1. Was ist Aspartam?



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1. Was ist Aspartam?

Der Lebensmittelzusatzstoff Aspartam ist ein kalorienarmes künstliches 

Süßungsmittel, das etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Es ist in Ländern 

auf der ganzen Welt zugelassen, auch in der Europäischen Union. Aspar-

tam findet Verwendung als Tafelsüßstoff sowie in Getränken, Desserts, 

Süßwaren, Milchprodukten, Kaugummi, kalorienreduzierten Produkten 

und Erzeugnissen zur Gewichtskontrolle.

3. Ist Aspartam sicher?

4. Zulässige tägliche 

Aufnahmemenge

5. Literaturauswertung

6. Was sind die nächsten 

Schritte?

Definitionen und 

Zuschreibung

Wissenschaftliches Gutachten zu 

Aspartam

Die EFSA erklärt die 



Sicherheit von Aspartam

Alle in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe werden einer gründlichen Sicherheitsbewertung unterzogen. Seit Janu-

ar 2002 stellt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unabhängige wissenschaftliche Beratung und Kommunikation zu Risiken in 

Verbindung mit der Lebensmittelkette zur Verfügung. Wie es die EU-Gesetzgebung verlangt, hat die EFSA ein Programm zur Neubewertung der Si-

cherheit sämtlicher bisher zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe aufgestellt. Die Neubewertung von Aspartam erfolgt jedoch nicht nur als Teil dieses 

Programms, sondern es ist auch das erste Mal, dass die EFSA eine vollständige Bewertung dieses Stoffs durchführt.

1.  Was ist Aspartam?

2.  Was geschieht mit 

Aspartam nach der 

Aufnahme?

2. Was geschieht mit Aspartam nach der 

Aufnahme?

Aspartam besteht aus den beiden natürlich vorkommenden Amino-

säuren Phenylalanin und Asparaginsäure, die auch in körpereigenen 

Proteinen sowie Lebensmitteln zu finden sind. Der Phenylalanin-Anteil 

in Aspartam wurde durch Hinzufügen einer Methylgruppe leicht modi-

fiziert, wodurch Aspartam seinen süßen Geschmack erhält.

Die in unseren Lebensmitteln enthaltenen Proteine werden im Dünn-

darm verdaut. Enzyme spalten die aufgenommenen Proteine in klei-

nere Moleküle (Peptide) sowie in die einzelnen Aminosäuren, aus de-

nen sie bestehen. Diese Aminosäuren werden dann vom Organismus 

aufgenommen und können von unserem Körper zum Aufbau neuer 

Proteine wieder zusammengefügt oder zur Erzeugung von Energie für 

den Körper verwendet werden. Genau das Gleiche geschieht mit As-

partam.


Aspartam wird im Darm vollständig in Asparaginsäure und Phenylala-

nin aufgespalten, welche vom Körper aufgenommen werden. Außer-

dem wird die Methylgruppe des modifizierten Phenylalanins im Darm 

unter Bildung von Methanol freigesetzt, das ebenfalls vom Körper auf-

genommen und größtenteils zur Energiegewinnung genutzt wird.

Sämtliche bis heute durchgeführten wissenschaftlichen Studien an Tie-

ren und menschlichen Freiwilligen zeigen, dass der Abbau von Aspartam 

im Darm sehr schnell und vollständig erfolgt. Niemals wurde Aspartam 

nach der Aufnahme im Blut oder in irgendeinem Organ nachgewiesen. 

Dieser Befund hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Wissenschaftler 

die Sicherheit von Aspartam bewerten. Jede berichtete Wirkung, zu der 

es im Körper nach der Aufnahme von Aspartam kommt, ist demnach auf 

einen oder mehrere seiner Bestandteile – Asparaginsäure, Phenylalanin 

oder Methanol – zurückzuführen.




Die Sicherheit von Aspartam wurde in Hunderten unterschiedlicher 

Studien untersucht. Führende Wissenschaftler aus ganz Europa haben 

sämtliche dieser Studien ausgewertet, welche sich mit den kurz- und 

langfristigen Wirkungen von Aspartam bei Versuchstieren beschäfti-

gen und u. a. untersuchen, ob Aspartam potenziell Krebs erregend oder 

neurotoxisch ist, sich auf die Fortpflanzungsfähigkeit und Embryonalent-

wicklung auswirkt oder möglicherweise das Erbgut schädigt.

Eine der Herausforderungen dabei bestand für die EFSA darin, dass viele 

Studien älteren Datums sind und teilweise noch aus den 1970er Jahren 

stammen. Dies ist bei Lebensmittelzusatzstoffen, die schon seit langem 

verwendet werden, nicht ungewöhnlich. Zwar haben sich seither die 

Maßstäbe für die Konzeption und Durchführung von Studien durch die 

Einführung standardisierter Protokolle erheblich gewandelt, die Sachver-

ständigen der EFSA waren jedoch übereinstimmend der Ansicht, dass 

die Qualität und Anzahl der vorliegenden Tierstudien ausreichend sei, 

um Schlussfolgerungen zu ziehen.



DNA-Schäden und Krebs

Die Sachverständigen der EFSA konnten ein mögliches Risiko der Erb-

gutschädigung und Krebserzeugung durch Aspartam ausschließen.

Auch die bei der Risikobewertung berücksichtigten Tierstudien jünge-

ren Datums (darunter die Studien der Europäischen Ramazzini-Stiftung) 

lieferten keine wissenschaftlichen Daten, die eine kanzerogene Wirkung 

Aspartams nahelegten. Und auch vorliegende groß angelegte Bevölke-

rungsstudien erbrachten keinerlei Hinweise auf eine Krebs erregende 

Wirkung beim Menschen.

Hirnschäden und Auswirkungen auf das Verhalten

Die wissenschaftlichen Sachverständigen der EFSA gelangten außerdem 

zu dem Schluss, dass Aspartam nicht zu Gehirnschädigungen oder Ver-

haltensstörungen, wie Hyperaktivität, führt.



Wirkungen auf Fortpflanzungsfähigkeit und Entwicklung

Die an Kaninchen durchgeführten Studien zur Ermittlung möglicher Wir-

kungen von Aspartam auf die Entwicklung des ungeborenen Organis-

mus (Fötus) zeigten, dass die Jungtiere mit niedrigerem Gewicht und in 

geringerer Zahl geboren wurden. Grund hierfür war eine größere Anzahl 

an Fehlgeburten bei Müttern, die sehr hohe Dosen an Aspartam erhal-

ten hatten. In denselben Studien führten hohe Dosen der Aminosäure 

Phenylalanin zu ähnlichen Wirkungen auf das Gewicht der Jungtiere und 

die Zahl der Fehlgeburten. Dies legt nahe, dass die Wirkungen hoher 

Aspartam-Dosen auf die Kaninchenentwicklung durch Phenylalanin ver-

mittelt werden.

Die Sachverständigen befanden daher, dass es angebrachter sei, für die 

Risikobewertung von Aspartam auf vorliegende experimentelle und 

medizinische Humandaten zu Phenylalanin zurückzugreifen. Zur Bewer-

tung der Wirkungen Aspartams im Hinblick auf eine mögliche Repro-

duktionstoxizität verwendete die EFSA eine „Wirkmechanismus-Analyse“ 

(siehe Rückseite: „Wirkmechanismus“).

Negative Auswirkungen auf die Schwangerschaft durch übermäßige 

Phenylalaninkonzentrationen betreffen nicht nur Tiere, sondern treten 

auch bei Menschen mit einem gestörten Phenylalaninstoffwechsel auf. 

Diese Krankheit mit der Bezeichnung Phenylketonurie (PKU) führt zu ei-

nem erhöhten Phenylalaninspiegel im Blut der Betroffenen, der für das 

Gehirn toxisch ist. Wird sie nicht behandelt, kann die Krankheit die Emb-

ryonal- und Gehirnentwicklung beeinträchtigen und zu mentaler Retar-

dierung, affektiven Störungen und Verhaltensproblemen führen.

Der eingeschränkte Verzehr eiweißreicher Lebensmittel (Fleisch, Fisch, 

Eier, Brot, Milchprodukte, Nüsse und Samen) sowie die Vermeidung as-

partamhaltiger Lebensmittel und Getränke helfen bei PKU-Patienten, 

den Phenylalaninspiegel im Blut zu regulieren. Sich entwickelnde Föten 

bei Frauen, die an PKU leiden, sind besonders empfindlich für den erhöh-

ten Phenylalaningehalt im Blut ihrer Mütter.

Die Sachverständigen verglichen den Phenylalaninspiegel im Blut von 

Menschen, die Aspartam zu sich genommen hatten, mit Blutphenylala-

ninkonzentrationen, die mit Entwicklungsstörungen bei Kindern, deren 

Mütter an PKU leiden, in Zusammenhang gebracht werden.

Aktuelle klinische Leitlinien empfehlen, dass zur Vermeidung von Risiken 

für das sich entwickelnde Kind die Phenylalaninkonzentration im Blut der 

Mutter unter 6 mg/dl bleiben sollten.



3. Ist Aspartam sicher?


Die erste in Europa durchgeführte Sicherheitsbewertung von Aspartam 

wurde 1984 vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (Scientific 

Committee on Food – SCF) veröffentlicht, der eine zulässige tägliche 

Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) von 40 mg/kg Körper-

gewicht für Aspartam festlegte. Im Zuge der derzeitigen vollständigen 

Neubewertung der Sicherheit von Aspartam gelangten die Sachverstän-

digen der EFSA zu dem Schluss, dass der vom SCF festgelegte ADI-Wert 

für Aspartam für die Bevölkerung (mit Ausnahme von PKU-Patienten) 

unbedenklich ist und die Exposition der Verbraucher gegenüber diesem 

Süßungsmittel unterhalb des ADI-Werts liegt. Dies gilt jedoch nicht für 

Menschen, die an PKU leiden. Eine Kennzeichnung von Aspartam, um 

diese Bevölkerungsgruppe darauf aufmerksam zu machen, dass Aspar-

tam Phenylalanin enthält, ist zwingend notwendig.

4. Zulässige tägliche Aufnahmemenge

Man hat geringfügige Wirkungen im Zusammenhang mit Konzentrationen von 10-13 mg/dl im Blut der Mutter 

beobachtet. Erhebliche schädigende Wirkungen wurden dagegen mit Blutphenylalaninspiegeln von 18-20 mg/dl 

in Verbindung gebracht (siehe Rückseite: „Phenylalanin“).

Zur Berechnung sicherer Expositionsmengen von Aspartam (bezogen auf die Phenylalaninkonzentrationen im 

Blut) gingen die wissenschaftlichen Sachverständigen von einem Szenario aus, bei dem die Aspartamaufnahme in 

Verbindung mit einer Mahlzeit (die natürlich vorkommende Phenylalanin-Quellen enthält) erfolgt, und schätzten 

den Beitrag dieser Mahlzeit zu den Phenylalaninkonzentrationen für den schlimmsten anzunehmenden Fall ab. 

Darüber hinaus flossen in die Berechnung weitere konservative Annahmen mit ein.

Anhand von Modellen untersuchten die Sachverständigen die Auswirkungen einer Aspartamaufnahme in Dosen, 

die die derzeitige zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) um ein Mehrfaches übersteigen, wobei man 

von Daten zu Phenylalaninkonzentrationen im Blut nach dem Verzehr von Aspartam ausging. Die Ergebnisse der 

Analyse zeigten, dass ein Erwachsener mit einem Gewicht von 60 kg, der jede Stunde 12 Dosen (à 330 ml) einer 

(Aspartam im Bereich der zulässigen Verwendungshöchstmengen enthaltenden) Diät-Limonade tränke, immer 

noch einen Blutphenylalaninspiegel von unter 6 mg/dl – dem in aktuellen klinischen Leitlinien empfohlenen Wert 

– hätte, und dies ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Gesundheit.



Wirkungen des Aspartam-Metaboliten Methanol

Die Sachverständigen schlossen auch Methanol in ihre Risikobewertung zu Aspartam mit ein. Wie Asparagin-

säure und Phenylalanin kommt auch Methanol natürlicherweise in anderen Lebensmitteln, einschließlich Obst 

und Gemüse, vor. Die bei Weitem größte Menge an Methanol beim Menschen (durchschnittlich etwa 90 %) wird 

auf natürliche Weise vom Körper nach dem Verzehr von pektinhaltigen Früchten, wie Äpfeln und Zitrusfrüchten, 

selbst produziert.

Methanol wirft Sicherheitsbedenken auf, wenn die Exposition extrem hoch ist, etwa beim Konsum selbst ge-

brannter Spirituosen. 

Ausgehend von den vorliegenden wissenschaftlichen Daten gelangten die Sachverständigen der EFSA zu dem 

Ergebnis, dass die ernährungsbedingte Exposition gegenüber Methanol, unter anderem aus Aspartam, nicht zu 

negativen Auswirkungen führt, da es nur einen Bruchteil dessen ausmacht, was natürlicherweise im Körper pro-

duziert wird. Sie schlossen ferner, dass Methanol aus Aspartam vom Körper auf die gleiche Weise abgebaut wird 

wie Methanol, das aus anderen Nahrungsquellen stammt.

Die umfassende Auswertung wurde durch eine systematische Litera-

turrecherche und zwei öffentliche Aufrufe zur Einreichung von Daten 

ermöglicht, durch die der Behörde eine große Menge wissenschaftli-

cher Informationen, darunter sowohl veröffentlichte als auch bis dahin 

unveröffentlichte Daten und Studien, zugänglich wurde. Hierzu zählten 

auch die 112 Originalunterlagen zu Aspartam, die zur Untermauerung 

des Antrags auf Zulassung von Aspartam in den frühen 1980er Jahren 

eingereicht wurden. Im Interesse der Transparenz hat die EFSA das voll-

ständige Verzeichnis dieser Studien veröffentlicht und auch die zuvor 

unveröffentlichten Daten zugänglich gemacht.

5. Literaturauswertung

6. Was sind die nächsten Schritte?

Die Neubewertung von Aspartam ist Teil einer systematischen Neube-

wertung aller in der EU vor dem 20. Januar 2009 zugelassenen Lebens-

mittelzusatzstoffe. Das wissenschaftliche Gutachten wird Risikomana-

gern zur Prüfung vorgelegt werden.



Wirkmechanismus (Mode of Action – MoA)

Der grundlegende Rahmen für den MoA-Ansatz wurde im Zuge des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (International Pro-

gramme on Chemical Safety – IPCS) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt, um eine strukturierte Vorgehensweise dafür zu schaf-

fen, die Relevanz mittels Tierversuchen gemachter Beobachtungen für den Menschen zu bewerten. Voraussetzung für den MoA-Ansatz ist 

ein Verständnis darüber, wie und warum ein chemischer Stoff bei Versuchstieren toxisch wirkt, wobei auch anatomische, physiologische und 

biochemische Variationen zwischen einzelnen Arten Berücksichtigung finden. Diese Informationen können dazu verwendet werden, um zu 

bewerten, inwiefern ein chemischer Stoff toxische Wirkung bei Menschen entfalten könnte.

Phenylketonurie

Phenylketonurie (PKU) ist die häufigste angeborene Störung des Aminosäurestoffwechsels. Aufgrund des Funktionsverlusts des Enzyms Phenyl-

alaninhydroxylase (PAH) kann Phenylalanin nicht mehr verstoffwechselt werden und reichert sich in den Körperflüssigkeiten an.

Bei der PKU sind beide Kopien des PAH-Gens mutiert, was zur Bildung eines inaktiven PAH-Enzyms führt. Bei den von dieser Krankheit betrof-

fenen Menschen übersteigen bei Nichtbehandlung die Phenylalaninkonzentrationen im Plasma 20 mg/dl. 

Ein erhöhter Phenylalaninspiegel im Blut kann zu Hirnschäden führen und die kognitiven Funktionen beeinträchtigen. Werden die Phenylalanin-

konzentrationen nicht durch eine spezielle Ernährung oder pharmakologische Behandlung gesteuert, führt dies bei PKU-Patienten fast immer 

zu geistigen Behinderungen.

In der europäischen Bevölkerung tritt die Phenylketonurie bei etwa 1 von 10 000 Neugeborenen auf. Die Prävalenz schwankt jedoch beim 

Vergleich ethnischer Gruppen und geografischer Regionen. Die PKU wird in der Regel beim Neugeborenen-Screening kurz nach der Geburt 

mithilfe der Fersenblutentnahme (Guthrie-Test) diagnostiziert, nachdem der Phenylalaningehalt der Blutprobe im Labor gemessen wurde. Per-

sonen mit diagnostizierter PKU müssen sich strikt an eine phenylalaninarme Ernährungsweise und entsprechende Medikation halten.



Zulässige tägliche Aufnahmemenge

Die zulässige tägliche Aunahmemenge (ADI-Wert) ist die auf der Basis des Körpergewichts geschätzte Menge eines Lebensmittelzusatzstoffs

die ohne nennenswertes Gesundheitsrisiko ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann. Der ADI-Wert für Aspartam beträgt 40 mg/kg 

Körpergewicht.



Definitionen

Zusammenfassung für Laien

Diese Zusammenfassung für Laien erläutert das wissenschaftliche Gutachten zu Aspartam, das von Mitarbeitern des Referats Lebensmittelzuta-

ten und Verpackungen (FIP) der EFSA erstellt wurde.

Zuschreibung

TM

-02-14-029-DE-



C

Via Carlo Magno 1A

43126 Parma

ITALIEN


Tel. +39 0521 036 111

Fax +39 0521 036 110

www.efsa.europa.eu

Fotos:  EFSA, Getty Images, iStockphoto, Shutterstock

© Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, 2014. 

Die Reproduktion ist, ausgenommen zu gewerblichen Zwecken, unter 

Angabe der Quelle gestattet.

ISBN 978-92-9199-579-0



doi: 10.2805/54554

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