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Fall 1: Susi Sausewind§§ 123, 119 II, 626 BGB sowie § 1 KSchG
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səhifə | 2/2 | tarix | 31.07.2018 | ölçüsü | 2,11 Mb. | | #59746 |
| §§ 123, 119 II, 626 BGB sowie § 1 KSchG
Die Anspruchsgrundlagen Zu Fall 15: Was kann B tun? D.h. wie kann B sich vom Vertrag lösen? Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt.
Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt. Wir müssen also eine Norm finden, die die gewünschte Rechtsfolge deckt. Zu Fall 15: • § 123 BGB • § 119 II BGB • § 626 BGB • § 1 KSchG
Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlagen prüfen, d.h. Subsumtion Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlagen prüfen, d.h. Subsumtion
Sinn des Gutachtens ist es, den gestellten Fall umfassend zu begutachten Sinn des Gutachtens ist es, den gestellten Fall umfassend zu begutachten Daher gilt: • alle (wichtigen) Anspruchsgrundlagen in Lösungsskizze aufnehmen • richtige Schwerpunkte setzen (fernliegendes nicht ansprechen) • gliedern
Was kann B tun? Was kann B tun? 1. Anfechten gem. § 123 Abs. 1 1. Alt. BGB a. Vorspiegeln falscher Tatsachen (+) b. Irrtum beim Erklärungsempfänger (+) c. Veranlassung zur WE (+) d. widerrechtlich (+) → kurze Begründung in Stichworten e. Arglist (+) Ergebnis (+)
2. Anfechten gem. § 119 Abs. 2 BGB 2. Anfechten gem. § 119 Abs. 2 BGB 3. Außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB 4. Ordentliche Kündigung gem. § 1 KSchG
Klares Ergebnis finden Klares Ergebnis finden Leser an die Hand nehmen und ihm klar sagen, zu welchem Ergebnis der Verfasser kommt. Ergebnis überprüfen Was würde meine Oma dazu sagen?
Anspruchsgrundlage finden Subsumieren alle wichtigen Anspruchsgrundlagen betrachten (Schwerpunktbilden) klares Ergebnis finden Ergebnis überprüfen
Zeiteinteilung Zeiteinteilung In der Literatur wird empfohlen, die Hälfte der Zeit soll für die Niederschrift bleiben. Achtung: Probieren Sie das aus! Gutachtenstil
Formulierungen Formulierungen • Exakt und knapp formulieren → sich auf das für die Beantwortung der Fallfrage wesentliche konzentrieren • Termini benutzen
Gliederung Gliederung Geben Sie immer einen gegliederten Text ab! Schwerpunkte bilden Das ist zugegeben sauschwer und das erfordert Übung!
Junker gibt 3 Grundregeln: Junker gibt 3 Grundregeln: (1) Notwendigkeitsmaxime • Gutachten soll nur Ausführungen enthalten, die notwendig sind. • Kommt es auf rechtliche Streitfrage nicht an → weglassen • Bearbeiter soll kein Lehrbuch schreiben • Lösungsschemata bitte nicht gedankenlos anwenden!
(2) Gründliche Auseinandersetzung mit zentralen Problemen (2) Gründliche Auseinandersetzung mit zentralen Problemen • Es sollen nicht alle Normen gleich intensiv geprüft werden, sondern unproblematisches kurz und problematisches sorgfältig (3) Gute Argumentation • Argumente für eigene Lösung • Nachvollziehbare Argumente
Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen
Einige abschließende Tipps Einige abschließende Tipps Klausur soll Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer tragen Seiten der Arbeit sollen durchnummeriert sein Ausreichender Korrekturrand (7 cm) Blätter einseitig beschreiben Keine Loseblattsammlung abgeben, Klausur zusammentackern Leserlich schreiben Klausur unterschreiben
Hausarbeit = vertiefte wissenschaftliche Erörterung der gestellten Fragen anhand der Literatur und Rechtsprechung
Probleme die aufgetaucht sind zunächst in einem Standardlehrbuch nachschlagen Probleme die aufgetaucht sind zunächst in einem Standardlehrbuch nachschlagen Spezielle dort angegebene Fundstellen in Stichpunkten festhalten
Weiterführenden Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung auf Relevanz für die Fallbearbeitung hin überprüfen Weiterführenden Hinweise auf Literatur und Rechtsprechung auf Relevanz für die Fallbearbeitung hin überprüfen Zusätzlich in Kommentaren nachschlagen und wiederum die angegebenen Fundstellen abklappern Wichtige Ausführungen kopieren oder stichpunktartig zusammenfassen
Sammeln der vertretenen Ansichten Sammeln der vertretenen Ansichten Nachvollziehen der Argumente der einzelnen Ansichten → Konsequenzen der Meinung für den Fall vergegenwärtigen Bilden einer eigenen Auffassung bzw. überlegen wie man den Streit entscheiden will
Die abzugebende Hausarbeit besteht aus mehreren Teilen: Die abzugebende Hausarbeit besteht aus mehreren Teilen: Deckblatt Text der Aufgabe Gliederung Literaturverzeichnis Text der Bearbeitung
Name, Vorname Saarbrücken, den.... Name, Vorname Saarbrücken, den.... Adresse Matrikelnummer Fachsemester Prof. Dr. .... Ferienhausarbeit WS (bzw. SoSe)...
Achtung wird nicht von allen Lehrstühlen als Teil der abzugebenden Hausarbeit gefordert!
Gutachten muss gegliedert werde Gutachten muss gegliedert werde Gliederungspunkte sind gesondert in der Gliederung darzustellen und mit den entsprechenden Seitenzahlen zu versehen
Die Gliederung sollte folgendem System folgen: Die Gliederung sollte folgendem System folgen: I. 1. (arabische Ziffer) a. aa. (1) (arabische Ziffer) (a)
ALLE Werke des Schrifttums, die Sie zur Bearbeitung der Hausarbeit verwendet haben, sind dort anzugeben
D.h. angegeben werden müssen: D.h. angegeben werden müssen: Kommentare Lehrbücher Monographien (Dissertationen und Habilitationsschriften) Aufsätze Beiträge in Sammelwerken
Nicht anzugeben sind: Nicht anzugeben sind: Einzelne Gerichtsentscheidungen Entscheidungssammlungen Zeitschriften
Ordnung: Ordnung: alphabetisch nach den Nachnamen der Autoren bzw. Herausgeber Anzugeben ist dabei: Name, Vorname, vollständiger Titel, ggf. Band, Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsdatum. Achtung: Der Verlag ist NICHT anzugeben.
Lehrbücher und Monographien Lehrbücher und Monographien Name, Vorname, Titel des Werks, Auflage, Erscheinungsort und Erscheinungsjahr Brox, Hans/ Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeiner Teil des BGB, 34. Auflage, Köln 2010
Aufsätze Aufsätze Name, Vorname, Titel des Aufsatzes, Zeitschrift Jahrgang, Anfangsseite Bernhard, Jochen, Holschuld, Schickschuld, Bringschuld – Auswirkungen auf Gerichtsstand, Konkretisierung und Gefahrübergang, JuS 2011, 9
Beiträge aus Sammelwerken (z.B. aus Festschriften) Beiträge aus Sammelwerken (z.B. aus Festschriften) Name, Vorname, Aufsatztitel, in: Name, Vorname (Hrsg.), Buchtitel, Auflage, Ort, Jahr, Anfangsseite des Beitrags Koriath, Heinz, Die Schuldtheorie und der Erlaubnistatbestandsirrtum, in: Jung, Heike/ Luxenburger, Bernd/ Wahle, Eberhard (Hrsg.), Festschrift für Egon Müller, Baden- Baden 2008
Kommentare Kommentare Name, Vorname (des Herausgebers), Titel des Kommentars, Auflage, Ort und Jahr Müller- Glöge, Rudi/ Preis, Ulrich/ Schmidt, Ingrid, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage, München 2011
Korrekturrand von 7 cm links Korrekturrand von 7 cm links rechts sowie unten ein Rand von 2 cm, oben ein Rand von 2,5 cm Schriftgröße: 12 Punkte im Text und 10 Punkte in den Fußnoten Zeilenabstand:1, 5 Wichtig: eigenhändige Unterschrift auf der letzten Seite
Fußnoten belegen von Dritten übernommenen Tatsachen und Meinungen Fußnoten belegen von Dritten übernommenen Tatsachen und Meinungen Daher ist jede Aussage die nicht ausschließlich von Ihnen stammt mit einer Fußnote und einer entsprechenden Fundstelle zu versehen
Bücher und Monographien Bücher und Monographien Nachname des Autors des Lehrbuchs (kursiv gedruckt), Titel des Buches (ggf. ein abgekürztes Titelschlagwort), Gliederungspunkt oder Randnummer Brox/Walker, BGB AT, Rn. 148.
Kommentare Kommentare Name der Kommentars/Nachname des konkreten Bearbeiters (kursiv gedruckt), § und Rn. ErfK/Preis, § 611 BGB, Rn. 181. oder Preis, in: ErfK, § 611 BGB, Rn. 181.
Aufsätze in Zeitschriften Aufsätze in Zeitschriften Nachname des Autors (kursiv gedruckt), Zeitschrift und Jahrgang, Anfangsseite und in Klammer dahinter die Zitatseite (falls abweichend) Bernhard, JuS 2011, 9 (10).
Beiträge aus Sammelwerken Beiträge aus Sammelwerken Nachname des Autors (kursiv gedruckt), Kurztitel des Werkes, Anfangsseite und in Klammer dahinter Zitatseite (falls abweichend) Koriath, FS Müller, 357 (359).
Gerichtsentscheidungen Gerichtsentscheidungen Gericht, Entscheidungssammlung oder Zeitschrift mit Jahr, Anfangsseite und in Klammer dahinter Zitatseite (falls abweichend) OLG Saarbrücken, NJW 2010, 3171 (3172). oder OLG Saarbrücken, Urt. v. 13.07.2010, 4 U 569-09/8/10, NJW 2010, 3171 (3172).
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