Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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Unternehmen Staaten verklagen können
soweit sie sich nicht „gerecht und billig“
behandelt fühlen. Ein gleichwertiger Schutz
für Arbeitnehmer*innen, Verbraucher*innen
und die Umwelt ist nicht vorgesehen. Daher
führen Schiedsgerichte, die einseitig die
Interessen von Unternehmen schützen, zu
einem Ungleichverhältnis zugunsten des
Kapitals und zulasten der Arbeitneh-
mer*innen. Bei Abkommen zwischen Staa-
ten, die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten,
sind Schiedsgerichte überflüssig.
2. CETA schränkt die Entscheidungshoheit
der Parlamente ein, wenn große Unterneh-
men bei Gesetzesvorhaben beispielsweise
zum Schutz der Umwelt oder bei Mindest-
lohnregelungen mit hohen Schadenersatz-
ansprüchen vor Schiedsgerichten drohen
können. Die Klagen von großen Unterneh-
men gegen Staaten vor Schiedsgerichten
sind in den letzten Jahren deutlich gestie-
gen. Weiter wird das Recht der Parlamente
eingeschränkt, wenn „Gemeinsame Aus-
schüsse“ („Joint Committees“) mit Mitglie-
dern aus der EU und Kanada das Recht er-
halten sollen, zum Beispiel ungeklärte
Rechtsbegriffe wie „gerechte und billige
Be
handlung“ zu bestimmen.
3. Das Vorsorgeprinzip wird in CETA aufge-
geben. Das Vorsorgeprinzip in Europa sorgt
dafür, dass Produkte erst dann auf den
Markt gelangen können, wenn es keine Ri-
siken für die Verbraucher*innen gibt. In Ka-
nada gilt das Nachsorgeprinzip. Danach
dürfen Produkte erst vom Markt
genommen
werden, wenn wissenschaftlich nachgewie-
sen wird, dass sie für Menschen, Tiere oder
die Umwelt schädlich sind. Daher besteht
das Risiko, dass Produkte aus Kanada auf
den europäischen Markt gelangen, die in
der EU nach dem Vorsorgeprinzip nicht zu-
gelassen wären.
4. Kanada akzeptiert lediglich sechs von
acht ILO-Kernarbeitsnormen: Das Mindest-
alter für die Zulassung von Beschäftigung
und die Gleichheit des Entgelts für männli-
che und weibliche Arbeitskräfte sind nicht
Bestandteil von CETA. Für die SPD sind ILO-