Wörtliches Protokoll



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Stubenvoll: Danke schön. Damit ist die 1. Frage erledigt.

Wir kommen zur 2. Anfrage (FSP/01810/2003/0002-KSP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Ernst Maurer gestellt und ist an die amtsf Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rats 'zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik' (EU-WRRL) wurde am 23. Oktober 2000 erlassen und muss bis spätestens 22. Dezember 2003 umgesetzt werden. Welche Maßnahmen hat das Land Wien zur Umsetzung dieser Richtlinie getroffen?

Bitte um Beantwortung.

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Sie haben mir die Frage nach der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie gestellt. Diese EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde ja bereits im Jahr 2000 erlassen und ist bis zum Jahr 2003, also bis zum Ende des heurigen Jahren, auch in nationales Recht umzusetzen.

Auf Grund der Tatsache, dass das Wasserrecht ja eine Aufgabe des Bundes ist und damit auch in die Kompetenzen des Bundes fällt, ergibt sich nicht zwingend, hier auf legistischer Ebene, auf Länderebene, eine neue Regelung zu erlassen. Aber wie gesagt, die Stadt Wien hat hier einen Grundsatz: Die Umweltpolitik, die Wasserpolitik in Wien hat höchste Priorität. Daher haben wir bereits im Jahr 2001 in Befolgung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie das Wasser und die Wasserversorgungsanlagen unter verfassungsrechtlichen Schutz gestellt, denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie legt ja in Erwägung ihrer Gründe fest: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Und Wasser, so sieht es auch diese Richtlinie vor, ist hier auch eine wesentliche Leistung der Daseinsvorsorge. Daher hat hier das Land Wien eben in Befolgung dieser EU-Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen gesetzt.

Was hat die Wasserrahmenrichtlinie generell jetzt auf das Land Österreich und speziell auf das Land Wien für Auswirkungen? Die Wasserrahmenrichtlinie hat als oberste Priorität die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Gewässer. Schutz der Gewässer im Rahmen der EU hat natürlich auch eine wesentliche Auswirkung auf die EU-Erweiterung, denn hier geht es um einen Gewässerschutz ohne Grenzen. Hier geht es um eine Wasserbewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten. Für Österreich heißt das, dass hier für die Flüsse Donau, Elbe, Rhein ein Gewässerbewirtschaftungsplan zu erarbeiten ist. Wesentlich ist selbstverständlich, dass hier einheitliche Qualitätskriterien festzulegen sind. So will es die EU und hier ist eine zwingende Kooperation auch innerhalb der Mitgliedsstaaten vorzusehen.

Was heißt das jetzt für Österreich? Ein Wasserrechtsgesetz - die Novelle liegt ja derzeit zur Beschlussfassung vor, das Begutachtungsverfahren ist derzeit im Laufen. Wesentlich ist, dass eine Ist-Zustandserhebung aufbauend auf einem umfassenden Monitoring durchzuführen ist. Dieses umfassende Monitoring findet bereits jetzt schon im Land Wien statt. Auf diesen Ist-Zustand aufbauend, auf diesem Gewässer-Monitoring, hat der Umweltminister einen nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan festzulegen, zu erarbeiten. Dieser Gewässerbewirtschaftungsplan dient dann dem Landeshauptmann entsprechend dazu, dass hier Maßnahmen, Pläne und Umweltziele dann auch zu erarbeiten sind. Wesentlich für das Land Wien ist, dass Daten hier einerseits zu erheben sind, zur Verfügung zu stellen sind, aber auch zu kontrollieren sind, nämlich jene Daten, die dem Gewässerbewirtschaftungsplan zu Grunde liegen.

Was uns hier in Wien beschäftigen wird, ist die Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms, denn was neu sein wird, das ist hier das wasserwirtschaftliche Planungsorgan, das bereits jetzt schon in der MA 45 beheimatet ist. Das bekommt hier zusätzliche Kompetenzen, nämlich auch hier umfassend bei der Neugenehmigung die Zustimmung erteilen zu müssen.

Mir geht es im wesentlichen auch darum, dass im Rahmen dieses neuen Wasserrechtsgesetzes in Befolgung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dieses Gesetz auch lesbar ist, exekutierbar ist. Daher ist unser Anliegen dahingehend, dass dieses Gesetz entfrachtet wird, entschlankt wird, um hier auch tatsächlich eine Umsetzung im Hinblick auf eine nationale Umweltpolitik und auf eine nationale Gewässerschutzpolitik zu ermöglichen.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!

Die 1. Zusatzfrage hat der Herr Abg Mag Maresch.

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!



Danke schön für die ausführliche Beantwortung. Aber wenn ich mich nicht täusche, betrifft ja die Wasserrahmenrichtlinie auch das Grundwasser.

Also ich habe mich beim Umweltschutzbericht zuerst einmal ein bisschen gewundert, warum das Grundwasser da nicht vorkommt. Da das Umweltbundesamt auch die Wiener Grundwässer, in dem Fall im 21. und 22. Bezirk, zum Sanierungsgebiet rechnet, hätte ich gerne gewusst, wie Sie im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgehen werden, um das Wiener Grundwasser besser zu schützen.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Ja jetzt geht es darum, wie gesagt, dass der Umweltminister hier einen umfassenden Gewässerbewirtschaftungsplan auch zu erlassen hat. Ein entsprechender Plan ist hier strengstens vorzugeben. Mein Wunsch ist es eben, dass dieser Plan so streng ist, dass sich jedes Bundesland entsprechend dieser Richtlinien auch zu verhalten hat und Maßnahmen zu erarbeiten hat. Dieser Plan muss erarbeitet werden und entsprechend diesen Vorgaben ist die Stadt Wien selbstverständlich bereit, alles zu tun, um die Grundwasservorschriften, die dann vom Umweltminister zu erarbeiten sind, auch zu erfüllen. 45 Monitoring-Messstellen gibt es ja schon. Höchstwahrscheinlich werden wir neue Messstellen brauchen.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön!

Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Klucsarits, bitte!

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

Wien gibt ja auch Wasser an Umlandgemeinden ab.

Können Sie mir sagen, wie viel Wiener Wasser pro Jahr an österreichische Gemeinden verkauft wird und wie hoch dabei die lukrierten Beträge sind?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte!

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Diese Frage werde ich selbstverständlich ausführlich beantworten. Diese Zahlen habe ich natürlich nicht auswendig im Kopf, aber sie werden selbstverständlich nachgereicht.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Die 3. Zusatzfrage Frau Abg Reinberger.

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

Wasser ist auch Gegenstand von GATS-Verhandlungen in Brüssel.

Können Sie mir sagen, inwieweit die Gemeinde Wien oder die Stadt Wien im Wege des Verbands der Gemeinwirtschaft in die Verhandlungen in Brüssel eingebunden ist und welche Punkte die Stadt Wien im Rahmen des Verbands der Gemeinwirtschaft als besondere Schwerpunkte eingebracht hat?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Selbstverständlich ist die Stadt Wien hier in Verhandlung über den Städtebund auch mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium und über den Städtebund werden hier selbstverständlich die Leistungen der Daseinsvorsorge der höchsten Priorität zugemessen. Für uns als Land Wien ist es wichtig, dass selbstverständlich der verfassungsrechtliche Schutz der Wasserversorgungsanlagen einerseits auf österreichischer Ebene umzusetzen ist und selbstverständlich Wasser - so will es auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie - kein Luxusgut darstellt, sondern frei zugänglich ist. Diese Position vertritt auch das Land Wien innerhalb des Städtebunds.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Die 4. Zusatzfrage Herr Abg Dr Maurer.

Abg Dkfm Dr Ernst Maurer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Als Zusatzfrage möchte ich stellen, ob es für das Land Wien bei der Umsetzung dieser neuen Richtlinie neue zusätzliche Aufgaben geben wird?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Ja die zusätzlichen Aufgaben - was kommt auf uns zu? Wie gesagt, die Stadt Wien, das Land Wien sagt „Ja“ zu einem umfassenden Gewässerschutz. Daher auch „Ja“ zu einem umfassenden Wasserrechtsgesetz. Was mir jetzt auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs zur Novelle des Wasserrechtsgesetzes abgeht, ist die klare Kompetenzzuteilung. Das heißt, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens werden wir selbstverständlich geltend machen, dass es notwendig ist, hier eine klare Kompetenzverteilung festzulegen und einen klaren Finanzierungsplan vorzugeben, um zusätzliche Kosten, wenn sie auf das Land Wien zukommen, auch entsprechend abzugelten. Mir geht es darum, dass diese Regelung hier nicht zu Lasten der Länder geht. Mir geht es darum, dass hier in jedem Bundesland eine gleichwertige Bewertung des Gewässerschutzes erfolgt, denn Wien nimmt eben den Gewässerschutz ernst, und es muss auch so sein, dass alle Anforderungen in allen Bundesländern gleich sind. Das heißt, der nationale Gewässerbewirtschaftungsplan muss klare Vorgaben machen. Es muss ein klarer Finanzierungsplan vorliegen. Es muss hier innerhalb des Wasserrechtsgesetzes eine klare Kompetenzabgrenzung vorgesehen werden.

Für mich ist es auch notwendig, dass die Novelle des Wasserrechtsgesetzes in der derzeitigen Fassung hier tatsächlich abgespeckt werden muss, um leichter lesbar, leichter vollziehbar zu werden. Hier geht es mir in weiterer Folge auch darum, dass die Aufgaben der Stadt Wien für einen aktiven Gewässerschutz innerhalb der EU in vollem Umfang wahrgenommen werden können.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön! Damit ist die 2. Frage jetzt erledigt.

Wir kommen zur 3. Anfrage (FSP/01814/2003/0001-KGR/LM). Sie wurde von der Frau Abg Susanne Jerusalem gestellt und ist an den Landeshauptmann gerichtet: 'Unbegründetes Stehenbleiben auf Gehsteigen' ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Dieser Paragraph wird laut Obdachlosenzeitung AUGUSTIN in Wien dazu verwendet, um 'Säufer, Junkies und Obdachlose' aus dem Straßenbild zu entfernen. Es drohen 70 EUR Strafe oder 3 Tage Gefängnis. Was werden Sie, Herr Landeshauptmann, gegen diese menschenrechtswidrige und menschenverachtende Praxis unternehmen?

Herr Landeshauptmann, bitte um Beantwortung!

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

Ich glaube, dass wir beide hier im Haus wahrscheinlich die einzigen sind, die den „Augustin“ regelmäßig lesen, aber der eine oder andere wird das sicher auch tun. Ich habe, nachdem ich jede Nummer lese, diesen Artikel mit abnehmendem Vergnügen gelesen und mich natürlich erkundigt, denn zunächst ist schon festzuhalten: Ich weiß nicht, ob man von Menschenrechtsverletzung reden kann oder auch reden soll, aber es ist jedenfalls eine unerfreuliche Geschichte und eine Sache, die mir nicht gefällt.

Ich habe mich daher bei der Wiener Polizei erkundigt, die ja, wie jeder weiß, mir nicht untersteht, deswegen heißt es ja auch Bundespolizeidirektion, was denn nun in der Tat substanziell dahinter steht. Ich will Ihnen, aber vor allem mir selber - so egoistisch bin ich - die Rechtsauskunft ersparen, denn natürlich ist es wichtig, aber wir wissen ohnehin, was in den jeweiligen Gesetzesbestimmungen drinnen steht. Aber das Faktum dessen ist, dass nach Auskunft der Polizei ein einziges Mal eine solche Amtshandlung, wenn man es einmal so sagen kann, in der Tat auch protokolliert wurde. Es hat sich hier um einen Fall gehandelt, dass sich in der Wiener Mariahilfer Straße vor dem Generali-Center eine Gruppe von Punks mit Hunden aufgehalten hat und es zu einer großen Fülle von Beschwerden gekommen ist und die Polizei nicht nur nach den Mitteln des Wegweiserechts nach dem Wiener Landessicherheitsgesetzes, sondern auch nach dem der Straßenverkehrsordnung eingegriffen hat.

Da muss ich Ihnen ganz offen sagen, wenn diese Information stimmt und ich habe zur Stunde natürlich keinerlei Veranlassung dies zu bezweifeln, dann fällt mir dazu nicht Menschrechtsverletzung und menschenverachtend ein, denn formulieren wir es vorsichtig und zurückhaltend: Die Belästigung von Müttern mit Kindern, von Jugendlichen, die ja auch sehr häufig in diese Gegend kommen und auch von anderen durch Punks mit ungesicherten Hunden gefällt mir mindestens ebenso wenig.

Wenn daher in der Tat dies hier der einzige Fall war, wo man Ordnung auch durch dementsprechende Paragraphen wieder hergestellt hat, dann würde ich mich jedenfalls nicht beschweren.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Herr Abg Dr Ulm. (Abg Susanne Jerusalem: Frau Vorsitzende?)

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!



Ich bin in der schlechteren Situation insofern als ich den „Augustin“ zwar hin und wieder lese, aber nicht immer lese, und auch diesen Artikel nicht gelesen habe. Ich kenne daher die Tendenz dieses Artikels nicht, bin aber doch von der Überraschung der GRÜNEN überrascht, wenn Junkies und Säufer von der Polizei aus dem Straßenbild entfernt werden, das dann als menschenrechtswidrig und menschenverachtende Praxis einzuschätzen.

Sie haben bereits das Wiener Landessicherheitsgesetz genannt. Ich teile da Ihre Einschätzung. Nicht nur nach der Straßenverkehrsordnung ist in einem solchen Fall vorzugehen, sondern auch dann, wenn in unzumutbarer Weise andere belästigt werden oder berechtigter Anstoß bei Bürgern erregt wird, ist vom Wegweiserecht Gebrauch zu machen.

Ich frage Sie daher, Herr Landeshauptmann, ob Sie für die strikte Vollziehung der Bestimmungen des Landessicherheitsgesetzes durch die Wiener Polizei im Sinne von Nulltoleranz sind?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann bitte.

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Über das Schlussvokabel können wir jetzt dann diskutieren, weil der erste Teil wäre natürlich mit einem einfachen „No na“ zu beantworten. Selbstverständlich tritt ein Mitglied der Exekutive dafür ein, dass die Gesetze eingehalten werden.

Aber das ist eine Sache, worüber man schon ein paar Sätze verlieren sollte, denn ich bin nicht als ein Mann vordergründiger Harmonie bekannt. Daher, bei allem Bekenntnis dazu, dass Gesetze und daher auch das Landessicherheitsgesetz unabdingbar einzuhalten sind, da stimmen wir mit Sicherheit überein ich weiß nicht, ob das bei der dahinter stehenden Grundansicht auch der Fall ist: Ich bin im gegenständlichen Fall, wo es sich um Bedrohungsszenarien handelt, dafür - und ich finde den gegenständlichen Fall, den ich berichtet bekommen habe und den ich hier referiert habe, als ein Bedrohungsszenarium für Jugendliche und für Passanten -, dass in der Tat die Polizei hier die rechtlichen Möglichkeiten ausnutzt um einzuschreiten und um dieses Bedrohungsszenarium von den Passanten abzuwenden.

Bei so schlechthin gesagt Alkoholisierten im Straßenbild sehe ich die Situation etwas anders, denn grundsätzlich bin ich hier der Auffassung, dass man sich zu überlegen hat, wie man hier auch helfen kann. Helfen kann man nicht nur vordergründig, dass man den vor sich selbst sozusagen beschützt, sondern sich auch dahinterstehend die Frage stellt oder den entsprechenden Experten im medizinischen oder psychologischen Bereich zuweist, warum der etwa Rauschgift verwendet oder regelmäßig übermäßig trinkt, also schlicht und ergreifend ein Alkoholiker ist. Das ist das, wo ich meine, dass man auch helfen soll.

Dasselbe gilt auch für Bettler, für Obdachlose. Auch hier unterscheide ich sehr streng zwischen der kriminellen Aktivität der organisierten Bettelei und jenen, denen man in der Tat auch helfen sollte und wo ich meine, dass die Gesellschaft dazu verpflichtet ist, zu helfen.

So gesehen werden Sie verstehen, dass ich dem Begriff der Nulltoleranz, den der frühere New Yorker Bürgermeister geprägt hat, weniger anhänge und mehr dem Prinzip des Chikagoer Bürgermeister anhänge, der, wie wir ja alle wissen und in der Öffentlichkeit diskutiert haben, auch keinen leichten Job hat, groß Ordnung schaffen konnte in der Stadt, sodass das, was seit den 30er-Jahren als Ruf dieser Stadt vorauseilte, mit der heutigen Realität gar nichts mehr zu tun hat und dies ohne der sogenannten Nulltoleranz, die nicht unerhebliche Schwierigkeiten ja auch im Verhältnis zwischen Polizei und Bürger in New York hervorgerufen hat, wie wir – so nehme ich an – auch beide wissen.

Daher hier zusammenfassend: Selbstverständlich bin ich für die Einhaltung der Gesetze, das ist überhaupt keine Frage. Aber selbstverständlich bin ich auch für Hilfe für jene, die Hilfe brauchen.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön. Ich entschuldige mich, Frau Jerusalem, bitte die 1. Zusatzfrage zu stellen.

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Kein Problem.

Herr Landeshauptmann!

Nur zur Erinnerung: Die GRÜNEN befinden sich in der glücklichen Lage, dem Landessicherheitsgesetz in Wien ja nicht zugestimmt zu haben. Das heißt der Unfugparagraph hat ja bei uns keine Zustimmung gefunden, weil wir ihn für Unfug halten.

Es gab aber dann noch in Wien zahlreiche andere Maßnahmen. Die privaten Sicherheitsdienste von ÖBB und Wiener Linien, die dafür sorgen, dass bei ihnen alles sauber ist und die Leute entfernt werden, genauso wie es der Abg Ulm gesagt hat, sind so eine Maßnahme. In Wien werden zu wenige Bänke aufgestellt, weil – so die damalige StRin Ederer – sich die Falschen drauf setzen könnten.

Das heißt, es gibt viele Bausteine, die offensichtlich dazu dienen sollen, das Stadtbild Wiens sauber zu halten und bestimmte Menschen aus diesem Stadtbild zu entfernen. Darüber machen wir uns große Sorgen und ich denke, Sie auch, weil Sie diesen Artikel im „Augustin“ auch mit Missfallen gelesen haben.

Sie haben einmal schon angekündigt oder bemerkt, dass polizeiliche Maßnahmen da falsch sind, wenig tauglich sind und dass man im Grunde genommen mehr Sozialarbeiter auf die Straße schicken sollte, um zu vermitteln, um zu arbeiten.

Meine Frage ist jetzt: Ist nach dieser Ankündigung von Ihnen bei einer anderen Anfrage hier im Landtag bereits etwas geschehen? Wie viele Sozialarbeiter sind zusätzlich eingestellt worden, um da auf der Straße zu arbeiten, Sozialarbeit zu machen?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann. (LhptmStin Grete Laska: Das sollten Sie aber wissen, nachdem Sie mit Vehemenz gegen den Bahnhofssozialdienst waren! Sie waren ja gegen die Sozialarbeit, dass man sie macht! Sie waren ja dagegen! Sie haben dagegen gestimmt!)

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Zunächst einmal möchte ich nur anmerken, dass die Ablehnung dieses Gesetzes durch die GRÜNEN das Gesetz noch nicht ungültig gemacht hat oder macht (LhptmStin Grete Laska: Es ist jedes Mal dasselbe!), sondern ich habe mich, nachdem ich ja hier im Landtag, wie Sie wissen, nicht stimmberechtigt bin, an gültige Gesetze zu halten und tu dies auch. Im gegenständlichen Fall bekenne ich mich auch dazu.

Aber unabhängig jetzt von allfälligen Polemiken, denen ich an sich nicht abhold bin, aber das Thema ist zu ernst: Ich habe meine Haltung, gerade eben meine grundsätzliche Haltung in der Beantwortung der Zusatzfrage des Herrn Dr Ulm erläutert und das ist auch meine tiefe Überzeugung.

Selbstverständlich ist es notwendig, für bestimmte Fälle auch Ordnungspolitik zu machen. Ich halte es zum Beispiel mit der organisierten Bettelei so, die ich für kriminell halte. Ich halte dealen für kriminell. Und hier ist Ordnungspolitik, Sicherheitspolitik zu machen. Das steht für mich außer jeden Zweifel.

Was ich allerdings gemeint habe ist, dass nicht jeder, der in den Straßen Wiens bettelt, und nicht jeder, den man auf der Straße beobachten kann, der betrunken ist, oder nicht jeder, von dem man a priori oder dem man nachweisen kann, dass er Rauschgift zu sich genommen hat, jemand ist, der ausschließlich mit ordnungspolitischen Maßnahmen zu behandeln ist, sondern dem ist auch zu helfen, in abgestufter Form. Es ist spezifisch auf das besondere Bedürfnis einzugehen, auf die Ursachen, warum er in diese Situation gekommen ist und es ist ihm dann auch zu helfen. Drogenkranken ist zu helfen durch Heilung.

Dies ist genau der Punkt, dass ich auch gemeint habe, dass wir selbstverständlich sowohl ordnungspolitische polizeiliche Maßnahmen zu setzen haben, im gegenständlichen Fall die Bundespolizeidirektion - da bekümmert mich einiges, zum Beispiel, dass wir in der Zwischenzeit 600 Dienstposten weniger in der Stadt haben, gleichzeitig aber ein Ansteigen der Kriminalitätsrate beklagen -, aber dass wir auf der anderen Seite, und das sind wir, durch die Maßnahmen der Prävention – hier haben sich die Schulen große Verdienste erworben -, aber natürlich genauso in der Maßnahme der sozialen Hilfe auf den verschiedensten Ebenen zu helfen haben. Und genau das findet auch statt.

Ich kann Ihnen im Rahmen einer Fragestunde nicht die genau Anzahl derer sagen, die hier zusätzlich eingestellt wurden. Es ist ja immer eine bemerkenswerte Haltung auch von Ihnen, dass man dann bei solchen Gelegenheiten immer sofort fragt: Wie viel zusätzliche Dienstposten wurden geschaffen, wie viel zusätzliche Angestellte hat man hier zum Einsatz gebracht? Ich weiß das nicht auswendig, aber ich weiß, dass heute sehr viel mehr Sozialarbeiter auf der Straße tätig sind, um genau für diese Grundhaltung auch zu arbeiten. Und das ist mir persönlich auch sehr, sehr wichtig, weil ich glaube, dass in der differenzierten Form wir das Innenbild, das heißt die Akzeptanz der Bewohnerinnen und Bewohner für ihre Stadt, aber natürlich auch die Akzeptanz nach außenhin entsprechend erhalten können. Beides wird notwendig sein.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, Herr Abg Josef Wagner.

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen.): Herr Landeshauptmann! Sie haben zurecht auf das Landessicherheitsgesetz hingewiesen. Es gibt natürlich auch das Polizeisicherheitsgesetz und ich verstehe nicht, in welcher Stadt wir leben, offensichtlich in unterschiedlichen, wenn die eine Fraktion meint, es ist zuviel Ordnung und es wird zuviel weggewiesen und bestraft, die Bürger sich an sich aber zurecht darüber beklagen, wie in Wien an manchen Plätzen die Zustände sind.



Sie haben aber ein bisschen zu wenig differenziert, weil Sie in Ihrer Antwort auf die ÖVP-Zusatzfrage gemeint haben, dass man hier sehr wohl unterscheiden muss und dass man hier nicht so streng vorgehen muss außer bei den von Ihnen genannten Bettlern und Dealern. Im Landessicherheitsgesetz ist aber klar geregelt, wo eine Möglichkeitsform besteht und wo einzuschreiten ist, und das ist bei Lärmerregung und bei aggressivem Verhalten. Nicht einzuschreiten oder möglicherweise nur einzuschreiten wäre dort, wo es im Abschnitt 3 geregelt ist, wer in unzulässiger Weise widmungsgemäßen Gebrauch macht.

Meine Frage ist, nachdem im Sicherheitspolizeigesetz, auch im Landessicherheitsgesetz normiert ist, dass insbesondere in den Fällen 2 und 3 der Magistrat und die Sozialdienststellen zu verständigen sind, die sozialen Einrichtungen der Stadt Wien, um hier Hilfe zu gewähren, und Sie in der Frage der Bettler einmal gesagt haben, Sie werden jedem armen Teufel einen Sozialarbeiter an die Seite stellen: Können Sie uns sagen, wie viel Fälle ungefähr durchschnittlich im Jahr an Sozialdienststellen gemeldet werden?

Präsidentin Prof Erika


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