Silp rs wahlpflichtfach Informatik


Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit



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2.2 Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit



Fachliche Grundsätze:

  1. Der Unterricht orientiert sich am aktuellen Stand der Informatik.

  2. Der Unterricht folgt dem Prinzip der Exemplarizität und soll ermöglichen, informatische Strukturen und Gesetzmäßigkeiten in den ausgewählten Problemen und Projekten zu erkennen.

  3. Im Unterricht werden sowohl für die Schule didaktisch reduzierte als auch Informatiksysteme aus der Berufs- und Lebenswelt eingesetzt.

  4. Der Unterricht ist problemorientiert und knüpft an die Interessen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an.

  5. Der Unterricht ist anschaulich sowie gegenwarts- und zukunftsorientiert. Dazu beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler auch mit aktuellen Informatiksystemen und deren weiterer Entwicklung, soweit diese absehbar ist.

  6. Der Unterricht ist handlungsorientiert, d. h. projekt- und produktorientiert angelegt.

  7. Der Unterricht fördert vernetzendes Denken und wird deshalb phasenweise fach- und lernbereichsübergreifend ggf. auch projektartig angelegt.

  8. Der Unterricht beinhaltet reale Begegnung sowohl an inner- als auch an außerschulischen Lernorten wie z.B. den Kooperationsbetrieben.

  9. Der Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf und zeigt informatikaffine Berufsfelder auf.


2.3 Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung


Hinweis: Sowohl die Schaffung von Transparenz bei Bewertungen als auch die Vergleichbarkeit von Leistungen sind das Ziel, innerhalb der gegebenen Freiräume Vereinbarungen zu Bewertungskriterien und deren Gewichtung zu treffen.

Auf der Grundlage von § 48 SchulG sowie Kapitel 3 des Kernlehrplans Informatik hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulbezogenen Konzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Die nachfolgenden Absprachen stellen die Anforderungen an das lerngruppenübergreifende gemeinsame Handeln der Fachgruppenmitglieder dar.



Zu beachten sind bei allen Leistungsüberprüfungen die Vorgaben zur Förderung der deutschen Sprache („Förderung der deutschen Sprache“, § 6 APO SI).

2.3.1. Verbindliche Absprachen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“:
A. Arten und Aufbau der Schriftlichen Arbeiten


  1. Die Anzahl der Schriftlichen Arbeiten im Wahlschwerpunkt Informatik sind im Rahmen der Vorgaben der APO–S I für den Wahlpflichtbereich I wie folgt festgelegt:




Jahrgangsstufe

Arbeiten pro Schuljahr

Dauer (in U-Stunden)

7

6

bis zu 1

8

5

1

9

4

1

10

4

1




  1. Die Verteilung der Arbeiten auf das Jahr ergibt sich aus der Länge der Schulhalbjahre, Lage des Praktikums (Jg. 9), bzw. der Abschlussfahrt und der Zentralen Prüfung am Ende der Klasse 10.

  2. Klassenarbeiten können mit einem theoretischen und einem praktischen Anteil versehen werden.

  3. Grundsätzlich ist es möglich pro Schuljahr eine Projektarbeit als schriftliche Arbeit zu werten. Auch sind Facharbeiten als Ersatz für eine schriftliche Arbeit denkbar.

  4. Projektarbeiten können auch auf mehrere Unterrichtsstunden verteilt angefertigt werden. Vorgaben hierzu werden je nach gestellter Arbeit den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.


B. Bewertung der schriftlichen Leistungen
Die Arbeiten werden mithilfe eines Punkterasters bewertet. Aus den erreichten Punkteanteilen wird die Note nach folgendem Schema ermittelt.
Abstufungen bei der Notengebung:


Note

ungenügend

mangelhaft

ausreichend

befriedigend

gut

sehr gut

Punkte-anteil

0% - 24%

25% - 49%

50% - 63%

64% - 78%

79% - 91%

92% - 100%



2.3.2. Verbindliche Absprachen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“:


  1. Die von allen Schülerinnen und Schülern verbindlich zu führende schriftliche Dokumentation (z. B. Arbeitsmappe oder Portfolio) wird insgesamt zweimal pro Halbjahr bewertet.




  1. Alle Schülerinnen und Schüler erstellen in der Jahrgangsstufe 8 eine eigene Präsentation, Webseite oder Beschreibung eines computergestützten Arbeitsplatzes und halten einen Kurzvortrag im Umfang von ca. 3-5 Minuten.




  1. Alle Schülerinnen und Schüler präsentieren in den Jahrgangsstufen 9 und 10 jeweils einmal pro Jahrgang das Ergebnis einer durchgeführten Projektarbeit. Hierbei nutzen sie die im Informatikunterricht erarbeiteten Präsentationswerkzeuge.



2.3.3. Verbindliche Instrumente der Leistungsüberprüfung:
Praktische Formen der Leistungsüberprüfung

  • Beobachtungsbogen (Lehrkräfte)

  • Selbstbeobachtungsbogen (Schülerinnen und Schüler)

  • Bewertung von Einzel- und Gruppenarbeitsergebnissen


Schriftliche Arbeiten

  • Klassenarbeiten

  • Projektdokumentation oder Facharbeiten als Ersatz einer Klassenarbeit


Sonstige Leistungen

  • Mitarbeit im Unterricht

  • Praktische Arbeit und Übungen am Rechner

  • Lernzielkontrollen

  • Beiträge zu Projekt- und Gruppenarbeiten

  • Arbeitsmappe/Portfolio

  • Kurzvortrag



2.3.4. Übergeordnete Kriterien der Leistungsüberprüfung:
Die Bewertungskriterien für eine Leistung müssen den Schülerinnen und Schülern transparent und klar sein. Die folgenden allgemeinen Kriterien gelten sowohl für die schriftlichen als auch für die sonstigen Formen der Leistungsüberprüfung:
A. Konkretisierte Kriterien:
Kriterien für die praktische Form der Leistungsbewertung


  • Organisation von Arbeitsabläufen

  • Überblick über den jeweiligen Arbeitsstand und die Arbeitsaufteilung in der Gruppe

  • Einhaltung zeitlicher Vorgaben

  • Organisation erforderlicher Nacharbeiten

  • Wahl geeigneter Software

  • Professionalität im Umgang mit Hard- und Software


B. Kriterien für die Überprüfung der schriftlichen Leistung


  • Klassenarbeiten / Projektdokumentation

  • Angemessenheit und Korrektheit der Aufgabenbearbeitung

  • Korrekte Nutzung informatikspezifischer Darstellungsformen

  • Verwendung eingeführter Fachtermini und -sprache

  • Entwicklung alternativer Lösungsansätze


C. Kriterien für die Überprüfung der sonstigen Leistungen


  • Arbeitsmappe/Portfolio

  • Qualität der schriftlichen Bearbeitungen: umfassend – eigenständig – übersichtlich

  • Vollständigkeit: Deckblatt passend zum Thema – Trennblätter – Gliederung – Arbeitsblätter – Datum – Seitennummerierung – Quellenangaben

  • Äußeres Erscheinungsbild: Lesbarkeit – Überschriften – Seitenrand – Sauberkeit

  • Weitere formale Kriterien: Pünktlichkeit der Abgabe – Rechtschreibung und Zeichensetzung




  • Kurzvortrag

  • Inhalt: Themenwahl in Absprache mit Lehrerin/Lehrer, sachliche Korrektheit, Anwendung der Fachsprache, fachliche Souveränität, Quellennachweis

  • Vortrag: motivierende Aufbereitung, Sprechweise (laut, langsam, deutlich), freier Vortrag auf der Grundlage von Notizen oder Karteikarten oder einer Präsentation, Vortragspausen mit Zeit für Fragen, Blickkontakt mit den Zuhörern, Körperhaltung und Körpersprache, Medieneinsatz (Tafelbild, Moderationswand, Folie, …), abgerundeter Schluss, Handout, Zeitrahmen berücksichtigt



2.3.5. Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung:
Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form.


  • Intervalle (Wann?)

  • Formen (Wie?)

  • Eltern-/Schülersprechtag

  • Selbsteinschätzung der Schülerinnen und Schüler anhand begründeter Kriterien

  • individuelle Lern-/Förderempfehlungen im Kontext einer schriftlich zu erbringenden Leistung

In der Anlage sind Bewertungskriterien und Bewertungsbögen zu Teilbereichen der sonstigen Mitarbeit angeführt. Diese Kriterien werden zuvor den Schülerinnen und Schülern auch bekannt gemacht. (Siehe: Anlage zur Leistungsbewertung)

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