Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan für die gymnasiale Oberstufe Informatik (Stand: 06. Mai 2014) Inhalt


Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit



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2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit


In Absprache mit der Lehrerkonferenz sowie unter Berücksichtigung des Schulprogramms hat die Fachkonferenz Informatik des Gymnasium Broich die folgenden fachmethodischen und fachdidaktischen Grundsätze beschlossen. In diesem Zusammenhang beziehen sich die Grundsätze 1 bis 14 auf fächerübergreifende Aspekte, die auch Gegenstand der Qualitätsanalyse sind, die Grundsätze 15 bis 21 sind fachspezifisch angelegt.

Überfachliche Grundsätze:

  1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse.

  2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schüler/innen.

  3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt.

  4. Medien und Arbeitsmittel sind schülernah gewählt.

  5. Die Schüler/innen erreichen einen Lernzuwachs.

  6. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schüler/innen.

  7. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülern/innen und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen.

  8. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schüler/innen.

  9. Die Schüler/innen erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.

  10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.

  11. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.

  12. Die Lernumgebung ist vorbereitet; der Ordnungsrahmen wird eingehalten.

  13. Die Lehr- und Lernzeit wird intensiv für Unterrichtszwecke genutzt.

  14. Es herrscht ein positives pädagogisches Klima im Unterricht.

Fachliche Grundsätze:

  1. Der Unterricht unterliegt der Wissenschaftsorientierung und ist dementsprechend eng verzahnt mit seiner Bezugswissenschaft.

  2. Der Unterricht ist problemorientiert und soll von realen Problemen ausgehen und sich auf solche rückbeziehen.

  3. Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarizität und soll ermöglichen, informatische Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen und Projekten zu erkennen.

  4. Der Unterricht ist anschaulich sowie gegenwarts- und zukunftsorientiert und gewinnt dadurch für die Schülerinnen und Schüler an Bedeutsamkeit.

  5. Der Unterricht ist handlungsorientiert, d.h. projekt- und produktorientiert angelegt.

  6. Im Unterricht werden sowohl für die Schule didaktisch reduzierte als auch reale Informatiksysteme aus der Wissenschafts-, Berufs- und Lebenswelt eingesetzt.

  7. Der Unterricht beinhaltet reale Begegnung mit Informatiksystemen.

2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung


Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

Auf der Grundlage von §13 - §16 der APO-GOSt sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Informatik für die gymnasiale Oberstufe hat die Fachkonferenz des Gymnasium Broich im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Minimalanforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar. Bezogen auf die einzelne Lerngruppe kommen ergänzend weitere der in den Folgeabschnitten genannten Instrumente der Leistungsüberprüfung zum Einsatz.



2.3.1 Beurteilungsbereich Klausuren
Verbindliche Absprachen:

Bei der Formulierung von Aufgaben werden die für die Abiturprüfungen geltenden Operatoren des Faches Informatik schrittweise eingeführt, erläutert und dann im Rahmen der Aufgabenstellungen für die Klausuren benutzt.


Instrumente:

  • Einführungsphase: 1 Klausur je Halbjahr

Dauer der Klausur: 2 Unterrichtsstunden

  • Grundkurse Q 1: 2 Klausuren je Halbjahr

Dauer der Klausuren: 2 Unterrichtsstunden

  • Grundkurse Q 2.1: 2 Klausuren

Dauer der Klausuren: 3 Unterrichtsstunden

  • Grundkurse Q 2.2: 1 Klausur unter Abiturbedingungen

  • Anstelle einer Klausur kann gemäß dem Beschluss der Lehrerkonferenz in Q 1.2 eine Facharbeit geschrieben werden.

Die Aufgabentypen, sowie die Anforderungsbereiche I-III sind entsprechend den Vorgaben in Kapitel 3 des Kernlehrplans zu beachten.


Kriterien
Die Bewertung der schriftlichen Leistungen in Klausuren erfolgt über ein Raster mit Hilfspunkten, die im Erwartungshorizont den einzelnen Kriterien zugeordnet sind.
Spätestens ab der Qualifikationsphase orientiert sich die Zuordnung der Hilfspunktsumme zu den Notenstufen an dem Zuordnungsschema des Zentralabiturs.

Von diesem kann aber im Einzelfall begründet abgewichen werden, wenn sich z.B. besonders originelle Teillösungen nicht durch Hilfspunkte gemäß den Kriterien des Erwartungshorizontes abbilden lassen oder eine Abwertung wegen besonders schwacher Darstellung (APO-GOSt §13 (2)) angemessen erscheint.


Die Note ausreichend (5 Punkte) soll bei Erreichen von 45 % der Hilfspunkte erteilt werden.

2.3.2 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
Den Schülerinnen und Schülern werden die Kriterien zum Beurteilungsbereich „sonstige Mitarbeit“ zu Beginn des Schuljahres genannt.
Verbindliche Absprachen der Fachkonferenz


  • Alle Schülerinnen und Schüler führen in der Einführungsphase in Kleingruppen ein Kurzprojekt durch und fertigen dazu eine Arbeitsmappe mit Arbeitstagebuch an. Dies wird in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen.




  • In der Qualifikationsphase erstellen, dokumentieren und präsentieren die Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen ein anwendungsbezogenes Softwareprodukt. Dies wird in die Note für die Sonstige Mitarbeit einbezogen.


Leistungsaspekte
Mündliche Leistungen

  • Beteiligung am Unterrichtsgespräch

  • Zusammenfassungen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts

  • Präsentation von Arbeitsergebnissen

  • Referate

  • Mitarbeit in Partner-/Gruppenarbeitsphasen


Praktische Leistungen am Computer

  • Implementierung, Test und Anwendung von Informatiksystemen


Sonstige schriftliche Leistungen

  • Arbeitsmappe und Arbeitstagebuch zu einem durchgeführten Unterrichtsvorhaben

  • Lernerfolgsüberprüfung durch kurze schriftliche Übungen

In Kursen, in denen höchstens 50% der Kursmitglieder eine Klausur schreiben, finden schriftliche Übungen mindestens einmal pro Kurshalbjahr statt, in anderen Kursen entscheidet über die Durchführung die Lehrkraft.

Schriftliche Übung dauern ca. 20 Minuten und umfassen den Stoff der letzten ca. 4–6 Stunden.



  • Bearbeitung von schriftlichen Aufgaben im Unterricht


Kriterien
Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die mündlichen als auch für die schriftlichen Formen der sonstigen Mitarbeit.
Die Bewertungskriterien stützen sich auf

  • die Qualität der Beiträge,

  • die Quantität der Beiträge und

  • die Kontinuität der Beiträge.

Besonderes Augenmerk ist dabei auf



  • die sachliche Richtigkeit,

  • die angemessene Verwendung der Fachsprache,

  • die Darstellungskompetenz,

  • die Komplexität und den Grad der Abstraktion,

  • die Selbstständigkeit im Arbeitsprozess,

  • die Präzision und

  • die Differenziertheit der Reflexion zu legen.

Bei Gruppenarbeiten auch auf



  • das Einbringen in die Arbeit der Gruppe,

  • die Durchführung fachlicher Arbeitsanteile und

  • die Qualität des entwickelten Produktes.

Bei Projektarbeit darüber hinaus auf



  • die Dokumentation des Arbeitsprozesses,

  • den Grad der Selbstständigkeit,

  • die Reflexion des eigenen Handelns und

  • die Aufnahme von Beratung durch die Lehrkraft.


Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung
Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden zu Beginn eines jeden Halbjahres den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht. Leistungsrückmeldungen können erfolgen

  • nach einer mündlichen Überprüfung,

  • bei Rückgabe von schriftlichen Leistungsüberprüfungen,

  • nach Abschluss eines Projektes,

  • nach einem Vortrag oder einer Präsentation,

  • bei auffälligen Leistungsveränderungen,

  • auf Anfrage,

  • als Quartalsfeedback und

  • zu Eltern- oder Schülersprechtagen.

Die Leistungsrückmeldung kann



  • durch ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler,

  • durch einen Feedbackbogen,

  • durch die schriftliche Begründung einer Note oder

  • durch eine individuelle Lern-/Förderempfehlung

erfolgen.
Leistungsrückmeldungen erfolgen auch in der Einführungsphase im Rahmen der kollektiven und individuellen Beratung zur Wahl des Faches Informatik als fortgesetztes Grund- oder Leistungskursfach in der Qualifikationsphase.

3 Entscheidungen zu fach- und unterrichtsübergreifenden Fragen


Die Fachkonferenz Informatik hat sich im Rahmen des Schulprogramms für folgende zentrale Schwerpunkte entschieden:
Zusammenarbeit mit anderen Fächern

Im Informatikunterricht werden Kompetenzen anhand informatischer Inhalte in verschiedenen Anwendungskontexten erworben, in denen Schülerinnen und Schülern aus anderen Fächern Kenntnisse mitbringen können. Diese können insbesondere bei der Auswahl und Bearbeitung von Softwareprojekten berücksichtigt werden und in einem hinsichtlich der informatischen Problemstellung angemessenem Maß in den Unterricht Eingang finden. Da im Inhaltsfeld Informatik, Mensch und Gesellschaft auch gesellschaftliche und ethische Fragen im Unterricht angesprochen werden, soll eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Fach Sozialwissenschaften angestrebt werden.


Vorbereitung auf die Erstellung der Facharbeit

Möglichst schon im zweiten Halbjahr der Einführungsphase, spätestens jedoch im ersten Halbjahr des ersten Jahres der Qualifikationsphase werden im Unterricht an geeigneten Stellen Hinweise zur Erstellung von Facharbeiten gegeben. Es wird vereinbart, dass nur Facharbeiten vergeben werden, die mit der eigenständigen Entwicklung eines Softwareproduktes verbunden sind oder eine Neuzusammenstellung eines aktuellen Themas beinhaltet.



4 Qualitätssicherung und Evaluation

Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als „lebendes Dokument“ zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können. Die Fachkonferenz (als professionelle Lerngemeinschaft) trägt durch diesen Prozess zur Qualitätsentwicklung und damit zur Qualitätssicherung des Faches bei.


Durch Diskussion der Aufgabenstellung von Klausuren in Fachdienstbesprechungen und eine regelmäßige Erörterung der Ergebnisse von Leistungsüberprüfungen wird ein hohes Maß an fachlicher Qualitätssicherung erreicht.

Das schulinterne Curriculum (siehe 2.1) ist zunächst bis 2017 für den ersten Durchgang durch die gymnasiale Oberstufe nach Erlass des Kernlehrplanes verbindlich. Erstmalig nach Ende der Einführungsphase im Sommer 2015, werden in einer Sitzung der Fachkonferenz Erfahrungen ausgetauscht und ggf. Änderungen für den nächsten Durchgang der Einführungsphase beschlossen, um erkannten ungünstigen Entscheidungen schnellstmöglich entgegenwirken zu können.



Nach Abschluss des Abiturs 2017 wir die Fachkonferenz Informatik auf der Grundlage ihrer Unterrichtserfahrungen eine Gesamtsicht des schulinternen Curriculums vornehmen und ggf. eine Beschlussvorlage für die erste Fachkonferenz des folgenden Schuljahres erstellen.


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