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Carl Roth GmbH + Co KG

Schoemperlenstr. 3-5

D-76185 Karlsruhe

Deutschland



 

Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0

Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149

e-Mail: sicherheit@carlroth.de

Webseite: www.carlroth.de

 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des

Unternehmens

1.1

Produktidentifikator

Bezeichnung des Stoffs



L-Arginin

Artikelnummer

3144

Registrierungsnummer (REACH)



Keine Information verfügbar.

EG-Nummer

200-811-1

CAS-Nummer

74-79-3

1.2

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von

denen abgeraten wird

Identifizierte Verwendungen:

Laborchemikalie



1.3

Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Sachkundige Person, die für das

Sicherheitsdatenblatt zuständig ist

: Abteilung Arbeitssicherheit



e-Mail (sachkundige Person)

: sicherheit@carlroth.de

1.4

Notrufnummer

Name

Straße

Postleitzahl/Ort

Telefon

Webseite

Giftzentrale München

Ismaninger Str. 22

81675 München

+49/(0)89 19240

http://www.toxinfo.me

d.tum.de/inhalt/gift-

notrufmuenchen



 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1

Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Einstufung gem. GHS

Ab-

schnitt

Gefahrenklasse

Gefahrenklasse und -

kategorie

Gefah-

renhin-

weis

3.3


schwere Augenschädigung/Augenreizung

(Eye Irrit. 2)

H319

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU



L-Arginin  ≥98,5 %, USP,  für die Biochemie

Artikelnummer: 3144

Version: 1.0 de

Datum der Erstellung: 15.02.2017

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Voller Wortlaut der Gefahrenhinweise und EU-Gefahrenhinweise in ABSCHNITT 16. 

Signalwort: Achtung

Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Anmerkungen

2.2

Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Signalwort

Achtung

Piktogramme

Gefahrenhinweise

H319


Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise - Prävention

P280


Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.

Sicherheitshinweise - Reaktion

P305+P351+P338

BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser aus-

spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter

spülen.

Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml

Gefahrensymbol(e)



2.3

Sonstige Gefahren

 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1

Stoffe

Stoffname

L-Arginin

EG-Nummer

200-811-1

CAS-Nummer

74-79-3

Summenformel



C₆H₁₄N₄O₂

Molmasse


174,2 

g

/



mol

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Kontaminierte Kleidung ausziehen. 

Für Frischluft sorgen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. 

Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztli-

chen Rat einholen. 

Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem

Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen. 

Mund ausspülen. Bei Unwohlsein Arzt anrufen. 

Reizung


keine

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen

Sprühwasser, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid (CO2)

Wasser im Vollstrahl

Brennbar. 

Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2)

Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. 



 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1

Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Anmerkungen

Nach Inhalation

Nach Kontakt mit der Haut

Nach Berührung mit den Augen

Nach Aufnahme durch Verschlucken

4.2

Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

4.3

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

 ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1

Löschmittel

Geeignete Löschmittel

Ungeeignete Löschmittel

5.2

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Gefährliche Verbrennungsprodukte

5.3

Hinweise für die Brandbekämpfung

Sicherheitsdatenblatt

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Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdaten-

blatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Au-

gen und persönlicher Kleidung. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermei-

den. 


Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. 

Abdecken der Kanalisationen. 

Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung. 

In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Den betroffenen Bereich belüften. 

Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt

8. Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13. 

Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 

Beseitigung von Staubablagerungen. 

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter-

mitteln fernhalten. 

An einem trockenen Ort aufbewahren. 

Zusammenlagerungshinweise beachten. 

Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung. 

Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C. 



 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen

anzuwendende Verfahren

Nicht für Notfälle geschultes Personal

6.2

Umweltschutzmaßnahmen

6.3

Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können

Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann

Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung

6.4

Verweis auf andere Abschnitte

 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1

Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

• Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung

Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz

7.2

Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Unverträgliche Stoffe oder Gemische

Beachtung von sonstigen Informationen

• Anforderungen an die Belüftung

• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter

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Es liegen keine Informationen vor. 

Es sind keine Daten verfügbar. 

 

 

Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden. 



Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutz-

handschuh. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschu-

he für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären. 

NBR (Nitrilkautschuk)

>0,11 mm

>480 Minuten (Permeationslevel: 6)

Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz

(Schutzcremes/Salben) wird empfohlen. 

Atemschutz ist erforderlich bei: Staubentwicklung. Partikelfiltergerät (EN 143). P1 (filtert mindestens

80 % der Luftpartikel, Kennfarbe: Weiß).  

Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atem-

schutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten. 

Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. 

7.3

Spezifische Endanwendungen

 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche

Schutzausrüstungen

8.1

Zu überwachende Parameter

Nationale Grenzwerte

Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)

8.2

Begrenzung und Überwachung der Exposition

Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)

Augen-/Gesichtsschutz

Hautschutz

• Handschutz

 Art des Materials

• Materialstärke

• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials

• sonstige Schutzmaßnahmen

Atemschutz

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

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 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1

Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Aussehen

Aggregatzustand

fest (Pulver, kristallin)

Farbe


weiß

Geruch


keine Information verfügbar

Geruchsschwelle

Es liegen keine Daten vor

Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen

pH-Wert


 11,5 (100 

g

/



l

, 20 °C)


Schmelzpunkt/Gefrierpunkt

238 °C langsame Zersetzung

Siedebeginn und Siedebereich

 Keine Information verfügbar.

Flammpunkt

nicht anwendbar

Verdampfungsgeschwindigkeit

es liegen keine Daten vor

Entzündbarkeit (fest, gasförmig)

Nicht entzündbar

Explosionsgrenzen

• untere Explosionsgrenze (UEG)

keine Information verfügbar

• obere Explosionsgrenze (OEG)

keine Information verfügbar

Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen

keine Informationen verfügbar

Dampfdruck

Keine Information verfügbar.

Dichte


Keine Information verfügbar.

Dampfdichte

Keine Information verfügbar.

Schüttdichte

640 

kg

/



Relative Dichte

Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen

vor.


Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit

150 

g

/



l

 bei 20 °C

Verteilungskoeffizient

n-Octanol/Wasser (log KOW)

-4,2 (TOXNET)

(Experimentelle Daten)

Selbstentzündungstemperatur

Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen

vor.

Zersetzungstemperatur



es liegen keine Daten vor

Viskosität

nicht relevant  (Feststoff)

Explosive Eigenschaften

Ist nicht als explosiv einzustufen

Oxidierende Eigenschaften

keine

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Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Das Produkt ist in der angelieferten Form nicht staubexplosionsfähig; jedoch führt die Anreicherung

von Feinstaub zur Staubexplosionsgefahr. 

Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handha-

bung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil. 

Heftige Reaktion mit: Starkes Oxidationsmittel

Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt. 

Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. 

Ist nicht als akut toxisch einzustufen. 

Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen. 

Verursacht schwere Augenreizung. 

Ist nicht als Inhalations- oder Hautallergen einzustufen. 

Ist weder als keimzellmutagen (mutagen), karzinogen noch als reproduktionstoxisch einzustufen

Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen. 

Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen. 

Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen. 

9.2

Sonstige Angaben

 ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

10.2 Chemische Stabilität

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

10.5 Unverträgliche Materialien

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Schwere Augenschädigung/Augenreizung

Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften

• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Aspirationsgefahr

Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen

Eigenschaften

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es sind keine Daten verfügbar

es sind keine Daten verfügbar

es sind keine Daten verfügbar

es sind keine Daten verfügbar

Keine

gemäß 1272/2008/EG: Ist nicht als gewässergefährdend einzustufen. 



Der Stoff ist leicht biologisch abbaubar.

Theoretischer Sauerstoffbedarf mit Nitrifikation: 1,619 

mg

/

mg



 

Theoretischer Sauerstoffbedarf: 1,01 

mg

/

mg



 

Theoretisches Kohlendioxid: 1,516 

mg

/

mg



 

Reichert sich in Organismen nicht nennenswert an. 

Es sind keine Daten verfügbar. 

Es sind keine Daten verfügbar. 

Schwach wassergefährdend. (VwVwS) 

Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Über-

einstimmung mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zu-

führen. 


Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. 

Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen-

und prozessspezifisch durchzuführen. 

• Bei Verschlucken

• Bei Kontakt mit den Augen

• Bei Einatmen

• Bei Berührung mit der Haut

Sonstige Angaben

 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

12.2 Prozess der Abbaubarkeit

12.3 Bioakkumulationspotenzial

n-Octanol/Wasser (log KOW)

-4,2

12.4 Mobilität im Boden

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

12.6 Andere schädliche Wirkungen

 ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben

13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall

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Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtun-

gen getrennt behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regiona-

len Bestimmungen. 

Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor. 

Die Fracht wird nicht als Massengut befördert. 

Unterliegt nicht den Vorschriften des ADR, RID und ADN. 

Unterliegt nicht den Vorschriften des IMDG. 

Unterliegt nicht den Vorschriften der ICAO-IATA. 

Nicht gelistet. 

Nicht gelistet. 

Nicht gelistet. 

nicht gelistet



13.3 Anmerkungen

 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

(unterliegt nicht den Transportvorschriften)



14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

nicht relevant



14.3 Transportgefahrenklassen

nicht relevant

Klasse

-

14.4 Verpackungsgruppe



nicht relevant

14.5 Umweltgefahren

keine 


(nicht umweltgefährdend gemäß den Gefahrgutvor-

schriften)



14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften

• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen

(ADR/RID/ADN)

• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)

• Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)

 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für

den Stoff oder das Gemisch

Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)

• Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)

• Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)

• Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)

• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)

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nicht gelistet

nicht gelistet

nicht gelistet

Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.

Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für wer-

dende oder stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!

Technische Regeln für Gefahrstoffe. 

Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:

Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. 

Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in

Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II

Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -

verbringungsregisters (PRTR)

Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der

Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)

Nationale Vorschriften (Deutschland)

• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )

Wassergefährdungsklasse (WGK):

(schwach wassergefährdend) - Listenstoff (VwVwS)



Kennnummer

6704


• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)

Num-

mer

Stoffgruppe

Klasse

Konz.

Massen-

strom

Massenkon-

zentration

Hinweis

5.2.1


Gesamtstaub, einschließlich Fein-

staub


100 Gew.-

%

0,2 



kg

/

h



20 

mg

/



2)

Hinweis

2)

Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentra-



tion 0,15 g/m³ nicht überschritten werden

• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)

Lagerklasse (LGK):

11 

(brennbare Feststoffe)



Regelungen der Versicherungsträger

Nationale Verzeichnisse

- EINECS/ELINCS/NLP (Europa)

- REACH (Europa)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

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 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme

Abk.

Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen

ADN


Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation

intérieures (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Bin-

nenwasserstraßen)

ADR


Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches

Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

CAS

Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel,



der CAS Registry Number)

CLP


Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Label-

ling and Packaging) von Stoffen und Gemischen

CMR

Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflan-



zungsgefährdend)

DGR


Dangerous Goods Regulations (Gefahrgutvorschriften) Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter, sie-

he IATA/DGR

EINECS

European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (europäisches Verzeichnis der auf dem



Markt vorhandenen chemischen Stoffe)

ELINCS


European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)

GHS


"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System

zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben

IATA

International Air Transport Association (Internationale Flug-Transport-Vereinigung)



IATA/DGR

Dangerous Goods Regulations (DGR) for the air transport (IATA) (Regelwerk für den Transport gefährlicher

Güter im Luftverkehr)

ICAO


International Civil Aviation Organization (internationale Zivilluftfahrt-Organisation)

IMDG


International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Gü-

ter mit Seeschiffen)

LGK

Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland



MARPOL

Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine

Pollutant")

NLP


No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)

PBT


Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch

REACH


Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung

und Beschränkung chemischer Stoffe)

RID

Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für



die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)

TRGS


Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)

vPvB


very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)

VwVwS


Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )

Wichtige Literatur und Datenquellen

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 2015/830/EU



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Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnis-

sen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit

dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit

anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen

wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich et-

was anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. 

Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)

Code

Text

H319


verursacht schwere Augenreizung

Haftungsausschluss

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Document Outline

  •  -  ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
    • 1.1 Produktidentifikator
      • Bezeichnung des Stoffs
      • Artikelnummer
      • Registrierungsnummer (REACH)
      • EG-Nummer
      • CAS-Nummer
    • 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
      • Identifizierte Verwendungen:
    • 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
      • Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
      • e-Mail (sachkundige Person)
    • 1.4 Notrufnummer
  •  -  ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
    • 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
      • Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
        • Anmerkungen
    • 2.2 Kennzeichnungselemente
      • Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
        • Signalwort
        • Piktogramme
        • Gefahrenhinweise
        • Sicherheitshinweise
          • Sicherheitshinweise - Prävention
          • Sicherheitshinweise - Reaktion
          • Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
    • 2.3 Sonstige Gefahren
  •  -  ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
    • 3.1 Stoffe
      • Stoffname
      • EG-Nummer
      • CAS-Nummer
      • Summenformel
      • Molmasse
  •  -  ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
      • Allgemeine Anmerkungen
      • Nach Inhalation
      • Nach Kontakt mit der Haut
      • Nach Berührung mit den Augen
      • Nach Aufnahme durch Verschlucken
    • 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
    • 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
  •  -  ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
    • 5.1 Löschmittel
      • Geeignete Löschmittel
      • Ungeeignete Löschmittel
    • 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
      • Gefährliche Verbrennungsprodukte
    • 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
  •  -  ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
    • 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
      • Nicht für Notfälle geschultes Personal
    • 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
    • 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
      • Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
      • Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
      • Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
    • 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
  •  -  ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
    • 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
        • • Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
      • Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
    • 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
        • Unverträgliche Stoffe oder Gemische
      • Beachtung von sonstigen Informationen
        • • Anforderungen an die Belüftung
        • • Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
    • 7.3 Spezifische Endanwendungen
  •  -  ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche Schutzausrüstungen
    • 8.1 Zu überwachende Parameter
      • Nationale Grenzwerte
        • Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
    • 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
      • Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
        • Augen-/Gesichtsschutz
        • Hautschutz
          • • Handschutz
          • •  Art des Materials
          • • Materialstärke
          • • Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
          • • sonstige Schutzmaßnahmen
        • Atemschutz
      • Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
  •  -  ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
    • 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
      • Aussehen
        • Aggregatzustand
        • Farbe
        • Geruch
        • Geruchsschwelle
      • Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
        • pH-Wert
        • Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
        • Siedebeginn und Siedebereich
        • Flammpunkt
        • Verdampfungsgeschwindigkeit
        • Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
        • Explosionsgrenzen
          • • untere Explosionsgrenze (UEG)
          • • obere Explosionsgrenze (OEG)
        • Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
        • Dampfdruck
        • Dichte
        • Dampfdichte
        • Schüttdichte
        • Relative Dichte
        • Löslichkeit(en)
          • Wasserlöslichkeit
        • Verteilungskoeffizient
          • n-Octanol/Wasser (log KOW)
        • Selbstentzündungstemperatur
        • Zersetzungstemperatur
        • Viskosität
        • Explosive Eigenschaften
        • Oxidierende Eigenschaften
    • 9.2 Sonstige Angaben
  •  -  ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
    • 10.1 Reaktivität
    • 10.2 Chemische Stabilität
    • 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
    • 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
    • 10.5 Unverträgliche Materialien
    • 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
  •  -  ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
    • 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
        • Akute Toxizität
        • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
        • Schwere Augenschädigung/Augenreizung
        • Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
        • Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
          • • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
          • • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
        • Aspirationsgefahr
      • Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften
        • • Bei Verschlucken
        • • Bei Kontakt mit den Augen
        • • Bei Einatmen
        • • Bei Berührung mit der Haut
      • Sonstige Angaben
  •  -  ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
    • 12.1 Toxizität
    • 12.2 Prozess der Abbaubarkeit
    • 12.3 Bioakkumulationspotenzial
      • n-Octanol/Wasser (log KOW)
    • 12.4 Mobilität im Boden
    • 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
    • 12.6 Andere schädliche Wirkungen
  •  -  ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
    • 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
      • Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
    • 13.2 Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
    • 13.3 Anmerkungen
  •  -  ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
    • 14.1 UN-Nummer
    • 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
    • 14.3 Transportgefahrenklassen
      • Klasse
    • 14.4 Verpackungsgruppe
    • 14.5 Umweltgefahren
    • 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
    • 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
    • 14.8 Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
      • • Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
      • • Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
      • • Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO-IATA/DGR)
  •  -  ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
    • 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
      • Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
        • • Verordnung 649/2012/EU über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC)
        • • Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (ODS)
        • • Verordnung 850/2004/EG über persistente organische Schadstoffe (POP)
        • • Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
        • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) - Anhang II
        • Verordnung 166/2006/EG über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR)
        • Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRR)
      • Nationale Vorschriften (Deutschland)
        • • Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
          • Wassergefährdungsklasse (WGK):
          • Kennnummer
        • • Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
        • • Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
          • Lagerklasse (LGK):
        • Regelungen der Versicherungsträger
      • Nationale Verzeichnisse
    • 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
  •  -  ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
    • Abkürzungen und Akronyme
    • Wichtige Literatur und Datenquellen
    • Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
    • Haftungsausschluss

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