Wörtliches Protokoll



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Wiener Landtag
17. Wahlperiode
14. Sitzung vom 24. April 2003

Wörtliches Protokoll


Inhaltsverzeichnis





1. Entschuldigte Abgeordnete

S. 3







2. Fragestunde




1. Anfrage

(FSP/01046/2003/0003-KFP/LM)

2. Anfrage

(FSP/01810/2003/0002-KSP/LM)

3. Anfrage

(FSP/01814/2003/0001-KGR/LM)

4. Anfrage

(FSP/01047/2003/0001-KVP/LM)

5. Anfrage

(FSP/01812/2003/0001-KFP/LM)


S. 3
S. 5


S. 7
S. 10
S. 12







3. AST/01816/2003/0002-KVP/AL: Aktuelle Stunde zum Thema "Menschenwürdiges Altsein in Wien"




Redner:

Abg Ingrid Korosec

Abg Waltraud Cecil Cordon

StRin Karin Landauer

Abg Martina Malyar

Abg Dr Sigrid Pilz

Abg Ingrid Lakatha

Abg Johann Römer

Abg Erika Stubenvoll

S. 16


S. 16

S. 17


S. 18

S. 19


S. 20

S. 21


S. 21







4. Mitteilung des Einlaufs

S. 22







5. 01860/2003-MDALTG: Mitteilung des Herrn Landeshauptmann zum Thema "Europäische Integration – Konvent - Erweiterung"




Redner:

Lhptm Dr Michael Häupl

Abg Dr Monika Vana

Abg Johannes Prochaska

Abg Mag Gerald Ebinger

Abg Mag Andreas Schieder


S. 23


S. 30

S. 33


S. 36

S. 39


Abstimmung

S. 41







6. 00894/2003-MDALTG, P 3: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert werden (Beilage Nr 25/2002)




Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag

Renate Brauner


S. 41 u. 54



Redner:

StRin Mag Maria Vassilakou

Abg Dr Matthias Tschirf

Abg Mag Hilmar Kabas

Abg Dr Kurt Stürzenbecher

Abg Dr Matthias Tschirf (tatsächliche

Berichtigung)

S. 41


S. 44

S. 45


S. 48
S. 50

Abg Heinz Christian Strache

S. 50




Abg Dr Herbert Madejski (tatsächliche

Berichtigung)


S. 53


Abstimmung

S. 55







7. 00657/2003-MDALTG, P 2: Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (14. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (16. Novelle zur Vertragsbediensteten-ordnung 1995), die Besoldungsordnung 1994 (20. Novelle zur Besoldungsordnung 1994) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienst-rechtsgesetz 1995 (3. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden (Beilage Nr 3/2003)




Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate

Brauner

S. 56


Redner:

Abg Mag Christoph Chorherr

Abg Johann Römer

Abg Johann Driemer

StRin Mag Maria Vassilakou

Abg Sandra Frauenberger

Abg Dr Monika Vana

Abg Ingrid Korosec

Abg Dr Wilfried Serles

Abg Rudolf Hundstorfer

Abg Dr Matthias Tschirf

S. 56


S. 57

S. 60


S. 67

S. 67


S. 70

S. 71


S. 74

S. 76


S. 78

Abstimmung

S. 79







8. 00110/2003-MDALTG, P 1: Entwurf eines Landesgesetzes, mit dem der Rechtsschutz hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen geregelt wird – Wiener Vergaberechtsschutz-gesetz (WVRG) (Beilage Nr 2/2003)




Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Renate

Brauner

S. 79


Redner:

Abg Dr Wolfgang Ulm

Abg Friedrich Strobl

Abg Dr Helmut GÜNTHER


S. 80


S. 81

S. 81


Abstimmung

S. 82







9. 01419/2003-MDALTG, P 4: Entwurf eines Gesetzes über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz – WIAG) (Beilage Nr 4/2003)




Berichterstatterin: Amtsf StRin Dipl Ing

Isabella Kossina


S. 82


Abstimmung

S. 82







10. 00898/2003-MDALTG, P 5: Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Notifizierungs-gesetz geändert wird (Beilage Nr 1/2003)




Berichterstatter: Amtsf StR Werner Faymann

S. 82

Abstimmung

S. 82


(Beginn um 9.00 Uhr.)

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

Es ist 9.00 Uhr und die 14. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

Entschuldigt sind der amtsf StR Dr Mailath-Pokorny und der Herr Abg Dr Tschirf bis 12.00 Uhr.

Wir kommen zur Fragestunde.

Die 1. Anfrage (FSP/01046/2003/0003-KFP/LM) wurde von Herrn Abg Josef Wagner gestellt und ist an den amtsf StR der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Bei Neuerrichtung von Aufzügen bestehen strenge Sicherheitsvorschriften, die bei alten Aufzügen nicht gelten. Durch diese Gefahrenquelle - insbesondere für Kinder - sterben jährlich ein bis zwei Menschen und zahlreiche werden verletzt. Sind Sie bereit dem Wiener Landtag eine Änderung des Aufzugsgesetzes vorzulegen, damit die von der Europäischen Kommission und dem Konsumentenschutzminister empfohlene Verbesserung der Aufzugssicherheit beschlossen werden kann?

Ich bitte um die Beantwortung.

Amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage, möchte ich nur der Ordnung halber sagen, erwähnen Sie eine Statistik, dass die Aufzüge insbesondere für Kinder eine Gefahrenquelle sind und angeblich ein bis zwei Menschen jährlich sterben sowie zahlreiche weitere verletzt werden. Dafür haben wir keine Belege gefunden, dass ein bis zwei jährlich sterben. Es ist trotzdem bedauerlich, auch wenn wir von zwei Fällen in den letzten drei Jahren wissen, die Ihre Statistik nicht wiedergibt, weil jeder Tod, jede Verletzung durch Vorsichtsmaßnahmen oder Vorsorgemaßnahmen, wenn das denkbar ist, verhindert werden soll. Aber gerade bei so Statistiken, wenn es um Verletzung oder gar um Tod geht, würde ich bitten, dass wir auch in diesem Hause nicht, weil es politisch gerade irgendwie passt, eine Aufrundung vornehmen, sondern hier möglichst sachlich bleiben.

Das möchte ich auch bei meiner Anfragebeantwortung machen, weil ich mit dem Anliegen an sich völlig übereinstimme, auch keine ideologischen Grenzen sehe, nämlich zu fragen, was man für die Sicherheit bei Aufzügen machen kann. Ich könnte Ihnen nun sehr lange und sehr ausführlich aufzeigen, was für die Sicherheit getan wird. Ich bin aber überzeugt, Sie, Herr Abgeordneter, kennen das ohnedies. Wenn ich es nun daher nicht vorlese, sondern nur stichwortartig in Erinnerung rufen darf, dann möchte ich natürlich das Aufzugsgesetz sowie die letzten Änderungen des Aufzugsgesetzes in Erinnerung rufen.

Ich möchte die Baubewilligung, die selbstverständlich jeweils einzuholen ist, und die Möglichkeiten der Baubehörde, bei Nichtbeachtung der Vorschriften den Aufzug zu sperren sowie Strafen in der Höhe von 21 000 EUR zu verhängen, erwähnen. Ich möchte die Überprüfung durch Aufzugsachverständige sowie durch einen Aufzugswärter erwähnen, mit den Mängeln, die hier festzustellen sind und deren Behebung. Er kann bei Gefahr von der Behörde natürlich jederzeit auch außer Betrieb gesetzt werden.

Also kommen wir zu einem Thema, das ebenfalls von Bedeutung ist, nämlich wie das etwa mit den Türen, den Fahrkorbtüren, ist, und wie das immer wieder auch in der öffentlichen Diskussion über die vielen Sicherheitseinrichtungen, Kontrollen und Vorschriften, die es gibt, hinaus eine Rolle spielt.

Bei den Fahrkorbtüren ist es tatsächlich so, dass wir eine Nachrüstung dort vornehmen, wo eine Sanierung ansteht, um einmal den gemeindeeigenen Bereich hervorzuheben. Das sind etwa 500 Aufzüge pro Jahr, die hier in den städtischen Wohnhausanlagen umgerüstet werden. Bei den städtischen Wohnhausanlagen wurde mit dem TÜV im Jahre 2001 eine Risikoanalyse durchgeführt und es wurden seither diese 500 Aufzüge pro Jahr nachgerüstet. Dass die Richtlinie für neue Aufzüge gilt und dass das dazu führt, dass dadurch bei Sanierungen bis zum Jahre 2016 allein im gemeindeeigenen Programm eine vollständige Nachrüstung erfolgt und dass dieses Programm der alten Aufzüge, die - und das betone ich - aber nicht alle Gefahrenquellen darstellen, weil einige oder viele davon auch im privaten Althausbereich Schwellen beziehungsweise Lichtschranken haben, aber eben nicht diese optimalen Voraussetzungen, sonst würden sie ja nicht nachgerüstet werden, das brauche ich in diesem Kreis nicht lange auszuführen, das wissen Sie

Weiters sind mittlerweile die Hälfte der Aufzüge im Wiener Wohnen-Bereich, nämlich rund 4 000 Anlagen, mit Notrufanlagen ausgestattet. Auch hier sind wir im Zeitplan, bis zum Jahre 2005 diese Notrufanlagen flächendeckend zu installieren.

Nun wird uns - ich hoffe, das gehört nicht zu Ihrer Zusatzfrage, ja, aber ich möchte Ihnen diesen Fall doch auch sagen - immer ein tragischer Unfall mit dem Beispiel des Fahrkorbs gesagt, und das ist der im 8. Bezirk, wo ein Kind tragisch ums Leben kam. Tatsächlich gab es kausal für den Unfall keinen Zusammenhang mit den Fahrkorbtüren, allerdings haben hier noch gerichtliche Klärungen zu erfolgen. Es dürfte der zu große Abstand zwischen Fahrkorb und Schachttür Schuld gewesen sein. Was aber besonders zu sagen ist: Der Aufzug war weder baubewilligt noch genehmigt! Sollte diese Annahme stimmen, wäre eine Inbetriebnahme des Aufzugs nicht zulässig gewesen. Also wenn jemand, der weder eine Fertigstellungsanzeige macht noch eine baubehördliche Bewilligung hat, einen Aufzug in Betrieb nimmt - das hängt nicht unmittelbar mit dem Thema Fahrkorb oder Schachttüre zusammen. Sie sehen also, dass dieses Bemühen sehr ernsthaft ist.

Die Umrüstungskosten, die hier alleine bei den Fahrkorbtüren aufgewendet werden, betragen zwischen 6 000 und 10 000 EUR. Es bezahlen ja letztendlich die Mieter. Wenn man das Wienweit auch für alle Privaten mit etwa 10 000 EUR hochrechnet, dann geht es hier doch um, wenn ich sagen darf, 80 Millionen EUR oder 1,2 Milliarden S. Also auch die Mieter machen es sich ja nicht leicht, dass diese Maßnahmen, die wir hier vorschlagen, die auch durchaus im Einklang mit Empfehlungen der Europäischen Kommission und nicht mit einer Richtlinie stehen, wie ich sie versucht habe kurz zusammenzufassen, von uns getätigt werden.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Die 1. Zusatzfrage Herr Abg Wagner bitte.

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke für die Antwort, Herr Stadtrat.

Verzeihen Sie, wenn ich darauf eingehe, dass Sie meinen, man sollte sachlich bleiben. Ich habe versucht, sachlich zu bleiben. Ich habe nur jene Informationen in die Anfrage mitverarbeitet, die offiziell auch über die Medien laufen. Diese ein bis zwei Personen pro Jahr stammen nicht von mir, sondern stammen vom "Sicher leben". Sie kennen diesen Verein. Auch der TÜV, die österreichische Prüfanstalt, die federführend auch für Aufzugsanlagen zuständig ist, bestätigt in einer Statistik, dass sich seit 1997 die Unfälle wieder häufen. Es hat vor 1997 einen gewissen Stillstand bei den Zunahmen von Unfällen gegeben, aber seit 1997 haben sich diese Unfälle wieder verdoppelt. Ich glaube dem TÜV, weil er hier die Prüfanstalt ist und eine offizielle Stelle ist. Daher nehme ich an, dass das keine gefälschten Ziffern sind.

Herr Stadtrat! Meine Frage als Zusatzfrage zielt darauf hin, dass Sie zwar sagen, was im Gemeindebaubereich an zusätzliche Investitionen getätigt wurde und ich anerkenne das und verstehe das. Ich meine auch nicht, dass wir hier per Gesetz zwangsweise sofort alles erneuern, aber im Wiener Aufzugsgesetz steht ja nur eine verpflichtende Maßnahme zur Verbesserung bei bestimmten Neuanschaffungen oder bei größeren wichtigen Umbauarbeiten. Es gibt aber keine Kontrolle bei normalen Erweiterungen, Anzeigen über Bautätigkeit wie Einbau einer Fahrkorbtüre.

Meine Frage geht dahin, ob Sie bereit sind, auch bei Maßnahmen, die keiner zusätzlichen Bewilligung bedürfen, zumindest stichprobenweise die Sicherheit von Aufzügen in Wien zu kontrollieren?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

Amtsf StR Werner Faymann: Wenn wir Hinweise erhalten, sei es durch Mietervertreter, was sehr häufig erfolgt, dass wir Sicherheitseinrichtungen von Aufzügen kontrollieren sollen, dann machen wir das mit den dafür vorgesehenen Möglichkeiten wie Verwaltungsstrafen, außer Betrieb nehmen und all dem, was uns hier auch zur Verfügung steht.

Dass wir automatisch in einem gewissen Rad überprüfen, das machen wir ohne Verdacht oder ohne irgend etwas Grundsätzlichem bei Sicherheitsfragen prinzipiell eher nicht, weil natürlich der Hauseigentümer schon eine Verantwortung hat, die ihm die Behörde auch nicht abnehmen sollte. Das ist die Verantwortung dafür zu sorgen, dass in seinem Haus alles konform mit den Gesetzen und den Sicherheitsbestimmungen zu passieren hat. Aber sollte der Verdacht irgendwo aufkommen - und ich will nicht jedem Hauseigentümer unterstellen, dass er nicht fähig ist, diese Verpflichtung auch wahrzunehmen, Gesetze einzuhalten und die Sicherheit im Haus zu garantieren, also ich möchte da keine Generalunterstellung vornehmen -, dass ein Hauseigentümer dazu nicht in der Lage ist oder das nicht macht, durch Hinweise von Ihnen, durch Hinweise aus der Bevölkerung, durch Hinweise von Mietervertretern, dann gehen wir dem entschlossen nach. Das sehe ich als unsere Aufgabe, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Menschen geht.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke.

Die 2. Zusatzfrage hat Herr Abg Ellensohn. Bitte.

Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

Wir haben in Wien beim öffentlichen Verkehr oder auch bei Wiener Wohnen sehr viele nachträgliche Einbauten von Liftanlagen. Das ist gut so. Es würden sich jetzt sehr viele Menschen wünschen - vor allem heuer im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung ist das ein besonders wichtiges Thema -, dass bei einer langen U-Bahnstation der Lift nicht auf einer Seite ist und man da hinunter muss, wenn man auf die andere Seite muss, aber meine Frage geht in eine andere Richtung, nachdem Sie der zuständige Stadtrat für Wiener Wohnen sind:

Es werden bei vielen Häusern nachträglich Lifte eingebaut, allerdings erst ab einer gewissen Stockwerkhöhe. So ist zum Beispiel im Paul-Speiser-Hof ein Teil der Wohnanlage nachträglich mit einem Lift ausgestattet worden und ein anderer Teil eben nicht. Können Sie sich vorstellen, dass zusätzliche Mittel, mittelfristig zumindest, locker gemacht werden können, um diese Stockwerkhöhe zu senken? Ich verstehe schon, warum das passiert, aber es nützt den Menschen im 2. Stock jetzt leider auch nichts, wenn der Lift erst dann kommt, wenn ein 3. Stock da ist und es kommt aber kein 3. Stock dazu.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

Amtsf StR Werner Faymann: Ja ich stimme damit völlig überein, muss nur zugeben, dass bei einer Sanierung auch der Mieter etwas bezahlt, denn trotz der hohen Förderung bezahlt, wenn ich das so salopp sage, zwei Drittel der Steuerzahler, aber ein Drittel der Mieter. Das heißt, ich muss hier die Übereinstimmung von Mietern herbeiführen und es muss natürlich baulich und technisch möglich sein. Es gibt Häuser, wo es nicht möglich ist, wo es uns auch der Denkmalschutz oder das Bundesdenkmalamt untersagt haben und bevor ich dann gar nicht saniere, saniere ich in diesen Objekten lieber ohne Aufzug, wie Sie gesagt haben. Aber dort, wo es technisch und baulich möglich ist und man die Mieter davon überzeugen kann, ist es die Kraftanstrengung wert.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke.

Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, Herr Abg Fuchs, bitte.

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Stadtrat!



Ich bin also auch der Meinung, dass man hier kein politisches Kapital aus so einem tragischen Unfall schlagen soll. Ich bin aber doch der Meinung, dass man hier vor allem in öffentlichen Bereichen und verstärkt gerade bei alten Häusern einen Umbau vornehmen soll. Sie sind ja dabei, es gibt ja viele Amtshäuser, die solche Liftanlagen haben. Ich denke aber natürlich, dass das mit großen Kosten verbunden ist und weiß natürlich auch, dass viele Umbauten nur zögernd gemacht werden, weil auch im privaten Bereich der Mieter trotz Förderung sehr stark belastet ist.

Jetzt habe ich einen Vorschlag und ich wollte Sie fragen: Wie stehen Sie dazu, wenn man gerade in diesem Jahr eine Aktion Liftumbau starten würde, damit solche Unfälle, solche tragischen Ereignisse nicht mehr passieren? Eine solche Aktion würde sehr wohl den einen oder anderen Hausbesitzer dazu ermuntern, wenn er eine zusätzliche Förderung bekommen würde. Ich weiß, es wird bereits gefördert, sehr stark gefördert, aber so eine Sicherheit bedarf natürlich noch zusätzliches Kapital. Wie stehen Sie dazu?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

Amtsf StR Werner Faymann: Man muss ja, wenn man die Gefahrenquellen analysiert, einmal zugeben, dass es nicht die Fahrkörbe sind, die alleine die Gefahrenquellen darstellen - es gibt auch keine Statistik, die das aussagen würde -, sondern dass es natürlich auch im Zusammenhang mit dem Aufzug viele Sicherheitsbestimmungen gibt, die auch völlig unabhängig eines Umbaus durchzuführen sind. Auch durch die Änderungen des Aufzuggesetzes und die Bestimmungen, die wir hier bereits erlassen haben, wird von uns ja eingegriffen. Man muss sich nur die Zahl vergegenwärtigen: Es geht um 1,2 Milliarden S oder 80 Millionen EUR, wenn man die Aufzugsumbauten nur hinsichtlich der Fahrkörbe betrachtet. Das ist doch ein beachtliches Volumen, von dem ich überzeugt bin, dass man nicht so einfach sagen kann, das soll der Steuerzahler übernehmen. Das scheint mir doch etwas vermessen, wenn man auf der anderen Seite nachweisen kann, dass bei einer Sanierung bis zu zwei Drittel der Kosten ohnedies vom Steuerzahler bezahlt werden und wenn man weiß, dass die privaten Althäuser bei der Stadterneuerung und bei den Stadterneuerungsmaßnahmen derzeit ohnehin so bevorzugt sind, dass keine langen Wartelisten entstehen. Das heißt jemand, der eine Sanierung einreicht, bekommt ohnehin die Mittel und damit auch die Mittel für den Aufzugsumbau, an dem wir ja selbst interessiert sind.

Und lassen Sie mir das nur als Letztes sagen: Bei Wiener Wohnen ist kein einziger Unfall aus diesem Grund bekannt, weil eben auch diese Lichtschranken oder die Hinweisschilder an die Eltern, Kinder direkt an die Wand zu bringen und nicht vorne stehen zu lassen, aber auch diese zusätzlichen Schwellen zu den Lichtschranken vorhanden sind. Bei Wiener Wohnen zum Beispiel - und ich habe extra noch einmal nachgefragt - hat das in den letzten Jahren dazu geführt, dass dort, wo wir noch nicht umgerüstet haben, kein einziges Mal eine Gefährdung stattgefunden hat. Also ich würde bitten, dass wir auch dieses Thema, das doch mit Sicherheit und Gesundheit von Menschen zu tun hat, in aller Sorgfältigkeit zwar abarbeiten, aber nicht übertreiben.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke.

Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Wagner.

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Stadtrat!

Ohne Übertreibung werden wir natürlich feststellen müssen, dass es dafür in Österreich unterschiedliche Rechtsnormen gibt. Das wissen Sie. Es ist Landesgesetz und es gibt ein Bundesland, das ist Kärnten, das hier zwingend per Gesetz bei den Fahrkörben bis 2010 eine Nachrüstpflicht vorsieht. Ich denke, natürlich ist Kärnten von der Anzahl der Aufzüge und von den Umrüstmöglichkeiten nicht mit Wien vergleichbar, aber die Sicherheit von Menschen sollte uns zumindest so viel wert sein darüber nachzudenken, wie wir mittelfristig oder auch längerfristig mehr Sicherheit bieten können.

Daher meine Frage: Könnten Sie sich vorstellen, dass wir eine ähnlich lange Übergangsfrist vorsehen, wo jedenfalls in Bezug auf die Fahrkörbe, auf Lichtschranken, auf Wegfahrsperren bei dem berühmten Spalt zwischen Lift und Wand auch Wien nachzieht und hier Maßnahmen setzt?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

Amtsf StR Werner Faymann: Der Unterschied von Kärnten und Wien, das haben Sie ja selbst gesagt, ist, dass Einfamilienhäuser in der Regel keinen Lift mit Fahrkorb brauchen. Auch die kleineren Objekte, die das Landschaftsbild und auch das urbane Bild Kärntens doch prägen, haben diese Nachrüstung nicht so notwendig wie eine Stadt mit Häusern aus der Jahrhundertwende.

Der zweite wichtige Punkt ist mir aber zu sagen, ich habe Ihnen sehr genau versucht auszuführen, was wir bei Wiener Wohnen an Umrüstung und damit letztendlich an gänzlicher Umrüstung zu Stande bringen. Ich bin durchaus dafür, dass wir im Rahmen unserer Wohnbauforschung eine Erhebung machen lassen, wie das im privaten Althaus aussieht, wie lange die brauchen, bis sie im Zuge der Stadterneuerung dort umrüsten können, wo sie mit Sanierungsmittel ja ohnehin in der Lage sind, auch finanzielle Unterstützung zu bekommen, und uns dann noch einmal ansehen, ob man in Einzelfällen durch die Baubehörde oder durch andere Maßnahmen Möglichkeiten hat, um die Frage der Fahrkörbe zu beschleunigen.

Zwangsmaßnahmen für private Hauseigentümer, von denen wir wissen, dass diese 1 zu 1 auf die Mieter umlegt werden, sind - und ich glaube, da sind wir nicht weit auseinander -grundsätzlich nicht meine Sache.

Präsidentin Prof Erika


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