Wörtliches Protokoll


Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Friedrich Strobl. Ich erteile es ihm. Abg Friedrich Strobl



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Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Friedrich Strobl. Ich erteile es ihm.

Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zunächst möchte ich noch einmal hinterfragen, ob es sich bei den Ausführungen des Herrn Dr Ulm, wie er jetzt gesagt hat, tatsächlich um die Meinung der ÖVP Wien handelt. (Der Redner blickt in Richtung ÖVP.)

Da ich hier keinen Widerspruch höre, nehme ich an, dass es so ist. Wenn das aber so ist, möchte ich noch einmal hinterfragen: Wie ist denn das zum Beispiel mit den so genannten Vertretern der Wirtschaft in der ÖVP Wien? Es gibt nämlich genau zu diesem Gesetzentwurf eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer Wien (Zwischenruf des Abg Walter Strobl), und diese Stellungnahme der Wirtschaftkammer Wien stammt vom 6. Februar 2003. Herr Namensvetter Strobl, ich spreche jetzt nicht direkt Sie an, sondern vielleicht, von Ihnen aus gesehen ein Stückerl weiter links, den Fritz Aichinger oder Herrn Kollegen Pfeiffer, die ja auch in der Wirtschaftskammer tätig sind.

Da gibt es eine Stellungnahme vom 6. Februar 2003, worin die Wirtschaftskammer Wien im Begutachtungs-verfahren zum Wiener Vergaberechtsschutzgesetz die Beibehaltung dieser Behörde, nämlich des VKS, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, ausdrücklich begrüßt. Auch gibt es eine Stellungnahme der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, die durchaus von einem bisher positiven Gesamteindruck dieser Behörde gesprochen hat. Deshalb eingangs meine Frage: Ist das tatsächlich die Meinung der ÖVP Wien? Wenn das so ist, dann ist es ja so, wie wir schon seit längerer Zeit vermuten: Mit Wirtschaft hat die ÖVP Wien schon lange nichts mehr am Hut!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dr Ulm hat in seinen Ausführungen auch darauf hingewiesen, dass dieser Entwurf nicht verfassungskonform sei. Auch das ist natürlich nicht richtig. Lesen Sie nach, der Europäische Gerichtshof und auch der Verfassungsgerichtshof erkennen sehr wohl den Vergabekontrollsenat als unabhängiges Gremium an.

Weil Sie darauf hingewiesen haben, wie viele Gesetze es beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu behandeln gibt und wie fähig die Richter im UVS sind, diese Gesetze auch zu beurteilen: Ich stelle das überhaupt nicht in Frage. Aber gerade beim Vergabekontrollsenat - und das sollten zum Beispiel die Wirtschaftsvertreter sehr genau wissen - geht es nicht nur darum, ob man eine Sache beurteilen kann, sondern es spielt auch der Zeitfaktor eine große Rolle. Der VKS ist bei uns in Wien - Sie wissen das - so besetzt, dass Vertreter des Magistrats diesem Kontrollsenat angehören, Vertreter der Wirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und auch der Architekten- und Ingenieurkammer. Durch diese Zusammensetzung und durch den zu-sätzlichen Richter ist gewährleistet, dass in vielen Punkten, in denen es strittige Fragen und Streitpunkte gibt, darauf verzichtet werden kann, ein Sachverständigenurteil einzuholen. Darauf können Sie aber nicht verzichten, wenn Sie das ausschließlich beim UVS ansiedeln. Das würde natürlich auch dazu führen, dass es eines erheblich längeren Zeitraums bedürfte, um zu einem Urteil zu kommen. Und das wiederum ist natürlich nicht nur für den Beschwerdeführer, sondern vor allem auch für die anderen Firmen, zum Beispiel für die Mitbieter und für die Mitbewerber, ein großes Problem.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deswegen - und ich mache es wirklich ganz kurz - ist es nicht so, dass, wie Sie in der Begründung Ihres Antrages sagen, die Stadt Wien oder das Land Wien in diesem Bereich ein Nachzügler wäre, sondern das Land Wien ist ganz im Gegenteil in diesem Bereich ein Vorbild. Ich bin überzeugt davon, dass in anderen Bundesländern, wenn diese die Regelung so machen würden, wie sie in Wien ist, vor allem die Wirtschaftsbetriebe wesentlich mehr Freude hätten.

Daher empfehle ich die Ablehnung dieses Antrags, der von Dr Ulm eingebracht worden ist. - Danke schön (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Johann Römer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER. Ich erteile es ihm.

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Kollege Ulm hat schon darauf hingewiesen, dass erst in jüngster Zeit, und zwar im Jahr 2002, das Bundesvergabegesetz geändert wurde. Durch diese Änderung ist materiell das Bundesvergabegesetz für alle Vergaben, ob auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene, zuständig. Bei der Nachkontrolle ist jetzt nur im Bereich des Bundes, bei Ausschreibungen auf Bundesebene, das Bundesvergabeamt zuständig, das auch dafür eingerichtet wurde und in dem die Mitglieder aus den genannten Bereichen - wie der Wirtschaftskammer oder der Arbeiterkammer - bestellt wurden, und zwar für den Zeitraum von fünf Jahren.

Im Bereich der Stadt Wien sieht man jetzt vor, dafür ein richterliches Kollegialorgan einzurichten und die Mitglieder auf sechs Jahre zu bestellen, und zwar für die Nachkontrolle von Gemeinde- beziehungsweise Landesangelegenheiten. Ich kann ebenso wie Kollege Strobl dem Kollegen Ulm nicht folgen, wenn er meint, man müsste diesen Bereich dem UVS unterstellen. Neben der zeitlich begrenzten Übergabe im Bereich der Vertretung ebendieser Behörde ist für mich vor allem die fachliche Qualifikation ein Thema, denn die Bestellung hier war für mich ein Kritikpunkt im Ausschuss, sodass ich dort gesagt habe, man kann auch Beamte dieses Hauses benennen.

Das war auch der erste Grund dafür, dass wir damals im Ausschuss dagegen gestimmt haben. Aber die Erläuterungen, die im Ausschuss vom zuständigen Beamten gegeben wurden, waren durchaus schlüssig und haben auch zur Diskussion im eigenen Klub geführt, wodurch heute eine Zustimmung vorgesehen ist, und zwar deshalb, weil wir der Meinung sind, dass qualifizierte Fachleute in diesem Gremium zu sitzen haben, und auch, dass die Vertretung der Wirtschaft und der Ingenieurkammer dort ein wichtiger Bestandteil ist.

Aus diesem Grund können wir den Antrag des Kollegen Ulm, dem ich aus der rechtlichen Sicht durchaus das eine oder andere Interessante abgewinne, aber in diesem speziellen Fall des Bundesvergabegesetzes beziehungsweise des Rechtsschutzgesetzes für die Nachkontrolle nicht nachvollziehen. Die freiheitlichen Fraktion wird daher dem heutigen Gesetzesvorschlag zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

Die Berichterstatterin verzichtet auf das Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung mehrheitlich angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung über den Beschluss- und Resolutionsantrag des ÖVP-Klubs. Er wurde hier in seinem Kernpunkt vorgelesen.

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesen Beschluss- und Resolutionsantrag unterstützen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, dies wird nur von der ÖVP unterstützt, der Antrag ist somit abgelehnt.

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen.

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Wiener IPPC-Anlagengesetz - WIAG.

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Hoher Landtag! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Ich ersuche um breite Zustimmung zum vorliegenden Gesetz. Es handelt sich im Wesentlichen darum, dass hier eine EU-Richtlinie, die IPPC-Richtlinie, auf landesgesetzlicher Ebene umzusetzen ist, weil zwar ein Bundesgesetz vorliegt, aber auf bundesgesetzlicher Ebene nicht alles erfasst wird. Daher ist die Umsetzung auf Landesebene erforderlich.

Ich ersuche um breite Zustimmung.

Präsident Johann Römer: Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über internationale Informationsverfahren und Notifizierungen auf dem Gebiet technischer Vorschriften, Wiener Notifizierungsgesetz - WNotifG, geändert wird.

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte, die Verhandlungen einzuleiten.

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Weil es dazu ja keine Wortmeldung gibt, werden Sie mir verzeihen, wenn ich Sie nur um Zustimmung ersuche.

Präsident Johann Römer: Danke. - Da auch zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.

Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.

Die Sitzung ist geschlossen.



(Schluss um 17.52 Uhr.)
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