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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) des Kura-

torium für Elektrotechnik (KFE) 

12/2015 U 

 

A)

 

Allgemeine Bestimmungen 

 

1. Geltung 

 

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, 

Kuratorium für Elektrotechnik (KFE), als eingetragener 

Verein, ZVR 440310251 und natürlichen und juristischen 

Personen (Unternehmer - kurz Kunde) für das gegen-

ständliche Rechtsgeschäft, insbesondere auch für den 



Verkauf von Prüfformularen, Büchern, Fachzeitschrif-

ten, sonstige Datenträger, CD- Rom und Downloads, 



Schließsystemen sowie für den Verkauf von Waren 

über den Webshop (Pkt. 17), per email, Telefon, Fax 

oder über andere Kommunikationswege, als auch für 

Seminare, Zertifizierungen und Veranstaltungen 

welche seitens KFE angeboten werden. Die Bestimmun-

gen Pkt. 1.-16. enthalten allgemeine Regelungen, welche 

alle Fachbereiche von KFE betreffen. Die Bestimmungen 

Pkt. 17.-19. behandeln spezielle Fachbereiche.  

Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden 

auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im 

Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- 



oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug 

genommen wurde.  

1.2.  Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle 

Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage 

(

www.kfe.at



) und wurden diese auch an den Kunden 

übermittelt. 

1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundele-

gung unserer AGB.  

1.4.  Geschäftsbedingungen des Kunden oder Ände-

rungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu 

ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zu-

stimmung. 

1.5.  Geschäftsbedingungen des Kunden werden in 

keinem Fall anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht 

ausdrücklich widersprechen.  

2. Angebot/Vertragsabschluss 

2.1.  Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen 

oder Aufträge von Kunden gelten als Angebot zum 

Vertragsabschluss. Kunden sind an dieses Angebot für 

die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Die Annah-

me der Bestellung erfolgt ohne Verpflichtung dazu nach 

unserer Wahl innerhalb dieser Frist durch Absendung 

einer Bestätigung mittels Post, Telefax, E-Mail oder auf 

sonstige technische Weise oder durch Absenden bzw. 

Bereithaltung der bestellten Ware.  

2.2.  Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer-

seits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarun-

gen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss 

werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung ver-

bindlich.   

2.3.  In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf 

Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen 

oder anderen Medien (Informationsmaterial)

 

angeführ-



te Informationen über unsere Produkte und Leistungen

die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern 

der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung 

zugrunde legt – uns bekannt zu geben. Diesfalls können 

wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der 

Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben 

unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich 

zum Vertragsinhalt erklärt wurden. 

2.4.  Kostenvoranschläge sind unverbindlich und 

entgeltlich.  

3. Preise 

3.1.  Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die Ware als 

vereinbart, der sich aus unseren aktuellen Verkaufspros-

pekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen 

ergibt. Diese Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteu-

er, Zölle, Versandkosten etc. Preisänderungen vor 

Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermitt-

lungsfehler sind vorbehalten. 

3.2. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau-



schalpreis zu verstehen.  

3.3.  Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im 



ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, be-

steht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 

3.4. Kosten für Verpackungen, Transport, Hilfsmittel 

und Versand sowie Import- oder Exportspesen sind vom 

Kunden zu tragen.  

3.5. Reisekosten sind vom Kunden zu tragen. 

3.6.  Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf 

Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbar-

ten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Aus-

maß von zumindest 5 % hinsichtlich  

a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektiv-

vertrag, Betriebsvereinbarungen oder  

b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kosten-

faktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen 

der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen 

der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, 

Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuererhöhun-

gen etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die 

Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die 

tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des 

Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der 

tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns 

nicht in Verzug befinden. 

3.7.  Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als 

wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt 

dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsba-

sis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag 

abgeschlossen wurde.  



4. Zahlung 

4.1.  Bei Erbringung von Dienstleistungen und Liefe-

rung von Waren durch uns, verpflichtet sich der Kunde 

zur Zahlung vor Leistungserbringung.  

4.2. Es stehen folgende Zahlungsarten zur Auswahl, 

sofern diese ausdrücklich vereinbart werden:  

• Kreditkarte (Visa oder Mastercard) – wir akzeptieren 

Visa und Mastercard. Bei Kreditkartenzahlung hat der 

Kunde das Kreditkarteninstitut am Tag der Auftragsan-

nahme mit dem Einzug des Rechnungsbetrages zu 

beauftragen. Diese Zahlungsart steht auch bei jedem 

Bestellvorgang im Webshop zur Verfügung.  

• EPS - Online-Banking – Mit dieser Zahlungsart wird 

der Kunde unmittelbar auf die Online-Banking Website 

seiner Hausbank geleitet. Dort führt der Kunde die 

Zahlung durch und schließt den Vorgang ab. Diese 

Zahlungsart steht bei jedem Bestellvorgang im Webshop 

zur Verfügung, nutzbar jedoch nur für Kunden mit einer 

Bankverbindung in Österreich.  

• Vorauskasse – Bei Zahlungsart Vorauskasse erhält 

unser Kunde per E-Mail eine Rechnung zugesandt. Nach 

Eingang der Zahlung auf unserem Konto erfolgt die 

Bearbeitung der Bestellung.  

• Lieferschein mit offener Rechnung – Für unsere 



Stammkunden, die mehrmals bzw. regelmäßig Waren 

bei uns beziehen, besteht auch die Möglichkeit, dass 

diese die Waren auf offene Rechnung erhalten. Die 

Rechnungen sind jeweils den Warenlieferungen beige-

legt. Die Rechnung enthält alle Angaben, die der Kunde 

zur Begleichung dieser benötigt. Diese Zahlungsart steht 



nicht allen Kunden zur Verfügung.  

• Barzahlung in unseren Geschäftsräumlichkeiten. 

4.3.  Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf 

einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.  

4.4.  Gemäß § 456 UGB sind wir bei verschuldetem 

Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen iHv 9,2 Prozent-

punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.  

4.5.  Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs-

schadens bleibt vorbehalten. 

4.6.  Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns 

bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so 

sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtun-

gen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den 

Kunden einzustellen.  

4.7.  Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für 

bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge-

schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.  

4.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden 

nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge-

stellt oder von uns anerkannt worden sind 

4.9.  Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen 

gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) 

und werden der Rechnung zugerechnet.  

4.10. Für zur Einbringlichmachung notwendigen und 

zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der 

Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung 

von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 50,- soweit 

dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen 

Forderung steht.  

5. 

Mitwirkungspflichten des Kunden 

5.1.  Unsere Pflicht zur Dienstleistungsausführung 

(Zertifizierung) beginnt frühestens, sobald der Kunde alle 

Voraussetzungen (insbesondere technische oder 

rechtliche) zur Ausführung geschaffen hat, die im 

Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden 

erteilten Informationen umschrieben wurden oder der 

Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfah-

rung kennen musste. Der Kunde hat rechtzeitig und 

vollständig alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die 

Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind. Wir sind 

nicht dazu verpflichtet, diese Angaben des Kunden auf 

ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen. 

5.2.  Der Kunde hat bereits vor Auftragserteilung sämtli-

che erforderlichen Unterlagen wie Berechtigungen, 

Bescheinigungen, Genehmigungen u.a. vorzulegen und 

jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen. Auf-

tragsbezogene Details der notwendigen Angaben kön-

nen bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde diesen 

Pflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist der Vertrag mit 

Fristablauf aufgehoben. In diesem Fall sind wir berech-




tigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu 

machen. 


 

 

5.3.  Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht 



nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge 

falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungs-

fähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.  

6. Dienstleistungsausführung 

6.1.  Unsere Dienstleistungen werden entsprechend der 

vertraglichen Festlegung unter Beachtung der Richtli-

nien für das Zertifizierungssystem erbracht. Dem 

Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige 

Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als 

vorweg genehmigt.  

6.2.  Sachlich (zB Zertifizierungszeitraum, -fortschritt, 

u.a.) gerechtfertigte Teilleistungen sind zulässig und 

können gesondert in Rechnung gestellt werden. 

7.  Leistungsfristen und Termine 

7.1.  Fristen und Termine verschieben sich bei höherer 



Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht 

verschuldete Verzögerung unserer Referenten oder 

sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unse-

rem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während-

dessen das entsprechende Ereignis andauert.  

7.2.  Werden der Beginn der Leistungsausführung oder 

die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende 

Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere 

aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß 

Punkt 5. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent-

sprechend verlängert und vereinbarte Leistungstermine 

entsprechend hinausgeschoben.  

7.3.  Kunden gegenüber sind Leistungstermine nur 

verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt 

wurde.  


7.4. Die Lieferfrist für objektcodierte Schließsystem 

beträgt mindestens 10 Werktage, da diese nicht lagernd 

vorrätig sind und nur für ein einzelnes Objekt angepasst 

werden.  



8.  Verzug von KFE 

8.1. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns 

steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag 

nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die 

Setzung der Nachfrist hat mittels eingeschriebenen 

Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu 

erfolgen.  

9. Versand 

 

9.1.  Waren werden in verkehrsüblicher Art (Post, 

Frachtführer, Bahn, Kurier und Paketdienste etc. ), 

versendet und gilt dies jedenfalls als vom Kunden ge-



nehmigt

9.2.  Der Versand von Schließsystemen erfolgt im 

Inland grundsätzlich mit nicht eingeschriebener Post 

und gilt dies jedenfalls als vom Kunden genehmigt. 

9.3.   Bei Warenlieferungen gehen Gefahr und Zufall auf 

den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den 



Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen 

diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zu. 

Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur 

über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kun-

den. 

9.4.   Ordnungsgemäß angebotene, zur Verfügung 



gestellte bzw. erbrachte Lieferungen sind anzunehmen, 

da andernfalls Annahmeverzug eintritt.  



10. Annahmeverzug (des Kunden) 

10.1. Gerät der Kunde länger als 12 Tage in Annahme-

verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis-

tungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes-

sener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm 

zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Liefe-

rung oder Leistungsausführung verzögern oder verhin-

dern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die 

Leistungsausführung spezifizierten Waren anderweitig 

verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis-

tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen 

Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.  

10.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso 

berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware 

bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in 

Höhe von 1% des Auftragswertes pro Woche zusteht.  

10.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für 

erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach ange-

messener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.  

10.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag 

dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe 

von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach-

weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlan-

gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersat-

zes durch einen Kunden ist vom Verschulden unabhän-

gig. 


10.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist 

zulässig.  



11. Eigentumsvorbehalt 

11.1. Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware 

bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.  

11.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns 

diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und 

der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und 

wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zu-

stimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an 

uns abgetreten.  

11.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei 

angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbe-

haltsware herauszuverlangen.  

11.4. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkur-

ses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer 

Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen. 

11.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechts-

verfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde. 

11.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes 

liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser 

ausdrücklich erklärt wird. 

11.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir 

freihändig und bestmöglich verwerten.  

12. Gewährleistung 

12.1. Die 



Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen 

beträgt ein Jahr ab Übergabe bzw. ein Jahr ab Ab-

schluss der Leistungserbringung.  

12.2.  Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei-

chender Vereinbarung die Übergabe der Ware an den 

Kunden bzw die Ausstellung des Zertifikates, spätestens 

wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht 

übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von 

Gründen verweigert hat. 

12.3.  Behebung eines vom Kunden behaupteten 

Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden 

behauptenden Mangels dar.  

12.4.  Zur Mängelbehebung sind uns seitens des 

Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 

12.5.  Sind die Mängelbehauptungen des Kunden 

unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene 



Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit 

oder Fehlerbehebung zu ersetzen.  

12.6.  Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der 

Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.  

12.7.  Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei 

ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung 

durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte 

müssen sind unverzüglich, spätestens  zwei Tage nach 

Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.  

12.8. Wird 

eine 

Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, 

gilt die Ware als genehmigt. 

12.9.  Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon 

sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden an 

uns zu retournieren.  

12.10. Die Kosten für den Rücksendung der mangel-

haften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde.  

13. Haftung 

13.1.  Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli-

cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, 

Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in 

Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  

13.2.  Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbeson-

dere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einspa-

rungen, Verdienstentgang, Zinsschäden sonstige Ver-

mögensschäden, etc. ist - außer im Falle grober Fahrläs-

sigkeit sowie Vorsatz - für Kunden.  

13.3.   Unsere Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs-

höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen 

Haftpflichtversicherung.  

13.4.  Die Beschränkung umfasst auch Ansprüche gegen 

unsere Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsge-

hilfe aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden 

– ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem 

Kunden – zufügen. 

13.5.  Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei 

sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend 

zu machen. 

13.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden 

durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgen von 

Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter 

Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung 

durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, 

oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal 

für den Schaden war.  

13.7.  Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die 

wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene 

oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi-

cherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, 

Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch 

nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan-

spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt 

sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem 

Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung 

entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie). 



 


14. Datenverarbeitung 

 

14.1.  Wir haben unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehil-

fen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den 

Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.  

14.2.  Wir sind berechtigt, von zur Verfügung gestellten 

Unterlagen Kopien anzufertigen und zu unserem Akt zu 

nehmen und Daten des Kunden und aus dem Ge-

schäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer 

elektronischen Datenbank  zu speichern. Der Kunde 

erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.  



15. Salvatorische 

Klausel 

15.1.  Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, 

so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht 

berührt.  

15.2.  Wir wie ebenso der Kunde verpflichten uns jetzt 

schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher 

Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die 

dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedin-

gung am nächsten kommt. 

16. Allgemeines 

16.1. Es gilt österreichisches Recht.  

16.2.  Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. 

16.3.  Erfüllungsort ist Wien. 

16.4.  Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver-

hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem 

Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren 

Sitz örtlich zuständige Gericht. 

 

B) 

Spezielle Bestimmungen

 

17. 

Webshop: Verkauf von Prüfformularen, sonsti-

gen Drucksorten, Software, Downloads, Schließsys-

teme, ua. 

17.1.   Bestellt der Kunde Ware über unseren Webshop 

(durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig be-

stellen“), per Email, Telefon, Fax etc., gibt er ein ver-

bindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages 

ab. Der Kunde erhält nach Bestellung über den Webshop 

eine Emailbestätigung über den Eingang der Bestellung, 

in welcher die Einzelheiten über die Ware angeführt sind. 

Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Ange-

bots dar, sondern soll den Kunden informieren, dass die 

Bestellung eingelangt ist.  

17.2.  Sofern wir das Angebot nicht annehmen kön-

nen, wird der Kunde per Email über die Nichtverfügbar-

keit der Ware informiert. Bereits erbrachte Zahlungen 

des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.  

17.3.  Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir insbe-

sondere zur Verbesserung durch Lieferung von einzel-

nen Austauschseiten berechtigt.   

17.4.  Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in 

Produkten nicht ausgeschlossen werden. Wir überneh-

men keine Gewähr und Haftung für den Inhalt der 



Produkte insbesondere nicht für die formelle oder 

inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin 

getroffenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildton-

träger, etc..  



18. Zertifizierungen 

18.1.  Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit der uns 

zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von 

mündlichen Auskünften des Kunden oder seiner Mitar-

beiter zu überprüfen, sodass wir von der Richtigkeit 

solcher Angaben ausgehen dürfen.  

18.2.  Wir übernehmen nicht die den Kunden obliegen-

den Verpflichtung zur Einhaltung von Folgeprüfterminen.  



19. Seminare 

19.1. Als „Veranstaltung“ werden in diesen Geschäfts-

bedingungen sämtliche von uns oder in einer Kooperati-

on veranstalteten Seminare, und Vergleichbares be-

zeichnet.  

19.2. Die Anmeldungen zu Veranstaltungen werden 

schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf 

unserer Homepage (

www.kfe.at

) entgegengenommen.  

19.3.  Jede Anmeldung ist für 14 Kalendertage verbind-

lich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Anmelde-



bestätigung (per E-Mail) durch uns als geschlossen. 

Grundlage für die Anmeldebestätigung sind die angege-

benen Daten bei der Anmeldung. 

19.4. Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen 

schließt alle Kosten ein (zzgl. USt). Jeder Teilnehmer 

bzw. der jeweilige Rechnungsempfänger gemäß den 

Anmelde-/Bestelldaten erhält für die Veranstaltung eine 

Rechnung.  

19.5.  Anmelderücktritt / Storno / Umbuchung für 

Veranstaltungen: Ist eine Teilnahme für den Teilnehmer 

aus welchem Grund auch immer nicht möglich, kann bis 

spätestens zum Beginn einer Veranstaltung ein Ersatz-

teilnehmer schriftlich genannt werden. Nach Beginn der 

ersten (bei modularen) Veranstaltung ist die Nennung 

eines Ersatzteilnehmers nicht mehr möglich.  

19.6. Ein Anmelderücktritt / Storno einer Veranstal-



tung muss schriftlich bis zum Werktag (ausgenommen 

Samstag) vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.  

19.7.  Es sind folgende Stornofristen zu beachten:  

Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Storno 

kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zzgl. 20 

% Ust.). Ab dem Veranstaltungsbeginn ist der gesamte 

Rechnungsbetrag fällig.  

19.8. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstal-



tungstagen/-teilen erfolgt keine anteilige Rückerstat-

tung. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag 

fällig. Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung 

und wurde auch kein Ersatzteilnehmer genannt, ist der 

gesamte Rechnungsbetrag fällig. 

19.9.  Programmänderungen /Absage: Wir behalten 

uns bedingte Programmänderungen (Aktualität, Entwick-

lungen) vor. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an 

eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Wir behalten 

uns vor, aus wirtschaftlichen Gründen, Veranstaltungen 

abzusagen. Aus organisatorischen Gründen kann es zu 

einem Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb der 

jeweiligen Stadt kommen.  

19.10. Aufgrund von kurzfristiger Verhinderung (z.B. 



Krankheit) eines Vortragenden oder sonstiger unvor-

hersehbarer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) kann es zu 

einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung 

kommen.  

19.11. Die Teilnehmer werden gegebenenfalls über 

Änderungen und Absagen rechtzeitig schriftlich per E-

Mail bzw. auch telefonisch informiert. Ein Ersatz für 

diesbezüglich entstandene Aufwendungen oder sonstige 

Ansprüche seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.   

19.12. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden per 

Überweisung rückerstattet; anteilig, wenn einzelne 

Seminarteile abgehalten wurden.  

19.13. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädi-

gung mitgebrachte Gegenstände. Es wird keine Haf-

tung für Schäden übernommen, die sich in den Räum-

lichkeiten (einschl. Pausenräume / Gangflächen/ Neben-

räume) im Rahmen der Veranstaltung ereignen.  

19.14. Die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändig-

ten Unterlagen oder von uns herausgegebener Publika-



tionen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen 

nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere schriftli-

che Einwilligung dem angegebenen Rechteinhaber 

vervielfältigt, gesendet oder online zur Verfügung gestellt 

oder in irgendeiner Art gewerblich genutzt werden, 

sofern keine freie Werknutzung anwendbar ist. Dies gilt 

sinngemäß auch für die firmeninterne Verbreitung und 

Nutzung.  



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