Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/121 16. Wahlperiode 15. 09. 2016 121. Sitzung



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Klaus Kaiser (CDU):

Um die Entscheidung vorwegzunehmen: Wir werden die Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) ablehnen!

Dafür hat uns auch die Anhörung gute Gründe geliefert. Dass wir und die Koalition zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, muss nicht verwundern, auch weil SPD und Grüne sich noch in der Auswertung im Ausschuss alle Mühe gaben, die Experten nur dann so lange zu zitieren, wie es ihnen in die Argumentationslinie passte. Da wurde schon mal ein wesentlicher Satz unter den Tisch fallen gelassen oder nur zur Hälfte zitiert.

So sprach die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen mit Blick auf die Einigung zum LHEP beispielsweise vom „kleinsten gemeinsamen Nenner“ und kritisierte die ungenauen Formulierungen im Text, besonders was die künftige Aufteilung der Studierendenschaft von 60:40 zwischen Universitäten und Fachhochschulen angeht.

Dr. Roland Kischkel von der Arbeitsgemeinschaft der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten NRW plädierte für mehr Ehrlichkeit. Wenn man die Maßnahmen des LHEP ehrlich umsetzen wolle, müsse es auch entsprechende Ressourcen geben. Besonders auf die befristeten Beschäftigungsverhältnisse wies Kischkel hin, aber auch auf Infrastruktur, Diversität und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wo NRW nur im hinteren Drittel deutschlandweit rangiert.

Oder Matthias Neu von der Landespersonalrätekonferenz (LPK) der wissenschaftlich Beschäftigten an den Hochschulen NRW. Er wies wie die anderen LPK-Vertreter darauf hin, dass der LHEP zwar grundsätzlich befürwortet werde, „aber an vielen Stellen Konkretisierungen und ein hohes Maß an Verbindlichkeiten, gerade im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse“ fehle.

Jubelnde Zustimmung hört sich anders an. Deshalb empfehle ich allen das Lesen des gesamten Anhörungsprotokolls. Denn dann wird man feststellen, dass die angehörten Experten immer wieder Kritik äußerten, dass sie auf die mangelhafte Konkretheit des LHEP verwiesen und die Sorge zu Protokoll gaben, dass die seitens der Landesregierung geforderten Maßnahmen nicht mit entsprechenden finanziellen Mitteln untermauert werden.

Was dem LHEP an Konkretheit, Ehrlichkeit und Freiheit fehlt, macht er mit Plattitüden, Allgemeinplätzen, Selbstverständlichkeiten und dem Wunsch, alles zentral steuern zu wollen, problemlos wett.

Die Entscheidung, die Sie heute mit Ihrer Mehrheit treffen werden, ist nichts anderes als ein parlamentarisches Feigenblatt. Sie geben der Landesregierung eine Blankovollmacht und verabschieden sich weiter von der Kontrolle der Exekutive.

Unsere Grundkritik bleibt daher bestehen. Das sogenannte „Hochschulzukunftsgesetz“ sieht vor, dass das Wissenschaftsministerium auch gegen den Widerstand einer Hochschule einen eigenen Hochschulentwicklungsplan einführen kann (§ 16 Abs. 1a).

So kann das Ministerium auch auf die Ziele und Schwerpunkte einer Hochschule und inhaltlich Einfluss auf Lehre und Forschung ausüben. In Verbindung mit den Rahmenvorgaben, die den Zugriff auf Personal und Haushalt einer Hochschule ermöglichen, ist es dem Ministerium ohne parlamentarische Kontrolle möglich, die Wissenschaftsfreiheit zu unterlaufen und politisch zu steuern.

Das ist nicht unsere Vorstellung von guter Wissenschaftspolitik! Deshalb lehnen wir ihren LHEP auch entschieden ab!

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE):



Der Landeshochschulentwicklungsplan ist das zentrale Steuerungsinstrument des Landes für die Weiterentwicklung des Gesamtprofils der 30 öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen.

Er definiert die grundsätzlichen, strukturellen Leitlinien für die Hochschulpolitik des Landes. Dabei greift er keineswegs in die Detailplanungen einzelner Hochschulen ein, sondern beschränkt sich auf übergeordnete, landesweite Ziele.

Wir haben mit dem Hochschulzukunftsgesetz ein klar definiertes Verfahren für die Aufstellung von strategischen Zielen verabredet, an dem Landesregierung, Landtag und Hochschulen gemeinsam beteiligt sind. Nach Verabschiedung durch das Parlament soll der Landeshochschulentwicklungsplan für die kommenden fünf Jahre sowohl Richtschnur sein für die Landesregierung als auch den Rahmen bilden für die Aufstellung der einzelnen Entwicklungspläne der Hochschulen.

Selten habe ich erlebt, dass sich Sachverständige in einer Anhörung so außerordentlich zufrieden gezeigt haben mit einem Projekt wie mit dem Entwurf der Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan. Die Planungsgrundsätze, die u. a. ein überregional abgestimmtes und regional ausgewogenes Leistungsangebot, eine ausgewogene Fächervielfalt, die Studiennachfrage, die Auslastung der Kapazitäten sowie Fragen der Forschung umfassen, stoßen also in den Hochschulen auf breite Zustimmung.

Für die Landesrektorenkonferenz der Universitäten hat beispielsweise Herr Prof. Dr. Sagerer festgestellt:

„Wie wir dargelegt haben, haben die Universitäten keine grundsätzlichen inhaltlichen Änderungswünsche am vorliegenden Entwurf. Insgesamt betrachten wir das Papier als ausgewogen. Der Rahmen, der den Universitäten durch den Landeshochschulentwicklungsplan für die jeweiligen individuellen Hochschulentwicklungspläne gesetzt wird, erscheint uns zielführend.“

Und auch die Fachhochschulen kommen zu einer ähnlichen Bewertung. Prof. Dr. Marcus Baumann sagt:

„In diesem Prozess ist sehr intensiv diskutiert worden. Was jetzt vorliegt, ist die gemeinsame Meinung aller Hochschulen. Das ist das, auf was wir uns geeinigt haben. Darauf sind wir eigentlich auch stolz, zumal auch andere Gremien und andere Stärken, die etwas zu diesem Prozess beigetragen haben, sehr substanziell und positiv dafür gesorgt haben, dass ein wirklich vertretbares Stadium erreicht worden ist.“

Natürlich ist auch eine ganze Reihe von Anregungen aus den Hochschulen gekommen, die wir in der Beschlussempfehlung für den Ausschuss und im vorliegenden Entschließungsantrag gerne aufgriffen haben. Es wurden neben dem Thema Digitalisierung vor allem Fragen der Finanzierung angesprochen – hinsichtlich der Grundfinanzierung, der infrastrukturellen Ausstattung, aber auch der Kapazitätsverteilung von 60:40 zwischen Universitäten und Fachhochschulen. Klar ist, dass hierfür nicht der LHEP, sondern der Landeshaushalt und die Hochschulvereinbarung die richtigen Orte sind.

Wie Sie wissen, wird der Landeshochschulentwicklungsplan parallel mit der Hochschulvereinbarung auf den Weg gebracht. Letztere soll die finanzielle Planungssicherheit unserer Hochschulen nahtlos gewährleisten und mit der Laufzeit und den Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplanes synchronisiert werden. Hochschulvereinbarung und Entwicklungsplan werden gleichzeitig in Kraft treten und umgesetzt werden.

Und in diesem Zusammenhang sind wir stolz darauf, dass wir die Mittel für die Hochschulen trotz der schwierigen Haushaltslage in den letzten Jahren kontinuierlich und erheblich steigern konnten – übrigens im Gegensatz zu den Kürzungen der Hochschuletats in verschiedenen anderen Bundesländern. Das Land investiert 2017 über 8,4 Milliarden € in Lehre und Forschung. Das sind 44 % mehr Mittel als 2010, also zu einem Zeitpunkt, zu dem Schwarz-Gelb noch in Regierungsverantwortung war.

Mit der „Hochschulvereinbarung NRW 2021“ wird der gemeinsame Rahmen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum Jahr 2021 fortgeschrieben.

Das Land stellt dem Hochschulbereich einschließlich des Medizinbereichs für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung auf Basis des Jahres 2016 zur Verfügung.

Damit werden die seit über einem Jahrzehnt aufgrund des „Qualitätspakts“ und des „Zukunftspakts“ verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen für weitere fünf Jahre gesichert. Dies versetzt die Hochschulen im Land in die Lage, ihre erfolgreiche Arbeit fortzusetzen. Deshalb möchte ich gerne alle Fraktionen im Parlament darum bitten und Ihnen auch die Gelegenheit geben, mit uns zusammen der jetzt vorliegenden Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan zuzustimmen.

Angela Freimuth (FDP):



Wir stellen heute fest: Mit dem Hochschulzukunftsgesetz hat die rot-grüne Landesregierung zwar die Hochschuldaumenschraube auf den Weg gebracht, setzt sie aber noch nicht ein, und ein Durchatmen aus der Hochschulszene ist zu hören. So schlimm, wie es theoretisch möglich wäre, kommt es nicht. Dieser Landeshochschulentwicklungsplan wird von den Hochschulen positiv zur Kenntnis genommen, weil er sie in der Arbeit nicht weiter behindert.

Ein großer Wurf ist es aber nicht. Professor Baumann hat es in der Anhörung sehr gut auf den Punkt gebracht: „Man kann sich leicht vorstellen, dass Ihnen jetzt der kleinste gemeinsame Nenner vorliegt.“

Reicht der Anspruch, keinen Schaden anzurichten? Warum, fragt sich der geneigte Beobachter, wurden wie in einem Selbstbedienungsladen Kompetenzen für die Landesregierung geschaffen, die jetzt keinerlei Beachtung mehr finden? Kein Missverständnis: Gott sei Dank.

Aber wieso wurden Hochschulen und Ministerium dann unnötigerweise damit beschäftigt?

Der Landeshochschulplan ist mit seinen überlappenden neun Handlungsfeldern und sieben Entwicklungsprioritäten „verwirrend“ und lässt eine gute „Lesbarkeit“ vermissen. Zu diesem Urteil kommt beispielsweise auch das Centrum für Hochschulentwicklung in seiner schriftlichen Stellungnahme. Der Landeshochschulentwicklungsplan ist ein Flickwerk, ohne große Ambitionen geschrieben, der auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht werden musste.

Ja, er macht wohl nix kaputt, aber inhaltlich beantwortet der LHEP viele Fragen nicht und lässt noch Luft nach oben.

Kritisch zu sehen sind die Formulierungen zur Steigerung des Studienerfolgs.

Eine Bemessung allein anhand der „Schwundquoten“ ist nicht sachgerecht, da ein Studienortwechsel z. B. nach Oxford, Harvard oder Stanford eben nicht die Erfolglosigkeit dokumentiert. Die automatischen rot-grünen Sanktionsmechanismen bergen die Gefahr, dass Absolventenquoten auf Kosten der Qualität verzerrt werden.

Und wenn die Hochschulen zur Steigerung des Studienerfolgs jetzt die Studierfähigkeit der Studenten herstellen sollen, werden sie damit eben zumindest für alle diejenigen, die nicht über den berufsgebundenen Hochschulzugang kommen, zum Reparaturbetrieb der rot-grünen Schulmisere! Insoweit ist der Landeshochschulentwicklungsplan ein Verriss rot-grüner Schulpolitik.

Bislang dachte ich, dass wir Einigkeit hatten, dass beim Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) die Studierfähigkeit gegeben sein sollte. Hier wartet offenbar eine erhebliche Hausaufgabe insbesondere für Schulministerin Löhrmann, dafür die Rahmenbedingungen endlich zu verbessern.

Gleiches gilt für die Digitalisierungsaspekte. Dort bescheinigen sich SPD und Grüne selbst, dass in der Schule die digitale Medienkompetenz nicht vermittelt wird – warum sonst sollen Hochschulen nun dafür sorgen, dass „Menschen sich kompetent und souverän in der digitalen Welt bewegen, diese verstehen und reflektieren können“? Dieser Satz zeigt einmal mehr, wie hilflos Rot-Grün versucht, mit der Digitalisierung umzugehen.

Digitalisierung in Forschung und Lehre bedeutet u. a., dass die Infrastruktur gestärkt wird, dass es einen schnelleren und besseren Zugriff auf Informationen und Daten gibt. – Die Fähigkeit, mit Datenbanken und Verwaltungssoftware umgehen zu können, sollten Studienanfänger eigentlich aus der Schule mitbringen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen? Leider Fehlanzeige!

Leider findet sich im Landeshochschulentwicklungsplan auch die Randbemerkung, dass die Lehre „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und die Forschung Genderaspekte enthalten solle. Jeder kann da seine eigenen Präferenzen haben, aber Lehre und Forschung sind frei und deshalb sollte die Politik über die Art und Weise, wie geforscht und gelehrt wird, keine Vorgaben machen.

Abschließend bleibt noch festzuhalten, dass Rot-Grün die Zusage, dass die angestrebten Kapazitätsverschiebungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen nicht zu finanziellen Mehrbelastungen führen, die in früheren Versionen des Landeshochschulentwicklungsplans als Fußnote noch vorhanden war, gestrichen und auch auf Bitten der Hochschulen nicht wieder mit aufgenommen hat. Angesichts der sowieso schon knappen Hochschulfinanzierung in NRW ist auch diese Streichung nicht nachvollziehbar und lässt Böses ahnen.

Wir werden den Landeshochschulentwicklungsplan deshalb heute ablehnen. – Vielen Dank.

Dr. Joachim Paul (PIRATEN):



Der Landeshochschulentwicklungsplan war einer der Kernstücke in Ihrem sogenannten Hochschulzukunftsgesetz.

Leitplanken und Orientierung an den landespolitischen Zielen der Hochschul – und Forschungspolitik wurden versprochen.

Aber bevor wir darüber sprechen, was aus unserer Sicht fehlt oder nicht klar genug formuliert wurde, müssen wir das gewählte Verfahren und die auf Kooperation mit den Hochschulen angelegten Arbeitsprozesse loben.

Wir denken, dass auch und gerade die Kooperation Wissenschaft ausmacht.

In Zeiten, in denen Hochschulen in einem künstlichen Markt miteinander konkurrieren müssen, obwohl dieses der Wissenschaft an sich wesensfremd ist – vielmehr gilt dort das dialektische Prinzip von cooperation & competition –, zeigt uns der Anspruch der gemeinsamen Entwicklung und Berücksichtigung aller Interessen, dass auch bei Rot-Grün noch ein Restfunken von Wissenschaftsautonomieverständnis vorhanden ist.

Wir wollen unseren Fokus auf zwei Bereiche legen:

Erstens, wen wundert‘s! Uns Piraten ist die Frage der digitalen Hochschulentwicklung nicht konkret genug gefasst.

Wir haben hier in vielen Anhörungen und Sachverständigengesprächen die Realität an den Hochschulen gespiegelt bekommen, und auch in der Anhörung zur Verordnung sind einige Aspekte angesprochen worden, die mit Sicherheit noch konkreter gefasst werden könnten.

Ich möchte hier vor allem auf die Aussagen von Prof. Kerres anspielen, der insbesondere die Akteure in der Durchführung gerade bei blended-learning, virtuellen Laboren usw. in den Entwicklungsprozess einschließen möchte.

Dies wurde zum Glück von SPD und Grünen aufgenommen, aber es zeigt für uns eher die Konzeptlosigkeit, da der eigene digitale Kompass fehlt.

Gerade im Bereich der digitalen Revolution müssen die Hochschulen kooperativ vorgehen. Konkurrenz ist hier kein Innovationsmotor.

Das wird auch vielseitig schon getan, aber wenn wir hier über die Formulierung von landespolitischen Zielen reden, scheint mir das im Moment noch nicht genug ausgeführt.

Gleichzeitig muss der Fokus aus unserer Sicht gerade auch auf die Forschung gelegt werden.

Die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen im Bereich Open Access sind klare landespolitische Interessen, die noch konkreter in die Verordnung aufgenommen werden müssen. Innovationen entstehen durch Wissen und den Zugang dazu.

Zweitens wird dieses Papier der großen Baustelle der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen nur wenig gerecht.

Die Personalräte und die Lehrenden sind sich einig, dass Personalentwicklung an den Hochschulen einen stärkeren Fokus genießen müsste.

Ich will jetzt nicht noch einmal unser ceterum censeo thematisieren, dass wir das Hochschulpersonal gerne wieder im Landesdienst hätten.

Jedoch ist es schon auffällig, dass die Kanzlerinnen und Kanzler mit dem Finger auf die Politik zeigen und sagen: Wir würden ja gerne unbefristet einstellen, aber es fehlt die finanzielle Sicherheit.

Dies halten wir für ein Scheinargument. Auch hier stellen wir uns in einem Landeshochschulentwicklungsplan eine klare Zielsetzung und etwas mehr Zielschärfe vor.

Die Hochschulen brauchen gerade beim Personal mehr Kontrolle und sanften Druck als an vielen anderen Stellen.

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen Planungssicherheit, denn das erhöht wirklich die Innovationskraft.

Wenn man also der Logik des internationalen Wettbewerbs folgt, muss man für Spitzenforschung und Lehre auch sichere Arbeitsplätze bereitstellen.

Aber da erzählen wir ja nichts Neues.

Wir werden uns zur Beschlussempfehlung wie im Ausschuss wohlwollend enthalten.

Svenja Schulze, Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung:



Nordrhein-Westfalen ist heute eine der führenden Wissenschaftsregionen in Europa. Neben 70 Hochschulen mit aktuell rund 750.0000 Studierenden haben mehr als 50 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen ihren Sitz in NRW – darunter zwölf Max-Planck-Institute, 13 Institute der Fraunhofer-Gesellschaft, elf Leibniz-Institute und drei Forschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft. Hinzu kommen 15 vom Land geförderte Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. An diesen und vielen weiteren Forschungseinrichtungen innerhalb und außerhalb unserer Hochschulen entstehen wegweisende Ideen.

Der Hochschulstandort NRW soll aber auch in Zukunft diese Spitzenposition behalten, seine Potenziale ausschöpfen und seine Stärken ausbauen. Die Hochschulen stehen vor Herausforderungen, die nicht nur einzelne von ihnen betreffen, sondern das Hochschulsystem als Ganzes.

Thematisch umfasst der LHEP alle wesentlichen Entwicklungsfelder der Hochschulen:

Differenzierung des Hochschulsystems

Studium und Lehre

Forschung

Wissenschaftliche Karriere

Kooperationen

Infrastrukturen sowie

Governance und Prozesse



Zentrale Querschnittsthemen sind dabei:
Gleichstellung

Internationalisierung und



Diversität

Wir stehen heute kurz vor dem Abschluss eines intensiven Diskussions- und Arbeitsprozesses, der vor über einem Jahr begonnen wurde und der von der produktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Hochschulen geprägt war und der mit dem vorgelegten Landeshochschulentwicklungsplan ein sehr gutes Ergebnis hatte.

Ich freue mich sehr, dass diese Einschätzung bei der Anhörung im Juni auch von den Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen geteilt und besonders hervorgehoben wurde.

Das hat noch einmal deutlich gezeigt: Die Erarbeitung des LHEP war durch und durch ein Prozess der Kooperation und der Mitgestaltung. Auch der Landtag war intensiv am Beratungs- und Entscheidungsprozess beteiligt. Ich begrüße es sehr, dass der Landtag sich bei der weiteren Ausarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans eingebracht hat und damit gerade im Bereich der Digitalisierung ermöglicht, die aktuellen Entwicklungen mit aufzunehmen.

Mit dem Ende der politischen Beratungen geht der Prozess der Mitgestaltung aber nicht zu Ende. Auch die Umsetzung wird in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit allen Akteuren stattfinden. Neben der intensiven Beteiligung der Hochschulen an der Planung und Durchführung der nächsten Schritte gehört dazu selbstverständlich auch die Berichterstattung im Landtag. Wir bleiben über den LHEP und seine Umsetzung also auch weiterhin im gegenseitigen Austausch.
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