Landtag Plenarprotokoll Nordrhein-Westfalen 16/133 16. Wahlperiode 25. 01. 2017 133. Sitzung



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Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Wegner. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Dahm.

Christian Dahm (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Piraten kritisiert mit dem Antrag die Bestrebungen des Bundesinnenministers, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan zu erhöhen, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die am 2. Oktober letzten Jahres durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration.

Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage und der prekären Rückkehrsituation vor Ort – das haben Sie eben ausgeführt, Herr Wegner – fordern Sie den Landtag und die Landesregierung auf, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen. Landtag und Landesregierung sollen sich außerdem für eine weitere Bleiberechtsregelung in Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen einsetzen.

Ich sage Ihnen dazu Folgendes, meine Damen und Herren der Piratenfraktion: Ja, die Lage in Afghanistan kann sicherlich nicht allgemein als sicher bezeichnet werden; ich glaube, da sind wir uns alle einig. Ich sage auch: Nicht ohne Grund sind Soldaten unserer Bundeswehr in Afghanistan tätig und sorgen dort für Sicherheit und Frieden und unterstützen den Aufbau einer Regierung und Verwaltung.

Umgekehrt darf die Lage dort auch nicht als grundsätzlich unsicher bezeichnet werden. Es gibt Provinzen und Distrikte, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin in der Lage, in den meisten Zentren – darunter fallen die Hauptstadt Kabul sowie die Mehrzahl der 33 Provinzhauptstädte – die Kontrolle auszuüben. Davon geht auch Generaldirektor Swing der Internationalen Organisation für Migration aus, der im Dezember letzten Jahres erklärte, dass Afghanistan vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit über 3.200 freiwillig Zurückgekehrten im Jahr 2016 in einigen Regionen ausreichend sicher ist.

Zu einer ähnlichen Einschätzung, Herr Wegner, kommt auch der UNHCR, der die Sicherheitslage in Afghanistan mit deutlichen regionalen Unterschieden beschreibt. Er betont, dass die Situation volatil sei. Deswegen sei stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. In den Provinzen Bamiyan und Pandschschir würden derzeit grundsätzlich keine bewaffneten Konflikte stattfinden.

Diesen Bedenken des UNHCR tragen wir vor allem dadurch Rechnung, dass im Rahmen des Asylverfahrens in Nordrhein-Westfalen in jedem Einzelfall Schutzansprüche und Abschiebehindernisse vor Ort in Afghanistan geprüft werden. Hierzu gehört natürlich auch die Prüfung der Besonderheit der Sicherheitslage in der jeweiligen Region.

Die Gesamtschutzquote in 2016 für Afghanistan betrug etwa 56 % und macht damit mehr als deutlich, dass es in vielen Fällen tatsächlich eines individuellen Schutzes des Einzelnen bedarf. In anderen Fällen jedoch, die auch nach einem Gerichtsverfahren abgelehnt werden, ist es entscheidend, dass wir zu einer Aufenthaltsbeendigung kommen, vorzugsweise – ich denke, auch das muss man an dieser Stelle ansprechen – durch freiwillige Rückkehr, nötigenfalls dann durch Rückführung.

Wichtig dabei ist in allen Punkten die Sicherstellung und Gewährleistung, dass die nach Afghanistan zurückgeführten Personen bei ihrer Ankunft angemessen empfangen, aufgenommen und versorgt werden. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan sowie der im Wesentlichen inhaltsgleichen Erklärung zwischen der EU und Afghanistan am 2. Oktober letzten Jahres hat die afghanische Regierung ihre Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen deutlich zum Ausdruck gebracht.

Doch genau diesen Punkt kritisieren Sie, Herr Wegner. Dafür habe ich kein Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten. Aus meiner Sicht ist das nicht nachvollziehbar. Denn die zurückgeführten Personen werden vor Ort empfangen und versorgt. Hierzu gehört auch eine psychosoziale Betreuung. Es werden Anschlussflüge zum Zielort innerhalb Afghanistans organisiert, und es werden Beratungsangebote zur Integration gemacht. Zudem prüft der Bund ergänzende finanzielle Anreiz- und Startup-Programme zur Wiedereingliederung vor Ort in Afghanistan.

In Anbetracht dieser schwierigen Situation müssen wir daher zu einer differenzierten Betrachtung kommen. Abschiebungen ohne Einzelfallprüfung werden in Nordrhein-Westfalen nicht durchgeführt. Abschiebungen mit vorherigen sorgfältigen Einzelfallprüfungen und Integrationsmaßnahmen vor Ort werden durchgeführt, und zwar vorrangig – Sie haben es angesprochen, Herr Wegner – von Straftätern, Gefährdern und alleinstehenden Männern. Auch das muss man an dieser Stelle deutlich machen.

Solange wir keine neuen Erkenntnisse zur Lageeinschätzung durch den UNHCR haben, die diese Praxis infrage stellen, werden wir auf Grundlage der Beschlusslage der Innenministerkonferenz handeln. Im Übrigen gibt es seit 2005 keine neue, veränderte Lage.

Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen und möchte darauf hinweisen: Der einseitige Vorstoß von Bundesländern, einen Abschiebestopp zu verhängen, führt zu einer Ungleichbehandlung in Deutschland gegenüber den anderen Asylsuchenden aus Afghanistan. Ich halte nichts davon, in NRW einen Abschiebestopp zu verhängen, und aus Niedersachsen werden sie zurückgeführt. Das wäre nicht in Ordnung und eine Ungleichbehandlung. Deshalb macht es nur Sinn, einen einheitlichen Abschiebestopp in der Bundesrepublik durchzuführen. Das können wir nicht allein machen. Ich bitte daher um Nachsicht. Wir werden Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dahm. – Nun spricht für die CDU Herr Kuper.

André Kuper (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Abschiebung erfolgt nicht im rechtsfreien Raum. Einer solchen Entscheidung geht immer ein mehrstufiges, rechtlich normiertes Verfahren im Einzelfall voraus. Daher kann man sagen: Erstens wird alles rechtmäßig überprüft, und zweitens macht sich niemand eine solche Abschiebeentscheidung leicht. Daher wäre ein wie von den Piraten geforderter genereller Abschiebestopp genau das falsche Signal, gerade vor dem Hintergrund des Attentäters von Berlin, der abgelehnt und ausreisepflichtig war.

Wer aus Deutschland abgeschoben wird, hat in der Regel den Rechtsweg ausgeschöpft. Dort, wo absolut kein Bleiberecht besteht, muss ein Aufenthalt in Deutschland auch beendet werden – am besten natürlich freiwillig.

Diese freiwillige Rückkehr gibt es auch im Falle von Afghanistan in großer Zahl. Die Internationale Organisation für Migration, IOM, die unter dem Dach der Vereinten Nationen steht, führt alle paar Tage solche freiwilligen Rückführungen durch. Es sind allein in den letzten zwölf Monaten mehr als 3.000 gewesen. Ich bin der Meinung: Wenn auf der einen Seite 3.000 freiwillig zurückkehren, dann können auf der anderen Seite auch diejenigen, die zwangsweise zurückkehren müssen, zurückgeführt werden.

Wie der Kollege gerade schon gesagt hat: Die IOM prüft vor jeder Rückkehr noch einmal einzeln alles durch und hält auch vor Ort mit den Heimgereisten entsprechenden Kontakt. Deshalb haben sie ein gutes Bild über die Sicherheitslage, die sehr dezidiert und sehr unterschiedlich im Land ist.

Leider reisen aber nicht alle freiwillig aus, daher benötigen wir auch die zwangsweise Abschiebung.

Wer aus Prinzip gegen Abschiebung ist, wer hinter jeder Abschiebung grundsätzlich eine Menschenrechtsverletzung sieht, gefährdet in letzter Konsequenz künftige Chancen auf eine Bleibeperspektive in Deutschland für wirklich schutzbedürftige Menschen. Das kann nicht unser Ziel sein.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Piraten, mit Ihrem Begriff der Sammelabschiebung suggerieren wollen, dass nicht jedes einzelne menschliche Schicksal detailliert überprüft worden ist, dann ist das falsch und muss hier zurückgewiesen werden. Das macht den Eindruck, Sie wollten nur entsprechende Stimmung erzeugen. Denn jeder Einzelne, der von einer Abschiebung betroffen ist, wurde im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens überprüft, und letztlich wurde eine rechtmäßige Abschiebeverfügung zur Ausreise erlassen. Somit ist es immer eine Einzelfallentscheidung. Ob der Einzelne am Schluss mit mehreren Betroffenen oder allein die Reise antreten muss, macht daraus kein Sammelverfahren.

Der Kollege Dahm hat es eben gesagt: In Nordrhein-Westfalen haben wir noch ergänzende Regelungen. Es werden nur diejenigen abgeschoben, die entweder Gefährder, Straftäter oder Männer sind, die jeglichen Integrationswillen haben vermissen lassen. Das darf man an dieser Stelle auch einmal betonen.

Zusätzlich sorgt der Bund dafür, dass alle zurückgeführten Personen in Afghanistan vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von den IOM-Mitarbeitern, von der IPSO – der gemeinnützigen humanitären Organisation für psychosoziale Betreuung –, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Botschaft und von der Bundespolizei vor Ort in Empfang genommen werden. Das zeigt ein dichtes Netz der Versorgung, und das zeigt, dass die Fürsorge noch über die Grenzen Deutschland hinaus wirkt.

Wenn Innenminister Jäger jetzt einen generellen Abschiebestopp verfügen würde, wäre es das falsche Signal und würde unser Asylrecht letztlich konterkarieren.

Meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Rede darf ich noch in Richtung der Grünen sagen: Das, was Sie gemacht haben, ist a) inkonsequent und b) zum Teil Makulatur. Wenn Sie nämlich einerseits vom NRW-Innenminister fordern, auf Abschiebungen nach Afghanistan zu verzichten, und sich gleichzeitig mit zehn anderen Landesregierungen – darunter NRW – darauf verständigt haben, solche nicht zu blockieren, dann ist das eine sehr differenzierte Betrachtung.

Für mich ist dies ein Stück weit eine Scheindebatte und eine Ablenkungsdebatte, wohl um vom Kernproblem abzulenken. Denn in NRW haben wir sehr viel mehr – eine hohe Zehntausenderzahl – abgelehnte Asylbewerber, die aus anderen Ländern kommen, die ausreisepflichtig sind und die auch zeitnah zurückgeführt werden könnten. Das passiert aber nicht. An der Stelle kommen Sie als Landesregierung Ihrer Organisationsaufgabe und Verantwortung nicht ausreichend nach. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kuper. – Für die grüne Fraktion hat nun das Wort Frau Kollegin Velte.

Jutta Velte (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kuper, ich selber war noch nie in Afghanistan; ich glaube, Sie auch nicht. Das, was Sie an Support für Afghanistan vorgeschlagen haben, entzieht sich meiner Kenntnis und sicherlich auch der Kenntnis vieler, die davon berichtet haben, was passiert, wenn Menschen da ankommen.

Wir beschäftigen uns heute mit einem Piratenantrag, und angesichts dessen finde ich es schon beeindruckend, dass die Piraten nicht vollzählig anwesend sind. Aber sei es drum.

Afghanistan ist nicht sicher – diese Einschätzung teilt auch die Evangelische Kirche in Deutschland, und sie ist nicht von der Hand zu weisen. Sie steht in Verbindung mit Anmerkungen des UNHCR vom 22. Dezember 2016 – davon ist schon häufiger berichtet worden. Die Organisation weist darauf hin, dass sich einerseits die aktuelle Sicherheitslage verändert, andererseits beobachten wir zugleich, dass sich auch die Schutzquote für afghanische Flüchtlinge verändert; sie sinkt nämlich. Lag sie für Afghanistan ohne die Dublin-Rücküberstellungen in 2015 noch bei 77 %, so ist sie 2016 auf 56 % abgesunken. Das heißt, dass 44 % der Afghaninnen und Afghanen abgelehnt werden.

Eine neue Bewertung der Sicherheitslage muss natürlich Auswirkungen auf die Schutzquote haben. Es besteht – das muss man in diesem Zusammenhang auch noch einmal deutlich machen – für abgelehnte Asylsuchende die Möglichkeit, ihr Antragsverfahren durch einen Asylfolgeantrag wieder aufzunehmen.

Wichtig ist, dass die Sicherheitslage nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern im Bund bewertet wird. Dort muss sie gewürdigt werden, und dort gilt es auch, die Aussagen der NGOs einzuschätzen. Der Bund muss dahin gehend aktiv werden. Wir sind jedes Mal erschüttert über die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber den Aussagen vieler Nichtregierungsorganisationen über die Lage in Afghanistan; das halten das für skandalös. Es scheint allein politisch motiviert zu sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Was können wir also in Nordrhein-Westfalen tun? Einen Abschiebestopp über drei Monate zu verhängen und dann die Leute wieder ins Unsichere zu entlassen, halten wir für nicht wirklich zielführend. Deswegen sind wir froh, dass die kommunalen Ausländerbehörden die Aufgabe haben, noch einmal zu prüfen, ob die rund 1.500 ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen die Voraussetzung für einen weiteren Aufenthalt aufgrund humanitärer Aspekte erfüllen oder/und ob im Einzelfall Integrationsleistungen vorliegen. Das Innenministerium hat dazu einiges herausgegeben; das ist schon vielfach erwähnt worden.

Die handlungsleitenden und ermessensleitenden Hinweise gelten selbstverständlich auch für die Geflüchteten aus Afghanistan, beispielsweise wenn es um gut integrierte Jugendliche oder um Ausbildungszwecke geht. Es ist richtig – und beim letzten Flug nach Afghanistan auch geschehen –, dass dann im Einzelfall geprüft wird, ob es überhaupt verantwortbar ist, dass diese Menschen zurückgeführt werden.

Wir als Grüne haben durchgesetzt, dass bei Rückführungen zuallererst die freiwillige Rückkehr in den Mittelpunkt gestellt wird und nicht die Abschiebung, die Zwangsmaßnahme. Das ist auf jeden Fall im Sinne der Betroffenen. Im rot-grünen Koalitionsvertrag haben wir zur Flüchtlingspolitik vereinbart, dass wir unter besonderer Berücksichtigung integrationspolitischer und humanitärer Gesichtspunkte die landesrechtlichen Spielräume nutzen wollen, damit die Betroffenen von der bestehenden Rechtslage profitieren können.

Wir stehen daher weiterhin für eine verantwortungsbewusste, an Humanität orientierte Flüchtlingspolitik im Rahmen – das kann man auch kritisieren – der bundesgesetzlichen Vorgaben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Frau Kollegin Velte. – Nun spricht für die FDP-Fraktion Herr Dr. Stamp.

Dr. Joachim Stamp (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich eine persönliche Bemerkung vorwegschicke. Heute Morgen in der Debatte, die sehr leidenschaftlich geführt worden ist, habe ich gegenüber dem Ministerialdirigenten Schnieder einen Zuruf gemacht, der mir nicht zusteht und der nicht angemessen war. Ich habe ihn angerufen und um Entschuldigung gebeten. Er hat die Entschuldigung angenommen. Ich finde, dass man, wenn man von anderen das Eingestehen von Fehlern verlangt, das auch selbst tun muss. Deswegen möchte ich das für das Protokoll festhalten.

(Beifall von der FDP, der SPD, CDU, GRÜNEN und den PIRATEN)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe sehr viel Sympathie für den humanistischen Ansatz der Piratenfraktion. Ich weiß, mit wie viel Leidenschaft und Engagement die Kollegin Brand – die, glaube ich, krankheitsbedingt heute nicht hier sein kann; deswegen muss man das auch entschuldigen – und auch der Kollege Herrmann arbeiten. Trotzdem bin ich der Meinung, dass das inhaltlich der falsche Weg ist, weil wir nicht so pauschal über solche Stopps sprechen können. Das hat die falsche Signalwirkung, und es gibt auch Gebiete in Afghanistan, wohin – jedenfalls nach dem, was ich von den Experten höre – Abschiebungen durchaus vertretbar sind. Der Kollege Kuper hat soeben dazu ausführlich ausgeführt, dass dies nicht leichtfertig geschieht.

Ich möchte aber die Chance nutzen, noch einmal eine grundsätzliche Anmerkung zur Abschiebepolitik in Deutschland insgesamt zu machen. Ich habe den Eindruck – nach dem, was ich aus der Flüchtlingsarbeit höre –, dass wir in der Tendenz die gleichen Fehler wiederholen, wie sie in den 90er-Jahren gemacht wurden. Auf der einen Seite führen wir die gut integrierten Familien, die aber formal kein Bleiberecht haben, jedoch über Papiere verfügen, weil sie sich ordentlich aufgeführt haben, bevorzugt zurück – nicht speziell nach Afghanistan, sondern insgesamt. Auf der anderen Seite werden wir die findigen und kriminellen Straftäter nicht los. Das ist ein ganz großer grundsätzlicher Fehler, den wir in der grundsätzlichen Abschiebepolitik in Deutschland machen. Das bedeutet eine große Herausforderung für Berlin. Ich würde mich freuen, wenn die Landesregierung Nordrhein-Westfalens dementsprechend aktiv würde.

Ich bin der Meinung, dass wir auf der einen Seite die Chance für ein Einwanderungsgesetz eröffnen sollten; auf der anderen Seite bedarf es dann aber auch der Chance, dass Flüchtlinge einen Rechtskreiswechsel vornehmen können und dass sie sich auf eine Einwanderung bewerben können. Wir sollten jedenfalls vermeiden, dass es zu einer ähnlichen Situation kommt wie in den 90er-Jahren mit den Menschen aus Bosnien und Herzegowina.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich finde, dass das, was sich hier abspielt, humanitär nicht zu verantworten ist. Es ist gesellschaftspolitisch falsch und – das muss man auch sagen – volkswirtschaftlich, wenn wir an unsere Demografie denken, ausgesprochen unverantwortlich. Von daher sollte man darüber nachdenken, wie man das korrigiert. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Jäger das Wort.

Ralf Jäger, Minister für Inneres und Kommunales: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich vorweg: Für einen generellen Abschiebestopp nach Afghanistan gibt es keinen sachlichen Grund. Der könnte durch das Land Nordrhein-Westfalen für maximal drei Monate ausgesprochen werden.

Die Innenministerkonferenz hat schon im Dezember 2005 festgestellt, dass die Sicherheitslage in Afghanistan die Rückkehr in einige Regionen zulässt. Die Bunderegierung wurde gleichzeitig auf mein Betreiben hin aufgefordert, sich um humanitäre Rahmenbedingungen zu kümmern. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Fragen werden in Nordrhein-Westfalen Abschiebungen nach Afghanistan wie bisher nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung und vorrangig bei Straftätern, Gefährdern sowie alleinreisenden und alleinstehenden Männern durchgeführt. Grundlage dafür ist weiterhin die entsprechende Beschlusslage der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 2005.

Für die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan ist nach der Aufgabenverteilung allein der Bund verantwortlich. Der Bundesinnenminister hat sich dazu geäußert. Er hat die Länder Anfang Oktober letzten Jahres darüber informiert, dass Deutschland und Afghanistan eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration unterzeichnet haben.

Der Bundesinnenminister hat sich zunächst nur auf Ausführungen zum administrativen Verfahren und zur Organisation beschränkt. Für uns als Land war und ist aber entscheidend, dass die Bedingungen für die Rückkehrer verbessert werden, sowohl was die Ankunft auf afghanischem Boden als auch natürlich die Wiedereingliederung in die Gesellschaft angeht.

Dazu bedarf es nach meiner Auffassung verbindlicher Absprachen zwischen der Bundesregierung, der afghanischen Regierung, UNHCR und IOM. Hierzu haben wir beim Bundesinnenminister angefragt, was er in dieser Richtung unternommen hat. Eine schriftliche Antwort lag uns bis Mitte Dezember letzten Jahres nicht vor. NRW hat sich deshalb, was den Personenkreis angeht, nur sehr eingeschränkt an der Sammelabschiebung im Dezember nur nach Maßgabe des Beschlusses der Innenministerkonferenz beteiligt. Abgeschoben wurden lediglich zehn ausschließlich volljährige alleinstehende Männer. Fünf dieser Männer hatten einen strafrechtlichen Hintergrund.

Mit Schreiben vom 9. Januar dieses Jahres hat der Bundesinnenminister die Position von UNHCR und IOM dargestellt und bewertet und ist auch auf die Sammelabschiebung im Dezember eingegangen. Er teilte mit, dass die zurückgeführten Personen bei der Ankunft in Kabul vom afghanischen Flüchtlingsministerium, von IOM-Mitarbeitern, von Ipso – Kollege Kuper hat gerade erläutert, wer das ist –, von Angehörigen der deutschen Botschaft und der Bundespolizei in Empfang genommen und versorgt worden.

Meine Damen und Herren, was hat sich durch die Vereinbarung zwischen der deutschen Bundesregierung und Afghanistan in der Praxis geändert? – Die Rahmenbedingungen bei der Beschaffung von notwendigen Ausreisedokumenten haben sich entscheidend verbessert. Unter bestimmten Bedingungen kann nunmehr sogar von deutschen Ausländerbehörden ein sogenanntes EU-Laissez-passer ausgestellt werden.

Die Unterstützung für Rückkehrer kommt im Übrigen auch den vielen Menschen zugute, die freiwillig ausreisen wollen, und das ist immer noch die Mehrheit. 2016 sind aus Nordrhein-Westfalen über 450 Personen freiwillig nach Afghanistan zurückgekehrt. Dem stehen 14 Abschiebungen gegenüber. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)



Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags Drucksache 16/13681 zu? – Die Fraktion der Piraten, der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne, der fraktionslose Kollege Stüttgen sowie CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung von Herrn Schulz, fraktionslos, also eine Enthaltung, ist der Antrag Drucksache 16/13681 mit breiter Mehrheit aus dem Hohen Haus abgelehnt.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Ratifizierung des Staatsvertrags über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 21. März 2016, zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“ und zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsstaatsvertragsgesetz)

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/13377

Beschlussempfehlung


des Ausschusses
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
Drucksache 16/14024

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich inzwischen darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 1).

Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14024, den Gesetzentwurf Drucksache 16/13377 unverändert anzunehmen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf selbst zu? – SPD und Grüne, die CDU und Herr Stüttgen, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die FDP und zwei fraktionslose Abgeordnete, nämlich Herr Schulz und Herr Schwerd. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/13377 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.

Ich rufe auf:

15 Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI

Entwurf
der Landesregierung
Vorlage 16/4576

Beschlussempfehlung und Bericht


des Ausschusses
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Drucksache 16/14025

Auch hier haben alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben (Anlage 2).

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 16/14025, das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung zu erteilen. Wir kommen zur Abstimmung über die Erteilung des Einvernehmens zu dem Entwurf der Verordnung Vorlage 16/4576. Wer stimmt diesem so zu? – SPD, Grüne, CDU, FDP und die Fraktion der Piraten sowie die fraktionslosen Abgeordneten Schulz und Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung von Herrn Schwerd, fraktionslos, hat der Landtag das Einvernehmen zum Entwurf der Verordnung Vorlage 16/4576 mit breiter Mehrheit erteilt.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes

Gesetzentwurf


der Landesregierung
Drucksache 16/13794

erste Lesung

Zur Einbringung könnte ich das Wort erteilen. Das ist mir aber nicht möglich, weil Herr Minister Kutschaty in Vertretung von Herrn Minister Remmel mitgeteilt hat, dass er die Einbringungsrede zu Protokoll geben wird (Anlage 3).

(Vereinzelt Beifall)

Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13794 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, den Ausschuss für Kommunalpolitik, den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Wer stimmt dieser Überweisung so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf:

17 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose

Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 16/13989

erste Lesung

Herr Minister Schmeltzer hat uns mitgeteilt, dass auch er die Einbringungsrede zu Protokoll gibt (Anlage 4).

(Vereinzelt Beifall)

Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/13989 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

18 Zwanzigster Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Antrag
der Landesregierung
auf Zustimmung
zu einem Staatsvertrag
gemäß Artikel 66 Satz 2
der Landesverfassung
Drucksache 16/13947

Herr Minister Lersch-Mense hat uns mitgeteilt, dass er die Einbringungsrede zu Protokoll gibt (Anlage 5).

(Vereinzelt Beifall)

Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/13947 an den Hauptausschuss – federführend – sowie den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 16/13947 einstimmig so überwiesen.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 19 aufrufe, schlage ich Ihnen mit dem Einverständnis meines Mitpräsidiums vor, die nächsten Tagesordnungspunkte, die sich auf Organstreitverfahren verschiedener Parteien beziehen, die sich gegen die 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel gewendet haben, nur noch verkürzt – mit Aktenzeichen und Beschlussempfehlung – aufzurufen. Das sind die Tagesordnungspunkte 19 bis 24 und Tagesordnungspunkt 26. Das geht schneller, als alles vorzulesen. In das Protokoll werden natürlich die kompletten Tagesordnungspunkte aufgenommen. Ich hoffe, Sie sind mit dem Verfahren einverstanden.

(Vereinzelt Beifall)

Ich rufe auf:

19 Organstreitverfahren der Partei Volksabstimmung, Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen, gegen die SPD-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen, die Landtagsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN Nordrhein-Westfalen, die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen wegen Verfassungswidrigkeit der Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen der Räte in den Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durch das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz

VerfGH 13/16


Vorlage 16/4606

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14026

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsauschuss empfiehlt in Drucksache 16/14026, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist für die Beschlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14026 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

20 Organstreitverfahren der Sauerländer Bürgerliste e.V. gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen der Räte in den Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durch das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz

VerfGH 14/16


Vorlage 16/4592

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14027

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14027, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14027 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

21 Organstreitverfahren der Partei DIE LINKE, Landesverband Nordrhein-Westfalen gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen der Räte in den Gemeinden, der Bezirksvertretungen, der Kreistage und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr durch das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz

VerfGH 15/16


Vorlage 16/4591

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14028

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14028, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14028 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

22 Organstreitverfahren der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Landesverband Nordrhein-Westfalen (PARTEI NRW) gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 16/16


Vorlage 16/4607

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14029

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir stimmen ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14029, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14029 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

23 Organstreitverfahren der Ökologischen-Demokratischen-Partei (ÖDP), Landesverband Nordrhein-Westfalen, und der Partei Mensch-Umwelt-Tierschutz (Tierschutzpartei), Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 17/16


Vorlage 16/4612

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14030

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung. Wer folgt der Empfehlung des Rechtsausschusses in Drucksache 16/14030, in dem Verfahren Stellung zu nehmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14030 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

24 Organstreitverfahren der Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen (PRO NRW) gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 18/16


Vorlage 16/4611

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14031

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14031, in dem Verfahren Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Der Beschlussempfehlung Drucksache 16/14031 wird damit einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf:

25 Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

1. der Bundesstadt Bonn, vertreten durch den Oberbürgermeister, Berliner Platz 2, 53111 Bonn,

2. der Gemeinde Much, vertreten durch den Bürgermeister, Hauptstraße 57, 53804 Much,

3. der Stadt Velbert, vertreten durch den Bürgermeister, Thomasstr. 7, 42551 Velbert,

vertreten durch Bevollmächtigte: Redeker, Sellner, Dahs, Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Willy‐Brandt‐Allee 11, 53113 Bonn wegen Verletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch § 27 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Anlage 3 des GFG 2016

VerfGH 20/16


Vorlage 16/4618

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14032

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14032, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellung zu nehmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Der Beschlussempfehlung Drucksache 16/14032 wird einstimmig gefolgt.

Ich rufe auf:

26 Organstreitverfahren der Partei Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl durch Einführung einer 2,5-vom-Hundert-Sperrklausel für die Wahlen zu den Stadt- und Gemeinderäten sowie den Kreistagen

VerfGH 21/16


Vorlage 16/4627

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14033

Es ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14033, in dem Verfahren vor dem Gerichtshof Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14033 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

27 Verfassungsbeschwerde des Herrn W., vertreten durch die Scheunemann Schneider Rechtsanwälte PartGmbB, Landsberger Straße 480, 81241 München, gegen

a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2015 – BVerwG 6 C 39.15 (6 C 35.14) –,

b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2015 – BVerwG 6 C 35.14 –

1 BvR 2579/15


Vorlage 16/4621

Beschlussempfehlung


des Rechtsausschusses
Drucksache 16/14034

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in dieser Drucksache 16/14034, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht Stellung zu nehmen. Wer stimmt dem so zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es dazu Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung Drucksache 16/14034 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

28 Wahl eines ordentlichen Mitglieds des Kontrollgremiums nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag


der Fraktion der CDU
Drucksache 16/14035

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen also gleich zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/14035. Wer stimmt dem zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es dazu Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist einstimmig so entschieden wie vorgeschlagen.

Wir kommen zu:

29 Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016

Antrag
des Finanzministeriums


gemäß Artikel 85 Absatz 2 LV
Vorlage 16/4447

Beschlussempfehlung und Bericht


des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 16/13709

Hier ist keine Aussprache vorgesehen.

Wir kommen also zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Drucksache 16/13709, die in Vorlage 16/4447 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wir kommen also zur Abstimmung über die Vorlage 16/4447 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt der Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltungen von CDU, FDP und der beiden Fraktionslosen Schulz und Schwerd sowie der Piratenfraktion ist die Vorlage angenommen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und von Herrn Stüttgen, fraktionslos. Damit ist die in Vorlage 16/4447 beantragte Genehmigung erteilt.

Ich rufe auf:

30 In den Ausschüssen erledigte Anträge

Übersicht 49


gem. § 82 Abs. 2 GO
Drucksache 16/14036

Die Übersicht 49 enthält zehn Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Änderungsantrag und zwei Entschließungsanträge.

Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich. Ich lasse nun abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den jeweiligen Ausschüssen entsprechend der Übersicht 49. Wer stimmt also dieser Bestätigung so zu? – Gibt es da Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist hier einstimmig so entschieden, und die in der Drucksache 16/14036 enthaltenen Abstimmungsergebnisse sind damit einstimmig bestätigt.

Ich rufe auf:

31 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 16/51

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist augenscheinlich nicht der Fall.

Ist jemand mit den Beschlüssen nicht einverstanden? – Das ist auch nicht der Fall; es ist niemand, der sich meldet. Damit stelle ich gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung fest, dass die in Übersicht 16/51 enthaltenen Beschlüsse damit bestätigt sind.

Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung, meine Damen und Herren.

Ich berufe das Plenum wieder ein für morgen, Donnerstag, 26. Januar, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und empfehle Ihnen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Um 20 Uhr gibt es da die Tagesschau.

Die Sitzung ist geschlossen.



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