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© Mag. Karl Wimmer   

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8.7. 



Zielrahmen

  Was möchten Sie erreichen?        

  Ziel



(positiv formuliert, in eigener Kontrolle)

 Wie wissen Sie, dass Sie das erreicht haben?      

➔   


Evidenz

(Wie sehen Sie dann aus? Wie hören, spüren, schmecken, riechen, ...?)



 Wann, wo, mit wem, wie oft wollen Sie dies haben?    

➔    


Kontext

(Genaues, Konkretes fixieren/vereinbaren)



 Wie verändert sich dadurch Ihr Leben?     

➔   


Ökologie (Drei Ideen)

8.8. 

"Verhandlungsrahmen"

Eine Vorgehensweise zur Konfliktbearbeitung

Menschen haben  oft Konflikte miteinander, weil das Ziel des/r einen im Widerspruch

zu  dem  Ziel des/r anderen steht. In so  einem Fall ist es günstig, einen größeren

Rahmen zu finden, der beide Ziele beinhaltet.

Eine wichtige Frage bei Konflikten ist öfters: "Welchen Preis  zahlen  Sie, um dieses

Ziel zu erreichen?"

Wenn zwei oder mehrere Partner miteinander im Konflikt stehen:



    Jede/n PartnerIn getrennt fragen, ob er/sie bereit ist, mit dem/der  anderen zu

verhandeln und eine Lösung zu finden, die für beide befriedigend ist.



• Fragen  Sie  jede/n PartnerIn getrennt, was  er/sie will. Übersetzen Sie

gegebenenfalls das Problem oder  den Konflikt für jede/n  der  beteiligten

PartnerInnen  als Bedürfnis, das  nicht erfüllt wird. Wenn Sie dies neu  formuliert

haben,  achten Sie  darauf, dass Sie eine Zustimmung für diese  Formulierung von

allen Parteien bekommst.

   Finden Sie die positive Absicht (das Ziel)  hinter dem Bedürfnis  jedes/r PartnerIn.

Sie können z. B.  fragen: "Was ist es, was Sie damit erreichen wollen?" Feedback

geben bzw. wiederholen. Fragen Sie die Partner einzeln, was  ihr spezifisches  Ziel

für sie tun wird (Metaziel) und wiederholen Sie es.



  Finden Sie ein gemeinsames Ziel, sodass alle zustimmen, wenn Sie es formulieren;

z. B. "Ich vermute, dass Sie beide dem zustimmen, das und das zu wollen". Diese

Zustimmung tatsächlich einholen und verankern (bekräftigen).

Als  VerhandlerIn  können  Sie so allgemein  werden, wie es nötig  ist, um ein

gemeinsames Ziel zu finden, dem alle PartnerInnen zustimmen können.  Manchmal

kann es sein, dass man z. B. nur  dazu  Zustimmung bekommt, dass  alle darin

übereinstimmen, gut miteinander auskommen zu wollen.



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Weitere Schritte, wenn ein gemeinsames Ziel gefunden wurde:



  Sammlen Sie die Bedürfnisse der PartnerInnen und geben Sie Feedback.

• Brainstorming  von  verschiedenen Möglichkeiten oder Lösungen, um diese

Bedürfnisse zu erfüllen.



  Bewerten Sie jede Lösung in bezug auf die Erfüllung der Bedürfnisse.

  Wählen Sie geeignete Lösung(en).

  Planen Sie die Durchführung der Lösungen.

  Bewerten Sie die Ergebnisse.

  Wenn es nicht für alle Parteien zufriedenstellend  ist, wiederholen  Sie den

ganzen Vorgang.



8.9. 

Konfliktregelung ohne Niederlagen - 6 Stufen

nach B. Fittkau u.a.: Kommunikation lernen und umlernen

Stufe 1: 

Den Konflikt identifizieren und definieren

D.h. abgrenzen gegen andere Probleme; (Sich Zeit nehmen, den Konflikt

klar  aussprechen, Ich-Aussagen senden, Kooperation anbieten, auf

niederlagelose Methode der Regelung verweisen).

„Wo genau liegen die Probleme?“

Stufe 2: 



Mögliche Lösungen entwickeln.

(Keine Lösung bewerten, zu möglichst  vielen Vorschlägen anregen, alle

Beteiligten einbeziehen, Angst vor  Inkompetenz bei der  Lösungssuche

abbauen).

„Welche unterschiedlichen Lösungen sehen die Konfliktparteien?“

Stufe 3: 



Lösungsmöglichkeiten kritisch bewerten.

(Streichung  der für einzelne unannehmbaren Lösungen, Gefühle der

Beteiligten bei  einzelnen Vorschlägen erfahrbar machen, Ich-Aussagen

senden).


„Was spricht für/gegen die einzelnen Lösungen?“

Stufe 4: 



Sich für die beste annehmbare Lösung entscheiden.

(Genau die Lösung beschreiben, die Lösung nicht als endgültig, sondern

als wandelbar ansehen, abfragen, ob alle Beteiligten sie akzeptieren).

„Wie sieht die beste Lösung genau aus?“

Stufe 5: 

Wege zur Ausführung der Entscheidung ausarbeiten.

(Klare Handlungsgrenzen bestimmen, genau festlegen, wer was macht).

„Wie wird die Lösung durchgesetzt?“

Stufe 6: 



Spätere Untersuchung über die Funktionsfähigkeit der  Lösung und

der Einhaltung getroffener Absprachen.

(Prozessanalyse, Ergebnisanalyse, ev. Korrekturen, da bestimmte Situa-

tionen falsch eingeschätzt wurden).

„War die getroffene Entscheidung zur Regelung des Konfliktes richtig?“




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8.10.  Mediation 

P. Velikay: Konfliktregulierungsmodell bei Trennungen und Scheidungen

Angesichts der aktuellen politischen Diskussion zum Thema Scheidungen möchte ich

Ihnen eine spezielle Methode der Konfliktbearbeitung im Streitfall vorstellen:

Mediation wurde etwa seit Mitte der 1980er  Jahren in den Vereinigten  Staaten ent-

wickelt als Alternative zum herkömmlichen Anwaltsprozess,  in dem jede Partei um „ihr

Recht“ kämpft und emotionale Kränkungen in der Regel  nicht  berücksichtigt  werden.

Mediation ist eine Methode, die von  JuristInnen, PsychotherapeutInnen  und  Sozial-

pädagogInnen  gleichermaßen entwickelt  wurde  und  von  all  diesen  Berufsgruppen

heute auch praktiziert wird.

Mediation  bedeutet  Vermittlung.  Der/die  MediatorIn  als  neutraler  Dritte/r  hilft

dem streitenden Paar, Lösungen zu finden, die auf niemandes Kosten gehen;  geregelt

werden Unterhaltsansprüche, Vermögensfragen  und  alle  Belange, die die gemein-

samen Kinder betreffen. Ausschlaggebend sind dabei die persönlichen Vorstellungen

der  KonfliktpartnerInnen  von  Gerechtigkeit  und Fairness: In der  Mediation  geht es

nicht darum, „den/die PartnerIn fertig zu machen“ oder „das  Maximum für  sich  selbst

herausschlagen, egal um welchen Preis“. Es geht vielmehr um  das  Erreichen kreativer

Lösungen, auf deren Basis  jede/r der beiden  StreitpartnerInnen sein/ihr zukünftiges

Lebens sinnvoll aufbauen kann.

Diesen Prozess trotz Enttäuschungen, Wut und Trauer einzugehen, bedarf einer be-

wussten Entscheidung der KonfliktpartnerInnen. Ihn in Gang zu setzen und in Gang

zuhalten ist die Aufgabe des/der MediatorIn. Er/sie wird zur Schlüsselfigur  für ein kon-

struktives Gespräch, das zwischen den KonfliktpartnerInnen unter Umständen un-

möglich geworden ist und das  sich in gegensätzlichen, verhärteten Positionen wider-

spiegelt.  Der/die MediatorIn muss den Sinn  festgefahrener Standpunkte herausar-

beiten; er/sie muss dafür sorgen, dass  dahinterstehende Bedürfnisse und Interessen

erkannt werden können.

In einem nächsten Schritt werden dann neue, kreative Lösungsmöglichkeiten gesucht,

die den Bedürfnissen und Interessen jeder einzelnen Konfliktpartei Rechnung tragen.

Mediation ist ein Prozess, in dem Gegensätzlichkeiten nicht geglättet, sondern deutlich

und bewusst gemacht werden.  Die  Kunst  des/der  MediatorIn liegt in der  Wahrung

seiner/ihrer Unparteilichkeit gegenüber den Konfliktparteien und in der Fähigkeit,

einander  widersprechende  Anschauungen und LeInbensrealitäten nebeneinander

stehen lassen zu können. In dem der/die Mediator beide Seiten versteht, wird auch

ein  neues,  gegenseitiges Verständnis der  KonfliktpartnerInnen  füreinander  möglich.

Das ist die Basis, auf  der  neue und individuell  gerechte  Lösungen  ausgehandelt

werden können, welche die Buchstaben des Gesetzes  nicht sklavisch  erfüllen. Das

neugewonnene,  gegenseitige Verständnis ist auch die Grundlage, auf  der der

teuflische Kreislauf von ständig neuen Verletzungen zur Ruhe kommen kann.

Mediation umfasst in der Regel eine begrenzte Anzahl von Sitzungen. Erfahrungen

in Deutschland, wo Mediation seit wenigen Jahren durchgeführt wird, zwingend eine

durchschnittliche Mediationsdauer von 6 Sitzungen, in komplizierten Fällen werden 12

Sitzungen  abgehalten.  (Mediation wird in Deutschland in freien Anwalts- und

PsychologInnenpraxen ebenso wie in geförderten Familienberatungsstellen



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