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Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 1.2
Bezeichnung der Maßnahme:
Räumliche Ausdehnung des Rahmenplans Halbhöhenlagen
Beschreibung der Maßnahme:
Die bestehende Konzeption für die Halbhöhenlagen des Kesselrandes der Innenstadt
(Rahmenplan Halbhöhenlagen) soll auf Übertragbarkeit für weitere Hanglagen im Stadtge-
biet Stuttgart untersucht werden. Infrage kommen beispielsweise die Hanglagen von Ne-
ckartal und Feuerbacher Tal, hier u. a. die Killesberghänge.
Mit der neuen Konzeption werden u. a. klimaaktive Flächen und Frischluftbahnen von weite-
ren baulichen Hindernissen freigehalten. Auch eine Übertragung auf entsprechende Talla-
gen (S-West) wird angestrebt, da auch hier stadtklimatisch begründbare Strukturüberlegun-
gen zu einer qualifizierten Innenentwicklung beitragen können.
Neben der hohen stadtgestalterischen Bedeutung der Halbhöhenlagen als Wohngegend
sowie als wichtiges Stuttgarter Charakteristikum versteht sich der Rahmenplan Halbhöhen-
lagen als lokaler Beitrag zum Klimaschutz und zu einer ausgewogenen, nachhaltigen und
somit qualifizierten Innenentwicklung.
Er stellt das rechtskräftige Planungsrecht dar, insbesondere aber auch alle planungsrecht-
lich gesicherten Grünflächen und sonstigen bedeutsamen Freiflächen, die von der Bebau-
ung freizuhalten sind. Ziel ist es, die Grenzen der Bebaubarkeit zu definieren und die nicht
bebauten grünen Freiflächen der Hanglagen in ihren unterschiedlichen Qualitäten zu erhal-
ten. Insbesondere wird die stadtklimatische Bedeutung der Halbhöhenlagen hervorgeho-
ben. Dafür wird auf den Klimaatlas und aktuelle Klimauntersuchungen zurückgegriffen.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, Sicherung der Ergebnisse durch Umsetzung in der Bauleitplanung und über städte-
bauliche Verträge möglich
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
200.000 Euro
Stellenschaffung: 1 Personalstelle EG 12
Risikopotential:
Verschlechterung des Stadtklimas in den Neckarbezirken sowie in Feuerbach und Zuffen-
hausen durch fehlende Sicherung der Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete und
Kaltluftabflussbahnen
Zeithorizont für die Umsetzung:
Nach Bereitstellung der personellen und finanziellen Ressourcen 5 Jahre
Stand der Umsetzung:
Siehe GRDrs 455/2008
Hemmnisse:
• Fehlendes Personal
• Fehlende Haushaltsmittel
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Lösung:
• Mittelbereitstellung ab DHH 2014/2015
• Stellenbeschaffung
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Sektor/Bereich:
Planung
Maßnahme Nummer:
P 2.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) – Sicherung von Mindestqualitätsstandards in
städtebaulichen Verfahren
Beschreibung der Maßnahme:
Bestandteil des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) ist u. a. die Sicherung von
Stadtqualitäten in der Innenentwicklung. Städtebauliche, grünordnerische und klimawirksa-
me Mindeststandards sowie die Unterschreitung geltender Energiestandards sind in Wett-
bewerbsverfahren, städtebaulichen Verträgen oder Bebauungsplänen nachzuweisen.
Immer dann, wenn ein städtebauliches Vorhaben als SIM-Verfahren behandelt wird, sind
folgende
energetisch und klimarelevante Planungsgrundsätze zu beachten:
• Klimawirksame Optimierung von Baukörpern und Dächern
• Einsatz regenerativer Energien (z. B. i. S. d. Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW)
Auch die freiräumlichen und grünordnerischen Planungsgrundsätze zum SIM enthalten
klimawirksame Maßnahmen:
• Bereitstellung und Qualifizierung der Freiflächen im Quartier
• Beitrag zur Straßenraumgestaltung und zu gemeinschaftlichen Freianlagen bei hoher
städtebaulicher Dichte
• Gebäudebezogene Begrünung, Dachbegrünung
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß, Sicherung der Ergebnisse durch Umsetzung in der Bauleitplanung und über städte-
bauliche Verträge möglich
Verantwortliche Stelle:
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Amt für Umweltschutz
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Aufgabe der fortlaufenden Verwaltung
Risikopotential:
Erhöhte Emissionen von Treibhausgasen und dadurch Verstärkung des Klimawandels, Ver-
stärkung des Wärmeinseleffektes durch Beeinträchtigung klimarelevanter Flächen (Kalt-/
Frischluftschneisen, Kaltluftentstehungsgebiete, Frei-/Grünflächen), dadurch bioklimatische
Nachteile mit entsprechenden Folgen für menschliche Gesundheit und Wohlbefinden
Zeithorizont für die Umsetzung:
2011/12 Erprobungsphase SIM, danach laufend
Stand der Umsetzung:
Beschluss seit März 2011 (GRDrs 894/2010), erste SIM-Verfahren in Vorbereitung
Hemmnisse:
• Können erst nach der Erprobungsphase benannt werden
• Im Moment bestehen noch Vorbehalte der Immobilienwirtschaft und einzelner Investoren
Lösung:
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