Wörtliches Protokoll


Stubenvoll: Herr Landeshauptmann! Lhptm Dr Michael Häupl



Yüklə 0,63 Mb.
səhifə3/17
tarix08.09.2018
ölçüsü0,63 Mb.
#67741
1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   17
Stubenvoll: Herr Landeshauptmann!

Lhptm Dr Michael Häupl: Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass in allererster Linie der Ansprechpartner oder der erste Ansprechpartner im Rahmen des Magistrats die Dienststelle für Sofortmaßnahmen ist. Hier wird zumeist an einen Politiker herangetreten oder auch ganz normal an das Telefonservice - Callcenter der Stadt Wien könnte man schon sagen -, dann wird das Büro für Sofortmaßnahmen auch entsprechend verständigt und man klinkt sich hier ein und versucht, diese Probleme direkt vor Ort zu lösen.

Es sind jetzt nur schätzungsweise und überblicksweise nicht besonders viele Fälle, die hier an die Stadt Wien, an den Magistrat der Stadt Wien herangetragen werden. Es sind sicher weit unter 100. Das hängt auch damit zusammen, dass bei - ich sag’ das jetzt einmal so allgemein - als störend empfundenen Auftritten von Mitbürgerinnen und Mitbürger, sagen wir es einmal so, in allererster Linie die Polizei angesprochen wird und hier gilt es zweifelsfrei, und ich spreche Probleme so ungeschminkt an wie auch die guten Dinge, die Diskussion mit der Polizei auch noch fortzuführen. Es macht keinen Sinn, wenn von Wachzimmern aus von der Polizei Leuten, die hinkommen, um sich über etwas zu beschweren oder Anzeige zu erstatten, gesagt wird: Geht’s zum Magistrat, die sollen sich darum kümmern. Das macht keinen Sinn.

Ich verstehe den Frust mancher Polizisten auf Grund der realen Situation, die sich hier abspielt, aber das kann nicht zu Lasten der Wiener Bevölkerung gehen und das kann nicht zu Lasten der Wiener Verwaltung gehen! Das halte ich für undenkbar und das ist eine Diskussion, die wir hier locker zu führen haben werden.

Also ich denke, dass man generell von der einen Seite sowie von der anderen Seite gesehen die Kirche im Dorf lassen soll. Diese Stadt ist weder eine Stadt, wo völlige Unordnung herrscht, wo Anarchie herrscht, wo die Dealer auf der Strasse zuhauf und in Schwärmen auftreten und die Bevölkerung verunsichern, noch ist es eine Polizeistadt, wo jeder arme Bürger, der einmal ein Glasel zuviel trinkt, sofort verhaftet und in den Kotter geschleppt wird, sondern das ist eine Stadt der Mitte. Das ist eine ganz normale Stadt, wo selbstverständlich bei einer entsprechenden Agglomeration von Menschen auch Menschliches vorkommt.

Aber ich wiederhole mich hier noch einmal: Kein Verständnis, null Verständnis hab’ ich in der Tat für kriminelle Handlungen, aber ich differenziere: Gegen Dealer, Kriminelle, ist vorzugehen mit allen Möglichkeiten des Gesetzes, Drogenkranke sind zu heilen, denen haben wir zu helfen. Und das ist der wesentliche Unterschied, den ich auch hier sehe und den ich auch bei anderen Bereichen gemacht haben will.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.

Die 4. Zusatzfrage Frau Abg Jerusalem

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich möchte gerne präzisieren worüber ich spreche, nämlich überhaupt nicht über kriminelle Menschen, sondern mir geht’s jetzt ausschließlich um Menschen, die sozusagen nicht ins Stadtbild passen und wo einige finden, die sollen entfernt werden. Ich glaube, der Herr Abg Ulm hat das auch durchaus in diesem Sinn ausgedrückt.



Jetzt gibt’s tatsächlich unterschiedliche Aussagen: Die Polizei sagt, ein Mal war das der Fall. Das kann durchaus so sein, nämlich als Anzeige. Öfter dürfte es der Fall gewesen sein, und das berichten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, dass damit gedroht wird. Das ist natürlich was anderes und scheint dann bei der Polizei auch nicht auf. Ich halte aber auch diese Drohung für eine Bedrohung und für etwas, was hier in Wien nicht sein sollte. Die MA 12 ist meiner Meinung nach in der Lage, intelligente Konzepte zur Problemlösung zu erarbeiten und vorzulegen.

Meine Frage an Sie ist, nachdem Sie da jetzt Interesse zeigen: Werden Sie derartige intelligente Konzepte persönlich unterstützen, unter Umständen auch dann, wenn man vielleicht doch den einen oder anderen Mitarbeiter mehr dazu braucht?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann bitte.

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Landesabgeordnete!

Ich weiß nicht, was in der Vergangenheit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 12 daran gehindert hätte, intelligente Konzepte zu erarbeiten! Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn es hier Vorschläge gibt, um einen Zustand zu verändern, den man als unbefriedigend befindet oder den man durchaus als in Ordnung empfindet, es aber noch bessere Vorschläge dafür gibt und man solche Vorschläge einbringt, dann ist im Magistrat mit Sicherheit noch nie jemand daran gehindert worden, gescheiter zu werden. Also davon bin ich vollkommen überzeugt.

Wenn es daher bessere Vorschläge gibt, wie man mit diesem nicht unwesentlichen Teil oder ich würde sogar sagen, um es einmal positiv zu formulieren, in diesem wesentlichen Teil der Betreuung von Leuten, die Probleme einfach auch haben, durch sozialarbeiterische Tätigkeit, dann ist der herzlich willkommen, dann wird man sich das anschauen.

An mich sind jedenfalls sogenannte intelligente Konzepte nur insofern herangetragen worden, dass ich glaube, dass aktuell durchaus nach intelligenten Konzepten gehandelt wird. Aber wenn es Verbesserungsvorschläge gibt - herzlich willkommen, gar keine Frage!

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke, damit ist die 3. Anfrage erledigt.

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/01047/2003/0001-KVP/LM). Sie wurde von der Frau Abg Ingrid Korosec gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jungend, Soziales, Information und Sport gerichtet: Wann wird dem Wiener Landtag der Entwurf eines Landesseniorengesetzes vorgelegt werden?

Ich bitte um Beantwortung.

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Sie fragen mich, wann dem Wiener Landtag der Entwurf eines Landesseniorengesetzes vorgelegt werden wird. Es ist Ihnen bekannt und wir haben in einer Zwischenerledigung diese Anfrage ja auch im Ausschuss behandelt, dass diese Anfrage und damit das ganze Thema deshalb noch nicht erledigt ist, weil auch die Entwürfe, die von den einzelnen Fraktionen ein solches Wiener Landesseniorengesetz betreffend, zugegangen sind, sowohl von den Juristen als auch von den Leuten, die es inhaltlich zusätzlich beurteilen können, eher damit begutachtet wurden als gesagt wurde, eine solche gesetzliche Regelung ist in Zeiten von Deregulierung auf der Wiener Ebene eher zur Zeit nicht mit Inhalten zu füllen und daher nicht notwendig. Daher wird im Landtag auch zum jetzigen Zeitpunkt vor allem diesen Entwürfen folgend kein Gesetz vorgelegt werden.

Wir haben erst vor kurzem, ich habe Ihnen das hier im Haus ja vorgestellt, ein eigenes Programm auch zum Altwerden in Wien vorgelegt, wobei Wien in der besonderen Situation von Land und Gemeinde ist und als Gemeinde ja wesentlich rascher auf allfällige Veränderungen reagieren kann und bekannterweise das dichte Netz gerade für ältere Menschen in Wien mit all den Maßnahmen, die da dazugehören, ein so dichtes ist, dass die Vorschläge, die gemacht wurden, die Ihrer Meinung nach oder auch der Meinung der Freiheitlichen nach in einem Gesetz zu regeln wären, den alleinigen Geldfluss zu regeln bedeutet hätte, was ja im Sinne auch der Betroffenen, auch der Organisationen, eher ein Nachteil als ein Vorteil ist, weil auch noch niemand beantworten konnte, nach welchen Richtlinien allfällige Mitgliederzahlen namhaft gemacht werden sollten.

Ich stehe also auf dem Standpunkt, der einzige Grund, warum ich mich mit Vehemenz und mit Geschwindigkeit für ein Wiener Landesseniorengesetz einsetzen würde, wäre - das ist aber leider nicht der Fall -, wenn es einem Bundesland die Möglichkeit geben würde, eine ganze Gruppe von Menschen - in Wien immerhin 340 000 mit ansteigender Tendenz - davor zu bewahren, dass eine Bundesregierung Maßnahmen setzt, die genau dieser Zielgruppe extrem schaden, wenn man damit verhindern könnte, dass im Bereich von Krankheit und Gesundheit, von Vorsorge, von Besteuerung, von Eingriffen in Pensionsrechte oder zukünftige Pensionsrechte solche Maßnahmen gesetzt werden. Aber das kann ein Bundesland nicht, weil es bundesgesetzliche Regelungen betrifft und daher sehe ich im Moment keine Notwendigkeit, ein solches Landesseniorengesetz dem Wiener Landtag vorzulegen.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: 1. Zusatzfrage Frau Abg Korosec.

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Landesrätin, ich hab das jetzt erstmals von Ihnen gehört. Wir haben ja bereits vor zwei Jahren einen Initiativantrag eingebracht. Wir haben im Vorjahr eine Gesetzesvorlage eingebracht. Ich habe von Ihnen bisher nicht gehört, also heute erstmalig, dass Sie dieses Gesetz ablehnen. Das finde ich sehr merkwürdig, weil es ja zwei Bundesländer bereits gibt, also Burgenland, was Ihnen sicher bekannt ist und auch Kärnten, die so ein Gesetz haben.

Werden Sie, das ist meine Frage, das jetzt den Seniorenorganisationen auch in geeigneter Form mitteilen und auch die Begründung, warum Sie dieses Seniorengesetz ablehnen?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!

LhptmStin Grete Laska: Mit den Seniorenorganisationen bin ich in regelmäßigem Kontakt, weil Wien im Gegensatz zu anderen Bundesländern seit 1996 mit Beschluss des Wiener Landtags ja den Seniorenbeirat installiert hat. Ein Gremium, das übrigens auch einen Teil der Forderungen erfüllt, die in den Entwürfen eingebracht wurden, nämlich die Informationspflicht und die Informationsvorgänge. Der Landesseniorenbeirat hat weit mehr Aufgaben als nur die Informationspflicht. Sie kennen die Aufgabenstellung und wissen daher, dass es hier auch um die Beratung von Gesetzen, Gesetzesentwürfen und ähnlichem geht. Das heißt, dieses Gremium ist eines, das einen ganz wesentlichen Beitrag auch zur Kommunikation zwischen der Wiener Politik und den Seniorenverbänden tätigt.

Die Diskussion mit den Seniorenverbänden ist eine, die meine Tendenz, die ich Ihnen heute gesagt habe, eher unterstützt als bekrittelt, denn auch die Seniorenverbände sehen natürlich sehr, sehr klar und dokumentieren auch in der Öffentlichkeit, und das dürfte Ihnen nicht entgangen sein, die derzeitige Position gegenüber dem, was da gerade passiert. Aber sie sind nicht daran interessiert, dass in einem Gesetz festgelegt wird, wie viel Geld zu fließen hat, weil sie sehr rasch erkannt haben, dass auch das Bundesseniorengesetz diesen Dingen gegenüber keinen Schutz bietet, sondern einzig und allein einen Mittelfluss regelt, der im Bereich des Landes Wien beziehungsweise vielmehr der Gemeinde Wien gute Voraussetzungen hat und darüber hinaus sich viel mehr an Projekten orientiert, an Maßnahmen orientiert, die den Betroffenen unmittelbar zugute kommen und jedenfalls das soziale Netz für Senioreninnen und Senioren in Wien sicherstellen. Dazu ist kein Gesetz, so wie es bisher vorgeschlagen wurde, notwendig.

Und ich sage es noch einmal: Sollte es sich im gesamten Umsetzungsverfahren des Programms „Älterwerden in Wien“ als Notwendigkeit und sinnvolle Maßnahme erscheinen lassen, hier ein Gesetz vorzulegen, dann werden wir es tun. Im Moment sehe ich keine.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Präsident Römer bitte.

Präsident Johann Römer: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!

Dass Wien diesem Problem ein besonderes Augenmerk schenkt, zeigt sich ja daran, dass es immerhin einen Seniorenbeauftragten gibt, dass es einen Seniorenbeirat gibt. Das heißt, man ist sich bewusst, dass hier eine nicht unwesentlich große Gruppe unserer Mitbürger einer besonderen Betreuung und Beachtung bedarf.

Aber für mich stellt sich die Frage: Wieso wehren Sie sich so dagegen, dass man diese Kommunikation zwischen Verwaltung und den betroffenen Gruppen auf eine rechtliche Basis stellt? Wo sehen Sie da eine Gefahr, wenn hier auch geregelt wird, wie die finanzielle Zuwendung stattzufinden hat, wenn das auch gesetzlich geregelt ist? Ist das für alle eine Sache, die eben eindeutig ist? Wo sehen Sie da die Gefahr oder wo sehen Sie die Nicht-Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung?

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Ich sehe keine Gefahr, sondern bei Gesetzen muss man sich immer fragen und das tun Sie ja häufig, und ich kann mich an viele Debatten erinnern, wo hinterfragt wurde, ob gesetzliche oder auch andere Regelungen wirklich nötig sind. Noch einmal: Wir befinden uns in einer Zeit, wo wir sehr genau überprüfen, wo man deregulieren kann und daher muss man sich bei einem neuen Gesetz sehr wohl überlegen, wo macht es Sinn, eine solche gesetzliche Festschreibung zu machen und wo ist es nicht notwendig?

Nun ist ein Grund, warum ein solches Landesgesetz zumindest sehr genau zu überlegen ist, die Tatsache, dass Wien im Gegensatz auch zu den Bundesländern, die von der Frau Abgeordneten angesprochen wurden, Land und Gemeinde in einem ist. Bei den Bundesländern ist es insofern ein Unterschied, als vielleicht das Land gemeint hat, es müsste festschreiben, wie die Gemeinden mit einem Landesgesetz vorzugehen haben. Das ist bei uns nicht nötig, weil die Personenidentität der Regierungen da ist und auch der politische Wille damit eindeutig ist und die Gemeinde für alle, für die sie es will, auch die dementsprechenden Maßnahmen, wie Sie es auch zitiert haben, setzen kann. Also ich sehe keine Gefahr.

Anders ist die Frage nach der Notwendigkeit. Die Notwendigkeit, in einem Gesetz den Mittelfluss an Organisationen festzuschreiben, sehen weder die Juristen des Hauses noch kann ich sie erkennen, weil die Flexibilität damit sozusagen beschnitten wird. Wir haben jetzt mehr Möglichkeiten, dorthin Mittel zu geben, wo es notwendig ist, wo es neue Notwendigkeiten gibt, etwa bei Projekten. Ich denke an die ganze Entwicklung, die wir in den letzten Jahren im Bereich der EDV und der neuen Technologien mit Seniorinnen und Senioren gemacht haben. Ich denke an die vielen Projekte, die wir in Wien im Rahmen des Internationalen Jahres für ältere Menschen gemacht haben und vieles andere mehr. Ich erhöhe die Flexibilität so wie ich es jetzt habe und ich sehe noch nicht, ob wir uns mit einem Gesetz nicht eher einschränken. Ich sehe keine Gefahr, sondern eher die Einschränkung.

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Frau Abg Cordon hat die 3. Zusatzfrage.

Abg Waltraud Cecile Cordon (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!



Ich hätte mich eigentlich sehr gefreut wenn Sie angesprochen hätten, dass die Aufteilung auf drei Parteien mit ihren Seniorenorganisationen nicht gerecht ist so wie es vorgeschlagen ist. Es ist ja auch im Bund dasselbe. Also es ist eigentlich dieses Landesseniorengesetz das Bundesgesetz auf Landesebene übertragen. Ich meine, ich habe Sie, glaube ich, schon richtig verstanden. Jetzt können Sie natürlich das Geld verteilen, sonst würde es auch an die verschiedenen Parteien und ihre Vorfeldorganisationen gehen.

Meine Frage ist jetzt dahingehend, ob Sie eigentlich trotzdem sehen, dass diese Vorfeldorganisationen von Parteien unterstützt werden sollten oder eher nicht, dass eben die Verteilung des Geldes mehr in Ihrer Hand bleibt?

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Bevor wir aneinander vorbeireden oder ich Sie missverstehe: Erstens gibt es in Wien Geldflüsse an Seniorenorganisationen. Ich gehe davon aus, dass Sie das wissen. Diese finden statt, und Sie brauchen sich nur die Beschlüsse im zuständigen Finanzausschuss anzuschauen, dann sehen Sie, dass die einzelnen Seniorenorganisationen Gelder der Stadt Wien bekommen. Ob die Parteien über die Form der Parteienförderung, die in Wien festgelegt ist, auch an ihre Parteien-Seniorenorganisationen Gelder fließen lassen oder nicht, ist die Entscheidung jeder einzelnen Partei. Ich würde es begrüßen. Denn ich halte auch die SeniorInnenarbeit innerhalb von politischen Parteien für unendlich wichtig.

Darüber hinaus gibt es Mittel der Stadt für verschiedenste Seniorenorganisationen, die sich teilweise in keinem Zusammenhang mit politischen Parteien befinden, ähnlich wie wir das im Jugendbereich haben. Auch das halte ich für gut, weil ich grundsätzlich der Meinung bin - und damit unterscheide ich mich manchmal von anderen hier in diesem Haus -, dass es gut ist, wenn Menschen sich organisieren und damit auch eine größere Gemeinschaft zur Durchsetzung ihrer Interessen haben, ganz egal, in welchem Bereich die sich befinden.

Was in den Vorschlägen der beiden Parteien für die Seniorengesetze - und das sind nur Vorschläge, wir haben ja keines - enthalten war, war eine Reglementierung nach bestimmten Parametern. Das halte ich so, wie es hier vorgeschlagen wurde, grundsätzlich für nicht gut, noch dazu waren die Parameter höchst - ich sage einmal - undefiniert und sind mir auch nicht logisch erschienen. Das ist aber immer der Fall, wenn man nach Mitgliederzahlen und Ähnlichem vorgeht. Das ist aus meiner Sicht tatsächlich die schlechteste Messlatte dafür, die Organisationen zu beurteilen. Denn es kann eine kleine Organisation ein Projekt vorbringen, das für viele Menschen durchaus Sinn macht, und es kann sich eine angeblich mitgliederstarke Organisation hauptsächlich in Organisationsfinanzierung bewegen, was ich für schlecht halte.

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt. Frau Abg Korosec hat auf ihre Zusatzfrage verzichtet.

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/01812/2003/0001-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Mag Helmut Kowarik gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: Wird im neuen Wiener Krankenanstaltenplan die geplante "Gesundheitsregion Ost", durch die ein gemeinsames Vorgehen der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland in der Gesundheitspolitik erreicht werden soll, berücksichtigt?

Ich ersuche um Beantwortung.

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren!

Die Landeskrankenanstaltenpläne in Österreich richten sich nach Planungsvorgaben, die in der Vereinbarung nach Artikel 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes über die Krankenanstaltenfinanzierung festgelegt sind. Darin wird auch der Österreichische Krankenanstaltenplan und Großgeräteplan geregelt. Die im ÖKAP vorgegebenen Behandlungskapazitäten - wie Bettenzahlen oder Geräteziffern - haben als Höchstzahlen, die nicht überschritten werden dürfen, auch für die Landeskrankenanstaltenpläne Gültigkeit.

Ich habe aber die Absicht, weiter Gespräche mit den Gesundheitsreferenten der angrenzenden Bundesländer, Niederösterreichs und des Burgenlandes, zu führen, damit wir uns bereits heute auf die zukünftigen Gespräche einstellen - jetzt haben wir ja noch gültige Vereinbarungen bis 2005 -, Gespräche darüber, was wir uns vorstellen und was auf uns zukommt. Sie wissen ja, es gibt gewisse Mangelfächer. Ich hätte in Wien für die Wiener Patienten durchaus immer absolut ausreichende Kapazitäten, aber es wird in die Fächer, die teuer sind und für die der Wiener Steuerzahler die höchsten Zuschüsse zu tragen hat, von den anderen Bundesländern vehement hereingedrückt.

Jetzt muss ich sagen, es ist gerade bei den seltenen oder den selteneren Erkrankungen, die die teureren Therapien nach sich ziehen, aus Gründen der medizinischen Qualität sehr gescheit, Zentren zu haben. Nur muss das entsprechend berücksichtigt und abgegolten werden.

Sie kennen ja meine Schwierigkeiten mit dem Strahlengerät: Es ist sogar im ÖKAP festgelegt, dass Niederösterreich eines zahlen muss. Der Herr Finanzreferent, der nicht mein direkter Ansprechpartner ist, hat uns darauf immer mehr oder minder "schmeck's!" gesagt. Auch auf meine Frage in dem Gespräch, wann er denn beabsichtigt, in Krems die Strahleneinheit auszubauen, sodass ich weiß, wie ich mit den Kapazitäten rechnen muss, hat er gesagt: das geht mich nichts an, und er macht das dann, wenn er Geld hat. Das ist ungefähr die Gesprächskultur des Herrn Sobotka. Wie gesagt, er ist ein Musiklehrer, ich bin eine Ärztin. Mir liegen die Patienten am Herzen, und das ist natürlich immer die Enge, die ich habe. Das ist auch bei den Ärzten in den Wiener Spitälern so, dass sie dann alles aus sich herauspressen, um diese Patienten zu versorgen, mit diesen teuren Versorgungen, die eben vom Wiener Steuerzahler in Zuschüssen getragen werden.

Wir werden am 9. Mai endlich die Strukturkommission haben, die schon im März hätte stattfinden sollen. Auch dort will ich das wieder thematisieren. Denn wir müssen Pläne schaffen, die auf alle Gegebenheiten eingehen. Man kann nicht mehr nur regional planen. Wie gesagt, Qualität heißt, dass wir überregional planen müssen, um die beste Behandlung zu geben, nur darf dies nicht zu Lasten der Wiener Bevölkerung geschehen.

Weil man immer sagt, Wien hat so viele Spitalsbetten: Mir liegt jetzt von der Statistik Austria ein Bericht vor, und da stellt sich heraus, dass die Wiener Patienten eine geringere Spitalshäufigkeit haben als jene in den Bundesländern. Das zeigt schon, dass wir mit unserer höheren Anzahl an Betten, als es sie in den angrenzenden Bundesländern gibt, auch unverhältnismäßig mehr Patienten von außen aufnehmen. Es ist Ihnen ja bekannt, dass wir in den letzten acht Jahren um zirka 70 000 niederösterreichische Patienten mehr gehabt haben, die zu den teuren Leistungen kommen, die aber auch in Zeiten mit einer geringeren Besetzung an Personal kommen, also außerhalb der Kernarbeitszeit, wobei in Niederösterreich die Strukturen zum Teil gar nicht vorhanden sind und Wien allein mit seinen Steuergeldern auch diese teuren Strukturen für eine Rundum-Versorgung aufrechterhält.

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. - Die erste Zusatzfrage: Herr Mag Kowarik.

Abg Mag Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!



Danke für die Beantwortung der Frage. Wir sind uns ja einig, dass hier etwas geschehen muss. Sie haben heute wieder aufgezeigt, wie viele Patienten aus Niederösterreich hier in Wien behandelt werden. Wir wissen, dass zum Beispiel im Kaiserin-Elisabeth-Spital 30 Prozent so genannte Fremdpatienten sind, im St.-Anna-Spital verhält es sich, glaube ich, ähnlich. Das SMZ-Ost ist praktisch ein Spital, das, ich möchte fast sagen, eine Regionalversorgung für Niederösterreich betreibt. Das alles ist schon sehr lange bekannt, bereits seit Jahren wird hier davon gesprochen, dass etwas geschehen muss, dass eine Gesundheitsregion Ost geschaffen werden soll, und so weiter, und so fort.

Sie haben angesprochen, dass die Krankenanstaltenpläne vom Bund vorgegeben werden. Das ist richtig, aber es ist meiner Ansicht nach so: Die neuen Verhandlungen stehen vor der Türe, und es ist unbedingt notwendig, dass man hier gemeinsam mit den angrenzenden Bundesländern verhandelt. Denn es ist sicher so, dass jedes Bundesland daran denkt, sein eigenes Gesundheitssystem bestens auszubauen, es ist auch nach dem Krankenanstaltenplan mehr oder weniger dazu verpflichtet. Aber es kann nicht angehen, dass wir hier im vereinigten Europa, in dem wir, ich weiß nicht, 2 000 Kilometer weit mit den Menschen mitfühlen, dem Patienten, der das Pech hat, in der Breitenfurter Straße auf der anderen Seite zu wohnen, in Wien keine Behandlung zukommen lassen können. Es wird daher Ihre Aufgabe sein, hier mehr als bisher zu versuchen, Finanzmittel für Wien zu lukrieren.

Meine Frage jetzt lautet: Was werden Sie hier konkret unternehmen, um mit den Niederösterreichern und den Burgenländern den zukünftigen Krankenanstaltenplan zu verhandeln?

Präsidentin Erika


Yüklə 0,63 Mb.

Dostları ilə paylaş:
1   2   3   4   5   6   7   8   9   ...   17




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©genderi.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

    Ana səhifə