Stand: Januar 2018
Täuschungsversuche und Plagiate – Handreichung für Studierende
„Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit. Sie lebt von Originalität und Eigenständigkeit. Der
redliche Umgang mit Daten, Fakten und geistigem Eigentum macht die Wissenschaft erst zur
Wissenschaft. Plagiate erschüttern die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft.“
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Für die Philosophische Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist es von
größter Bedeutung, ihren Studierenden von Anfang an zu vermitteln, mit welcher Verantwortung
wissenschaftliche Arbeit verbunden ist. In den Richtlinien der Universität Bonn zu guter
wissenschaftlicher Praxis heißt es: „Als Forschungsuniversität sieht sich die Rheinische Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn besonders der Forschung und forschungsgeleiteten Lehre verpflichtet.
Gute wissenschaftliche Arbeit beruht auf dem Grundprinzip der Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und
anderen und setzt die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis voraus.“
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Gute wissenschaftliche Praxis und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens sind insofern zentrale
Bestandteile der wissenschaftlichen Ausbildung unserer Studierenden. Redlichkeit im Umgang mit
verwendeten Quellen ist dabei die erste Grundlage, auf der Wissenschaft und Forschung beruhen,
und die daher ab dem ersten Semester von allen Studierenden einzufordern ist.
Diese Handreichung enthält wichtige
über Lehr- und Beratungsangebote
wissenschaftlichen Arbeitens.
Hinweise für Studierende zum Thema Plagiate und informiert
zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis und Grundlagen
Was ist ein Plagiat?
Unter einem Plagiat versteht man jede unrechtmäßige Übernahme von Texten, Gedanken,
Erkenntnissen o.Ä. Dritter, in vollständiger oder partieller Form, und deren Wiedergabe als
vermeintlich eigene wissenschaftliche Leistung. D.h., jede nicht genau gekennzeichnete Übernahme
eines fremden Gedanken ist ein Plagiat, da sie dem Leser nicht vermittelt, wer der wirkliche Urheber
ist. Dabei ist unerheblich, ob ein Plagiat absichtlich oder unabsichtlich, z.B. durch ungenaues
wissenschaftliches Arbeiten, entstanden ist, es fällt immer unter den Tatbestand der Täuschung.
Plagiate können in verschiedener Form vorliegen
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Vollplagiat: eine Arbeit eines Dritten, die unter eigenem Namen eingereicht wird
Selbstplagiat: das (wiederholte) Einreichen einer eigenen Arbeit (oder von Auszügen
davon) zu verschiedenen Prüfungszwecken
Übersetzungsplagiat: eine Arbeit, für die ein fremdsprachiger Text (oder Auszüge davon)
übersetzt und nicht durch Quellenangaben als Fremdtext kenntlich gemacht wird
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http://www.hochschulverband.de/cms1/879.html, 24. August 2015.
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Der Rektor der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Hrsg.): Richtlinien zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom
1. Sept. 2014, in: Amtliche Bekanntmachungen, 44. Jg. (26/2014), S.4.
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Aufstellung orientiert sich am Merkblatt für Studierende zum Thema Plagiat der ETH Zürich,
erlassen im November 2008 von der Rektorin der ETH Zürich.
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Textplagiat: die wörtliche Übernahme fremder Texte oder Textpassagen ohne
Quellenangabe
ungekennzeichnetes Paraphrasieren: die sinngemäße Übernahme fremder Texte
oder Textpassagen ohne Quellenangabe
Weitere Formen der Täuschung:
Ghostwriting: eine Arbeit, die von einem anderen Verfasser auftragsweise erstellt wurde
und unter eigenem Namen eingereicht wird
Datenfälschung: „frisieren“ von eigen- oder fremderhobenen Daten und
Forschungsergebnissen zugunsten der eigenen Forschungsziele
Abschreiben: von anderen Studierenden während einer Klausur
Nutzung nicht erlaubter Hilfsmittel: in Klausuren, z.B. Bücher, Notizen, elektronische Geräte
(sofern keine anderslautenden Vorgaben durch den Prüfer gemacht wurden)
Wichtig: Studierende sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Institute mit einer Plagiatssoftware
ausgestattet sind und das Risiko, dass Plagiate entdeckt werden, sehr hoch ist!
Was sind die Folgen eines Plagiats?
Gemäß § 13 (3) der Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen
Fakultät wird eine Prüfungsleistung, deren Ergebnis „durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener
Hilfsmittel zu beeinflussen“ versucht wurde, mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Die
Prüfungsleistung gilt somit als nicht bestanden.
Laut § 13 (8) Prüfungsordnung kann im Falle „eines mehrfachen oder sonst schwerwiegenden
Täuschungsversuches […] der Prüfling exmatrikuliert werden; die Entscheidung hierüber trifft der
Prüfungsausschuss.“
Darüber hinaus bestimmt § 13 (9) der Prüfungsordnung: „Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung
über Prüfungsleistungen betreffende Regelung dieser Prüfungsordnung verstößt, handelt
ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet
werden. Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach S. 1 ist der Kanzler der Universität Bonn.“
Wie kann man Plagiate vermeiden?
Um gar nicht erst Gefahr zu laufen zu plagiieren, ist es entscheidend, dass sich Studierende gleich zu
Beginn ihres Studiums mit den Grundsätzen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut machen.
Essentiell ist dabei das Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und insbesondere auch
der Zitationsregeln, da mit ihrer Hilfe fremde Gedanken eindeutig und sicher von eigenen
unterschieden werden können.
Folgende Angebote zum Erlernen ‚guter wissenschaftlicher Praxis’ stehen dazu für Studierende der
Philosophischen Fakultät zur Verfügung:
Institutsinterne Lernangebote
Die Institute der Philosophischen Fakultät bieten ihren Studienanfängern Übungen, Tutorien oder
Workshops zum wissenschaftlichen Arbeiten an. An manchen Instituten sind die Kurse verpflichtend
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in den Studienverlauf eingegliedert, an anderen werden sie den Studierenden als freiwilliges
Zusatzangebot bereitgestellt.
Zudem werden Leitfäden zum wissenschaftlichen Arbeiten von den Instituten bereitgestellt. Im
Einzelfall gelten die Absprachen mit den jeweiligen Prüfern. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie bitte
Ihr Studiengangsmanagement.
Institutsübergreifende Angebote
Hier sind die Kurse des Schreiblabors im Optionalbereich zu empfehlen, die auch als Vorkurs vor dem
eigentlichen Studienbeginn besucht werden können (Angebot des Schreiblabors:
www.schreiblabor.uni-bonn.de
)
.
Außerdem organisiert die Fakultät jährlich im Frühjahr die Lange
Nacht des Schreibens (mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.philfak.uni-
bonn.de/studium/veranstaltungen
)
mit
Workshops und Beratungsangeboten.
Bei Unklarheiten sollten sich Studierende immer an den jeweiligen Dozenten, ihr
Studiengangsmanagement oder den Ombudsman (s.u.) wenden und um Beratung bitten.
Was passiert im Verdachtsfall?
Sofern ein Plagiat im Sinne der oben beschriebenen Definitionen über entsprechende
Quellenverweise eindeutig verifiziert wurde (die Prüfer können hier auch die technischen
Überprüfungsmöglichkeiten der oben erwähnten Plagiatssoftware nutzen), wird diese Information
zusammen mit dem Prüfungsdokument (Hausarbeit, Bachelorarbeit u.ä.) sowie den
Quellenhinweisen vom Fach an das Prüfungsbüro geschickt. Dort wird der Fall noch einmal gründlich
geprüft. Wenn das Plagiat eindeutig nachgewiesen ist, wird die Note „5,0“ (nicht bestanden)
verbucht und ein Vermerk zum Täuschungsversuch im Studienkonto hinterlassen. Das Prüfungsbüro
verschickt zudem einen schriftlichen Bescheid zum nicht bestandenen Prüfungsversuch und
Täuschungstatbestand. Die Wiederholungsmöglichkeiten bleiben für die entsprechende
Modulprüfung bestehen. In besonders schwerwiegenden Fällen von Täuschungsversuchen hat der
Prüfungsausschuss allerdings die Möglichkeit, eine sofortige Exmatrikulation zu beschließen (vgl. §13,
Abs. 8 der Prüfungsordnung) – diese Zwangsexmatrikulation wird dann vom Studentensekretariat
vorgenommen. Vor allem bei Plagiaten, die aufgrund technischer Fehler (fehlende oder
unvollständige Zitationen u.ä.) unbeabsichtigt zustande kamen, ist es in der Folge ratsam, die
Fachstudienberatung bezüglich Lehrangeboten in den Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens zu
konsultieren oder auch die Kursangebote des Bonner Projektes Schreiblabor (s.o.) zu nutzen.
Weitere Informationen
Ombudsman für Verdachtsfälle
wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Prof. Dr. Carl-Friedrich Stuckenberg
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn/Institut für Strafrecht
Adenauerallee 24-42
53113 Bonn, Germany
Tel.: +49 (0) 228 73-5042
Fax: +49 (0) 228 73-9074
E-Mail:
stuckenberg@jura.uni-bonn.de
Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn
Am Hof 1
53113 Bonn
Email:
Kontaktformular
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