Praktikumsvertrag



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#129011
Praktikumsvertrag Urasali


Praktikumsvertrag

Praktikumsvertrag

Zwischen _______________________________________________ 


(Name und Adresse des Praktikumsgebers)
- nachfolgend „Praktikumsbetrieb“ genannt -
 
(ggf.: vertreten durch ______________________________________)

- nachfolgend „Praktikumsgeber“ genannt -


und
Herrn/Frau________________________________________________________________
wohnhaft ________________________________________________________________
- nachfolgend „Praktikant/-in“ genannt -

wird folgender Praktikumsvertrag geschlossen:




Präambel
Der Praktikant absolvierte an derTashkent Davlat Agrar Universität. Hierzu schließen die Parteien folgenden Weiterbildungspraktikumsvertrag.


§ 1 Vertragsdauer

Der Praktikant wird beim Praktikumsgeber vom


Das Praktikantenverhältnis endet nach Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§ 2 Probezeit

Die Probezeit beträgt einen Monat. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis von beiden Seiten jederzeit mit zweiwöchiger Frist ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, näheres siehe "§ 11 Kündigung".


§ 3 Tätigkeit

Der Praktikant wird im Bereich Landwirtschaft eingesetzt und, falls nicht betriebliche Gründe anderes ergeben, von ________________________________ betreut.




§ 4 Vergütung

Der Praktikant erhält ein Monatsgehalt oder Stundenlohn in Höhe von ______________ Euro brutto.


Der Praktikumsbetrieb gewährt dem Praktikanten Unterkunft für _____ Euro pro Monat und Verpflegung für _____ pro Monat. Diesen Betrag behält der Praktikumsbetrieb monatlich von der Vergütung.


§ 5 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 40 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.




§ 6 Urlaub

Der Praktikant hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 2 Werktagen pro Monat seines Praktikums – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Diese Urlaubstage können schriftlich auf Antrag während des Praktikums in Anspruch genommen werden.




§ 8 Krankheit

Ist der Praktikant infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so ist diese Arbeitsverhinderung dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen.


Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.
In beiderseitigem Einvernehmen kann sich die Praktikumsdauer nach § 1 um die Krankheitstage verlängern.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Praktikant verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.




§ 10 Nebentätigkeit

Jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.




§ 11 Kündigung

Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.


Nach der Probezeit kann der Praktikumsvertrag nur durch den Praktikanten unter Angabe der Gründe mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsteile unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.


Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.


§13 Krankenversicherung
Während der Praktikumszeit ist der Praktikant unter gesetzliche Krankenversicherung versichert. Die Kosten der Krankenversicherung trägt der Praktikumsgeber und der Praktikant.


§ 13 Zusätzliche Vereinbarungen
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§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.

_________________________


Ort, Datum
_________________________ _________________________
Unterschrift Praktikumsgeber Unterschrift Praktikant/-in

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