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tionen der Vorrang gegeben.
1. Nach wie vor enthält CETA Schiedsgerich-
te, die einseitig die Interessen von Investo-
ren schützen sollen. Auch die Veränderun-
gen im Verfahrensrecht in Bezug auf frühe-
re private Schiedsgerichte ändern nichts an
dem grundlegenden Problem, dass große
Unternehmen Staaten verklagen können,
soweit sie sich nicht „gerecht und billig“
behandelt fühlen. Ein gleichwertiger Schutz
für ArbeitnehmerInnen, VerbraucherInnen
und dem Schutz der Umwelt fehlt hingegen.
Daher führen Schiedsgerichte, die einseitig
die Interessen von Unternehmen schützen,
zu einem Ungleichverhältnis zugunsten des
Kapitals und zulasten der ArbeitnehmerIn-
nen. Bei Abkommen zwischen Staaten, die
Rechtsstaatlichkeit
gewährleisten,
sind
Schiedsgerichte überflüssig.
2. CETA schränkt die Entscheidungshoheit
der Parlamente ein. Dann nämlich, wenn
große Unternehmen bei Gesetzesvorhaben,
beispielsweise zum Schutz der Umwelt oder
bei Mindestlohnregelungen, mit hohen
Schadenersatzansprüchen vor Schiedsge-
richten drohen können. Die Klagen von gro-
ßen Unternehmen gegen Staaten vor
Schiedsgerichten sind in den letzten Jahren
deutlich gestiegen. Das Recht der Parlamen-
te wird zusätzlich damit eingeschränkt, dass
„Gemeinsame
Ausschüsse“
(„Joint
Commitees“) mit Mitgliedern aus der EU
und Kanada das Recht erhalten sollen, zum
Beispiel ungeklärte Rech
tsbegriffe wie „ge-
rechte und billige Behandlung“ zu bestim-
men.
3. Das Vorsorgeprinzip wird in CETA aufge-
geben. Das Vorsorgeprinzip in Europa sorgt
dafür, dass Produkte erst dann auf den
Markt gelangen können, wenn es keine Ri-
siken für die VerbraucherInnen gibt. In Ka-
nada gilt das Nachsorgeprinzip. Danach
dürfen Produkte erst vom Markt
genommen
werden, wenn wissenschaftlich nachgewie-
sen wird, dass sie für Menschen, Tiere oder
die Umwelt schädlich sind. Daher besteht
das Risiko, dass Produkte aus Kanada auf
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und einer damit verbundenen Aushöhlung
rechtsstaatlicher Prinzipien in Deutschland
und Europa stimmt die SPD nicht zu. Bun-
destag und Bundesrat sind in den gesetzge-
berischen Ratifizierungsprozess von CETA
durch ein Zustimmungsgesetz einzubezie-
hen. Jeglicher Versuch, nationale Parlamen-
te an dem Abstimmungsprozess zu CETA
nicht teilnehmen zu lassen wird als nicht
demokratisch bewertet und ist daher abzu-
lehnen.
F/ Antrag 33
Ortsverein Feucht (Landesverband Bayern)
CETA und „Rote Linien“
CETA und „Rote Linien“
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1. Der Parteivorstand und die Abgeordne-
ten im Bundestag sowie im Europaparla-
ment werden im Interesse der Glaubwür-
digkeit der Partei aufgefordert, die Zu-
stimmung zu CETA davon abhängig zu
machen, dass die im Beschluss des Partei-
konvents vom 20.September 2014 und des
Bundesparteitags vom 10.-12. Dezember
2015 bestimmten „Roten Linien“
gute europäische Schutzstandards
dürfen nicht sinken (bei Arbeitnehmer-
und Verbraucherschutz, beim Daten-
schutz, bei Kultur und öffentlicher Da-
seinsvorsorge)
ein transparenter Prozess (am Ende
müssen alle Parlamente und das Euro-
päische Parlament zustimmen
keine undemokratischen Schiedsge-
richte oder ähnliche demokratieaus-
hebelnde
Verfahren
in aller Konsequenz beachtet und nicht zu
rosa Linien verwässert werden. Das gilt
insbesondere in Hinblick auf die Einrich-
tungen, die demokratieaushebelnde Wir-
kungen entfalten können, wie z. b.
Schieds-gerichtsverfahren und das In-
strument der regulatorischen Kooperation.
2. Die Mitglieder der Bundesregierung
werden aufgefordert, eine vorläufige An-
wendung des Abkommens durch den EU-
Erledigt durch Initiativantrag des Parteivor-
standes