicht feststeht.

Zudem fehlt uns die bereits im September 2015 von der Bundesregierung zugesagte Verlängerung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln durch den Bund in Fortführung der Entflechtungsmittel. Trotz der vorhandenen Planungsunsicherheiten besteht die Notwendigkeit, den kommunalen Aufgabenträgern und denVerkehrsunternehmen finanzielle Planungssicherheit zu geben. Im Bewusstsein dieser Herausforderung bietet der vorliegende Gesetzesentwurf eine passende Antwort – deren wesentlichsten Punkte wie folgt sind:

Erstens: die Aufhebung aller gesetzlichen Befristungen zur Schaffung von Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure.

Zweitens: Die Pauschale für den öffentlichen Personennahverkehr soll – mit einhergehender Veränderung des Verteilungsschlüssels zugunsten des ländlichen Raumes – um jährlich 20 Millionen € angehoben werden.

Mindestens 30% dieser Pauschale sollen dabei einen Anreiz für die Beschaffung barrierefreier Fahrzeuge bieten. Daneben soll der Geltungsbereich des ÖPNVG auch auf solche Verkehre ausgeweitet werden, die personenbeförderungsrechtlich auch als Gelegenheitsverkehre ausgestaltet sein können. Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich des Gesetzes unter engen Voraussetzungen auch auf Personenfähren ausgeweitet.

Drittens sollen vier zusätzliche Fördermöglichkeiten als Investitionen im besonderen Landesinteresse aufgenommen werden. Demnach sollen Investitionen zur Erneuerung der Infrastrukturen von Straßen- und Stadtbahnsystemen, insbesondere zur sinnhaften Reaktivierung und Elektrifizierung von SPNV-Strecken, zur Herstellung von Barrierefreiheit von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen, sowie Investitionen im Bereich der Elektromobilität von Linienbussen künftig durch das Land gesondert gefördert werden.

Viertens – soll der jährliche Mindestbetrag für die pauschalisierte Investitionsförderung auf 150 Millionen € erhöht werden und somit um insgesamt 30 Millionen € steigen. Besondere Relevanz für die Entfristung hat dabei das Jahr 2019, da zu diesem Zeitpunkt sowohl der gerade thematisierte §12 des ÖPNVG, als auch die Bundesförderung nach dem Entflechtungsgesetz auslaufen sollen.

Fünftens sollen die Regelungen zur ÖPNV-Bedarfsplanung leicht modifiziert werden. Die Feststellungen im Bedarfsplan sollen bei der Förderung des Aus- und Neubaus von Schieneninfrastrukturen aus der SPNV-Pauschale und der pauschalisierten Investitionsförderung berücksichtigt werden. Dies ist durch entsprechende Ergänzungen im Gesetz auch sichergestellt.

Letztlich sollen die Zielsetzungsnormen und die Verfahrensvorschriften für die Verkehrsplanung – insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die Beteiligung der Verbände für Menschen, die in ihrer Mobilität oder ihren sensorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind – an das geänderte PBFG angepasst werden und in § 9 aufgenommen werden.

Rolf Beu (GRÜNE):



Warum eine Novellierung des ÖPNVG NRW?

Formal, weil das bisherige mit Ablauf des 31. Dezembers 2017 außer Kraft tritt. Inhaltlich, weil wir den ÖPNV in NRW stärken wollen.

Dankenswerterweise konnte der NRW-Anteil an den Bundesregionalisierungsmitteln nach jahrelangen intensiven Kämpfen erhöht werden.

Diese Mehreinnahmen sollen den Fahrgästen durch zusätzliche Verkehrsangebote bei besseren Standards zu Gute kommen.

So soll die ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 von mindestens 858 Millionen € auf mindestens 1 Milliarde € steigen und die Leistungen nach Abs. 2 von 110 Millionen € auf 130 Millionen €. Die pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 soll von mindestens 120 Millionen € um 25 % auf mindestens 150 Millionen € ansteigen. Außerdem sollen in § 13, was wir sehr begrüßen, vier Landesprogramme etabliert werden:

1: für die Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur. Damit wollen auch wir den Kommunen helfen, ihre Stadtbahnnetze zukunftsfähig auf den Stand der Technik zu bringen.

2: für die Reaktivierung und Elektrifizierung von Bahnstrecken. Mit der Reaktivierung nach vorheriger Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wollen auch wir, wie in anderen Bundesländern mit grüner Regierungsbeteiligung, die größten Fehler des Stilllegungswahns der vormaligen Deutschen Bundesbahn wieder rückgängig machen. Und die Elektrifizierungen sind im Einzelfall nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern dienen auch dem Klimaschutz und durch kürzere Fahrtzeiten infolge höherer Beschleunigungswerte direkt den Fahrgästen.

3: Barrierefreiheit bei Stadtbahn und Bus. Damit wollen auch wir die Kommunen bei der Umsetzung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes unterstützen. Die Herstellung der Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist gerade für uns Grüne ein Ziel, das zeitnah bei Bus und Bahn, bei den Haltestellen und Stationen erreicht werden muss.

4: Elektromobilität im ÖPNV. Gerade der innerstädtische Busverkehr bietet sich in den schadstoffbelasteten Großstädten für eine Umstellung von Diesel- auf Elektromobilität an. Durch regionale Schnellbusse, für die die Zweckverbände nun Aufgabenträger werden können sollen, möchten auch wir den ÖPNV außerhalb der Ballungsräume stärken.

Die Hinwirkungspflicht auf Digitalisierung und die klare Entscheidungsbefugnis beim Landesnetz sind weitere beachtliche Vorschläge im Gesetzesentwurf. Dies gilt gleichfalls für die Einbeziehung alternativer Bedienformen und den auch auf Landesebene objektiveren, transparenteren und nachvollziehbareren Verteilschlüssel.

Kritisch gesehen wird die vorgesehene Befristung der pauschalierten Investitionsförderung auf 2019. Dies würde bedeuten, dass neue, bisher noch nicht eingereichte, gleichfalls wichtige und eigentlich notwendige kommunale Investitionsmaßnahmen nicht mehr bezuschusst werden können. Was dies gerade für Kommunen im Haushaltssicherungskonzept oder im Nothaushalt bedeuten würde, ist nicht nur den Aufgabenträgern bekannt.

Insgesamt aber vielen Dank an das Ministerium für den Gesetzesentwurf. Ich freue mich auf eine spannende und konstruktive weitere Beratung.

Christof Rasche (FDP):



Da wir vereinbart hatten, erst mit der Ausschussberatung in die Debatte einzusteigen, nur einige Sätze zum Gesetzentwurf.

Nach wie vor ist die Situation im SPNV nicht zufriedenstellend; seit der Regierungsübernahme von SPD und Grünen im Jahre 2010 hat sich diese kontinuierlich verschlechtert.

Der SPNV ist unzuverlässig, die Verspätungen haben rasant zugenommen, viele Züge sind überfüllt. In Berufsverkehrszeiten spricht der Verkehrsminister zu Recht von einer Situation, wo sich „Ölsardinen“ aneinander reihen. Er ist jedoch einer der Verursacher dieses Missstandes.

Dass die Bundesregierung von CDU und SPD immer noch nicht die Regionalisierungsmittel in der Summe bedarfsgerecht und regional angemessen zur Verfügung stellt, ist nicht zu fassen.

In NRW schaffen es die Strukturen, angefangen beim Ministerium, nicht, Abläufe transparent und effektiv zu gestalten. Wir werden also darüber diskutieren, ob der Gesetzentwurf zu einer Verbesserung beiträgt.

Die Verbände erwarten aufgrund der Überraschungen in den vergangenen Jahren Planungssicherheit beim Mittelzufluss. Da sollte mehr per Gesetz statt über Verordnung geregelt werden.

Zudem stellen sich die Fragen: Wird die kommunale Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt, wie es die kommunalen Spitzenverbände behaupten, und werden die Interessen von Stadt und ländlichem Raum endlich fair abgewogen?

Fest steht, Rot-Grün muss den Schienenpersonennahverkehr endlich besser organisieren.

Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung natürlich zu.

Oliver Bayer (PIRATEN):



Es freut mich, dass Sie mit dem Gesetzentwurf schon etliche Punkte aufgreifen und umsetzen wollen, die wir in der Enquetekommission zur Zukunft des Öffentlichen Personenverkehrs entwickelt haben.

Von den weit über einhundert Handlungsempfehlungen sind es konkret rund ein Dutzend.

Es geht um notwendige Konzepte, Organisation, Ausbau, Elektromobilität und regionale Schnellbusverkehre.

Es geht um die dauerhafte und substanzielle Verbesserung des ÖPNV.

Da ist es sinnvoll, wenn das zuständige Ministerium sich vor Berichterstellung und vor der abschließenden Debatte Ende des Jahres hier im Haus wichtige Punkte herauspickt und in einen Gesetzentwurf überführt.

Insofern möchte ich mich an dieser Stelle bedanken.

Wir setzen eine Enquetekommission zu einem wichtigen Thema ein, lassen uns von anderen Fraktionen ein bisschen dafür beschimpfen und freuen uns dann alle gemeinsam, wenn das Ministerium es gar nicht erwarten kann, die erarbeiteten Punkte umzusetzen.

Und wir dürfen in Zukunft noch mehr erwarten als kleine Korrekturen.

Wenn der Bericht mit seinen Handlungsempfehlungen zu Ende geschrieben ist, wird das Ministerium noch genügend Gelegenheit bekommen, gute Politik auf der Basis der Ergebnisse einer guten Enquetekommission zu machen. So, genug des Lobs.

Ein bisschen Kritik muss auch sein. Also:

Natürlich ist es zu begrüßen, dass dem ÖPNV etwas mehr Geld zur Verfügung stehen wird.

Geld, das dringend für allfällige Maßnahmen gebraucht wird.

Schade finde ich aber, dass das Land letztlich wieder nur Bundesmittel weiterleitet.

Ein echtes Engagement des Landes fehlt noch immer.

Eine echte Verkehrswende, für die wir stehen und für die doch auch die Regierungskoalition zu stehen behauptet, braucht aber echtes Engagement.

Dabei wissen wir alle hier – gestützt durch verschiedene Gutachten und Kommissionen –, dass der öffentliche Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen ganz dringend Investitionen braucht.

In vielen Kommunen sind die Stadtbahnsysteme so marode, dass es fast schon an ein Wunder grenzt, wenn überhaupt noch ein Regelbetrieb aufrechterhalten werden kann.

In den Kommunen werden gerade die Nahverkehrspläne neu aufgestellt.

Die dafür erstellten Gutachten zeigen die infrastrukturellen Defizite auf und machen deutlich, wie groß die Probleme vor Ort sind.

Die technische Infrastruktur muss dringend grundlegend saniert und modernisiert werden.

Mehrere Milliarden Euro sind dafür in den nächsten Jahren zu investieren.

Gut angelegtes Geld, weil die Funktionstüchtigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs die grundlegendste Bedingung für einen höheren Anteil des ÖPNV ist.

Je mehr Menschen vom Auto auf Busse und Bahnen – auch auf Fuß und Fahrrad – umsteigen, desto besser ist das für die notorisch überlasteten Städte.

Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt ja laufend ihre Prozesse gegen Kommunen, die nicht genug gegen tödliche Luftbelastung tun. Und es ist wirklich

keine Lösung, deshalb die Grenzwerte anzuheben.

Und Fahrverbote brauchen Alternativen.

Sie als Verkehrsminister müssen den Menschen diese Alternative bieten, sonst gefährden Sie den Stillstand von Millionen Menschen.

Sie müssen den ÖPNV massiv auszubauen.

Dafür reicht die ÖPNVG-Novelle noch lange nicht.

Die kommunalen Kosten des Autoverkehrs sind deutlich höher als die des ÖPNV. Die Allgemeinheit zahlt deutlich mehr für den Autoverkehr als für Busse und Bahnen.

Dennoch müssen die ÖPNV-Nutzenden dreimal höhere Preiserhöhungen vertragen als Autofahrende in den letzten Jahren.

Dies gilt es zu ändern.

Als Gesamtkonzept mit dem ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe mit den entsprechenden Standards und entsprechender Finanzierung.

Was außerhalb der Finanzierungsfragen und struktureller Fragen fehlt, ist ein von der Politik vorgegebenes übergeordnetes Ziel.

Es fehlen klare Ziele, eine klare Darstellung, was der ÖPNV erreichen soll und was erreicht werden muss, damit die Ziele erfüllt sind.

Die Städte, Zweckverbände und Verkehrsbetriebe müssen sich daran orientieren können. Auch an konkreten Zahlen.

Solange für ein Unternehmen nur wichtig ist, die Fahrkilometer abzuspulen und Fahrgäste nur lästig und teuer sind …

Solange ein fahrscheinfreier Nahverkehr mit der Begründung abgelehnt wird, dass das nicht ginge, weil ja dann viel mehr Menschen Bus und Bahn fahren würden …

. solange ist klar, dass die Politik ihre sozialen, klimapolitischen, gesundheitspolitischen und verkehrspolitischen Ziele noch nicht in die Praxis übertragen konnte.



Das aber muss passieren.

Der vorgelegte Gesetzentwurf scheint insgesamt ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Aber das ÖPNV-Gesetz erzählt auch noch lange nicht die ganze Geschichte.

Anlage 2

Zu TOP 12 – „Drittes Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ – zu Protokoll gegebene Rede

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales:



Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Ermächtigungen geschaffen werden, die den Kreisordnungsbehörden und den großen kreisangehörigen Städten die Überwachung von Verkehrsverboten ermöglichen, die zum Schutz von Brücken- und Tunnelbauwerken angeordnet werden müssen.

Der festgestellte Sanierungsbedarf im Bereich der Straßenbrücken wird in den kommenden Jahren zu Verkehrsbeschränkungen und -verboten führen, deren Überwachung die polizeilichen Ressourcen überfordern würde.

Die neuen Befugnisse sollen die bestehenden polizeilichen Überwachungsbefugnisse ergänzen. Sie sind auf eine automatisierte Erfassung der Verkehrsverstöße gerichtet und können je nach Bedarf mit stationären oder mobilen Anlagen wahrgenommen werden.

Soweit es um die Überwachung der Verbote auf Brücken in der Baulast des Bundes oder des Landes geht, wird das Land die Kosten für Beschaffung und Betrieb der erforderlichen Anlagen übernehmen.

Neben der Befugnis zur Überwachung von Verkehrsverboten zum Schutz der Straßeninfrastruktur soll auch die Möglichkeit zur Überwachung von Verkehrsverboten, die aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erfolgen, geschaffen werden.

Anlage 3

Zu TOP 13 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen“ – zu Protokoll gegebene Rede

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:



Bei dem Gesetzentwurf geht es ausschließlich um zwei redaktionelle Anpassungen:

Zum einen wird mit dem Änderungsgesetz

§ 15 Absatz 3 WFNG NRW an die Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) und den damit einhergehenden Änderungen des Sozialgesetzbuches XI mit künftig 5 Pflegegraden (statt bisher 3 Pflegestufen) angepasst,



zum anderen

wird bei der Verweisung in § 36 Absatz 1 Satz 4 WFNG NRW eine redaktionelle Klarstellung vorgenommen.



Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) mit den damit verbundenen Auswirkungen auf Inhalte des Sozialgesetzbuches XI zum 01.01.2017 hat die bisherigen drei „Pflegestufen“ in fünf „Pflegegrade“ umgewandelt.

Dies macht eine Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) erforderlich, denn § 15 Absatz 3 WFNG NRW mit den darin im Rahmen der Einkommensprüfung zu berücksichtigenden anrechnungsfreien Beträgen bei häuslicher Pflegebedürftigkeit nach den derzeitigen 3 Pflegestufen oder dem Grad einer Behinderung entspricht ab dem 01.01.2017 nicht mehr dem dann geltenden Recht.

Ab 01.01.2017 werden das Vorliegen und die Schwere der Pflegebedürftigkeit mit einem neuen, pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstrument ermittelt.

Allerdings werden im neuen System nicht ausdrücklich die unterschiedlichen Fälle des Grads der Behinderung einem Pflegegrad zugewiesen.

Deshalb müssen zum einen

die bisher im WFNG NRW enthaltenen „sozialen Komponenten“ der Berücksichtigung auch allein einer Behinderung im Rahmen der Einkommensprüfung trotz des neuen Systems erhalten bleiben (denn nicht jeder Schwerbehinderte beantragt auch einen Pflegegrad),



zum anderen müssen

auch Fälle der Kombination eines Pflegegrades mit einer Schwerbehinderung – wie bisher – durch erhöhte Freibeträge bedacht werden.



Nur so wird eine sonst mögliche Schlechterstellung durch Anwendung allein des jeweiligen Pflegegrades ausgeschlossen.

Die im Gesetzentwurf angepassten Regelungen in § 15 Abs. 3 umfassen daher

sowohl die Umstellung auf das neue System der 5 Pflegegrade (statt der bisherigen 3 Pflegestufen),

die Übernahme der Freibeträge für eine ausschließliche Schwerbehinderung und

die Festlegung von Freibeträgen für die Kombination beider Sachverhalte.



Die beteiligten kommunalen Spitzenverbände, die Verbände der Wohnungswirtschaft und der Mieterbund haben zugestimmt.

Die Beratungen im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr sollten daher unstreitig sein und ein rechtzeitiges Inkrafttreten ermöglichen.

Anlage 4

Zu TOP 14 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Beitreibungserleichterungsgesetzes/Kfz-Zulassung“ – zu Protokoll gegebene Rede

Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr:



Seit dem Jahr 2006 werden aufgrund des vorliegenden Gesetzes von den Zulassungsbehörden nur noch Zulassungen von Fahrzeugen durchgeführt, wenn die Antragsteller vorher alle rückständigen Verwaltungsgebühren aus früheren Zulassungsvorgängen beglichen haben. Das Gesetz wurde nach seiner Evaluierung ab dem Jahr 2011 unverändert weiterhin angewendet und läuft nun aufgrund der vorhandenen Befristung zum Jahresende aus. Mittlerweile haben die meisten Länder ebenfalls eine entsprechende Regelung geschaffen.

Diese gesetzliche Regelung hat für die Kommunen eine Rechtssicherheit geschaffen, die es so vorher nicht gab. Den Kommunen wurde ein spürbarer Rückgang bei den Rückstandsfällen und dadurch eine erhebliche Entlastung bei der Arbeitsbelastung der Vollstreckungsstellen verschafft. Gerade in einer Zeit, in denen den Kommunen zusätzliche erhebliche finanzielle Lasten übertragen werden, bietet dieses Gesetz die Möglichkeit, den Kommunen eine Entlastung zu verschaffen.

Aufgrund seiner erfolgreichen Anwendung in der Verwaltungspraxis und den weiterhin entstehenden Verwaltungsverfahren aufgrund von zwangsweisen Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen in den Kommunen erscheint eine Befristung nicht mehr zeitgemäß. Die Kommunen benötigen dieses Gesetz zur dauernden Anwendung und damit letztendlich zur Reduzierung ihres Verwaltungsaufwandes.

Anlage 5

Zu TOP 15 – „Entwurf einer Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan“ – zu Protokoll gegebene Reden

Dietmar Bell (SPD):



Das im Jahr 2014 verabschiedete Hochschulzukunftsgesetz formuliert ein verändertes Verständnis der Governance zwischen den Hochschulen, der Landesregierung und dem Parlament. Nach einer Zeit der weitestgehenden Autonomie auch in Fragen der Definition von Hochschulentwicklungszielen wird die Festlegung genereller Zielsetzungen der Hochschulentwicklung in die gemeinsame Verantwortung von Hochschulen, Landesregierung und Parlament gelegt. Dieses Verständnis findet seine Ausprägung in dem Instrument des Hochschulentwicklungsplans. Die einschlägige Formulierung im Gesetz lautet dabei wie folgt:

„§ 6 (2) Zur Steuerung des Hochschulwesens beschließt das Ministerium auf der Grundlage vom Landtag gebilligter Planungsgrundsätze den Landeshochschulentwicklungsplan als Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Landtag und kommt damit der Verantwortung des Landes für ein angemessenes Angebot an Hochschulleistungen nach. Gegenstand des Landeshochschulentwicklungsplans können insbesondere Planungen betreffend ein überregional abgestimmtes und regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine ausgewogene Fächervielfalt, die Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazitäten sowie Fragen der Forschung sein. Für die Hochschulentwicklungsplanung ist der Landeshochschulentwicklungsplan verbindlich. Auf allen Stufen der Entwicklung des Landeshochschulentwicklungsplans werden die Belange der Hochschulen, insbesondere ihre Hochschulentwicklungspläne, angemessen berücksichtigt (Gegenstromprinzip). Das Ministerium berichtet dem Landtag über die Ausführung des Landeshochschulentwicklungsplans in der Mitte seiner Geltungsdauer.“

Der Hochschulentwicklungsplan, der das Parlament im April erstmals erreicht hat, ist diesem hohen Anspruch vollumfänglich gerecht geworden. Der Beteiligungsprozess war vorbildlich, die eingeworbene externe Expertise hochwertig und die Transparenz des Entstehungsprozesses immer gegeben. Ich will mich deshalb an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit bedanken.

Dass dies keine gefärbte Meinung von mir ist, hat auch die Anhörung am 1. Juni deutlich gemacht. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin beispielhaft Herrn Müller vom Centrum für Hochschulentwicklung: „Die Landesplanung ist unter den Aufgaben, die ein Wissenschaftsministerium hat, fast so eine Art Königsdisziplin und eine ganz hohe Kunst. Da kann man vieles falsch machen. Ich finde, der vorliegende Entwurf macht ziemlich vieles richtig.“

Es war Wunsch der Hochschulen, dass sich auch das Parlament mit den Inhalten des Landeshochschulentwicklungsplanes befasst und inhaltliche Vorstellungen einbringt. Dies haben wir getan und Inhalte von Anhörungen zu verschiedenen Fragestellungen in den im Ausschuss diskutierten Maßgabenbeschluss einfließen lassen. Ich möchte drei Schwerpunkte hervorheben:

Beim Thema Digitalisierung haben wir eine ambitioniertere Agenda vorgeschlagen. So fänden wir es hilfreich, wenn jede Hochschule eine Digitalisierungsstrategie entwickelt und auch in der Frage der Digitalisierung der Lehre eine ambitionierte und auch auf Nachhaltigkeit festgelegte Strategie entwickeln wird.

Die Sanierung der Infrastruktur benötigt auch in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen. Ich zitiere hierzu aus der Anhörung den Sprecher der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten, Herrn Kischkel: „Auch das Auflegen des Hochschulbaukonsolidierungsprogramms ist ein ganz großes politisches Verdienst. Es wird den Sanierungsrückstand aber nicht beenden.“ Aus diesem Grund haben wir die Notwendigkeit der weiteren Investitionen in Sanierung und Modernisierung der Hochschul-infrastruktur stärker betont.

Das Thema „Gute Arbeit“ an den Hochschulen hat uns in den letzten Jahren intensiv beschäftigt. Wir wünschen uns, dass die Priorisierung erhalten bleibt und dass die Regelungen über die Beschäftigungsbedingungen konstruktiv weiterentwickelt werden.



Ich möchte daher heute dafür werben, dass der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft und Forschung zugestimmt wird, und freue mich auf die Implementierung des Landeshochschulentwicklungsplanes.

Ebenso möchte ich auf den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen hinweisen und für eine breite Zustimmung zu diesem werben. In dem Antrag beschreiben wir die Eckpunkte und den Mehrwert des Landeshochschulentwicklungsplans. Wir gehen auch auf die Verknüpfung mit der Hochschulvereinbarung ein. Denn wir haben den Wissenschaftsetat seit 2010 um über 40 % gesteiger – was einzigartig ist – und planen mit der Hochschulvereinbarung eine weiterhin sichere Finanzierung der Hochschulen bis 2021. Dadurch wird der heute zur Abstimmung vorliegende Entwicklungsplan sehr gut umgesetzt werden können.

Wir beschreiben im Entschließungsantrag zudem auch, dass es uns bewusst ist, dass die im Landeshochschulentwicklungsplan beschriebene Verschiebung der Aufnahmekapazitäten nach Auslaufen des Hochschulpaktes hin zu einem Verhältnis von 40 zu 60 zwischen Fachhochschulen und Universitäten aus gegenwärtiger Sicht eine Anpassung der Grundfinanzierung der Fachhochschulen erforderlich macht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sicher, dass dieser Hochschulentwicklungsplan Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben wird. Er ist ein gelungenes Beispiel für ein konstruktives und partnerschaftliches Miteinander der Akteure, die ein gemeinsames Ziel anspornt: NRW als bedeutendste und profilierteste Wissenschaftsregion weiter positiv-dynamisch zu entwickeln.


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