Jung- und Legehennen
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KTBL-Leitfaden
Indikator
Definition der Körperregionen
Lage der Körperregionen
Gefiederschäden/
Hautverletzungen
(1) Rücken mit Hals- und Schwanzoberseite:
Reicht vom Genick bis einschließlich Schwanz-
oberseite (Bürzeloberseite)
und wird seitlich ein-
gegrenzt durch die Flügel. Die Halsunterseite wird
nicht beurteilt.
(2) (Lege-)Bauch und Schwanzunterseite:
Reicht von Schwanzunterseite
über die Kloake
bis zur Brustbeinspitze, seitlich begrenzt durch
die befiederten Unterschenkel.
Zusätzlich bei Junghennen
(3) Flügel:
Reicht von Flügelspitze bis Schultergelenk und
wird von oben beurteilt. Für die Gefiederschäden
sind nur die Schwungfedern relevant,
für die Haut-
verletzungen jedoch der ganze Flügel (inklusive
Bereich der Deckfedern).
(4) Schwanzfedern:
Frei beweglicher Teil des Schwanzes; beurteilt
werden die Federfahnen
aller Schwanzfedern
(nur für Indikator Gefiederschäden).
(1)
(2)
(3)
(4)
©C. K
eppler
Zehenverletzungen
•
Zehen:
Schließt die aus Schuppen bestehende
Haut auf der Oberseite der 4 Zehen einschließ-
lich der von oben zu beurteilenden Spannhaut
zwischen
den Zehen ein; ab Höhe der beiden
innen liegenden 1. Zehen („Daumen“).
©FNT – Uni K
assel
Fußballenveränderungen
•
Sohlenballen:
Zentral unter dem Fuß liegendes
Ballenpolster ohne Zehenglieder.
•
Zehenballen:
Ballenpolster
aller Zehenglieder
(Krallen werden nicht beurteilt).
©FNT – Uni K
assel
Brustbeinschäden
•
Brustbein:
Dies ist ein großer Knochen des Vo-
gelskeletts, der die Körperhöhle von unten be-
grenzt. Die Brustbeinspitze ist der circa 1,5 cm
lange hintere Teil des
Brustbeins und wird nicht
beurteilt.
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,
modifiziert
Zehenballen
Sohlenballen
Deckfedern
Schwungfedern
Brustbein