Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/133 16. Wahlperiode 25. 01. 2017 133. Sitzung



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Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt zunächst von Herrn Lürbke, dem ich hiermit das Wort erteile, eine Frage vor.

Yvonne Gebauer (FDP): Vielen lieben Dank.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Moment. Herr Lürbke hatte sich gemeldet.

Yvonne Gebauer (FDP): Nein, ich sitze auf dem Platz von Herrn Lürbke.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Damit haben wir alle miteinander Probleme. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir hier oben bei der Fragestunde so völlig durcheinanderkommen. Es hat auch nichts mit der Bedeutung von einzelnen Abgeordneten zu tun, dass man jemanden dann nicht sofort erkennt. Ich erkenne Sie natürlich sofort mit Freude. Aber bei einer Fragestunde ist es schwierig, wenn man nicht auf seinem Platz sitzt. Frau Kollegin Gebauer, Sie haben jetzt natürlich das Wort.

Yvonne Gebauer (FDP): Ich bitte vielmals um Entschuldigung und werde mich für die nächste Frage dann umsetzen, Herr Präsident.

Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Alle Fragen konnten Sie nicht beantworten. Deswegen habe ich jetzt noch die eine oder andere Nachfrage an Sie.

Sie haben in dem Bericht zur Krankenstandserhebung unter anderem auch als Grund für die bis heute nicht erfolgte Veröffentlichung der Daten vor allem Probleme des Arbeitnehmerdatenschutzes und der Personalmitbestimmung erwähnt. Mich interessiert in diesem Zusammenhang, welche Gründe die Landesregierung für Probleme in datenschutzrechtlicher Hinsicht sieht, wenn Krankenstände nur in anonymisierter und aggregierter Form bekannt gegeben werden.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Ich hatte in der Zeitschiene ja schon ausgeführt, dass datenschutzrechtliche Bedenken und die gesetzlich vorgegebenen Grundlagen einschließlich der Zustimmung der sieben Lehrerpersonalräte im Mai 2015 abgeschlossen waren.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Als Nächster hat sich der Kollege Wedel gemeldet.

Dirk Wedel (FDP): Vielen Dank. – Herr Minister, Sie haben in Ihrer Chronologie gerade dargestellt, dass der UA Personal im Jahre 2012 den entsprechenden Auftrag erteilt habe und dass die Auftragserteilung an IT.NRW dann erst Ende 2014 erfolgt sei. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung denn in diesem Zeitraum zwischen der Auftragserteilung des UA Personal 2012 und der Beauftragung im Dezember 2014 ergriffen, um dem Petitum des UA Personal Rechnung zu tragen?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Kollege Abgeordneter, ich hatte bereits erläutert, dass im Dezember 2012 IT.NRW beauftragt wurde, ein Programm zur elektronischen Erfassung der Krankentage jeder Lehrkraft an den einzelnen Schulen zu erarbeiten. Vorangegangen waren die Anpassungen der Erhebungsparameter der Landesstatistik an die Besonderheiten im Schulbereich und die Entwicklung einer Auftragsbeschreibung für GPC.

Ich mache darauf aufmerksam, dass eine solche sehr umfangreiche Softwareentwicklung mit 5.300 beteiligten Schulen eine Auftragsbeschreibung an IT.NRW erfordert, die man nicht gerade mal in ein paar Tagen entwickeln kann.



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege Witzel.

Ralf Witzel (FDP): Herr Präsident, vielen Dank für die Gelegenheit zu einer Nachfrage. – Herr Minister Jäger, Sie haben darauf hingewiesen, dass es der Routine Ihres Hauses entspricht, erst in der zweiten Jahreshälfte den regulären Krankenstandsbericht vorzulegen, haben aber gerade in der Beantwortung deutlich gemacht, dass genau das Anliegen, in Form eines ausgekoppelten Sonderberichts den Krankenstand der Lehrkräfte vorab zu bekommen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, doch zugesagt worden ist, und zwar mit Ausnahme – darauf bezieht sich auch meine Frage – der Schulen, an denen es möglicherweise technische Probleme gibt.

Ich denke, das versteht jeder. Es kann auch bei anderen Dienststellen, beispielsweise der Polizei oder der Justiz, mal irgendwo haken. Aber habe ich Sie richtig verstanden? Alle Daten, die im Frühjahr 2017 verfügbar sind, werden rechtzeitig vor der Landtagswahl auch dem Parlament zur Verfügung gestellt? Ist diese Zusage von Ihnen so richtig bei uns angekommen?



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Herr Minister, bitte schön.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Abgeordneter, ich hatte keinen Sonderbericht zugesichert, sondern in Absprache mit dem MSW erklärt, dass dem Wunsch des Unterausschusses Personal, Teilmengen zur Verfügung gestellt zu bekommen, nachgekommen werden soll.

Sie müssen sich einfach Folgendes vorstellen: Erstmalig werden diese Daten von einer Vielzahl von Beteiligten erhoben. Weil man bei diesen Beteiligten keine Erfahrung und Routine hat, kann man davon ausgehen, dass es sicherlich zu einer Fehlerquote im niedrigen zweistelligen Bereich kommt. Das gilt es nachzuarbeiten und die entsprechenden Daten zu aggregieren. Sonst kann man mit ihnen wenig anfangen. Anschließend muss man sie in einen Bericht einfließen lassen, in dem diese Daten dann bewertet werden können. Das ist in dem Zeitraum von Ende Februar bis Ende März nicht leistbar.

Leistbar ist, Ihnen Teildatenmengen zur Verfügung zu stellen – dann allerdings auch unkommentiert. Deren Aussagekraft kann auch nur dazu führen, dass Teilschlussfolgerungen gezogen werden können.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Frau Gebauer gemeldet.

Yvonne Gebauer (FDP): Herr Präsident! Herr Minister, Sie haben jetzt von Teilmengen gesprochen. Vorhin haben Sie von einer ausreichenden Anzahl von Schulen gesprochen, die sich zurückmelden müssten. 5.300 Schulen haben Sie genannt. Was ist denn jetzt die ausreichende Anzahl von Schulen, die Sie benötigen, um ein Teilergebnis herzustellen?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Frau Abgeordnete Gebauer, es kommt nicht nur auf die Quantität der Zulieferung aus den Schulen an, sondern vor allem auch auf die Qualität. Das heißt: Sind die Daten richtig erhoben? Sind sie im Rahmen des Softwareprogramms bei IT.NRW aggregierbar? Deshalb kann man keine feste Zahl benennen, wie viele Schulen liefern müssen; denn es kommt sehr auf die Qualität dahin gehend an, dass sie verarbeitungsfähig sind.

Die Erfahrungen von IT.NRW sind nun einmal, dass es bei Einführung von solchen neuen Erhebungsverfahren Fehlerquotienten gibt, die durchaus schon in einer Höhe liegen, in der sie das Gesamtergebnis beeinflussen können – nicht müssen –, und dass entsprechende Daten nachbearbeitet werden müssen. Es gibt aber die Zusage, dass aussagefähige Teilerhebungen dann dem Unterausschuss Personal zur Verfügung gestellt werden können.



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Zu einer zweiten Frage hat sich Herr Kollege Wedel gemeldet.

Dirk Wedel (FDP): Vielen Dank. – Herr Minister, jede Schule muss ohnehin die Krankmeldungen aus dem eigenen Lehrerkollegium erfassen, verarbeiten und an die zuständigen Stellen weitermelden. Aus welchen Gründen konnte das Ministerium für Inneres und Kommunales diese ohnehin im Schulbereich vorliegenden Daten nicht für die Zusammenstellung beim Krankenstandsbericht des Landes nutzen?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Ich habe die Frage, offen gestanden, akustisch kaum verstanden. Würden Sie sie wiederholen?

Dirk Wedel (FDP): Das kann ich gerne machen.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Danke schön.

Dirk Wedel (FDP): Jede Schule muss die Krankmeldungen ohnehin aus dem eigenen Lehrerkollegium erfassen, verarbeiten und an die zuständigen Stellen weitermelden. Aus welchen Gründen konnte das Ministerium für Inneres und Kommunales diese ohnehin im Schulbereich vorliegenden Daten nicht gleichzeitig für die Zusammenstellung beim Krankenstandsbericht des Landes nutzen?

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Abgeordneter, ich hatte es vorhin schon dargestellt: Es gibt 183.000 Beschäftigte in 5.300 Schulen. Was bisher erfolgt, ist eher eine händische anstelle einer systematischen, auf einer IT-Anwendung begründeten Erhebung. Das kann man nicht einfach so eins zu eins übertragen. Darunter würde die Aussagefähigkeit einer solchen Statistik qualitativ erheblich leiden.

Im Gegenteil: Der Unterausschuss Personal wollte ein qualifiziertes System mit einer besonderen Aussagekraft haben. Ich habe bereits dargestellt, in welchem Prozess und mit welchem Verfahren die jeweiligen Schritte unternommen wurden, dies seitens IT.NRW und des beteiligten Ministeriums sicherzustellen. Dazu zählte zuerst einmal, überhaupt eine Beschreibung vorzunehmen und diese sehr anspruchsvolle Erhebung mit den vielen Tausend Beteiligten so zu beschreiben, dass klar ist, dass auch eine qualitative Anwendungsfähigkeit in den Schulen gewährleistet ist.

Dann gab es bestimmte datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen zu erörtern und zu bewerten. Hinzu kam ein Beteiligungsverfahren nach dem Landespersonalvertretungsgesetz mit insgesamt sieben Personalräten.

Jetzt werden diese Daten in einem neuen Verfahren erhoben. Ich habe es vorhin bereits angedeutet: Die Erfahrung ist schlichtweg, dass, wenn solche neuen Erhebungsverfahren mit vielen Tausend Beteiligten eingeführt werden, es immer einen gewissen Fehlerquotienten gibt, und zwar in quantitativer Hinsicht, dass nämlich Fristen nicht eingehalten werden, aber auch qualitativ, weil bei der Übertragung von Daten und dem Aggregieren Probleme entstehen können.

Sie können aber sicher sein, dass das MSW und im Anschluss auch mein Haus sehr daran interessiert sind, das, was aus dem Kenntnisstand Ende März präsentierbar ist, dem Unterausschuss Personal vorzulegen.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Zwischendurch hatte sich der Kollege Terhaag gemeldet. Ich glaube, das hat sich erledigt. – Mir liegt jetzt eine dritte Frage von Frau Kollegin Gebauer vor.

Yvonne Gebauer (FDP): Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Lehrkräfte – das wissen wir – machen mehr als die Hälfte aller Landesbediensteten aus und sind natürlich in einem hohen Maße ausschlaggebend für das Gesamtergebnis.

Meine letzte Frage an Sie lautet: Gibt es bereits Erkenntnisse zu eventuellen Abweichungen des Umfangs erkrankter Lehrkräfte zu der Gesamtheit der übrigen Landesbediensteten, also strukturelle Unterschiede, oder ist in dieser Hinsicht noch nichts bekannt?



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Auch Ihre Frage ist akustisch nicht richtig angekommen, aber ich versuche sie trotzdem zu beantworten: Nein.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Dann hat sich zu einer zweiten Frage Herr Kollege Witzel gemeldet.

Ralf Witzel (FDP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Jäger, Sie haben in Ihren einleitenden Ausführungen dargestellt, dass bei der Ersteinführung eines Systems naturgemäß niemand Fehlerquellen ausschließen kann. Ich denke, dafür hat auch jeder Abgeordnete Verständnis.

Was ich ausdrücklich nicht teile bzw. wozu ich einen anderen Kenntnisstand habe – und das veranlasst mich auch zu meiner Nachfrage –, ist Ihre Feststellung, dem Unterausschuss Personal reiche von vornherein nur eine Teilmenge von Daten.

Richtig ist, dass, wenn es irgendwo Anwendungsprobleme gibt und deshalb die vollen Daten, warum auch immer, nicht verfügbar sind, es natürlich besser ist, 80 % der Daten zu haben als gar keine. Weil aber ausdrücklich das, was vorhanden ist, auch veröffentlicht werden sollte, ist die Frage an Sie: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es nur eine vorsichtshalber vorbehaltliche Einschränkung von Ihnen ist, nicht wissend, ob der erste Datenlauf vielleicht irgendwo hakt, und Sie noch nicht zusagen können, dass 100 % der Schulen in die Veröffentlichung einfließen? Oder gibt es eine gezielte Vorgehensweise, von vornherein nur einen kleinen Prozentsatz zu veröffentlichen? Sollte dies das Ergebnis einer politischen Entscheidung sein, wäre es fair, wenn Sie dem Parlament sagen würden, wie groß diese Teilmenge sein soll.

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Minister.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Herr Abgeordneter Witzel, das MSW hat bereits in der Sitzung darauf aufmerksam gemacht, dass nur Teilmengen zur Verfügung gestellt worden sind. Deshalb ist es auch so protokolliert worden. Aber ich glaube, wir haben hier gar keinen großen Dissens.

Diese Landesregierung ist gegenüber dem Parlament sehr serviceorientiert. Sie sind es gewohnt, einen Krankenstandsbericht für die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen in aggregierter Form, in kommentierter Form und visualisiert zu erhalten. An diesem Service und an der hohen Qualität werden wir auch weiterhin festhalten.

Das setzt allerdings voraus, dass bestimmte Prozessschritte innerhalb von IT.NRW erfolgen müssen und die Produktion und Bewertung eines solchen Berichtes naturgemäß einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen muss. Um es deutlich zu sagen: Das, was Sie gewohnt sind, nämlich dass ein Krankenstandsbericht für die gesamte Landesverwaltung in der bisherigen Qualität einschließlich der Krankenstandsberichte für alle Lehrkräfte zur Verfügung gestellt wird, wird vermutlich in dem Rhythmus fortgeführt werden müssen, den Sie kennen.

Wir sind jedoch auch daran interessiert, das Informationsbedürfnis des Unterausschusses Personal zu befriedigen. Das heißt ganz konkret, Herr Witzel: Es wird voraussichtlich nicht möglich sein, egal welche Qualität diese Daten haben, diese in der bisherigen Form, die Sie kennen, zu kommentieren, zu bewerten und zu analysieren. Wenn überhaupt, dann werden Ihnen Teilmengen der erhobenen Daten praktisch als kumulierte Rohdaten zur Verfügung gestellt werden können. Vorausgesetzt ist natürlich, dass a) eine entsprechende Anzahl von Daten zum Stichtag 28. Februar von den Schulen geliefert worden ist und b) das technische Aggregieren dieser Daten tatsächlich auch möglich ist und nicht durch Fehlereingaben oder Ähnliches behindert wird.



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Danke schön. – Frau Kollegin Freimuth hat sich gemeldet. Bitte schön.

Angela Freimuth (FDP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben gerade mehrfach den Begriff Teilmengen benutzt. Mich würde interessieren, warum Sie, obwohl die Meldefrist doch noch bis Ende Februar läuft, wenn ich das richtig verstanden habe, offensichtlich sehr gesichert davon ausgehen, dass Sie nur Teilmengen der Krankenstandsdaten gemeldet bekommen.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Frau Freimuth, ich gehe davon aus, dass man Erfahrungen aus meinem Ressort damit, was im Zusammenhang mit der Einführung neuer Erhebungsmethoden geschieht, durchaus auf das Ministerium für Schule und Weiterbildung und die nachgeordneten Schulen übertragen kann.

Meine Erfahrung ist, dass bei so kompakten und sehr anspruchsvollen Datenerhebungen häufig Fristen nicht eingehalten werden und nicht eingehalten werden können. In welchem Umfang, ist je nach Erhebungsvorgang möglicherwiese unterschiedlich. Dass der neue Umgang mit solchen Erhebungsverfahren und -prozessen schlichtweg geübt und gelernt werden muss und es zu Fehlern beispielsweise bei den Bedienern, bei der Datenübermittlung oder bei der Dateneingabe kommt, ist eine Erfahrung. Solche Prozesse müssen von den Beteiligten gelernt werden, gerade dann, wenn es so viele sind. 5.300 Schulen bedeuten eine fast fünfstellige Anzahl von betroffenen Verwaltungsangestellten der Kommunen, die sich an solch einem Erhebungsprozess beteiligen und daran mitwirken müssen.

Hier ist unsere Erfahrung, Frau Kollegin, dass es zu Fehlerquotienten kommt, die im niedrigen zweistelligen Bereich liegen. Wo es mangelnde Plausibilität von übermittelten Daten gibt, muss man nacharbeiten und nachfragen. Das ist Tagesgeschäft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT.NRW, die jeden Tag mehrere Hundert, wenn nicht sogar Tausende Erhebungsverfahren begleiten.

Wir sind daran interessiert, Ihnen das, was qualifiziert aussagekräftig und sozusagen belastbar ist, zur Verfügung zu stellen. Die Erfahrung sagt allerdings, dass das nicht alles sein wird.



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Frau Kollegin Freimuth hat eine Zusatzfrage. Bitte schön.

Angela Freimuth (FDP): Herr Minister, wenn Sie die Erfahrungen aus Ihrem Ressort für die Erwartung, für die Schätzung zugrunde legen, wie groß wird denn dann Ihrer Meinung nach die Teilmenge sein? Liegen wir dann bei 60 oder gar 80 %? 100 % werden es ja eben offensichtlich nicht sein. Wie groß ist die Fehlerquote?

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Das ist alles Spekulation. Ich habe gerade darzustellen versucht, dass IT.NRW mit 2.000 Beschäftigten zu meinem Geschäftsbereich gehört und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tausende von Erhebungsverfahren und IT-Anwendungen betreuen. Es kommt immer auf die Anzahl der beteiligten Personen an. Es kommt immer auf die Komplexität der Abfrage an. Die Erfahrung ist einfach: Neues, das eingeführt wird, muss gelernt werden.

Frau Kollegin, wir haben ein Interesse daran, Ihnen möglichst umfangreiches Material zur Verfügung zu stellen. Wir machen einfach nur darauf aufmerksam, dass bei einer solchen Neuerhebung in der Regel nie 100 % vorgelegt werden können. Wenn Sie mir jetzt eine Zahl abverlangen, ist das reine Spekulation. Aber ich vermute, dass wir diese Daten in einem großen Umfang als Teilmenge zur Verfügung stellen können.



Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

Mir liegen keine weiteren Fragen zur Mündlichen Anfrage 88 vor. Ich schließe damit die Fragestunde und rufe auf:

12 Nordrhein-Westfalen in Europa: Benelux-Zusammenarbeit ausbauen, Europas Chancen nutzen und die europäische Einigung voranbringen

Antrag
der Fraktion der CDU


Drucksache 16/14013

Entschließungsantrag


der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/14080 – Neudruck

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion Ilka Freifrau von Boeselager das Wort.

Ilka von Boeselager (CDU): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen bereitet uns Europa große Sorgen. Bei Großbritannien ist es der Brexit, bei Italien und Spanien sind es die Staatsschulden. Griechenland lasse ich außen vor; das ist ein besonderes Thema. Ich erwähne aber auch die mangelnde Solidarität in der Flüchtlingskrise und die Bedrohung unserer Sicherheit durch den Terrorismus, ebenso den grassierenden Populismus. Es gibt Wahlen in den Niederlanden und in Frankreich; ich erwähne die Front National und die Fünf-Sterne-Bewegung. Bei uns in Deutschland ist es die AfD.

Das alles macht uns doch sehr nachdenklich. Um den Fliehkräften Paroli zu bieten, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss die Politik glaubwürdig um neue Identifikation und Loyalität werben. Gerade junge Menschen nehmen dieses Europa mit der seit über 70 Jahren bestehenden Friedensordnung, den offenen Grenzen und den Erfolg in unserer Gemeinschaft als selbstverständlich wahr. Das alles kann sich aber sehr schnell ändern. Ohne Europa sind unsere europäische Art, zu leben, und unsere Werte nicht von Bestand.

Das fordert uns in Nordrhein-Westfalen besonders heraus. Wir müssen mehr tun. Mit dem Schwungrad der Montanunion hat der Einigungsprozess bei uns wesentliche Ausgangspunkte. Mit den Partnerschaften nach Benelux und im „Regionalen Weimarer Dreieck“ ist Nordrhein-Westfalen in einer europäischen Kernregion, die bis heute Motor der Integration ist. Aber auch dieser Motor stottert.

Am 5. November 2015 haben Sie, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag „Erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen NRW und Benelux-Staaten fortsetzen“ eingebracht. Das war gut gemeint, aber auch viel heiße Luft zwei Wochen vor dem Besuch von Dr. van Laarhoven, dem Generalsekretär der Benelux-Union, im Ausschuss. Im letzten Sommer gab es dazu ein Sachverständigengespräch. Dort hat uns Herr Dr. Scheffer, der Minister der Provinz Gelderland gesagt – ich zitiere –:

„Bei den drei niederländischen Provinzen ist man sich darüber im Klaren, dass das Wesentliche der Zusammenarbeit nicht in der Papierwirklichkeit liegt. … Lassen Sie uns die verfügbaren Energien vor allem zur Umsetzung unserer Zusammenarbeit einsetzen.“

Darum geht es in unserem heutigen Antrag. Wir haben die Analysen, und wir wissen seit Jahren, dass die Grenzregionen die trennenden Regelungen nicht selbst ausräumen können. Das muss die Landesebene tun, die Landesregierung auch vertikal gegenüber dem Bund, wenn dort die Regelungskompetenz liegen sollte.

Der Geschäftsführer der Euregio Rhein-Waal, Herr Kamps, hat die Situation in dem Sachverständigengespräch so beschrieben: Im täglichen Austausch über Grenzen wird die Bürokratie zunehmend zur Belastung.

Vieles in der Gesetzgebung ist eher auseinandergewachsen: in der Sozialgesetzgebung, bei der Anerkennung von Berufen und Berufsabschlüssen, beim Katastrophenschutz oder beim Rettungswesen, weil die Vorschriften für die Besetzung der Notfallteams zum Beispiel auch nicht harmonisieren. Unsere Partner erwarten, dass unsere Landesregierung diese Aufgaben jetzt selbst zur Chefsache macht, Herr Minister.

Auf der anderen Seite der Grenze ist das längst der Fall. Die drei Provinzen Overijssel, Gelderland und Limburg sind in Düsseldorf präsent. Sie stehen in konsequenter Abstimmung mit der niederländischen Regierung. Es gibt dort die Deutschland-Strategie, das Aktionsteam Wirtschaft, Ökonomie und Arbeitsmarkt. Das niederländische Ministerium für Inneres und Angelegenheiten des Königreichs forciert die Crosslisten.

Um dieses alles noch einmal zusammenzufassen: Gerade was die Notfallhilfe anbetrifft, die gegenseitigen Abschlüsse auch im Schulbereich – all das haben wir in unserem Antrag noch einmal aufgegriffen und hoffen auf Sie, Herr Minister Lersch-Mense, dass Sie sich dieser unserer Bitten noch verstärkt annehmen werden. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion der SPD spricht Herr Kollege Töns.

Markus Töns (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU ist – mit Verlaub – Fleißarbeit. Aber es stellt sich schon die Frage: Warum wird er jetzt, warum wird er hier und warum wird er überhaupt gestellt?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Nordrhein-Westfalen ist die größte Region in Europa, ist die größte Region mit Gesetzgebungskompetenz. Zusammen mit dem Benelux-Raum sind wir auch wirtschaftlich die bedeutendste Region in Europa, wenn man das so betrachten möchte. Die Benelux-Staaten waren seit jeher Vorreiter der europäischen Integration und sind schon aufgrund der Grenze ein natürlicher Partner für Nordrhein-Westfalen. Gerade in der Krise der Europäischen Union und vor dem Hintergrund des Brexit ist diese Zusammenarbeit wichtig. Europa kann nur über die Regionen diese Krise bewältigen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Aspekt für uns alle.

Wir haben uns im letzten Jahr, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ausschuss für Europa und Eine Welt sehr intensiv mit der Zusammenarbeit mit Benelux beschäftigt. Wir hatten dazu am 3. Juni auch eine Anhörung im Ausschuss. Ich komme darauf gleich noch einmal zurück. Also stellt sich hier die Frage, warum Sie diesen Antrag stellen und warum Sie sich nicht in die Debatte im Ausschuss eingebracht und mit uns dort versucht haben, diese Fragen, die Sie jetzt hier stellen, zu beantworten.

(Zuruf von Ilka von Boeselager [CDU])

Es ist ausgesprochen löblich, dass Sie sich Gedanken zur Benelux-Zusammenarbeit machen. Das ist richtig. Wir sind uns auch alle einig, dass das wichtig und richtig ist. Aber Sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen Sie sich nun wirklich nicht machen. Seit 2010 wird durch diese Landesregierung die Zusammenarbeit im Benelux-Raum intensiviert und auf eine vernünftige Basis geführt. Das hat nichts damit zu tun, ob wir das jetzt zur Chefsache machen oder ob wir Detailfragen noch näher klären müssen.

In allen Ressorts – das gilt wirklich für alle Ressorts – gibt es Abstimmungsgespräche und Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarregionen in den Niederlanden, Luxemburg und Belgien. Ich glaube, das ist auch ganz wichtig: Die Zusammenarbeit geht sogar über diese Grenzregionen hinaus. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt, auf den wir schauen müssen. Es geht nicht nur darum, dass wir die Grenzregionen ordentlich politisch begleiten, sondern wir müssen darüber hinaus schauen, wie wir mit unseren Nachbarstaaten zusammenarbeiten können. Mit der Benelux-Strategie des Landes gibt es eine konkrete und spürbare Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich will jetzt noch einmal auf die Anhörung zurückkommen. Ich möchte mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Dort hat Dr. Michiel Scheffer, Minister der Provinz Gelderland, gesagt – ich zitiere ihn wörtlich –:

„Um welche Aspekte sollte die gegenwärtige Benelux-Strategie Nordrhein-Westfalens noch ergänzt werden?

Zunächst als Antwort auf die Frage: Ihre bisherige Benelux-Strategie ist mehr als vortrefflich und muss unserer Ansicht nach nicht korrigiert und ergänzt werden.“

So viel dazu, wie es unsere Nachbarn sehen.

Jetzt will ich das auch nicht in die Länge ziehen. Sie können unserem Entschließungsantrag entnehmen, wo wir gute Arbeit leisten und wo sie noch verbessert werden kann. Es kann alles immer noch ein Stückchen besser werden. Das ist richtig, und in der Grenzzusammenarbeit ist das sicherlich auch vonnöten.

Aber ich will Sie an eines erinnern, um es am Ende noch einmal deutlich zu machen: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen dieser Landesregierung seit 2010 und der Vorgänger-Landesregierung. Ich will Sie daran erinnern, dass die Vorgänger-Landesregierung unter ihrem Ministerpräsidenten Rüttgers einmal die Idee hatte, dem Benelux-Raum beizutreten. Das Gelächter hört man heute noch in Berlin, in Den Haag und in Brüssel.

Ich kann Ihnen nur sagen: Konkrete Arbeit, richtige Projekte anfassen und das mit den Kolleginnen und Kollegen in den Nachbarländern zu machen, ist besser, als irgendwelche Beitrittserklärungen zu versuchen, die gar nicht funktioniert hätten. – Vielen Dank. Glück auf.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)


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