Carl Roth GmbH + Co KG
Schoemperlenstr. 3-5
D-76185 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0
Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149
e-Mail: sicherheit@carlroth.de
Webseite: www.carlroth.de
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des
Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs
Natrium
Artikelnummer
4469
Registrierungsnummer (REACH)
Keine Information verfügbar.
Index-Nr.
011-001-00-0
EG-Nummer
231-132-9
CAS-Nummer
7440-23-5
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Identifizierte Verwendungen:
Laborchemikalie
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Sachkundige Person, die für das
Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
: Abteilung Arbeitssicherheit
e-Mail (sachkundige Person)
: sicherheit@carlroth.de
1.4
Notrufnummer
Notfallinformationsdienst
Giftinformation München: +49/(0)89 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
Ab-
schnitt
Gefahrenklasse
Gefahrenklasse und -
kategorie
Gefah-
renhin-
weis
2.12
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Ga-
se entwickeln
(Water-react. 1)
H260
3.2
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
(Skin Corr. 1B)
H314
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
Artikelnummer: 4469
Version: 1.0 de
Datum der Erstellung: 01.12.2015
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Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16.
Signalwort: Gefahr
Ergänzende Gefahrenmerkmale
Code
Ergänzende Gefahrenmerkmale
EUH014
reagiert heftig mit Wasser
Anmerkungen
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Piktogramme
Gefahrenhinweise
H260
In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzün-
den können.
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - Prävention
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweise - Reaktion
P301+P330+P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P305+P351+P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü-
len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter
ausspülen.
P370+P378
Bei Brand: Metallbrandpulver zum Löschen verwenden - kein Wasser verwen-
den.
Sicherheitshinweise - Lagerung
P422
Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren.
Ergänzende Gefahrenmerkmale
EUH014
Reagiert heftig mit Wasser.
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Gefahrensymbol(e)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Selbstschutz des Ersthelfers.
Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Sofort ärztliche Behandlung notwen-
dig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Was-
ser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Beim Verschlucken
besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung).
Ätzwirkung, Gefahr der Erblindung, Magenperforation
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
EUH014
Reagiert heftig mit Wasser.
2.3
Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Stoffname
Natrium
Index-Nr.
011-001-00-0
EG-Nummer
231-132-9
CAS-Nummer
7440-23-5
Summenformel
Na
Molmasse
22,99
g
/
mol
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Nach Inhalation
Nach Kontakt mit der Haut
Nach Berührung mit den Augen
Nach Aufnahme durch Verschlucken
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Sicherheitsdatenblatt
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Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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keine
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
trockener Sand, bei Brand: Metallbrandpulver zum Löschen verwenden - kein Wasser verwenden,
Zement
Wasser, Schaum, Kohlendioxid (CO2)
Nicht brennbar. Wasserreaktiv (in Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase).
Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Chemikalienvollschutzanzug tragen.
Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten-
blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au-
gen und persönlicher Kleidung. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Explosionsgefahr.
Abdecken der Kanalisationen.
Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung.
Wasser.
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt
8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Ungeeignete Löschmittel
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Geeignetes Material zur Reinigung/Aufnahme
Benutzen Sie niemals
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
Verweis auf andere Abschnitte
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Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter-
mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht rauchen.
An einem trockenen Ort aufbewahren. Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise beachten.
Feuchtigkeit
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C.
Es liegen keine Informationen vor.
Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. Gesichtsschutz tragen.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutz-
handschuh. Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Es wird empfohlen, die Chemi-
kalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem
Handschuhhersteller abzuklären.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
• Beherrschung von Wirkungen
• Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
Beachtung von sonstigen Informationen
• Anforderungen an die Belüftung
• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
7.3
Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche
Schutzausrüstungen
8.1
Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
• Handschutz
Sicherheitsdatenblatt
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NBR (Nitrilkautschuk)
>0,11 mm.
>480 Minuten (Permeationslevel: 6)
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz
(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
Explosionsgefahr.
• Art des Materials
• Materialstärke
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
• sonstige Schutzmaßnahmen
Atemschutz
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
fest
Farbe
metallisch
Geruch
geruchlos
Geruchsschwelle
Es liegen keine Daten vor
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert
Keine Information verfügbar.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
97,82 °C
Siedebeginn und Siedebereich
889 °C bei 1.013 hPa
Flammpunkt
nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
es liegen keine Daten vor
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht entzündbar
Explosionsgrenzen
• untere Explosionsgrenze (UEG)
keine Information verfügbar
• obere Explosionsgrenze (OEG)
keine Information verfügbar
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
keine Informationen verfügbar
Dampfdruck
1,59 hPa bei 400 °C
Dichte
0,97
g
/
cm³
bei 20 °C
Dampfdichte
Keine Information verfügbar.
Relative Dichte
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen
vor.
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Entzündungsgefahr
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-
bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren.
Material reagiert heftig mit Wasser wobei sich entzündbare Gase entwickeln
Heftige Reaktion mit: Alkohole, Azide, Chloroform, Dichlormethan, Hydrazin, Perchlorate, Peroxide,
Phosphoroxide, Starkes Oxidationsmittel, Starke Säure, Nitrite
Feuchtigkeit.
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
Wasserstoff.
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG.
Verursacht schwere Verätzungen.
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
spontane Zersetzung
Verteilungskoeffizient
n-Octanol/Wasser (log KOW)
Keine Information verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur
>115 °C
Zersetzungstemperatur
es liegen keine Daten vor
Viskosität
nicht relevant (Feststoff)
Explosive Eigenschaften
keine
Oxidierende Eigenschaften
keine
9.2
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
10.2 Chemische Stabilität
Zur Aufrechterhaltung der chemischen Stabilität
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Sicherheitsdatenblatt
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Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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Verursacht schwere Augenschäden.
Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen.
Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ät-
zwirkung)
verursacht Verätzungen, Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung
es sind keine Daten verfügbar
verursacht schwere Verätzungen, verursacht schlecht heilende Wunden
Keine.
gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen.
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen
nicht anwendbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Es sind keine Daten verfügbar.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aspirationsgefahr
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen
Eigenschaften
• Bei Verschlucken
• Bei Kontakt mit den Augen
• Bei Einatmen
• Bei Berührung mit der Haut
Sonstige Angaben
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
12.2 Prozess der Abbaubarkeit
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Sicherheitsdatenblatt
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Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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Schwach wassergefährdend.
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Über-
einstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zu-
führen.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß
ADR) verwendet werden.
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen-
und prozessspezifisch durchzuführen.
Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtun-
gen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regiona-
len Bestimmungen.
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
13.3 Anmerkungen
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
1428
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
NATRIUM
Gefährliche Bestandteile
Natrium
14.3 Transportgefahrenklassen
Klasse
4.3
(Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase
entwickeln)
14.4 Verpackungsgruppe
I
(Stoff mit hoher Gefahr)
14.5 Umweltgefahren
keine
(nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-
schriften)
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen
(ADR/RID/ADN)
UN-Nummer
1428
Offizielle Benennung für die Beförderung
NATRIUM
Vermerke im Beförderungspapier
UN1428, NATRIUM, 4.3, I, (B/E)
Klasse
4.3
Klassifizierungscode
W2
Verpackungsgruppe
I
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Nicht gelistet.
Nicht gelistet.
Gefahrzettel
4.3
Freigestellte Mengen (EQ)
E0
Begrenzte Mengen (LQ)
0
Beförderungskategorie (BK)
1
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
B/E
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
X423
• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
UN-Nummer
1428
Offizielle Benennung für die Beförderung
SODIUM
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's
declaration)
UN1428, NATRIUM, 4.3, I
Klasse
4.3
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
4.3
Sondervorschriften (SV)
-
Freigestellte Mengen (EQ)
E0
Begrenzte Mengen (LQ)
0
EmS
F-G, S-N
Staukategorie (stowage category)
D
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
Natrium ≥99 %, Stangen in Paraffinöl
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Nicht gelistet.
nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
nicht gelistet
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für wer-
dende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!
Technische Regeln für Gefahrstoffe.
• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
• Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
• Seveso Richtlinie
2012/18/EU (Seveso III)
Nr.
Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien
Mengenschwelle (in Tonnen) für die An-
wendung in Betrieben der unteren und
oberen Klasse
Anm.
O1
andere Gefahren (EUH014)
100
500
58)
O2
andere Gefahren (Wasserreakt., Kat. 1)
100
500
59)
Hinweis
58)
Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinweis EUH014
59)
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorie 1
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
Verordung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregisters (PRTR)
Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK):
1
(schwach wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3 (VwVwS)
Kennnummer
772
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Num-
mer
Stoffgruppe
Klasse
Konz.
Massen-
strom
Massenkon-
zentration
Hinweis
nicht zugeordnet
100 %
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK):
4.3
(Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln)
Regelungen der Versicherungsträger
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gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Nationale Verzeichnisse
- EINECS/ELINCS/NLP (Europa)
- REACH (Europa)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Abk.
Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ADN
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation
intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Bin-
nenwasserstraßen)
ADR
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
CAS
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,
der CAS Registry Number)
CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-
ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen
CMR
Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflan-
zungsgefährdend)
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem
Markt vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS
European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
EmS
Emergency Schedule (Notfall Zeitplan)
GHS
"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System
zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben
IMDG
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Gü-
ter mit Seeschiffen)
Index-Nr.
die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizie-
rungs-Code
LGK
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine
Pollutant")
NLP
No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT
Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe)
RID
Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für
die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
TRGS
Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
vPvB
very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-
sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit
dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und
Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit
anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich et-
was anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Wichtige Literatur und Datenquellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code
Text
H260
in Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können
H314
verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
Haftungsausschluss
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Document Outline - - ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
- 1.1 Produktidentifikator
- Bezeichnung des Stoffs
- Artikelnummer
- Registrierungsnummer (REACH)
- Index-Nr.
- EG-Nummer
- CAS-Nummer
- 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
- Identifizierte Verwendungen:
- 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
- Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
- e-Mail (sachkundige Person)
- 1.4 Notrufnummer
- Notfallinformationsdienst
- - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
- Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
-
- Ergänzende Gefahrenmerkmale
-
- 2.2 Kennzeichnungselemente
- Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
- Signalwort
- Piktogramme
- Gefahrenhinweise
- Sicherheitshinweise
- Sicherheitshinweise - Prävention
- Sicherheitshinweise - Reaktion
- Sicherheitshinweise - Lagerung
-
- Ergänzende Gefahrenmerkmale
-
- Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
- 2.3 Sonstige Gefahren
- - ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- 3.1 Stoffe
- Stoffname
- EG-Nummer
- CAS-Nummer
- Summenformel
- Molmasse
- - ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Anmerkungen
- Nach Inhalation
- Nach Kontakt mit der Haut
- Nach Berührung mit den Augen
- Nach Aufnahme durch Verschlucken
- 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
- 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
- - ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- 5.1 Löschmittel
- Geeignete Löschmittel
- Ungeeignete Löschmittel
- 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
- 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
- - ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
- Nicht für Notfälle geschultes Personal
- 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
- 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
- Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
- Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
- Geeignetes Material zur Reinigung/Aufnahme
- Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
- Verweis auf andere Abschnitte
- - ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
- Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
- 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
-
- Unverträgliche Stoffe oder Gemische
- • Beherrschung von Wirkungen
- • Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
- Beachtung von sonstigen Informationen
- • Anforderungen an die Belüftung
- • Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
- 7.3 Spezifische Endanwendungen
- - ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
- 8.1 Zu überwachende Parameter
- Nationale Grenzwerte
- Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
- 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
- Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
- Augen-/Gesichtsschutz
- Hautschutz
- • Handschutz
- • Art des Materials
- • Materialstärke
- • Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
- • sonstige Schutzmaßnahmen
- Atemschutz
- Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
- - ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
- Aussehen
- Aggregatzustand
- Farbe
- Geruch
- Geruchsschwelle
- Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
- pH-Wert
- Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
- Siedebeginn und Siedebereich
- Flammpunkt
- Verdampfungsgeschwindigkeit
- Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
- Explosionsgrenzen
- • untere Explosionsgrenze (UEG)
- • obere Explosionsgrenze (OEG)
- Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
- Dampfdruck
- Dichte
- Dampfdichte
- Relative Dichte
- Löslichkeit(en)
- Verteilungskoeffizient
- n-Octanol/Wasser (log KOW)
- Selbstentzündungstemperatur
- Zersetzungstemperatur
- Viskosität
- Explosive Eigenschaften
- Oxidierende Eigenschaften
- 9.2 Sonstige Angaben
- - ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- 10.1 Reaktivität
- 10.2 Chemische Stabilität
- Zur Aufrechterhaltung der chemischen Stabilität
- 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
- 10.5 Unverträgliche Materialien
- 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
- - ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
-
- Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
- Schwere Augenschädigung/Augenreizung
- Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
- Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
-
- • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
- • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
- Aspirationsgefahr
- Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
- • Bei Verschlucken
- • Bei Kontakt mit den Augen
- • Bei Einatmen
- • Bei Berührung mit der Haut
- Sonstige Angaben
- - ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- 12.1 Toxizität
- 12.2 Prozess der Abbaubarkeit
- 12.3 Bioakkumulationspotenzial
- 12.4 Mobilität im Boden
- 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
- 12.6 Andere schädliche Wirkungen
- - ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
- Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
- Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
- 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
- 13.3 Anmerkungen
- - ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1 UN-Nummer
- 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3 Transportgefahrenklassen
- 14.4 Verpackungsgruppe
- 14.5 Umweltgefahren
- 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
- 14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
- • Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
- UN-Nummer
- Offizielle Benennung für die Beförderung
- Vermerke im Beförderungspapier
- Klasse
- Klassifizierungscode
- Verpackungsgruppe
- Gefahrzettel
- Freigestellte Mengen (EQ)
- Begrenzte Mengen (LQ)
- Beförderungskategorie (BK)
- Tunnelbeschränkungscode (TBC)
- Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
- • Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
- UN-Nummer
- Offizielle Benennung für die Beförderung
- Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration)
- Klasse
- Verpackungsgruppe
- Gefahrzettel
- Sondervorschriften (SV)
- Freigestellte Mengen (EQ)
- Begrenzte Mengen (LQ)
- EmS
- Staukategorie (stowage category)
- - ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
- Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
- • Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
- • Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
- • Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
- • Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
- • Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
- • Seveso Richtlinie
- Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
- Verordung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
- Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
- Nationale Vorschriften (Deutschland)
- • Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
- Wassergefährdungsklasse (WGK):
- Kennnummer
- • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
- • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
- Regelungen der Versicherungsträger
- Nationale Verzeichnisse
- 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
- - ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
- Abkürzungen und Akronyme
- Wichtige Literatur und Datenquellen
- Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
- Haftungsausschluss
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