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3.1.3 Herstellung und Vertrieb von Karten
3.1.3.1
Der Kartenentwurf
Um eine Druckvorlage für die nächste Publikation anzufertigen, standen den Verlegern im 18.
Jahrhundert drei Möglichkeiten zur Auswahl:
a) Fremde Karten konnten kopiert werden.
b) Bisher noch nicht verwendete Daten konnten zu einer neuen Karte verarbeitet werden.
c) Mit Vermessungsarbeiten und wissenschaftlichen Mitarbeitern konnte ein komplett neuer
Kartenentwurf angefertigt werden.
Diese drei Möglichkeiten stellten unterschiedlich hohe Ansprüche an die personellen und
finanziellen Ressourcen der Verlage.
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Die günstigste und bequemste Variante stellte sicherlich
das Kopieren älterer
Karten dar, während die teuren Vermessungs- und Entwurfsarbeiten zwar
eine höhere Qualität der Druckwerke zur Folge hatten, aber aufgrund der hohen Kosten nicht für
jede Publikation durchgeführt werden konnten.
„Zwischen diesen wirtschaftlichen und faktischen Beschränkungen und dem im Homännischen
Verlag von Anfang an spürbaren Qualitätsanspruch musste ein Kompromiss gefunden werden.“
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Heinz bezieht sich zwar auf den Verlag Homanns; diesen
Kompromiss zu finden, galt allerdings
für alle Verlage der Zeit.
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„Der Verlag bewegte sich bei der Entscheidung zwischen Qualität und Profit auf einem schmalen
Grat. Gab er nur Kopien heraus, war das Renommee gefährdet, investierte er zu viel Geld in
innovative Karten, drohte der Bankrott.“
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Besonders geschickt beherrschte es der Augsburger Verleger Johann Walch, die Balance
zwischen Aktualität und Aufwand zu bewahren. Von seiner Karte zu den Polnischen Teilungen
sind 13 Plattenzustände bekannt. Durch kleine Veränderungen
wurden dem Zielpublikum
Aktualität und Relevanz des Produktes vor Augen geführt. Dabei waren die Veränderungen der
Kupferplatten manchmal nur minimal: Walchs Polenkarte aus dem Jahr 1797 unterschied sich
von der letzten Ausgabe 1796 nur durch eine neue Jahreszahl im Legendenfeld.
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Heinz, „allerneueste Landkarten“, 73, 78.
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Heinz, „allerneueste Landkarten“, 78.
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Dörflinger, 19. Jahrhundert, 791. Dörflinger schreibt über das Gleichgewicht zwischen Aktualität und Rentabilität
in der österreichischen Privatkartographie zwischen 1780 und 1820.
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Heinz, „allerneueste Landkarten“, 86.
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Kozica, Ritter, Zeit- und Verlagsgeschichte, 6f. Abb. 6.
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Auch beim Kopieren fremder Karten mussten keine wesentlichen Änderungen am Kartenblatt
vorgenommen werden. Oft wurde nur der Titel der jeweiligen Karte angepasst.
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Ein
Beispiel für
eine Kopie einer fremden Karte durch einen Verlag ist eine Karte Palästinas in Sammelatlas 4 mit
der Signatur 108.9. Die Karte stammt ursprünglich aus Frankreich und wurde vom Kartographen
Guillaume de l’Isle entworfen. Johann Baptist Homann verlegte die Karte unter seinem eigenen
Namen in den Jahren zwischen 1702 und 1715, dem Jahr der Verleihung des Titels
Kaiserlicher
Geograph durch Karl VI. Der eigentliche Urheber der Karte wurde im Titel der Karte mit den
Worten
„ex Tabulis Guil. Sansonij“ erwähnt.
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„Johann Baptist Homann hat den Großteil der von ihm herausgegebenen Karten nach
französischen, vor allem aber niederländischen Vorbildern kopiert. In der Aufbauphase des
Verlages gab es keine wirtschaftlich vertretbare Alternative. Homanns Verdienst liegt unter
anderem gerade darin, unter schwierigen Bedingungen – er hatte wohl kaum Startkapitel – einen
kartographischen Spezialverlag auf die Beine zu stellen, der rasch so viel Profit abwarf, dass er
schon ab ca. 1710 in die eine oder andere Karte mehr investieren und sie nach unveröffentlichten
Unterlagen publizieren konnte. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bedeutung des Kopierens
im Verlauf der Verlagsgeschichte zwar immer mehr abnahm, der besonders große Profit aus diesen
Karten aber für die Finanzierung ambitionierterer Projekte unverzichtbar war.“
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Zwar konnten im 18. Jahrhundert Druckprivilegien, oder auf Latein
privilegia impressoria,
beantragt werden, die Publikationen vor Nachdruck schützen sollten; ein genereller rechtlicher
Schutz
von geistigem Eigentum, wie das gegenwärtige Urheberrecht, existierte allerdings nicht.
Um ein Privileg zu erhalten, musste ein Antrag gestellt und eine Gebühr bezahlt werden.
Kaiserliche Privilegien wurden vom Reichshofrat oder der Reichshofkanzlei in Wien verliehen,
aber auch einzelne Landesherren konnten Verlegern dieses neuzeitliche Copyright zugestehen.
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Karten nach bisher unpublizierten Daten zu entwerfen, war schon sehr viel aufwändiger, als
Karten zu kopieren. An brauchbare Vermessungsdaten verschiedener
Gebiete zu kommen, war
schwieriger und ressourcenintensiver. Karten, die vollständig auf Vermessungen basieren,
entstanden meist nur bei Arbeiten zum Straßen- oder Wasserbau sowie bei Grundstreitigkeiten.
Die vermessenen Regionen waren daher äußerst kleinräumig und für die kleinmaßstäbigeren
Karten der Privatkartographie nicht verwertbar. Daten von Landesaufnahmen wurden der
Privatkartographie nicht zugänglich gemacht, da diese Informationen aus militärischen
Überlegungen heraus geheim gehalten wurden. Durchgehend eigene Vermessungen
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Heinz, „allerneueste Landkarten“, 78.
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Schottenstift, 108.9-10, Iudaea seu Palaestina (Nürnberg, s.a.). Dass die Karte vor 1715 entstanden ist, lässt sich
daran erkennen, dass noch kein Titel und kein Privileg Homanns auf der Karte vermerkt sind.
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Heinz, „allerneueste Landkarten“, 78.
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Michael
Hochedlinger, Die Ernennung von Johann Baptist Homann zum kaiserlichen Geographen im Jahre 1715.
In: Cartographica Helvetica 24 (2001) 37-40, 37.
Heinz, „allerneueste Landkarten“, 78.