Fortfall der Vertragsbindung



Yüklə 134 Kb.
tarix01.09.2018
ölçüsü134 Kb.
#66684


Fortfall der Vertragsbindung

  • Teil II


Vorlesungsgliederung

  • Begriff des Vertrages

  • Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen

  • Auslegung von Verträgen

  • Geltungsbereich

  • Vertragsänderung

  • Vorbehalte

  • Ungültigkeit und Fortfall des Vertrages



Prüfungsschema

  • Anspruch aus Vertrag entstanden?

  • Anspruch aus Vertrag erloschen?

  • Anspruch aus Vertrag durchsetzbar?



Anspruch aus Vertrag entstanden?

    • Vorliegen eines Vertrages, Art. 2 lit. a WVK
    • Abschluss des Vertrages
    • Feststellung des Geltungsbereichs durch Auslegung (Beachte Art. 34 ff. WVK)
    • Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK?
    • Wirksamkeit des Vertrages


Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK?

  • Vorbehalt, Art. 2 lit. d WVK

  • Zulässiger Vorbehalt, Art. 19 WVK?

  • Rechtsfolgen des Vorbehalts, Art. 20 f. WVK



Abschluss des Vertrages

  • Vertragsschlusskompetenz

    • Grundsatz Vollmachtprinzip, Art. 7 I WVK
    • Ausnahmen
      • Nachträgliche Bestätigung, Art. 8 WVK
      • Offenkundigkeitsprinzip, Art. 7 II WVK
  • Abschlussverfahren (nach zusammengesetztem Vf)

    • Verhandlung
    • Paraphierung (fakultativ)
    • Unterzeichnung, Art. 10 WVK
    • Innerstaatliche Ratifizierung (in Dtl. Art. 59 GG)
    • Völkerrechtliche Ratifikation (Art. 14, 16 WVK)
  • Inkrafttreten, Art. 24, 25 WVK



Anspruch aus Vertrag erloschen?

    • Vertragsänderung, Art. 39 ff.
    • Rücktritt / Kündigung, Art. 54 ff. WVK
    • Unmöglichkeit, Art. 61 WVK
    • Wegfall der Geschäftsgrundlage
    • Verzicht


Anspruch aus Vertrag durchsetzbar?

    • Suspendierung, Art. 57 ff. WVK
    • Estoppel


Grundsätze des Vertragsrechts

  • Konsensprinzip

  • Dispositionsfreiheit (Ausnahme Art. 53 WVK)

  • Pacta sunt servanda (Ausnahme WGG)



Ungültigkeit von Verträgen, Art. 69 I WVK



-Fallbeispiel -

  • Entgegen dem internen Parlamentsbeschluss schließt der Außenminister von X einen bilateralen Vertrag mit Y, in dem die Überstellung von Staatsangehörigen von Y an den IStGH ausgeschlossen wird. Nach Art. 12 des IGH-Statuts iVm der im Statut festgelegten Kooperationspflicht wäre X als Mitglied des IStGH-Statuts verpflichtet zur Überstellung auch von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Gebiet von Y die im Statut genannten Verbrechen begehen.

  • Später stellt sich heraus, dass der Außenminister von Y von X für den

  • Vertragsschluss 1 Million $ erhielt.

  • 1) Ist Art. 12 des IStGH-Statuts mit der WVK vereinbar?

  • 2) Hat X gegen das IStGH-Statut verstoßen?

  • 3) Ist X an den Vertrag mit Y gebunden?



- Lösung zu 1 -

  • Vereinbarkeit mit Art. 34 WVK? Begriff der Pflicht / auch faktische Belastung?

      • Pro: hier möglicherweise Duldungspflicht, und zwar Duldung der Ausübung von Hoheitsgewalt durch den IStGH, einer Institution, der X nicht zugestimmt hat
      • Contra: Y hat hier nur das ihm zustehende Recht der Ausübung von Hoheitsgewalt über sein Territorium an den IStGH übertragen


- Lösung zu 3 -

  • Dann müsste bilateraler Vertrag wirksam zu Stande gekommen sein

    • Vorliegen eines Vertrages
    • Abschluss, Art. 7 Abs. 2 WVK
    • Wirksamkeit? (hier Art. 46, 50 WVK)
      • Art. 46 (-) WVK (subsidiär)
      • Art. 50 (+) WVK, aber keine Geltendmachung n. Art. 69 I WVK
  • Aufgabe der Vertragsschlusskompetenz durch Zustimmung zum IStGH-Statut (str.)



Abwandlung

  • Es stellt sich heraus, dass der Vertreter von X bei Abschluss des IStGH-Statuts ebenfalls bestochen wurde.

  • X möchte vom Vertrag „zurücktreten“. Ist dies zulässig?



Lösung

  • Auslegung des Begehrens: hier Anfechtung

  • Notifikation der beabsichtigten Maßnahme, Art. 65 I WVK

  • Fristablauf ohne Einspruch, Art. 65 II WVK

  • Notifizierung der Anfechtung, Art. 67 WVK

  • Rechtsfolgen, Art. 69 WVK

    • Multilateraler Vertrag, daher Nichtigkeit nur in Bezug auf Zustimmung von X (aber gegenüber allen)
    • Ausschluss der Nichtigkeit nach Art. 69 WVK durch höherrangige Rechtsgüter; hier effektive Strafverfolgung bei internationalen Verbrechen (-, nicht allg. anerkannt)


Art. 60 WVK

  • Erfasste Rechtsfolgen: Beendigung und Suspendierung

  • Feststellung einer „erheblichen Vertragsverletzung“

    • Es kommt auf die Intensität der Verletzung und nicht
    • darauf an, ob die verletzte Vorschrift für das erreichen
    • des Vertragsziels „wesentlich“ war !


Wichtige Unterscheidung !

  • Art 60 WVK

  • begrenzt auf erhebliche Vertragsverletzungen

  • Verfahren nach Art. 65 WVK

  • Grund: hier Unzumutbarkeit des Festhaltens am V



Fallbeispiel

  • Bei den NATO-Luftangriffen 1999 kam es in

  • Serbien und im Kosovo zu zahlreichen

  • zivilen Schäden.

  • Hätte die RF unter Berufung auf die

  • Verletzung der EMRK ihre Verpflichtungen

  • aus der EMRK suspendieren können?



Lösung nach Art. 60 WVK

  • Vorliegen wesentlicher Verletzung der EMRK? (str.)

  • Multilateraler Vertrag

  • Besondere Betroffenheit nach Art. 60 II lit. b, III WVK?

  • Integraler Vertrag im Sinne des Art. 60 II lit. c?

  • Ausschluss nach Art. 60 V WVK



Lösung nach Repressalienrecht

  • Ausschluss der Repressalie (lex specialis)

  • Vorliegen einer Völkerrechtsverletzung

  • Möglichkeit der Geltendmachung (Art. 42, 48 ILC-Artikel)

  • Kein Ausschluss, Art. 50 ILC-Artikel

  • Verhältnismäßigkeit, Art. 51 ILC-Artikel

  • Notifizierung



Yüklə 134 Kb.

Dostları ilə paylaş:




Verilənlər bazası müəlliflik hüququ ilə müdafiə olunur ©genderi.org 2024
rəhbərliyinə müraciət

    Ana səhifə