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Carl Roth GmbH + Co KG

Schoemperlenstr. 3-5

D-76185 Karlsruhe

Deutschland



 

Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0

Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149

e-Mail: sicherheit@carlroth.de

Webseite: www.carlroth.de

 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des

Unternehmens

1.1

Produktidentifikator

Bezeichnung des Stoffs



Natrium

Artikelnummer

4469

Registrierungsnummer (REACH)



Keine Information verfügbar.

Index-Nr.

011-001-00-0

EG-Nummer

231-132-9

CAS-Nummer

7440-23-5

1.2

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von

denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen:

Laborchemikalie



1.3

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Sachkundige Person, die für das

Sicherheitsdatenblatt zuständig ist

: Abteilung Arbeitssicherheit



e-Mail (sachkundige Person)

: sicherheit@carlroth.de

1.4

Notrufnummer

Notfallinformationsdienst



Giftinformation München:  +49/(0)89 19240

 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1

Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Einstufung gem. GHS

Ab-

schnitt

Gefahrenklasse

Gefahrenklasse und -

kategorie

Gefah-

renhin-

weis

2.12


Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Ga-

se entwickeln

(Water-react. 1)

H260


3.2

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

(Skin Corr. 1B)

H314


Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU



Natrium  ≥99 %, Stangen in Paraffinöl

Artikelnummer: 4469

Version: 1.0 de

Datum der Erstellung: 01.12.2015

Deutschland (de)

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Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16. 

Signalwort: Gefahr



Ergänzende Gefahrenmerkmale

Code

Ergänzende Gefahrenmerkmale

EUH014


reagiert heftig mit Wasser

Anmerkungen

2.2

Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Signalwort

Gefahr

Piktogramme

 

Gefahrenhinweise

H260

In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzün-



den können.

H314


Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise - Prävention

P280


Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Sicherheitshinweise - Reaktion

P301+P330+P331

BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P305+P351+P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spü-

len. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter

ausspülen.

P370+P378

Bei Brand: Metallbrandpulver zum Löschen verwenden - kein Wasser verwen-

den.


Sicherheitshinweise - Lagerung

P422


Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren.

Ergänzende Gefahrenmerkmale

EUH014


Reagiert heftig mit Wasser.

Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Gefahrensymbol(e)

 

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU



Natrium  ≥99 %, Stangen in Paraffinöl

Artikelnummer: 4469

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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Selbstschutz des Ersthelfers. 

Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Sofort ärztliche Behandlung notwen-

dig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen. 

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Was-

ser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. 

Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Sofort Arzt hinzuziehen. Beim Verschlucken

besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung). 

Ätzwirkung, Gefahr der Erblindung, Magenperforation

H314

Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.



P280

Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene

Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

EUH014


Reagiert heftig mit Wasser.

2.3

Sonstige Gefahren

 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1

Stoffe

Stoffname

Natrium

Index-Nr.



011-001-00-0

EG-Nummer

231-132-9

CAS-Nummer

7440-23-5

Summenformel

Na

Molmasse


22,99 

g

/



mol

 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Nach Inhalation

Nach Kontakt mit der Haut

Nach Berührung mit den Augen

Nach Aufnahme durch Verschlucken

4.2

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Sicherheitsdatenblatt

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Natrium  ≥99 %, Stangen in Paraffinöl

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keine

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen

trockener Sand, bei Brand: Metallbrandpulver zum Löschen verwenden - kein Wasser verwenden,

Zement


Wasser, Schaum, Kohlendioxid (CO2)

Nicht brennbar. Wasserreaktiv (in Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase). 

Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Chemikalienvollschutzanzug tragen. 

Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten-

blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au-

gen und persönlicher Kleidung. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. 

Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.

Explosionsgefahr. 

Abdecken der Kanalisationen. 

Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung. 

Wasser. 


In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 

Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt

8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13. 

4.3

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1

Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Ungeeignete Löschmittel

5.2

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

5.3

Hinweise für die Brandbekämpfung

 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen

anzuwendende Verfahren

Nicht für Notfälle geschultes Personal

6.2

Umweltschutzmaßnahmen

6.3

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können

Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann

Geeignetes Material zur Reinigung/Aufnahme

Benutzen Sie niemals

Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung

Verweis auf andere Abschnitte

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Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. 

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter-

mitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht rauchen. 

An einem trockenen Ort aufbewahren. Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren. 

Zusammenlagerungshinweise beachten. 

Feuchtigkeit

Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. 

Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C. 

Es liegen keine Informationen vor. 

 

 



Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. Gesichtsschutz tragen. 

Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutz-

handschuh. Vor Gebrauch auf Dichtheit/Undurchlässigkeit überprüfen. Es wird empfohlen, die Chemi-

kalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem

Handschuhhersteller abzuklären. 

 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

7.2

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Unverträgliche Stoffe oder Gemische

• Beherrschung von Wirkungen

• Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie

Beachtung von sonstigen Informationen

• Anforderungen an die Belüftung

• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter

7.3

Spezifische Endanwendungen

 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche

Schutzausrüstungen

8.1

Zu überwachende Parameter

Nationale Grenzwerte

Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)

8.2

Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)

Augen-/Gesichtsschutz

Hautschutz

• Handschutz

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NBR (Nitrilkautschuk)

>0,11 mm. 

>480 Minuten (Permeationslevel: 6)

Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz

(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. 

Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. 

Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.

Explosionsgefahr. 



 Art des Materials

• Materialstärke

• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials

• sonstige Schutzmaßnahmen

Atemschutz

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand

fest

Farbe


metallisch

Geruch


geruchlos

Geruchsschwelle

Es liegen keine Daten vor

Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen

pH-Wert


 Keine Information verfügbar.

Schmelzpunkt/Gefrierpunkt

97,82 °C

Siedebeginn und Siedebereich

 889 °C bei 1.013 hPa

Flammpunkt

nicht anwendbar

Verdampfungsgeschwindigkeit

es liegen keine Daten vor

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Nicht entzündbar

Explosionsgrenzen

• untere Explosionsgrenze (UEG)

keine Information verfügbar

• obere Explosionsgrenze (OEG)

keine Information verfügbar

Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen

keine Informationen verfügbar

Dampfdruck

1,59 hPa bei 400 °C

Dichte

0,97 


g

/

cm³



 bei 20 °C

Dampfdichte

Keine Information verfügbar.

Relative Dichte

Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen

vor.


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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Entzündungsgefahr

Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-

bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil. 

Inhalt unter Paraffinöl aufbewahren. 

Material reagiert heftig mit Wasser wobei sich entzündbare Gase entwickeln

Heftige Reaktion mit: Alkohole, Azide, Chloroform, Dichlormethan, Hydrazin, Perchlorate, Peroxide,

Phosphoroxide, Starkes Oxidationsmittel, Starke Säure, Nitrite

Feuchtigkeit. 

Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Wasserstoff. 

Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für die Einstufung gemäß der Verordnung Nr. 1272/2008/EG. 

Verursacht schwere Verätzungen. 

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit

spontane Zersetzung

Verteilungskoeffizient

n-Octanol/Wasser (log KOW)

Keine Information verfügbar.

Selbstentzündungstemperatur

>115 °C

Zersetzungstemperatur



es liegen keine Daten vor

Viskosität

nicht relevant  (Feststoff)

Explosive Eigenschaften

keine

Oxidierende Eigenschaften



keine

9.2

Sonstige Angaben

 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

10.2 Chemische Stabilität

Zur Aufrechterhaltung der chemischen Stabilität

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

10.5 Unverträgliche Materialien

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Sicherheitsdatenblatt

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Verursacht schwere Augenschäden. 

Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen. 

Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen

Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen. 

Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen. 

Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen. 

Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ät-

zwirkung)

verursacht Verätzungen, Verursacht schwere Augenschäden, Gefahr der Erblindung

es sind keine Daten verfügbar

verursacht schwere Verätzungen, verursacht schlecht heilende Wunden

Keine. 


gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen. 

Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen

nicht anwendbar. 

Es sind keine Daten verfügbar. 

Es sind keine Daten verfügbar. 

Es sind keine Daten verfügbar. 



Schwere Augenschädigung/Augenreizung

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften

• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen

Eigenschaften

• Bei Verschlucken

• Bei Kontakt mit den Augen

• Bei Einatmen

• Bei Berührung mit der Haut

Sonstige Angaben

 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

12.2 Prozess der Abbaubarkeit

12.3 Bioakkumulationspotenzial

12.4 Mobilität im Boden

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

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Schwach wassergefährdend. 

Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Über-

einstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zu-

führen. 


Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 

Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß

ADR) verwendet werden. 

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen-

und prozessspezifisch durchzuführen. 

Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtun-

gen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regiona-

len Bestimmungen. 

Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten. 

Die Fracht wird nicht als Massengut befördert. 



12.6 Andere schädliche Wirkungen

 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben

Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen

13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall

13.3 Anmerkungen

 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

1428

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

NATRIUM

Gefährliche Bestandteile

Natrium

14.3 Transportgefahrenklassen

Klasse


4.3 

(Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase

entwickeln)

14.4 Verpackungsgruppe

(Stoff mit hoher Gefahr)



14.5 Umweltgefahren

keine 


(nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-

schriften)



14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften

• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen

(ADR/RID/ADN)

UN-Nummer

1428

Offizielle Benennung für die Beförderung



NATRIUM

Vermerke im Beförderungspapier

UN1428, NATRIUM, 4.3, I, (B/E)

Klasse


4.3

Klassifizierungscode

W2

Verpackungsgruppe



I

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Nicht gelistet. 

Nicht gelistet. 

Gefahrzettel

4.3


Freigestellte Mengen (EQ)

E0

Begrenzte Mengen (LQ)



0

Beförderungskategorie (BK)

1

Tunnelbeschränkungscode (TBC)



B/E

Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

X423

• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

UN-Nummer

1428

Offizielle Benennung für die Beförderung



SODIUM

Angaben im Beförderungsdokument (shipper's

declaration)

UN1428, NATRIUM, 4.3, I

Klasse

4.3


Verpackungsgruppe

I

Gefahrzettel



4.3

Sondervorschriften (SV)

-

Freigestellte Mengen (EQ)



E0

Begrenzte Mengen (LQ)

0

EmS


F-G, S-N

Staukategorie (stowage category)

D

 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für

den Stoff oder das Gemisch

Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)

• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)

• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)

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Nicht gelistet. 

nicht gelistet

nicht gelistet

nicht gelistet

nicht gelistet

nicht gelistet

Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für wer-

dende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!

Technische Regeln für Gefahrstoffe. 



• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)

• Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII

• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)

• Seveso Richtlinie

2012/18/EU (Seveso III)

Nr.

Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien

Mengenschwelle (in Tonnen) für die An-

wendung in Betrieben der unteren und

oberen Klasse

Anm.

O1

andere Gefahren (EUH014)



100

500


58)

O2

andere Gefahren (Wasserreakt., Kat. 1)



100

500


59)

Hinweis

58)


Stoffe oder Gemische mit dem Gefahrenhinweis EUH014

59)


Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, Gefahrenkategorie 1

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in

Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II

Verordung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -

verbringungsregisters (PRTR)

Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der

Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)

Nationale Vorschriften (Deutschland)

• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )

Wassergefährdungsklasse (WGK):

(schwach wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3 (VwVwS)



Kennnummer

772


• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)

Num-

mer

Stoffgruppe

Klasse

Konz.

Massen-

strom

Massenkon-

zentration

Hinweis

nicht zugeordnet

100 %

• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)

Lagerklasse (LGK):

4.3 

(Gefahrstoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln)



Regelungen der Versicherungsträger

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Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:

Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 



Nationale Verzeichnisse

- EINECS/ELINCS/NLP (Europa)

- REACH (Europa)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme

Abk.

Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen

ADN


Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation

intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Bin-

nenwasserstraßen)

ADR


Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

CAS

Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,



der CAS Registry Number)

CLP


Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-

ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen

CMR

Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflan-



zungsgefährdend)

EINECS


European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem

Markt vorhandenen chemischen Stoffe)

ELINCS

European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)



EmS

Emergency Schedule (Notfall Zeitplan)

GHS

"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System



zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben

IMDG


International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Gü-

ter mit Seeschiffen)

Index-Nr.

die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizie-

rungs-Code

LGK


Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland

MARPOL


Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine

Pollutant")

NLP

No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)



PBT

Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch

REACH

Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung



und Beschränkung chemischer Stoffe)

RID


Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für

die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

TRGS

Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)



vPvB

very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)



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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-

sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit

dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit

anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen

wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich et-

was anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. 

Wichtige Literatur und Datenquellen

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)

Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)

Code

Text

H260


in Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können

H314


verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden

Haftungsausschluss

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Document Outline

  •  -  ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
    • 1.1 Produktidentifikator
      • Bezeichnung des Stoffs
      • Artikelnummer
      • Registrierungsnummer (REACH)
      • Index-Nr.
      • EG-Nummer
      • CAS-Nummer
    • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
      • Identifizierte Verwendungen:
    • 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
      • Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
      • e-Mail (sachkundige Person)
    • 1.4 Notrufnummer
      • Notfallinformationsdienst
  •  -  ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
    • 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
      • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
        • Ergänzende Gefahrenmerkmale
        • Anmerkungen
    • 2.2 Kennzeichnungselemente
      • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
        • Signalwort
        • Piktogramme
        • Gefahrenhinweise
        • Sicherheitshinweise
          • Sicherheitshinweise - Prävention
          • Sicherheitshinweise - Reaktion
          • Sicherheitshinweise - Lagerung
          • Ergänzende Gefahrenmerkmale
          • Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
    • 2.3 Sonstige Gefahren
  •  -  ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
    • 3.1 Stoffe
      • Stoffname
        • Index-Nr.
      • EG-Nummer
      • CAS-Nummer
      • Summenformel
      • Molmasse
  •  -  ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
      • Allgemeine Anmerkungen
      • Nach Inhalation
      • Nach Kontakt mit der Haut
      • Nach Berührung mit den Augen
      • Nach Aufnahme durch Verschlucken
    • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
    • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
  •  -  ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
    • 5.1 Löschmittel
      • Geeignete Löschmittel
      • Ungeeignete Löschmittel
    • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
    • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
  •  -  ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
    • 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
      • Nicht für Notfälle geschultes Personal
    • 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
    • 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
      • Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
      • Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
        • Geeignetes Material zur Reinigung/Aufnahme
          • Benutzen Sie niemals
      • Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
    • Verweis auf andere Abschnitte
  •  -  ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
    • 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
      • Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
    • 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
        • Unverträgliche Stoffe oder Gemische
      • • Beherrschung von Wirkungen
        • • Gegen äußere Einwirkungen schützen, wie
      • Beachtung von sonstigen Informationen
        • • Anforderungen an die Belüftung
        • • Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
    • 7.3 Spezifische Endanwendungen
  •  -  ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
    • 8.1 Zu überwachende Parameter
      • Nationale Grenzwerte
        • Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
    • 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
      • Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
        • Augen-/Gesichtsschutz
        • Hautschutz
          • • Handschutz
          • •  Art des Materials
          • • Materialstärke
          • • Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
          • • sonstige Schutzmaßnahmen
        • Atemschutz
      • Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
  •  -  ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
    • 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
      • Aussehen
        • Aggregatzustand
        • Farbe
        • Geruch
        • Geruchsschwelle
      • Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
        • pH-Wert
        • Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
        • Siedebeginn und Siedebereich
        • Flammpunkt
        • Verdampfungsgeschwindigkeit
        • Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
        • Explosionsgrenzen
          • • untere Explosionsgrenze (UEG)
          • • obere Explosionsgrenze (OEG)
        • Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
        • Dampfdruck
        • Dichte
        • Dampfdichte
        • Relative Dichte
        • Löslichkeit(en)
          • Wasserlöslichkeit
        • Verteilungskoeffizient
          • n-Octanol/Wasser (log KOW)
        • Selbstentzündungstemperatur
        • Zersetzungstemperatur
        • Viskosität
        • Explosive Eigenschaften
        • Oxidierende Eigenschaften
    • 9.2 Sonstige Angaben
  •  -  ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
    • 10.1 Reaktivität
    • 10.2 Chemische Stabilität
      • Zur Aufrechterhaltung der chemischen Stabilität
    • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
    • 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
    • 10.5 Unverträgliche Materialien
    • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
  •  -  ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
    • 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
        • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
        • Schwere Augenschädigung/Augenreizung
        • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
        • Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
          • • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
          • • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
        • Aspirationsgefahr
      • Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
        • • Bei Verschlucken
        • • Bei Kontakt mit den Augen
        • • Bei Einatmen
        • • Bei Berührung mit der Haut
      • Sonstige Angaben
  •  -  ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
    • 12.1 Toxizität
    • 12.2 Prozess der Abbaubarkeit
    • 12.3 Bioakkumulationspotenzial
    • 12.4 Mobilität im Boden
    • 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
    • 12.6 Andere schädliche Wirkungen
  •  -  ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
    • 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
      • Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
      • Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
    • 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
    • 13.3 Anmerkungen
  •  -  ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
    • 14.1 UN-Nummer
    • 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
      • Gefährliche Bestandteile
    • 14.3 Transportgefahrenklassen
      • Klasse
    • 14.4 Verpackungsgruppe
    • 14.5 Umweltgefahren
    • 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
    • 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
    • 14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
      • • Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
        • UN-Nummer
        • Offizielle Benennung für die Beförderung
          • Vermerke im Beförderungspapier
        • Klasse
        • Klassifizierungscode
        • Verpackungsgruppe
        • Gefahrzettel
        • Freigestellte Mengen (EQ)
        • Begrenzte Mengen (LQ)
        • Beförderungskategorie (BK)
        • Tunnelbeschränkungscode (TBC)
        • Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
      • • Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
        • UN-Nummer
        • Offizielle Benennung für die Beförderung
          • Angaben im Beförderungsdokument (shipper's declaration)
        • Klasse
        • Verpackungsgruppe
        • Gefahrzettel
        • Sondervorschriften (SV)
        • Freigestellte Mengen (EQ)
        • Begrenzte Mengen (LQ)
        • EmS
        • Staukategorie (stowage category)
  •  -  ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
    • 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
      • Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
        • • Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
        • • Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
        • • Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
        • • Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
        • • Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
        • • Seveso Richtlinie
        • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
        • Verordung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
        • Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
      • Nationale Vorschriften (Deutschland)
        • • Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
          • Wassergefährdungsklasse (WGK):
          • Kennnummer
        • • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
        • • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
          • Lagerklasse (LGK):
        • Regelungen der Versicherungsträger
      • Nationale Verzeichnisse
    • 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
  •  -  ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
    • Abkürzungen und Akronyme
    • Wichtige Literatur und Datenquellen
    • Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
    • Haftungsausschluss

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