Talon für Offertbestellung Gebäudversicherung
Versicherungsnehmer/-in
Name / Vorname*
Adresse*
PLZ, Ort*
Telefon/Fax*
E-Mail* keine
Gebäudewasser/-haftpflicht
Gebäude-Neuwert* CHF
(gemäss kantonaler Gebäudeversicherungspolice)
Jahresmietertrag CHF
Feuer / Elementarschäden Gewünscht
(falls nicht über kantonale Gebäudeversicherung)
Gebäudehaftpflicht Gewünscht
Benützung als:* Wählen Sie ein Element aus.
Für Mehrfamilienhäuser: Anzahl Wohnungen
Angaben zum Gebäude
Bauart Massiv nicht massiv
Hydrant innerhalb 100m Ja Nein
Flachdach Ja Nein
Standort
(falls abweichend von Adresse Versicherungsnehmer)
Zusatzdeckungen
Umgebungsversicherung Gewünscht
Zusätzliche Gefahren Gewünscht
(Versicherungssumme CHF 500‘000.00)
Technische Versicherung für alternative Wärme- Gewünscht
und Stromgewinnungsanlagen
(Versicherungssumme CHF 20‘000.00)
Weitere Angaben
Sind für die zu versichernden Risiken in den letzten 5 Jahren Schadenzahlungen geleistet worden oder sind an Sie in den zur Versicherung beantrageten Eigenschaften schon Schadenersatzansprüche gestellt worden?
Nein
Ja wenn ja, Anzahl Schäden und Totalentschädigung in CHF
Beilagen für Offertbestellung
-
Policenkopie der kantonalen Gebäudeversicherung (zwingend bei Gebäude)
-
Policenkopie der aktuellen Gebäudewasserversicherung
Talon senden an
Post: fairsicherungsberatung®, Postfach 6058, 3001 Bern
Mail: fair@fairsicherung.ch * Pflichtfelder, zwingend auszufüllen
Informationen zu den Zusatzdeckungen
Umgebungsversicherung
Die Umgebungsversicherung umfasst die effektiven Kosten für die Wiederherstellung von Gartenanlagen (zum Beispiel Rasenflächen, Ziersträucher, Gebüsche, Bäume, Hecken, Blumenbepflanzungen) als Folge eines ersatzpflichtigen Feuer- oder Elementarereignisses.
Nicht versichert sind Gebäude, Bauliche Anlagen im Freien, Fahrnisbauten aller Art, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Kulturen sowie Hagelschäden an Bepflanzungen.
Zusätzliche Gefahren
Versichert sind:
– Schäden bei inneren Unruhen und durch böswillige Beschädigung
Als innere Unruhen gelten Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden. Als böswillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen.
– Flüssigkeits- und Schmelzschäden
Als Flüssigkeitsschäden gelten die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch unvorhergesehenes, plötzliches und bestimmungswidriges Auslaufen von Flüssigkeiten aus Leitungsanlagen, Tanks und Behältern. Als Schmelzschäden gelten die Zerstörung und Beschädigung versicherter Sachen durch Hitze infolge unvorhergesehenen, plötzlichen und bestimmungswidrigen Entweichens von Schmelzmassen.
– Schäden durch Fahrzeuganprall und Gebäudeeinsturz
Versichert sind durch Fahrzeuganprall verursachte Schäden, soweit dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden. Versichert sind Schäden durch Einsturz. Als solche gelten die Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Einsturz von Gebäuden. Bei versicherten Gebäuden erstreckt sich die Haftung auf die Gebäude selbst.
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