Fstupo bachelor Informatik



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Bitte beachten:

Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche,

im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Fachstudien- und Prüfungsordnung

für den

Studiengang Informatik

mit dem Abschluss Bachelor of Science

an der Universität Passau
Vom 8. Oktober 2014

Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Passau folgende Satzung:


Inhaltsübersicht:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gegenstand des Studiums und Ziel des Studienabschlusses

§ 3 Inhalte des Studiums

§ 4 Bachelorprüfung

§ 5 Module

§ 6 Zeugnis

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen



§ 1 Geltungsbereich
1Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung (FStuPO) ergänzt die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (AStuPO) für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Science der Fakultät für Informatik und Mathematik an der Universität Passau in der jeweils geltenden Fassung. 2Ergibt sich, dass eine Bestimmung dieser Satzung mit einer Bestimmung der AStuPO nicht vereinbar ist, so hat die Vorschrift der AStuPO Vorrang.

§ 2 Gegenstand des Studiums und Ziel des Studienabschlusses
(1) An der Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau wird der Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science angeboten.
(2) 1Die Informatik ist eine der treibenden Kräfte für den technischen Fortschritt in allen Bereichen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. 2Angesichts der ständigen Weiterentwicklung und Ausweitung der Informations- und Kommunikationstechnologie und der daran geknüpften Erwartungen hinsichtlich Leistung, Flexibilität und Bedienungskomfort erweitern sich die in Frage kommenden Tätigkeitsfelder für Informatiker und Informatikerinnen kontinuierlich und unterliegen einem ständigen Wandel. 3Hierdurch ergeben sich für Informatiker und Informatikerinnen vielseitige, attraktive Berufsperspektiven in anspruchsvollen Tätigkeitsbereichen in Industrie, Handel, Versicherungen, Dienstleistungen, Unternehmensberatung, Öffentlicher Verwaltung und nicht zuletzt der Forschung. 4Die konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengänge Informatik an der Universität Passau sind auf diese Anforderungen ausgerichtet und bieten eine Ausbildung in den zentralen Gebieten der Informatik auf der Basis wissenschaftlicher Methoden. 5Die Absolventen und Absolventinnen erwerben die Fähigkeit, die komplexen, aus den vielfältigen Anwendungen der Informatik kommenden Probleme zu erfassen, sie zu strukturieren, für die weitere Bearbeitung formal zu beschreiben und zu repräsentieren und sie unter Kenntnis der Möglichkeiten von Hardware und Software einer Lösung zuzuführen. 6Neben dem Erwerb praktischer Kenntnisse gehört dazu die Qualifikation zum Denken in abstrakten Strukturen und zur Bewertung von Lösungen anhand allgemein gültiger Kriterien. 7Im Bachelor-Studiengang Informatik wird ein besonderes Gewicht auf die grundlegende wissenschaftsorientierte Ausbildung in Software-Technologien im weitesten Sinn gelegt mit ihren Ausprägungen u.a. in Algorithmen, Programmiersprachen, Verteilten Systemen, Datenbanken und Informationssystemen und Rechensystemen. 8Ein Absolvent oder ein Absolventin des Bachelor-Studiengangs Informatik besitzt die grundlegende wissenschaftliche Qualifikation zu jedweder informatikbezogenen Tätigkeit.
(3) Das Studium im Bachelor-Studiengang Informatik kann im Wintersemester und im Sommersemester aufgenommen werden.

§ 3 Inhalte des Studiums
1Das Studium besteht aus dem Pflichtfach Informatik und einem Wahlfach. 2Als Wahlfach können

  • Mathematik,

  • Betriebswirtschaftslehre oder

  • Angewandte Fremdsprachen

gewählt werden. 3Weitere Wahlfächer können auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

§ 4 Bachelorprüfung
(1) Die Bachelorprüfung besteht aus
1. studienbegleitenden Modulprüfungen in den in § 5 Abs. 2 bis 5 aufgeführten Modulen
sowie
2. der Anfertigung der Bachelorarbeit.
(2) Die Bachelorprüfung im Bachelorstudiengang „Informatik“ ist bestanden, wenn


  1. jedes der Pflichtmodule im Pflichtfach „Informatik“ und gegebenenfalls jedes der Pflichtmodule im gewählten Wahlfach,

  2. Wahlpflichtmodule im Pflichtfach „Informatik“ im Gesamtumfang von mindestens 13 ECTS-Leistungspunkten,

  3. Wahlpflichtmodule und gegebenenfalls vorhandene Pflichtmodule im gewählten Wahlfach im Gesamtumfang von mindestens 18 ECTS-Leistungspunkten,

  4. Wahlpflichtmodule aus dem Bereich der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder die Wahlpflichtmodule aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen im Gesamtumfang von mindestens drei ECTS-Leistungspunkten

  5. in der Summe von b) und d) Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von mindestens 19 ECTS-Leistungspunkten und

  6. die Bachelorarbeit

bestanden und insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkte erworben wurden.



§ 5 Module
(1) 1In den in Abs. 2 bis 5 aufgelisteten Modulen sind studienbegleitend Prüfungsleistungen zu erbringen. 2Die Art der einzelnen Prüfungsleistungen und deren jeweilige Dauer gehen aus den folgenden Absätzen in Verbindung mit dem Modulkatalog nach § 6 Abs. 3 Satz 1 AStuPO hervor.
(2) 1Studienbegleitende Leistungen sind in den folgenden Pflichtmodulen in dem durch die ECTS-Leistungspunkte bezeichneten Umfang zu erbringen:
Modulgruppe Grundlagen, technische Informatik und verteilte Systeme




ECTS-LP

Prüfung

Grundlagen der Informatik

7

Klausur oder mündliche Prüfung

Technische Informatik

7

Klausur oder mündliche Prüfung

Verteilte Systeme

5

Klausur oder mündliche Prüfung

Rechnerarchitektur

5

Klausur oder mündliche Prüfung


Modulgruppe Mathematik und Theoretische Informatik




ECTS-LP

Prüfung

Analysis I

9

Klausur oder mündliche Prüfung

Lineare Algebra I

9

Klausur oder mündliche Prüfung

Theoretische Informatik I + II

9

Klausur oder mündliche Prüfung

Einführung in die Stochastik

9

Klausur oder mündliche Prüfung


Modulgruppe Praktische Informatik/Programmierung




ECTS-LP

Prüfung

Programmierung I

6

Klausur oder mündliche Prüfung

Programmierung II


6


Klausur oder mündliche Prüfung oder Portfolio

Software Engineering

5

Klausur oder mündliche Prüfung

Algorithmen und Datenstrukturen

7

Klausur oder mündliche Prüfung



Modulgruppe Informationssysteme, Sicherheit und Netze




ECTS-LP

Prüfung

Datenmodellierung

6

Klausur oder mündliche Prüfung

Datenbanken und Informationssysteme

9

Klausur oder mündliche Prüfung

Rechnernetze

7

Klausur oder mündliche Prüfung

Grundlagen der IT-Sicherheit

5

Klausur oder mündliche Prüfung


Module SEP, Seminar und Präsentation




ECTS-LP

Prüfung

Modul
Seminar zu Informatik

4


Schriftliche Ausarbeitung und deren Präsentation

Modul

Software Engineering Praktikum (SEP)


13


Portfolio und Präsentation

Modul
Präsentation der Bachelorarbeit

3


Mündliche Prüfung



2Geeignete Seminare werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und zu Beginn des Semesters auf der Webseite der Fakultät bekannt gegeben. 3Für die Anmeldung zum Modul „Präsentation der Bachelorarbeit“ ist erforderlich, dass die Bachelorarbeit gemäß § 21 Abs. 5 AStuPO abgegeben worden ist.
(3) 1Studienbegleitende Leistungen sind nach Wahl des oder der Studierenden in den Wahlpflichtmodulen zum Gebiet Informatik im Umfang von mindestens 13 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen. 2Die zum Gebiet der Informatik angebotenen Wahlpflichtmodule, die Art der Prüfung sowie deren Umfang und die für die einzelne Prüfungsleistung zu vergebenden ECTS-Leistungspunkte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und im Modulkatalog gemäß § 6 Abs. 3 AStuPO bekannt gegeben.
Modulgruppe Wahlpflichtmodule Informatik




ECTS-LP

Prüfung

Wahlpflichtmodule

jeweils 5-9

Klausur, mündliche Prüfung, Portfolio oder Praktikumsbericht










Summe

mind. 13




(4) 1Studienbegleitende Leistungen sind in den gegebenenfalls vorhandenen Pflichtmodulen und nach Wahl der oder des Studierenden in den Wahlpflichtmodulen des gewählten Wahlfachs im Gesamtumfang von mindestens 18 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen. 2Die gegebenenfalls vorhandenen Pflichtmodule und die Wahlpflichtmodule des gewählten Wahlfachs bilden zusammen die Modulgruppe Wahlfach. 3Die zu den einzelnen Wahlfächern angebotenen Wahlpflichtmodule und gegebenenfalls angebotenen Pflichtmodule, die Art der Prüfung sowie deren Umfang und die für die einzelne Prüfungsleistung zu vergebenden ECTS-Leistungspunkte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und im Modulkatalog gemäß § 6 Abs. 3 AStuPO bekannt gegeben.


Modulgruppe Wahlfach




ECTS-LP

Prüfung

ggf. Pflichtmodule

jeweils 3-9

Klausur oder mündliche Prüfung

Wahlpflichtmodule

jeweils 3-9

Prüfungsleistung im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 AStuPO










Summe:

mind. 18




(5)1Studienbegleitende Leistungen sind nach Wahl des oder der Studierenden in einem Wahlpflichtmodul zur Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung in Englisch für Studierende der Fakultät für Informatik und Mathematik (FFA) oder in Wahlpflichtmodulen aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen im Umfang von mindestens drei ECTS-Leistungspunkten zu erbringen. 3Geeignete Module zum Bereich der Schlüsselqualifikationen werden vom Prüfungsausschuss festgelegt und im Modulkatalog gemäß § 6 Abs. 3 AStuPO bekannt gegeben. 4Anstelle der im Wahlpflichtmodul zur Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung in Englisch vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag andere Studien- und Prüfungsleistungen, die nicht im Rahmen eines eigenständigen Studiengangs abgelegt wurden, angerechnet werden, soweit Gleichwertigkeit vorliegt.


Module zu Fremdsprachen

und Schlüsselqualifikationen





ECTS-LP

Prüfung

Wahlpflichtmodul

FFA Aufbaustufenmodul 1


3


Klausur

Wahlpflichtmodul

FFA Aufbaustufenmodul 2


3


Klausur und mündl. Prüfung

Wahlpflichtmodule zu Schlüsselqualifikationen

jeweils 1-6

Klausur oder mündl. Prüfung










Summe:

mind. 3




(6) In der Summe sind nach Abs. 3 und 5 Wahlpflichtmodule im Gesamtumfang von mindestens 19 ECTS-Leistungspunkten zu erbringen.






ECTS-LP

Wahlpflichtmodule Informatik gemäß Abs. 3

mind. 13

Wahlpflichtmodule Fremdsprachen und Schlüsselqualifikationen gemäß Abs. 5

mind. 3







Summe:

mind. 19

(7) Nähere Angaben zu den einzelnen Modulen enthält der Modulkatalog.


(8) Für die bestandene Bachelorarbeit werden zwölf ECTS-Leistungspunkte vergeben.

§ 6 Zeugnis
1Dem Antrag nach § 23 Abs. 1 Satz 1 AStuPO sind die Nachweise über die erfolgreiche Ablegung


  1. aller Pflichtmodule zum Gebiet der Informatik,

  2. von Wahlpflichtmodulen zum Gebiet der Informatik im Umfang von mindestens 13 ECTS-Leistungspunkten,

  3. von Wahlpflichtmodulen und gegebenenfalls Pflichtmodulen im gewählten Wahlfach im Umfang von mindestens 18 ECTS-Leistungspunkten

  4. von Wahlpflichtmodulen aus dem Bereich der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder von Wahlpflichtmodulen aus dem Bereich Schlüsselqualifikationen im Umfang von mindestens drei ECTS-Leistungspunkten

  5. von Wahlpflichtmodulen in der Summe von b) und d) im Gesamtumfang von mindestens 19 ECTS-Leistungspunkten und

  6. der Bachelorarbeit

beizufügen.


2Wurden mehr Wahlpflichtmodule zum Pflichtfach Informatik bzw. zum gewählten Wahlfach absolviert, als für das Erreichen von 19 ECTS-Leistungspunkten in der Summe des Wahlpflichtbereichs Informatik und des Wahlpflichtbereichs Fremdsprachen und Schlüsselqualifikationen bzw. 18 ECTS-Leistungspunkten im Wahlfach erforderlich sind, ist bei Antragstellung nach § 23 Abs. 1 AStuPO von dem oder der Studierenden anzugeben, welche der Wahlpflichtmodule unter Beachtung von Satz 1b) und d) bzw. zum Wahlfach im jeweils erforderlichen Gesamtumfang in die Gesamtnote nach § 16 Abs. 4 AStuPO eingehen sollen. 3Ferner kann der Kandidat oder die Kandidatin gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 AStuPO bei der Antragstellung für jede Modulgruppe nach § 5 Abs. 2 und Abs. 4 höchstens ein Prüfungsmodul angeben, das nicht in die Gesamtnote eingeht.

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1)1Diese Satzung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. 2Sie findet erstmals Anwendung auf Studierende, die ihr Studium im Bachelor-Studiengang „Informatik“ an der Universität Passau nach Inkrafttreten dieser Satzung aufgenommen haben.
(2) Gleichzeitig tritt die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Universität Passau vom 6. August 2007 (vABlUP S. 219), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2009 (vABlUP S. 324) außer Kraft.
(3) Abweichend von Abs. 1 und 2 findet auf Studierende, die bereits vor Inkrafttreten dieser Satzung im Bachelor-Studiengang „Informatik“ immatrikuliert waren, weiterhin die Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik an der Universität Passau vom 6. August 2007 (vABlUP S. 219), zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2009 (vABlUP S. 324) Anwendung.

Ausgefertigt aufgrund und der Genehmigung durch den Präsidenten der Universität Passau vom 7. Oktober 2014, Az.: VII/2.I-10.3950/2014.

Passau, den 8. Oktober 2014

UNIVERSITÄT PASSAU


Der Präsident



Prof. Dr. Burkhard Freitag 



Die Satzung wurde am 8. Oktober 2014 in der Hochschule niedergelegt; die Niederlegung wurde am 8. Oktober 2014 durch Anschlag in der Hochschule bekannt gegeben.

Tag der Bekanntmachung ist der 8. Oktober 2014.




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