Microsoft Word Kompromissvorschlag



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#32246


Christian Mohr, Präsident der LG DUV, und Jörg Stutzke, Präsident der DUV, stellen 

gemeinsam folgende Anträge an die Mitgliederversammlung der DUV am 05.03.2016: 

 

1.

 



Die Mitgliederversammlung der DUV stimmt der Kündigung des 

Kooperationsvertrages zwischen der DUV und der LG DUV vom 07.11.2009 zu. 

2.

 

Die Mitgliederversammlung der DUV beauftragt das Präsidium der DUV, eine 



Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der LG DUV bis zum Jahresende 

2016 zu erarbeiten. 

3.

 

Die DUV duldet, dass die LG DUV den Namen und das Logo der DUV weiterhin 



verwendet, bis sich die LG DUV einen neuen Namen gegeben hat, längstens jedoch 

bis zum Jahresende des Jahres 2016. 

 

Begründung: 

 

Die von den Präsidenten der jeweiligen Vereine gemeinsam eingebrachten Anträge greifen 



den Wunsch der Mitglieder beider Vereinigungen auf, eine gemeinsame Lösung in der 

Diskussion um das Recht am Namen und am Logo der DUV zu finden, und stellen eine 

Alternative zu den Anträgen von Christian Mohr dar, welche die selbe Problematik betreffen.  

 

Entziehung des Rechts am Namen und am Logo 



Zunächst sieht der Alternativvorschlag die Entziehung des Rechts am Namen und am Logo 

vor. Die Gründe hierfür sind folgende: 

 

Die in der ursprünglichen Satzung der LG DUV verankerte zwingende Mitgliedschaft in der 



DUV als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der LG DUV ist durch Satzungsänderung 

der LG DUV aufgehoben worden. Diese Entkopplung der Doppelmitgliedschaft lässt sich 

juristisch nicht wieder rückgängig machen. 

 

Der Gründungsgedanke der LG DUV war insbesondere, vereinslosen Mitgliedern ein 



Angebot zur Mitgliedschaft in einem startpassführenden Verein zu ermöglichen. Diese 

Möglichkeit bleibt erhalten. Der Verein als Ganzes hat sich jedoch deutlich über diesen engen 

Zweck hinaus weiterentwickelt. Diese Entwicklung wird ausdrücklich begrüßt. Zugleich 

verweist die DUV jedoch auf eine Vielzahl weiterer Vereine, die Angebote für 

ultralaufinteressierte Sportler in ihrer jeweiligen Region leisten können. Die LG DUV agiert 

jedoch deutschlandweit, was sie innerhalb der Vereinslandschaft in einen besonderen Status 

hebt. Im Sinne einer gebotenen Chancengleichheit im Werben um neue Mitglieder soll 

deshalb die namensnähe DUV – LG DUV abgelegt werden.  

 

Förderstützpunkt mit besonderen Aufgaben 



Als „Gegenleistung“ wird angeboten, die LG DUV mit neuem Namen im Status eines 

Förderstützpunktes mit besonderen Aufgaben als Kooperationspartner für die DUV zu 

gewinnen. Die DUV geht davon aus, dass auch die LG DUV unter neuem Namen diesen 

Prozess kooperativ mitgestaltet. 

 

Mögliche Ansätze für eine Kooperation mit der LG DUV unter neuem Namen (LG NEU) 



bestehen wie folgt: 

 

Die LG NEU hat aufgrund ihrer Mitgliederstärke sowie ihrer deutschlandweiten Präsenz 



einen besonderen Stellenwert. Dieser Stellenwert drückt sich durch Sitz und Stimme eines 

Vertreters der LG NEU im Sportausschuss der DUV aus.  

 



Die LG NEU soll weiterhin das Recht behalten, innerhalb der Zeitschrift „Ultramarathon“ 

ihre vereinsinternen Dokumente zu veröffentlichen (Einladung MV, Protokoll MV). Der 

Umfang kann dabei werbefrei bis zu vier Seiten betragen.  

 

Die LG NEU wird auf Grundlage der durch die DUV beizubringenden Ergebnisprotokolle der 



Deutschen Meisterschaften der DUV, die jeweiligen Wertungen der Ultramarathon-

Bundesliga erstellen und auf der HP der DUV und der LG NEU veröffentlichen. Die LG NEU 

erhält ausdrücklich Gelegenheit die Weiterentwicklung dieses speziellen Produktes 

mitzubetreiben. 

 

In Anerkennung der bisherigen Leistungen der LG DUV für die DUV unterstützt die DUV 



den Übergang zum neuen Vereinsnamen und die damit verbundene Änderung der 

Vereinssatzung durch die Übernahme der Kosten für Notar und Amtsgericht.  

 

Es wird im Ergebnis ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Änderungen in den 



Beziehungen von DUV und LG DUV im Interesse der Mehrzahl der Mitglieder beider 

Vereine erfolgen. Beide Vereine arbeiten mit der grundsätzlich gleichen Zielstellung. Dabei 



erfüllen sie jedoch grundverschiedene Aufgaben.  

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