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5
1.
Definitionen
onflikt entstammt dem Lateinischen „conflictus“ und wird im deutschen Sprachgebrauch
erstmals im 18. Jhdt. verwendet: Zusammenstoss, Kampf, Widerstreit, auch
Interessenskonflikt.
rise ist seit dem 16. Jhdt. bekannt, stammt von „crisis“ und bezeichnete den Höhe-
bzw. Wendepunkt einer Krankheit (zum Guten wie zum Schlechten).
Ebenfalls im 18. Jhdt. beginnt der Begriff Krise im übertragenen Sinne als
„entscheidende, schwierige Situation“ Fuss zu fassen. Krise als Entscheidungs- und
Wendepunkt. Vorstufe zur Krise ist der Konflikt.
atastrophe stammt aus dem Griechischen und meint etwa „Wende“. In der Dichtung
bedeutet die Katastrophe Wendepunkt eines Konfliktes, insbesonders bei einem
tragischen Ausgang.
Die Katastrophe steht für Unheil und Verhängnis und ist meist Endpunkt einer Krise,
deren Beilegung nicht gelang. Allerdings sind die kausalen Zusammenhänge nicht so
eindeutig, wie sie erscheinen.
Konflikte zeigen meist ein Dilemma auf, nämlich unterschiedliche Interessen und Ansichten
unter einen Hut zu bringen.
Kooperationsentwicklung ist ein Weg dieses Ziel zu erreichen.
Konfliktmanagement bedeutet in erster Linie die Entwicklung von Kommunikationsstrukturen,
welche z.B. Interessensaustausch ermöglichen.
2.
Konflikte
Konflikte betreffen u.a. Interessen, Ziele, Rollen, Auffassungen etc.
Nach Glasl:
„Sozialer Konflikt ist eine Interaktion zwischen Akteuren (Individuen,
Gruppen, Organisationen etc.), wobei wenigstens ein Akteur Unverein-
barkeiten im Denken, Vorstellen, Wahrnehmen und/oder Fühlen, sowie
und/oder Wollen mit dem anderen Akteur in der Art erlebt, dass im Realisieren
eine Beeinträchtigung durch einen Akteur erfolgt.“
K
K
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2.1.
Definition des Konfliktbegriffes
nach W. Pechtl
Der Begriff des Konfliktes ist bereits eine Konstruktion, die vorgenommen wurde. Wir sprechen
erst dann von Konflikten, wenn
• Wahlmöglichkeiten bestehen,
• Entscheidungen möglich sind und
• Handlungsvarianten vorliegen.
Konflikte entstehen beim Vorhandensein von unterschiedlichen
• Bedürfnissen
• Zielen
• Wünschen
• Aufträgen
• Trieben
• Impulsen
• Forderungen
• Interessen
Man kann zwischen intrapersonellen und interpersonellen Konflikten unterscheiden.
Ein intrapersoneller Konflikt tritt beispielsweise bei konkurrierenden Wünschen auf, die man
beide befriedigen möchte: z.B. Teilnahme an zwei Ereignissen, die gleichzeitig an zwei
verschiedenen Orten stattfinden; die Auswahl aus zwei verschiedenen, jeweils sehr delikaten
Menüs in einem Restaurant.
Ein interpersoneller Konflikt betrifft mindestens zwei Personen, die beispielsweise
unterschiedliche Zielsetzungen haben, aber in der zur Verfügung stehenden Zeit nur einem Ziel
folgen können: Herr X möchte am Samstag abend mit seiner Frau ins Kino gehen, Frau X
möchte von ihrem Ehemann Samstag abends in die Oper entführt werden.
Um den Konfliktbegriff eingrenzen zu können, bedarf es der Berücksichtigung der Konflikt-
entstehung.
Allein der Definition nach bezeichnet man einen Konflikt als den Widerstreit zwischen
verschiedenen und unterschiedlichen Trieben, Bedürfnissen, Wünschen, Forderun-
gen, Zielen, Interessen, Abwehrsystemen von einer oder mehreren Personen.
Taucht ein Wunsch auf, wird eine Forderung erhoben, oder setzen wir uns ein Ziel, so
erreichen wir im Idealfall durch ein bestimmtes Handeln eine Befriedigung dieses Wunsches
beziehungsweise eine Erfüllung der Forderung oder ein Erreichen dieses Zieles. Diesem
Gelingen folgen Entspannung, Ruhe oder Sättigung. In dieser letzten Phase kann sich wieder
erneut Spannung aufbauen, die zu neuen Wünschen, Impulsen, Forderungen oder Zielen
führt. Jede Abweichung von diesem idealen Bild führt zu einem Konflikt.
Nehmen wir nun für die folgende Überlegung der Einfachheit halber nur zwei Wünsche an, die
gleichzeitig befriedigt werden sollen, so ergeben sich zwei Varianten im Konfliktverlauf:
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Wunsch 1
Wunsch 2
I Auseinandersetzung
II keine
Auseinandersetzung
Konflikt
teilweise Befriedigung
Befriedigung
Ruhe
In der Variante I erfolgt eine Auseinandersetzung zwischen Wunsch 1 und Wunsch 2, die zu
einer Befriedigung oder zumindest zu einer teilweisen Befriedigung führt. Danach tritt Ent-
spannung ein.
In der Variante II findet die Auseinandersetzung nicht statt, sodass der Konflikt erhalten bleibt
und weder Wunsch 1 noch Wunsch 2 befriedigt werden können.
Der Erregungszustand bleibt aufrecht und wird häufig durch andere Aktivitäten sublimiert.
Diese Variante kann in einen zwanghaften Wiederholungsmechanismus ausarten (Wieder-
holungszwang), wobei oftmals nach einiger Zeit die ursprünglichen Wünsche 1 und 2
vergessen oder sogar verdrängt werden.
Die Schwierigkeiten in der Bewältigung des Konfliktes liegen daher schwerpunktmäßig im:
• Erkennen der verschiedenen, sich widersprechenden Wünsche, Ziele, Interessen usw.
• der Bereitschaft zu einer (vielleicht mühevollen) Auseinandersetzung ,
• dem „Genug“ oder „Satt sein“ bei der Befriedigung eigener Bedürfnisse,
• dem Erregungs- oder Spannungspotential, das für die Auseinandersetzung notwendig
ist.
•
Voraussetzungen, die einen Konflikt bestimmen
• Interaktion
• Erleben von Unvereinbarkeit in Denken, Vorstellen, Wahrnehmen
• im Gefühls- bzw. Willensbereich
• im Handeln (Realisieren)
• Schuldzuweisungen an das Gegenüber
• Erleben von Beeinträchtigungen (Behinderung, Blockade, Widerstand, Abwehr, Angriff
etc.)
Erst die Kombination dieser Elemente bestimmt einen sozialen Konflikt.
•
Unscharfe Bezeichnungen für „konfliktträchtige“ Bereiche:
• Logischer Widerspruch
• Meinungsdifferenz
• Missverständnis
• Gefühlsgegensätze
• Ambivalenz
• Vorurteile
• Antagonismus
• Spannung
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