Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) des Kura-
torium für Elektrotechnik (KFE)
12/2015 U
A)
Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns,
Kuratorium für Elektrotechnik (KFE), als eingetragener
Verein, ZVR 440310251 und natürlichen und juristischen
Personen (Unternehmer - kurz Kunde) für das gegen-
ständliche Rechtsgeschäft, insbesondere auch für den
Verkauf von Prüfformularen, Büchern, Fachzeitschrif-
ten, sonstige Datenträger, CD- Rom und Downloads,
Schließsystemen sowie für den Verkauf von Waren
über den Webshop (Pkt. 17), per email, Telefon, Fax
oder über andere Kommunikationswege, als auch für
Seminare, Zertifizierungen und Veranstaltungen
welche seitens KFE angeboten werden. Die Bestimmun-
gen Pkt. 1.-16. enthalten allgemeine Regelungen, welche
alle Fachbereiche von KFE betreffen. Die Bestimmungen
Pkt. 17.-19. behandeln spezielle Fachbereiche.
Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kunden
auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im
Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs-
oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug
genommen wurde.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle
Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage
(
www.kfe.at
) und wurden diese auch an den Kunden
übermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundele-
gung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Ände-
rungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu
ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zu-
stimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden in
keinem Fall anerkannt, selbst wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot/Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen
oder Aufträge von Kunden gelten als Angebot zum
Vertragsabschluss. Kunden sind an dieses Angebot für
die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden. Die Annah-
me der Bestellung erfolgt ohne Verpflichtung dazu nach
unserer Wahl innerhalb dieser Frist durch Absendung
einer Bestätigung mittels Post, Telefax, E-Mail oder auf
sonstige technische Weise oder durch Absenden bzw.
Bereithaltung der bestellten Ware.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer-
seits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarun-
gen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss
werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung ver-
bindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf
Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen
oder anderen Medien (Informationsmaterial)
angeführ-
te Informationen über unsere Produkte und Leistungen,
die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern
der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung
zugrunde legt – uns bekannt zu geben. Diesfalls können
wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der
Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben
unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich
zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und
entgeltlich.
3. Preise
3.1. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis für die Ware als
vereinbart, der sich aus unseren aktuellen Verkaufspros-
pekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen
ergibt. Diese Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteu-
er, Zölle, Versandkosten etc. Preisänderungen vor
Bestellung sowie Eingabe- und elektronische Übermitt-
lungsfehler sind vorbehalten.
3.2. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau-
schalpreis zu verstehen.
3.3. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im
ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, be-
steht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.4. Kosten für Verpackungen, Transport, Hilfsmittel
und Versand sowie Import- oder Exportspesen sind vom
Kunden zu tragen.
3.5. Reisekosten sind vom Kunden zu tragen.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf
Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbar-
ten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Aus-
maß von zumindest 5 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektiv-
vertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kosten-
faktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen
der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen
der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe,
Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuererhöhun-
gen etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die
Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die
tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der
tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns
nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als
wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt
dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsba-
sis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag
abgeschlossen wurde.
4. Zahlung
4.1. Bei Erbringung von Dienstleistungen und Liefe-
rung von Waren durch uns, verpflichtet sich der Kunde
zur Zahlung vor Leistungserbringung.
4.2. Es stehen folgende Zahlungsarten zur Auswahl,
sofern diese ausdrücklich vereinbart werden:
• Kreditkarte (Visa oder Mastercard) – wir akzeptieren
Visa und Mastercard. Bei Kreditkartenzahlung hat der
Kunde das Kreditkarteninstitut am Tag der Auftragsan-
nahme mit dem Einzug des Rechnungsbetrages zu
beauftragen. Diese Zahlungsart steht auch bei jedem
Bestellvorgang im Webshop zur Verfügung.
• EPS - Online-Banking – Mit dieser Zahlungsart wird
der Kunde unmittelbar auf die Online-Banking Website
seiner Hausbank geleitet. Dort führt der Kunde die
Zahlung durch und schließt den Vorgang ab. Diese
Zahlungsart steht bei jedem Bestellvorgang im Webshop
zur Verfügung, nutzbar jedoch nur für Kunden mit einer
Bankverbindung in Österreich.
• Vorauskasse – Bei Zahlungsart Vorauskasse erhält
unser Kunde per E-Mail eine Rechnung zugesandt. Nach
Eingang der Zahlung auf unserem Konto erfolgt die
Bearbeitung der Bestellung.
• Lieferschein mit offener Rechnung – Für unsere
Stammkunden, die mehrmals bzw. regelmäßig Waren
bei uns beziehen, besteht auch die Möglichkeit, dass
diese die Waren auf offene Rechnung erhalten. Die
Rechnungen sind jeweils den Warenlieferungen beige-
legt. Die Rechnung enthält alle Angaben, die der Kunde
zur Begleichung dieser benötigt. Diese Zahlungsart steht
nicht allen Kunden zur Verfügung.
• Barzahlung in unseren Geschäftsräumlichkeiten.
4.3. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf
einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
4.4. Gemäß § 456 UGB sind wir bei verschuldetem
Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen iHv 9,2 Prozent-
punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs-
schadens bleibt vorbehalten.
4.6. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns
bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so
sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtun-
gen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den
Kunden einzustellen.
4.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für
bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge-
schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.
4.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden
nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge-
stellt oder von uns anerkannt worden sind
4.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen
gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.)
und werden der Rechnung zugerechnet.
4.10. Für zur Einbringlichmachung notwendigen und
zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der
Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung
von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 50,- soweit
dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen
Forderung steht.
5.
Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Unsere Pflicht zur Dienstleistungsausführung
(Zertifizierung) beginnt frühestens, sobald der Kunde alle
Voraussetzungen (insbesondere technische oder
rechtliche) zur Ausführung geschaffen hat, die im
Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden
erteilten Informationen umschrieben wurden oder der
Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfah-
rung kennen musste. Der Kunde hat rechtzeitig und
vollständig alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die
Erbringung unserer Leistungen erforderlich sind. Wir sind
nicht dazu verpflichtet, diese Angaben des Kunden auf
ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit zu prüfen.
5.2. Der Kunde hat bereits vor Auftragserteilung sämtli-
che erforderlichen Unterlagen wie Berechtigungen,
Bescheinigungen, Genehmigungen u.a. vorzulegen und
jederzeit auftragsbezogene Auskünfte zu erteilen. Auf-
tragsbezogene Details der notwendigen Angaben kön-
nen bei uns angefragt werden. Kommt der Kunde diesen
Pflichten trotz Fristsetzung nicht nach, ist der Vertrag mit
Fristablauf aufgehoben. In diesem Fall sind wir berech-
tigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu
machen.
5.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht
nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge
falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungs-
fähigkeit – unsere Leistung nicht mangelhaft.
6. Dienstleistungsausführung
6.1. Unsere Dienstleistungen werden entsprechend der
vertraglichen Festlegung unter Beachtung der Richtli-
nien für das Zertifizierungssystem erbracht. Dem
Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige
Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als
vorweg genehmigt.
6.2. Sachlich (zB Zertifizierungszeitraum, -fortschritt,
u.a.) gerechtfertigte Teilleistungen sind zulässig und
können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7. Leistungsfristen und Termine
7.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer
Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht
verschuldete Verzögerung unserer Referenten oder
sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unse-
rem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während-
dessen das entsprechende Ereignis andauert.
7.2. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder
die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende
Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere
aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß
Punkt 5. dieser AGB, so werden Leistungsfristen ent-
sprechend verlängert und vereinbarte Leistungstermine
entsprechend hinausgeschoben.
7.3. Kunden gegenüber sind Leistungstermine nur
verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt
wurde.
7.4. Die Lieferfrist für objektcodierte Schließsystem
beträgt mindestens 10 Werktage, da diese nicht lagernd
vorrätig sind und nur für ein einzelnes Objekt angepasst
werden.
8. Verzug von KFE
8.1. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns
steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die
Setzung der Nachfrist hat mittels eingeschriebenen
Briefs unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu
erfolgen.
9. Versand
9.1. Waren werden in verkehrsüblicher Art (Post,
Frachtführer, Bahn, Kurier und Paketdienste etc. ),
versendet und gilt dies jedenfalls als vom Kunden ge-
nehmigt.
9.2. Der Versand von Schließsystemen erfolgt im
Inland grundsätzlich mit nicht eingeschriebener Post
und gilt dies jedenfalls als vom Kunden genehmigt.
9.3. Bei Warenlieferungen gehen Gefahr und Zufall auf
den Kunden über, sobald die Waren an ihn bzw. an den
Transporteur übergeben werden. Dem Kunden stehen
diesfalls auch Ansprüche gegen den Transporteur zu.
Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur
über schriftlichen Auftrag und auf Rechnung des Kun-
den.
9.4. Ordnungsgemäß angebotene, zur Verfügung
gestellte bzw. erbrachte Lieferungen sind anzunehmen,
da andernfalls Annahmeverzug eintritt.
10. Annahmeverzug (des Kunden)
10.1. Gerät der Kunde länger als 12 Tage in Annahme-
verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleis-
tungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemes-
sener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm
zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Liefe-
rung oder Leistungsausführung verzögern oder verhin-
dern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die
Leistungsausführung spezifizierten Waren anderweitig
verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leis-
tungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen
Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
10.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso
berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware
bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr in
Höhe von 1% des Auftragswertes pro Woche zusteht.
10.3. Davon unberührt bleibt unser Recht, das Entgelt für
erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach ange-
messener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
10.4. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag
dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe
von 20 % des Auftragswertes zuzüglich USt ohne Nach-
weis des tatsächlichen Schadens vom Kunden verlan-
gen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersat-
zes durch einen Kunden ist vom Verschulden unabhän-
gig.
10.5. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist
zulässig.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Die von uns gelieferte oder sonst übergebene Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
11.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns
diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und
der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und
wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zu-
stimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an
uns abgetreten.
11.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbe-
haltsware herauszuverlangen.
11.4. Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkur-
ses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer
Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.
11.5. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechts-
verfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
11.6. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser
ausdrücklich erklärt wird.
11.7. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir
freihändig und bestmöglich verwerten.
12. Gewährleistung
12.1. Die
Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen
beträgt ein Jahr ab Übergabe bzw. ein Jahr ab Ab-
schluss der Leistungserbringung.
12.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abwei-
chender Vereinbarung die Übergabe der Ware an den
Kunden bzw die Ausstellung des Zertifikates, spätestens
wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht
übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von
Gründen verweigert hat.
12.3. Behebung eines vom Kunden behaupteten
Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden
behauptenden Mangels dar.
12.4. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des
Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen.
12.5. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden
unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene
Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit
oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
12.6. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der
Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
12.7. Mängel am Liefergegenstand, die der Kunde bei
ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung
durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte
müssen sind unverzüglich, spätestens zwei Tage nach
Übergabe an uns schriftlich anzuzeigen.
12.8. Wird
eine
Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben,
gilt die Ware als genehmigt.
12.9. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon
sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom Kunden an
uns zu retournieren.
12.10. Die Kosten für den Rücksendung der mangel-
haften Sache an uns trägt zur Gänze der Kunde.
13. Haftung
13.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertragli-
cher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit,
Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in
Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbeson-
dere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einspa-
rungen, Verdienstentgang, Zinsschäden sonstige Ver-
mögensschäden, etc. ist - außer im Falle grober Fahrläs-
sigkeit sowie Vorsatz - für Kunden.
13.3. Unsere Haftung ist beschränkt mit dem Haftungs-
höchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen
Haftpflichtversicherung.
13.4. Die Beschränkung umfasst auch Ansprüche gegen
unsere Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsge-
hilfe aufgrund von Schädigungen, die diese dem Kunden
– ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem
Kunden – zufügen.
13.5. Schadenersatzansprüche des Kunden sind bei
sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend
zu machen.
13.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden
durch unsachgemäße Behandlung, Nichtbefolgen von
Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter
Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung
durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte,
oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal
für den Schaden war.
13.7. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die
wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene
oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversi-
cherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport,
Feuer, Betriebsunterbrechung oder andere) in Anspruch
nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inan-
spruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt
sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem
Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung
entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
14. Datenverarbeitung
14.1. Wir haben unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehil-
fen zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den
Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.
14.2. Wir sind berechtigt, von zur Verfügung gestellten
Unterlagen Kopien anzufertigen und zu unserem Akt zu
nehmen und Daten des Kunden und aus dem Ge-
schäftsverkehr mit diesem zu eigenen Zwecken in einer
elektronischen Datenbank zu speichern. Der Kunde
erteilt hierzu seine ausdrückliche Zustimmung.
15. Salvatorische
Klausel
15.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht
berührt.
15.2. Wir wie ebenso der Kunde verpflichten uns jetzt
schon gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher
Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die
dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedin-
gung am nächsten kommt.
16. Allgemeines
16.1. Es gilt österreichisches Recht.
16.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
16.3. Erfüllungsort ist Wien.
16.4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsver-
hältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem
Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren
Sitz örtlich zuständige Gericht.
B)
Spezielle Bestimmungen
17.
Webshop: Verkauf von Prüfformularen, sonsti-
gen Drucksorten, Software, Downloads, Schließsys-
teme, ua.
17.1. Bestellt der Kunde Ware über unseren Webshop
(durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig be-
stellen“), per Email, Telefon, Fax etc., gibt er ein ver-
bindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
ab. Der Kunde erhält nach Bestellung über den Webshop
eine Emailbestätigung über den Eingang der Bestellung,
in welcher die Einzelheiten über die Ware angeführt sind.
Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Ange-
bots dar, sondern soll den Kunden informieren, dass die
Bestellung eingelangt ist.
17.2. Sofern wir das Angebot nicht annehmen kön-
nen, wird der Kunde per Email über die Nichtverfügbar-
keit der Ware informiert. Bereits erbrachte Zahlungen
des Kunden werden unverzüglich rückerstattet.
17.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, sind wir insbe-
sondere zur Verbesserung durch Lieferung von einzel-
nen Austauschseiten berechtigt.
17.4. Trotz größtmöglicher Sorgfalt können Fehler in
Produkten nicht ausgeschlossen werden. Wir überneh-
men keine Gewähr und Haftung für den Inhalt der
Produkte insbesondere nicht für die formelle oder
inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin
getroffenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildton-
träger, etc..
18. Zertifizierungen
18.1. Wir sind nicht verpflichtet, die Richtigkeit der uns
zur Verfügung gestellten Prüfgrundlagen oder von
mündlichen Auskünften des Kunden oder seiner Mitar-
beiter zu überprüfen, sodass wir von der Richtigkeit
solcher Angaben ausgehen dürfen.
18.2. Wir übernehmen nicht die den Kunden obliegen-
den Verpflichtung zur Einhaltung von Folgeprüfterminen.
19. Seminare
19.1. Als „Veranstaltung“ werden in diesen Geschäfts-
bedingungen sämtliche von uns oder in einer Kooperati-
on veranstalteten Seminare, und Vergleichbares be-
zeichnet.
19.2. Die Anmeldungen zu Veranstaltungen werden
schriftlich per Post, Fax, E-Mail oder Online-Formular auf
unserer Homepage (
www.kfe.at
) entgegengenommen.
19.3. Jede Anmeldung ist für 14 Kalendertage verbind-
lich. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer Anmelde-
bestätigung (per E-Mail) durch uns als geschlossen.
Grundlage für die Anmeldebestätigung sind die angege-
benen Daten bei der Anmeldung.
19.4. Die Teilnahmegebühr für Veranstaltungen
schließt alle Kosten ein (zzgl. USt). Jeder Teilnehmer
bzw. der jeweilige Rechnungsempfänger gemäß den
Anmelde-/Bestelldaten erhält für die Veranstaltung eine
Rechnung.
19.5. Anmelderücktritt / Storno / Umbuchung für
Veranstaltungen: Ist eine Teilnahme für den Teilnehmer
aus welchem Grund auch immer nicht möglich, kann bis
spätestens zum Beginn einer Veranstaltung ein Ersatz-
teilnehmer schriftlich genannt werden. Nach Beginn der
ersten (bei modularen) Veranstaltung ist die Nennung
eines Ersatzteilnehmers nicht mehr möglich.
19.6. Ein Anmelderücktritt / Storno einer Veranstal-
tung muss schriftlich bis zum Werktag (ausgenommen
Samstag) vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen.
19.7. Es sind folgende Stornofristen zu beachten:
Bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Storno
kostenfrei, danach 50 % der Teilnahmegebühr (zzgl. 20
% Ust.). Ab dem Veranstaltungsbeginn ist der gesamte
Rechnungsbetrag fällig.
19.8. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstal-
tungstagen/-teilen erfolgt keine anteilige Rückerstat-
tung. In diesem Fall ist der gesamte Rechnungsbetrag
fällig. Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung
und wurde auch kein Ersatzteilnehmer genannt, ist der
gesamte Rechnungsbetrag fällig.
19.9. Programmänderungen /Absage: Wir behalten
uns bedingte Programmänderungen (Aktualität, Entwick-
lungen) vor. Die Durchführung einer Veranstaltung ist an
eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Wir behalten
uns vor, aus wirtschaftlichen Gründen, Veranstaltungen
abzusagen. Aus organisatorischen Gründen kann es zu
einem Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb der
jeweiligen Stadt kommen.
19.10. Aufgrund von kurzfristiger Verhinderung (z.B.
Krankheit) eines Vortragenden oder sonstiger unvor-
hersehbarer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) kann es zu
einer Absage oder Verschiebung der Veranstaltung
kommen.
19.11. Die Teilnehmer werden gegebenenfalls über
Änderungen und Absagen rechtzeitig schriftlich per E-
Mail bzw. auch telefonisch informiert. Ein Ersatz für
diesbezüglich entstandene Aufwendungen oder sonstige
Ansprüche seitens des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
19.12. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden per
Überweisung rückerstattet; anteilig, wenn einzelne
Seminarteile abgehalten wurden.
19.13. Wir haften nicht für den Verlust oder die Beschädi-
gung mitgebrachte Gegenstände. Es wird keine Haf-
tung für Schäden übernommen, die sich in den Räum-
lichkeiten (einschl. Pausenräume / Gangflächen/ Neben-
räume) im Rahmen der Veranstaltung ereignen.
19.14. Die im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändig-
ten Unterlagen oder von uns herausgegebener Publika-
tionen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen
nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere schriftli-
che Einwilligung dem angegebenen Rechteinhaber
vervielfältigt, gesendet oder online zur Verfügung gestellt
oder in irgendeiner Art gewerblich genutzt werden,
sofern keine freie Werknutzung anwendbar ist. Dies gilt
sinngemäß auch für die firmeninterne Verbreitung und
Nutzung.
ENDE.
Dostları ilə paylaş: |