Vorlesungsgliederung Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen Auslegung von Verträgen Geltungsbereich Vertragsänderung Vorbehalte Ungültigkeit und Fortfall des Vertrages
Prüfungsschema Anspruch aus Vertrag entstanden? Anspruch aus Vertrag erloschen? Anspruch aus Vertrag durchsetzbar?
Anspruch aus Vertrag entstanden? - Vorliegen eines Vertrages, Art. 2 lit. a WVK
- Abschluss des Vertrages
- Feststellung des Geltungsbereichs durch Auslegung (Beachte Art. 34 ff. WVK)
- Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK?
- Wirksamkeit des Vertrages
Vorbehalt nach Art. 19 ff. WVK? Vorbehalt, Art. 2 lit. d WVK Zulässiger Vorbehalt, Art. 19 WVK? Rechtsfolgen des Vorbehalts, Art. 20 f. WVK
Abschluss des Vertrages Vertragsschlusskompetenz - Grundsatz Vollmachtprinzip, Art. 7 I WVK
- Ausnahmen
- Nachträgliche Bestätigung, Art. 8 WVK
- Offenkundigkeitsprinzip, Art. 7 II WVK
Abschlussverfahren (nach zusammengesetztem Vf) - Verhandlung
- Paraphierung (fakultativ)
- Unterzeichnung, Art. 10 WVK
- Innerstaatliche Ratifizierung (in Dtl. Art. 59 GG)
- Völkerrechtliche Ratifikation (Art. 14, 16 WVK)
Inkrafttreten, Art. 24, 25 WVK
Anspruch aus Vertrag erloschen? - Vertragsänderung, Art. 39 ff.
- Rücktritt / Kündigung, Art. 54 ff. WVK
- Unmöglichkeit, Art. 61 WVK
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
- Verzicht
Anspruch aus Vertrag durchsetzbar? - Suspendierung, Art. 57 ff. WVK
- Estoppel
Grundsätze des Vertragsrechts Konsensprinzip Dispositionsfreiheit (Ausnahme Art. 53 WVK) Pacta sunt servanda (Ausnahme WGG)
Ungültigkeit von Verträgen, Art. 69 I WVK
-Fallbeispiel - Entgegen dem internen Parlamentsbeschluss schließt der Außenminister von X einen bilateralen Vertrag mit Y, in dem die Überstellung von Staatsangehörigen von Y an den IStGH ausgeschlossen wird. Nach Art. 12 des IGH-Statuts iVm der im Statut festgelegten Kooperationspflicht wäre X als Mitglied des IStGH-Statuts verpflichtet zur Überstellung auch von Drittstaatsangehörigen, die auf dem Gebiet von Y die im Statut genannten Verbrechen begehen. Später stellt sich heraus, dass der Außenminister von Y von X für den Vertragsschluss 1 Million $ erhielt. 1) Ist Art. 12 des IStGH-Statuts mit der WVK vereinbar? 2) Hat X gegen das IStGH-Statut verstoßen? 3) Ist X an den Vertrag mit Y gebunden?
- Lösung zu 1 - Vereinbarkeit mit Art. 34 WVK? Begriff der Pflicht / auch faktische Belastung? - Pro: hier möglicherweise Duldungspflicht, und zwar Duldung der Ausübung von Hoheitsgewalt durch den IStGH, einer Institution, der X nicht zugestimmt hat
- Contra: Y hat hier nur das ihm zustehende Recht der Ausübung von Hoheitsgewalt über sein Territorium an den IStGH übertragen
- Lösung zu 3 - Dann müsste bilateraler Vertrag wirksam zu Stande gekommen sein - Vorliegen eines Vertrages
- Abschluss, Art. 7 Abs. 2 WVK
- Wirksamkeit? (hier Art. 46, 50 WVK)
- Art. 46 (-) WVK (subsidiär)
- Art. 50 (+) WVK, aber keine Geltendmachung n. Art. 69 I WVK
Aufgabe der Vertragsschlusskompetenz durch Zustimmung zum IStGH-Statut (str.)
Abwandlung Es stellt sich heraus, dass der Vertreter von X bei Abschluss des IStGH-Statuts ebenfalls bestochen wurde. X möchte vom Vertrag „zurücktreten“. Ist dies zulässig?
Lösung Auslegung des Begehrens: hier Anfechtung Notifikation der beabsichtigten Maßnahme, Art. 65 I WVK Fristablauf ohne Einspruch, Art. 65 II WVK Notifizierung der Anfechtung, Art. 67 WVK Rechtsfolgen, Art. 69 WVK - Multilateraler Vertrag, daher Nichtigkeit nur in Bezug auf Zustimmung von X (aber gegenüber allen)
- Ausschluss der Nichtigkeit nach Art. 69 WVK durch höherrangige Rechtsgüter; hier effektive Strafverfolgung bei internationalen Verbrechen (-, nicht allg. anerkannt)
Art. 60 WVK Feststellung einer „erheblichen Vertragsverletzung“ - Es kommt auf die Intensität der Verletzung und nicht
- darauf an, ob die verletzte Vorschrift für das erreichen
- des Vertragsziels „wesentlich“ war !
Wichtige Unterscheidung ! Art 60 WVK begrenzt auf erhebliche Vertragsverletzungen Verfahren nach Art. 65 WVK Grund: hier Unzumutbarkeit des Festhaltens am V
Fallbeispiel Bei den NATO-Luftangriffen 1999 kam es in Serbien und im Kosovo zu zahlreichen zivilen Schäden. Hätte die RF unter Berufung auf die Verletzung der EMRK ihre Verpflichtungen aus der EMRK suspendieren können?
Lösung nach Art. 60 WVK Vorliegen wesentlicher Verletzung der EMRK? (str.) Multilateraler Vertrag Besondere Betroffenheit nach Art. 60 II lit. b, III WVK? Integraler Vertrag im Sinne des Art. 60 II lit. c? Ausschluss nach Art. 60 V WVK
Lösung nach Repressalienrecht Ausschluss der Repressalie (lex specialis) Möglichkeit der Geltendmachung (Art. 42, 48 ILC-Artikel) Kein Ausschluss, Art. 50 ILC-Artikel Verhältnismäßigkeit, Art. 51 ILC-Artikel Notifizierung
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