Wörtliches Protokoll


Hatzl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Dr Tschirf gemeldet. Abg Dr Matthias Tschirf



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Hatzl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Dr Tschirf gemeldet.

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Der Abg Stürzenbecher hat ein Zitat von Prof Mayer gebracht, und genau das ist falsch. Es ist nämlich sehr wohl ein allgemeiner Vertretungskörper und das sagt auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Ich würde auch empfehlen, diese zu studieren, und wir haben es auch in einem Gutachten vorgelegt. Das liegt unter anderem daran, dass die Bundesverfassung im Jahr 1920 sehr wohl davon gesprochen hat, daher kann man nach der Interpretation des Verfassungsgesetzes davon ausgehen, dass sie diesen Begriff vorgefunden hat. Und daher sind Bezirksvertretungen allgemeine Vertretungskörperschaften. Soweit ein Nachholunterricht für einen gelernten Juristen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Aber das steht im Widerspruch zum Gutachten!)

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Strache!

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Es war uns seit Wochen bewusst, dass die SPÖ den heutigen Beharrungsbeschluss irgendwann treffen wird, jetzt ist es soweit. Zwischenzeitlich haben wir doch noch die Hoffnung gehabt, dass man es sich vielleicht überlegen könnte und vielleicht doch noch eine Einsicht kommt. Die ist nicht gekommen, man versucht es durchzupeitschen. Und wenn Herr Kollege Stürzenbecher vorher der Meinung war, wir hätten Angst vor der Demokratie gehabt, oder Angst vor der Demokratie, (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Angst vor mehr Demokratie!) oder mehr Demokratie: Also, wir waren ja jene Partei in diesem Haus, die gesagt hat – obwohl wir erst vor einer kurzen Phase eine Wahlniederlage erlitten haben – nun, stellen wir uns in dieser Frage einer Volksabstimmung und lassen wir mehr Demokratie zu.

Also, wenn jemand Angst vor mehr Demokratie gehabt hat, dann waren Sie es, weil Sie diese Volksabstimmung nicht zugelassen haben und das Volk nicht entscheiden lassen wollten. (Beifall bei der FPÖ)

Und die Demokratie lebt ja zum Glück auch davon, dass es in vielen Bereichen unterschiedliche Meinungen und unterschiedlich Standpunkte gibt, diese natürlich auch dementsprechend in diesem Haus artikuliert, über sie diskutiert und auch streitet, um dann halt je nach Mehrheitsverhältnissen, oder wenn etwas verfassungs-widrig sein sollte, dann auch durch das Gericht eine Entscheidung zu treffen.

Wenn Sie aber hier heute den europäischen Geist bemüht haben, dann muss ich wirklich sagen, das ist hanebüchen gewesen, was Sie hier zum Ausdruck gebracht haben, denn ich werde Ihnen den europäischen Geist zitieren. Und zwar hat die Europäischen Union einen Beschluss gefasst, eine Entschließung des Rates vom 4. März 1996, wo sie klar und deutlich darauf verweist, dass Drittstaatsangehörige grundsätzlich erst nach einer zehnjährigen ununterbrochenen und rechtmäßigen Aufenthaltsdauer - nicht Wohnsitzmeldung, sondern Auf-enthaltsdauer - in der Europäischen Union eine Gleichstellung mit Inländern, daher EU-Bürgern, im rechtlichen und sozialen Status erlangen sollen. Damit ist gerade und ohne Zweifel das Wahlrecht als Kernbereich der staatsbürgerschaftlichen Rechte gemeint. So gesehen ist das, was Sie mit dem europäischen Geist vorher strapaziert haben, auch ein Unsinn.

Sie haben, und ich bin davon überzeugt, Herr Bassan Tibi, der ja die Meinung vertreten hat und auch vertritt, dass das Staatsbürgerschaftsrecht eben entscheidend ist für ein Wahlrecht ... (Abg Dipl Ing Omar Al-Rawi: Wer ist das, der Professor Bassan Tibi!) Der Herr Prof Bassan Tibi ist ein anerkannter Professor, ein Islamexperte, ein Experte, der ganz genau darum Bescheid weiß, wie wichtig es ist - gerade aufgrund der Migrationsbewegungen, die Europa in den letzten Jahrzehnten sehr, sehr massiv erlebt hat -, dass der Integrationsprozess mit der Staatsbürgerschaftsverleihung abgeschlossen werden muss.

Und das ist etwas ganz Entscheidendes, weil wir sonst extremistischen Tendenzen und Radikalismen das Wort reden würden und eigentlich einen integrationsfeindlichen Akt setzen, weil wir damit auch staatsfeindliche Gruppen auf Dauer vielleicht unterstützen könnten, die diese Systeme dann ausnützen, und davon spricht Prof Bassan Tibi und ich denke, wir sollten das auch ernst nehmen und nicht einfach so beiseite schieben. (Abg Dipl Ing Omar Al-Rawi: Fragen Sie den Haider, was er damit meint!)

Wir sind auch deshalb klar und deutlich der Meinung, dass ein Meldezettel einfach zu wenig ist. Und das Wahlrecht muss ein Staatsbürgerschaftsrecht bleiben.

Wir haben heute schon die juristischen Begründungen mehrfach gehört und durchdiskutiert, wir haben die verfassungsrechtlichen Bedenken durchdiskutiert, aber natürlich gibt es auch politische Bedenken, und ich nenne es einen staatsbürgerfeindlichen Akt, der hier heute mit diesem Beharrungsbeschluss gesetzt wird. Es ist ein staatsbürgerfeindlicher Akt, wo ich klar und deutlich interpretiere, dass die Staatsbürger eine Aushöhlung ihrer Rechte erfahren und ihre Stimme als Staatsbürger in Zukunft nicht mehr so viel Wert haben wird, wie sie bisher gehabt hat, weil durch eine Ausweitung einfach der Stimmwert reduziert wird, und das ist faktisch vorhanden.

Und natürlich ist das auch eine Diskriminierung für Neo-Staatsbürger, die einen zehnjährigen, zwanzigjährigen Integrationsprozess durchschritten haben, die sich hier integriert haben in diese Gesellschaft, die die deutsche Sprache erlernt haben, die dann am Ende des Integrationsprozesses, den sie erfolgreich abgeschlossen haben, mit ihrer Staatsbürgerschaft, die sie verliehen bekommen haben, letztlich auch einen Eid für die Republik ausgesprochen haben und sich zu dieser Republik Österreich bekennen. Und das ist eine wesentliche Grundvoraussetzung, wenn ich ein Wahlrecht in Anspruch nehmen will. (Beifall bei der FPÖ)

Und solange ich mich nicht zu dieser Republik bekennen will, soll ich auch nicht mitbestimmen. Es gibt ja zuhauf Menschen, die in unser Land zugewandert sind, die sich ja gar nicht zu dieser Republik bekennen wollen, die ja gar nicht Staatsbürger werden wollen, die sich auch vielleicht nur bewusst gewisse Rosinen aus dem System herauspicken wollen und die Staatsbürgerschaft gar nicht anstreben, und obwohl sie schon lang die rechtliche Begründung vorfinden würden, diese Staatsbürgerschaft zu beantragen, tun sie es nicht, weil sie gar kein Interesse daran haben. Solche Menschen gibt es zuhauf auch in diesem Land, weil sie ganz andere Interessen vertreten und weil sie gar kein Bekenntnis für diese Republik ablegen wollen. Und das ist eben etwas ganz Entscheidendes, und deshalb ist es auch so wichtig, darauf aufmerksam zu machen.

Und ich sage, das, was heute hier mittels Beharrungsbeschlusses vonstatten geht, ist ein Anschlag auf die Verfassungsrechte der Staatsbürger und deshalb sind wir auch so massiv in dieser Frage, und deshalb haben wir auch heute mit einer Kampagne begonnen, weil wir merken mussten, dass das in der öffentlichen Debatte das eher klein gehalten wurde und auch Sie offensichtlich als verantwortliche Stadtregierungspartei, nicht wirklich ein Interesse gehabt haben, das in der Öffentlichkeit breit zu diskutieren oder eine breite Information zuzulassen.

Denn wenn ich mir ansehe, dass Ihre Informationsbroschüren, die von Seiten der Gemeinde Wien in der Öffentlichkeit verteilt worden sind, nur in serbokroatischer, in türkischer, in polnischer, in englischer Sprache herausgegeben worden sind, aber nicht in deutscher Sprache, (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das stimmt gar nicht!), dann frage ich mich, wollten Sie die Staatsbürger nicht informieren über diese Entscheidung, die Sie hier getroffen haben, wollten Sie hier die Staatsbürger sozusagen nicht informiert wissen, dass Sie hier ein Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger umgesetzt haben.

Und den Eindruck vermittelt es. Ich habe den Eindruck, dass Sie auch ein bisschen ein ungutes Gefühl dabei haben, weil Sie ganz genau wissen, dass es sehr, sehr viele sozialdemokratische Sympathisanten und Wähler gibt, die mit Ihrem Weg, den Sie hier beschreiten, nicht einverstanden sind, und die sich auch klar dagegen aussprechen. Da steckt natürlich die Motivation dahinter, dass Sie keine breite Diskussion zu diesem Thema haben wollen. Aber ich denke, diese Diskussion wird sehr wohl stattfinden.

Und ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie angesprochen haben, dass wir bei den letzten Wahlen nicht wirklich sehr erfolgreich waren. (Abg Harry Kopietz: Es wird noch weniger werden!) Ich gebe Ihnen Recht. Wir waren nicht wirklich sehr erfolgreich und ich denke, der Wähler hat auch immer Recht. Es ist immer die jeweilige Partei auch dafür verantwortlich und selbst Schuld, wenn sie eine Wahlniederlage erhält, keine Frage.

Aber ich denke, dass gerade Sie mit Ihrer Hochnäsigkeit, mit der Sie jetzt vorgehen und die Staatsbürgerrechte mit Füßen treten, viele Staatsbürger in diesem Land wachrütteln und viele Staatsbürger wissen werden, dass es in Wien eine starke Freiheitliche Partei braucht, damit sich in dieser Stadt solche Sachen auf Dauer einfach nicht durchsetzen können. (Beifall bei der FPÖ. – Abg Christian Oxonitsch: Das sieht man an Ihrem Wahlerfolg!)

In dieser Stadt sind wir nun einmal - auch nach wie vor - die verlässliche und vor allen Dingen stärkste Kontrollpartei und ich denke, den Bürgern in dieser Stadt und in diesem Land ist es nicht gleichgültig, (Abg Christian Oxonitsch: Wir haben noch gute Ohren!) dass in dieser Stadtregierung eine Partei sitzt, die seit fast nahezu 60 Jahren durchgängig an der Macht und an der Herrschaft ist und auch die ganzen Probleme, die in dieser Stadt vorhanden sind, ja selbst zu verantworten hat und diese Verantwortlichkeit nicht abschieben kann.

Diese Verantwortlichkeiten können Sie nicht abschieben, und deshalb werden die Wähler auch in dieser Stadt die Problemfelder getrennt von einer bundespolitischen Ebene beurteilen, weil man hier auch getrennte Beurteilungen vornehmen muss. (Abg Kurt Wagner auf den Redner zeigend zu seinen Fraktionskollegen: So schauen erfolgreiche Politiker aus!)

Aber Ihr Ansatz ist halt jener, und das muss man schon auch festhalten, weil Sie gesagt haben, es gehe ja nur um den Kommunalbereich. Also, ich kann mich daran erinnern, dass sowohl Vertreter der GRÜNEN, als auch der Bürgermeister vor die Medienlandschaft getreten sind und gesagt haben, das soll der erste Schritt sein.

Die weiteren Schritte, die Sie sich vorstellen, haben Sie ja schon klar und deutlich artikuliert. Ja selbstverständlich auch auf Gemeinderats- und Landtagsebene, ja selbstverständlich auch auf Nationalratsebene, das ist ja euer Ziel, und in Wirklichkeit ist das euer Ziel, dass Ihr auf Dauer die Staatsbürgerschaft als solche zu einem Papierl dekretiert, das keinen Wert mehr haben wird. Und das ist etwas, wo die Staatsbürger mit Sicherheit nicht einverstanden sind.

Ich denke, diese Diskussion in den kommenden Wochen wird auch noch zeigen, dass die Staatsbürger in dieser Stadt hier eine Meinung dazu haben und diese Meinung auch sicherlich der Stadtregierung zur Genüge mitteilen werden.

Weil Frau Kollegin Vassilakou heute einige Punkte auch angesprochen hat, möchte ich auch kurz auf sie zu sprechen kommen. Sie hat davon gesprochen, dass das ein wichtiger Integrationsschritt ist, der heute mit diesem Beharrungsbeschluss, der initiiert wird, hier stattfinden wird. Ich nenne ihn einen integrationsfeindlichen Schritt, und das wurde heute schon ansatzweise ausgeführt.

Selbstverständlich ist es so, dass jemand, der zugewandert ist, natürlich auch Zeit braucht sich zu integrieren und natürlich macht es auch Sinn, dass jemand vorher der deutschen Sprache mächtig ist, bevor er ein Wahlrecht zugesprochen bekommt, denn es macht ja wenig Sinn, wenn er in die Wahlzelle hineingeht und nicht einmal den Stimmzettel übersetzen kann und nicht einmal weiß, welche Partei er hier wählen soll. Es macht natürlich Sinn, dass ein Integrationsprozess vorher stattfindet und der Integrationsprozess ist natürlich bei uns auch so festgelegt - und das noch einmal auch zur Betonung -, dass am Ende eines erfolgreichen Integrationsweges natürlich die Staatsbürgerschaft steht und natürlich dann mit Verleihung der Staatsbürgerschaft auch alle Rechte übergehen auf den Neostaatsbürger, und das ist etwas Entscheidendes.

Wenn ich aber jetzt diesen Schritt setze, dann zeige ich doch all jenen, die sich jetzt 10, 20 Jahre lang mühevoll integriert haben, die mühevoll die deutsche Sprache gelernt haben, die sich zu dieser Republik bekennen, dass das was sie an Leistung gebracht haben, offensichtlich keinen Wert mehr hat und die ärgern sich zu Recht, diese Neoösterreicher, weil sie sagen, es kann doch nicht sein, dass ich diese Leistungen gebracht habe und bringen musste und die mir auch wichtig sind und ich an dieses hehre Ziel auch geglaubt habe, und jetzt geht man her und will jedem Anderen sozusagen diese Rechte nachwerfen.

Es ist eben so, dass das Wahlrecht, aber auch die Staatsbürgerschaft, kein Geschenkartikel sein kann und da haben wir auch immer eine klare Positionierung gehabt.

Und wenn Sie von einer modernen Demokratie gesprochen haben, Frau Kollegin Vassilakou, dann kann ich nur sagen, eine moderne Demokratie hält sich an die Verfassung, eine moderne Demokratie trachtet danach, dass man Gesetze so formuliert, dass es nicht dazu kommen muss, dass sie verfassungsrechtlich beein-sprucht werden.

Aber wenn Sie der Meinung sind, dass eine Ankündigung von unserer Seite, dass wir versuchen werden den Verfassungsgerichtshof anzurufen, etwas Erbärmliches ist oder ein Gipfel oder unglaublich – Sie haben da mehrere Begriffe genannt – dann frage ich Sie wirklich: Wollen Sie die Justiz ausschalten? Ist das Ihr demokratisches Verständnis, dass Sie die Justiz ausschalten wollen, dass Sie den Weg, die Möglichkeit für den Staatsbürger und für politische Parteien, die Gerichtswege zu beschreiten, verhindern wollen, wenn Sie so argumentieren, wie Sie das heute hier getan haben? Das ist wirklich mehr als verwunderlich und das halte ich für erbärmlich und sehr bedenklich, wenn Sie so argumentieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben in den vergangenen Debatten die wir hier geführt haben, auch immer wieder ein Beispiel gebracht, das vielleicht manchem in diesem Haus nicht gefallen hat. Aber ich denke, dieses Beispiel bringt es trotzdem sehr gut auf den Punkt, und ich werde es daher in einer etwas abgeänderten Art und Weise, aber doch auch, wiederholen. Denn ich denke, auch Wiederholung ist sehr wichtig und man weiß, wenn man etwas wiederholt, dann denkt man vielleicht oder schafft es dadurch, dass manche doch noch einmal darüber nachdenken und sich die Frage stellen, ob sie vielleicht mit ihrer Vorgangsweise ganz so richtig liegen.

Und das Haus Österreich als Beispiel, das nun einmal Eigentümer hat, dieses Haus Österreich, nämlich die Staatsbürger, die die legitimen Eigentümer sind, und da gibt es eben, noch einmal, eine Verfassung die das regelt, die das Staatsvolk auch dementsprechend festhält. Dieses Staatsvolk hat eben eine spezielle Verankerung.

Da bin ich jetzt, ganz kurz abschweifend, durchaus bei der Kollegin Vassilakou. Man kann der Meinung sein, das Wahlrecht soll geändert werden und soll auch für nicht EU-Bürger ausgedehnt werden. Es ist nichts Verwerfliches dabei, wenn man so eine Meinung hat, aber dann müsste man auch den korrekten Weg gehen und den Versuch unternehmen, eine Verfassungsänderung herbeizuführen. Aber so wie Sie es versuchen umzusetzen, ist es einfach der falsche Weg.

Und das Haus Österreich, das eben legitime Eigentümer hat, nämlich die Staatsbürger, die Rechte und Pflichten haben, die auch auf Grund gewisser Bedürfnisse heraus, aber auch auf Grund einer Großzügigkeit heraus, viele Mieter und Untermieter in ihrem Haus aufgenommen haben und Menschen, welche oftmals in ihrem Ursprungsland nicht einmal ein Dach über dem Kopf gehabt haben, vielen dieser Menschen auch eine neue Chance in diesem Land geboten haben und die auch die Möglichkeit haben, wenn sie sich integrieren und dann am Ende der Integrationsleiter Staatsbürger werden, Miteigentümer dieses Hauses zu werden. Also alle diese Möglichkeiten gibt es ja.

Aber Sie wollen das jetzt unterminieren, Sie wollen das jetzt aushöhlen, indem Sie hergehen und sagen, wir wollen nicht Eigentumsrechte dann auf Dauer übergeben und wir wollen nicht abwarten, bis jemand Eigentumsrechte erhält, sondern wir wollen das abschneiden und wollen an den Eigentümern dieses Hauses eine Teilenteignung vornehmen und automatisch Menschen, die kein Interesse haben, dieses Haus zu erwerben, automatisch an diesem Haus beteilen. Und das ist einfach nicht korrekt. Das ist nicht korrekt, noch dazu, wenn man zu dieser Causa keine Eigentümerversammlung gemacht hat.

Und da bin ich wieder bei der Volksabstimmung. Deshalb wäre diese Volksabstimmung ein so wichtiger demokratischer Vorgang gewesen, weil diese Frage eine wirklich wichtige Frage ist, die eben viele rechtliche Punkte und natürlich auch viele emotionale Punkte bei den Menschen berührt.

Zum Abschluss noch ganz kurz: Die Verfassungswidrigkeit, die heute schon oftmals angesprochen wurde, ist im entscheidenden Punkt eine, die man darauf festmachen kann, wie sie sich im Postulat wiederfindet, das ich zitiere: “Alle Gewalt, alles Recht geht vom Volk aus.“ Darunter versteht man eben explizit das Staatsvolk. Und wenn man vom Staatsvolk spricht, dann ist auch nur der Staatsbürger gemeint, der sich zu diesem Staat und zu dieser Republik bekennt.

Und Sie durchschneiden das, weil Sie offensichtlich in Ihrem politischen Verständnis gar kein Interesse daran haben, dass jene Menschen, die zu uns gekommen sind, sich zu dieser Republik und zu diesem Staat auch bekennen.

Das finde ich einen wirklich falschen Ansatz und einen gefährlichen Ansatz, bei dem wir einfach nicht mitgehen können und bei dem mit Sicherheit auch die österreichischen Staatsbürger auf Dauer nicht mitgehen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Johann Hatzl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich der Abg Dr Madejski gemeldet.

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Frau Kollegin Vassilakou kenne ich schon seit vielen Jahren, aber was sie hier heute geboten hat, das hat sie eigentlich noch nie gemacht und sie hat es gar nicht notwendig, um sich zu profilieren, dass sie uns hier einer unglaublichen Art und Weise etwas über den Prospekt erzählt, und dass wir hier Rechtsbruch und was weiß ich alles, begangen hätten. Natürlich haben wir das nicht begangen.

Wir sind stolz darauf, dass wir Leute gefunden haben, die Wien als ihre Heimat ansehen, die nicht hier geboren sind und die ihre eigene Meinung vertreten.

Es kann durchaus sein, dass Sie Leute kennen, die mit Ihnen gearbeitet haben. Ich kenne auch sehr viele Leute die mit uns gearbeitet haben, heute ganz wo anders sind, vielleicht etwas anderes wählen, etwas anderes unterschreiben, das soll mir Recht sein, aber ich werde sie nie unter Druck setzen und ich werde nie in der Öffentlichkeit solche Ungeheuerlichkeiten behaupten wie Sie, dass der überhaupt nichts gewusst hat.

Ich darf Ihnen versichern, selbstverständlich - wir sind auch keine Idioten in diesen Dingen und durchaus seit Jahren im politischen Geschäft -, haben wir von sämtlichen Leuten, die hier abgebildet sind - wir haben viel mehr fotografiert, haben dann mit den Leuten gesprochen, manche haben gesagt, sie wollen es nicht, weil es für eine FPÖ-Kampagne ist, selbstverständlich ist zu akzeptieren – und diejenigen, die hier drauf sind und auch andere, die nicht auf diesem Prospekt sind aber vielleicht in Zukunft auf anderen Prospekten erscheinen, haben selbstverständlich ihr schriftliches Einverständnis gegeben, dass sie zur Verfügung stehen mit ihrem Foto, auch bei einer politischen Kampagne der FPÖ und wir haben mehrere Gespräche seitens der Agentur mit diesen Personen geführt und sie waren auch extra im Studio des Fotografen und haben genau gewusst, worum es geht. Das wollte ich nur zur tatsächlichen Berichtigung sagen, denn so etwas, Frau Kollegin, kann man nicht im Raum stehen lassen (Beifall bei der FPÖ. – Abg Heinz Christian Strache: Aber jetzt üben Sie keinen Druck auf die Personen aus!)

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bitte Sie, diesen Beharrungsbeschluss zu unterstützen. Dieses Gesetz ist sehr lange vorbereitet worden und es ist sehr intensiv diskutiert worden. Sie wissen, wir haben viele Sitzungen eines eigens eingerichteten Unterausschusses gehabt, der offensichtlich bei manchen aus Gründen, die mir nicht einsichtig sind, unbemerkt vorübergegangen oder zumindest nicht erinnerlich ist, wir haben mit Experten und Expertinnen ausführlich diskutiert, sogar externe Gutachten eingeholt, dass dieses Gesetz auch verfassungsgemäß zustande kommt.

Und dieses Gesetz ist vor allem eines, sehr geehrte Damen und Herren, es ist politisch richtig. Und da habe ich auch von den Gegnern dieses Wahlrechtes heute keine neuen Argumente gehört.

Denn, sehr geehrter Herr Abgeordneter Tschirf, das Argument, dass es in anderen Ländern eine niedrige Wahlbeteiligung gibt, wo es ein Ausländerlnnenwahlrecht gibt, ist kein besonders gutes, außer sie wollen die Rechtmäßigkeit des Präsidenten der Vereinigten Staaten in Frage stellen oder der vieler anderen Wahlen, in denen es leider eine geringe Wahlbeteiligung gibt. Wir sind vermutlich ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Das ist die Frage der Akzeptanz!) Ja die Frage der Akzeptanz des Amerikanischen Präsidenten ist eine über die man diskutieren kann, aber sie hat hier im Moment keinen Platz. Die Tatsache ist egal, wo es niedrige Wahlbeteiligungen gibt. Wenn wir die Demokratie ernst nehmen, dann sollten wir alle miteinander wollen, dass sie höher wird (Abg Dr Matthias Tschirf: Richtig!) aber die Tatsache, dass es in gewissen Bereichen niedrige Wahlbeteiligungen gibt, dazu zu benützen, den Menschen damit ihre demokratischen Rechte abzusprechen oder die Rechtmäßigkeit einer Wahl in Frage zu stellen, halte ich für absolut falsch. (Abg Dr Matthias Tschirf: Wie vernünftig das ist!)

Und Ihre Argumentation, dass Sie sagen, es darf eine Position, nämlich die des Vorstehers beziehungsweise des Bauausschusses von Menschen nicht besetzt werden, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, und deswegen lassen wir sie gleich gar nicht wählen, die finde ich, ehrlich gesagt, zynisch. Und ich habe auch noch kein Argument von Ihnen gehört, was Sie eigentlich dazu sagen, dass ausländische Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt sehr wohl für die Berechnung der Mandate der Bezirksvertretung herangezogen werden, aber aus irgendeinem Grund dann dafür nicht wahlberechtigt sein sollten. Nicht alleine das zeigt schon, dass es hier keine wirklich guten und stichhaltigen Argumente gibt, sondern dass die Argumente, die hier gebracht wurden, Ausdruck eines ziemlichen Argumentationsnotstandes sind. (Abg Dr Matthias Tschirf: Zur Berichterstattung!)

Und ich muss Ihnen sagen, es wird wahrscheinlich Viele, auch meiner eigenen Fraktion, überraschen, dass ich sage, was waren das noch für gute Zeiten wie in der Wiener ÖVP Herr Vizebürgermeister Görg was zu reden gehabt hat, denn damals war zumindest eine Gesprächsbereitschaft vorhanden. Und ich kann mich an eine Enquete erinnern, wo er gesagt hat, im Gleichklang mit EU-Regelung kann ich mir sehr wohl ein Wahlrecht vorstellen. Aber leider hat sich das offensichtlich geändert und das Ergebnis der ÖVP-FPÖ Koalition zeigt sich in dieser Diskussion.

Die ÖVP zieht zwar die Freiheitlichen bei allen Machtpositionen und bei allen Posten über den Tisch, aber die FPÖ darf sich auf die Fahne schreiben, dass sie sich zumindest in der integrationspolitischen Debatte durchgesetzt hat und ihre Meinung jetzt leider auch von der ÖVP vertreten wird, was ich bedauere und die Hoffnung nicht aufgebe, dass sich das wieder ändert.

Und insofern, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Bemerkung, dass Wien den Bund in integrationspolitischen Fragen nachahmen sollte wirklich nur, wie ein Zwischenruf aus dieser Runde war, als eine gefährliche Drohung zu sehen. Denn bei all dem, was im Moment an bundespolitischem Versagen auf dem Tisch liegt - und da ist ja die Pensionsreform nur ein Beispiel davon – ,finde ich es überhaupt, wenn mir eine kleine Randbemerkung erlaubt ist, (Abg Dr Matthias Tschirf: Wie ist das mit dem Wein und Gusenbauer!) beachtlich, dass sich Vertreter einer Bundesregierung, die gerade dabei ist, Menschen die ihr Leben lang hart gearbeitet haben ihre wohlerworbenen Rechte, Frauen, die sich um Kinder gekümmert haben ihre wohlerworbenen Rechte auf die Pension zu rauben, das Wort Bürgerrecht überhaupt noch in den Mund zu nehmen trauen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN. – Abg Mag Harald STEFAN: Die Frau Stadtrat spricht!)

Aber auch in der Integrationspolitik ist das, was passiert, ein wirklicher Skandal und wir werden uns ganz sicher nicht am Bund ein Vorbild nehmen, denn der Bund hat bis jetzt kein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt, obwohl er dazu verpflichtet wäre. Und in einer kleinen Randbemerkung muss ich meine Kollegin Vassilakou korrigieren: Es sind keine Zwangsdeutschkurse vorgeschrieben worden.

Wenn sie bloß Deutschkurse organisieren würden! Es wurden Zwangsdeutschprüfungen vorgeschrieben, aber nicht gleichzeitig auch Kurse organisiert. Und ich weiß, es ist eine reine Formulierungsfrage, aber das finde ich, ist ein Skandal und das denke ich unterscheidet uns, denn wir machen es umgekehrt, wir bieten die Kurse an und die Menschen nutzen sie und das Deutschsprechen funktioniert in dieser Stadt und in diesem Land sehr gut und wir werden uns sicher auch kein Beispiel daran nehmen, dass man aus rein wahltaktischen Gründen vor der Wahl Menschen, nämlich Flüchtlinge, Frauen, Kinder, Schwangere, Kranke auf die Strasse gesetzt werden, nur weil man damit Wählerfang macht. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN. – Abg Dr Matthias Tschirf: Ist das Berichterstattung?)

Wir werden uns auch kein Beispiel daran nehmen, dass das Integrationshaus zum Beispiel seitens der Bundesregierung zu wenig Unterstützung bekommt. Da sind wir eingesprungen als Stadt Wien und wir werden das auch weiter tun und wir werden auch zum Beispiel in einer wichtigen Einrichtung wie Zara, wo es um Antirassismusarbeit geht, helfen, weil sie vom Bund im Stich gelassen werden.

Und zu dieser Broschüre, sehr geehrten Damen und Herren, die in der Debatte mehrfach angesprochen wurde: Sie entspricht leider dem Niveau, das die Freiheitlichen oft gezeigt haben, (Abg Johannes Prochaska: Oder Sie!) denn es ist falsch informiert worden (Abg Johannes Prochaska: Das machen Sie!) und es werden wieder Leute gegeneinander gehetzt, Ausländer, Inländer. Diejenigen, die schon die Staatsbürgerschaft haben, gegen die, die sie noch nicht haben. (Abg Heinz Christian Strache: Sie diskriminieren die Staatsbürger, das ist Ihr Ansatz!) Das ist ein Weg den wir nicht gehen, wir wollen die Leute zusammenbringen und nicht auseinander.

Und weil ich vorher über die Deutschkurse gesprochen habe: Sie mit Ihrer Argumentation der Diskriminierung, Sie sind ein Paradebeispiel für den, der auseinander hetzt und der auseinander husst. (Abg Heinz Christian Strache: Sie diskriminieren die Staatsbürger!) Da werden wir nicht mitmachen und Sie können noch so schön dirigieren, meine Herren, ich kann Ihnen auch beweisen, dass Sie die Unwahrheit sagen, denn das ist symptomatisch für diese Kampagne. Sie sagen, wir wollen die Informationen über dieses Gesetz nicht den Bürgern und Bürgerinnen weitergeben, denn wir haben keine Informationen auf Deutsch.

Sehr geehrte Damen und Herren, das ist Englisch, Serbokroatisch, Polnisch und Türkisch und das, meine Damen und Herren, ist Deutsch. (Abg Heinz Christian Strache: Haben Sie das auch begriffen!) Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, kann ich Ihnen einen der exzellenten Kurse des Wiener Integrationsfonds anbieten (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ und den GRÜNEN.)

Das ist an alle Wiener und Wienerinnen gegangen, das war eine Beilage von Wien aktuell, auch das ist in Deutsch gefasst, das ist in anderen wichtigen Sprachen abgefasst, die in dieser Stadt glücklicherweise gesprochen werden, weil wir sind eine Internationale Stadt und wir sprechen viele Sprachen und wir haben die Wiener und Wienerinnen in allen Sprachen informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Wahlrecht, das Ihnen jetzt zum zweiten Mal vorgelegt wird, um es zu beschließen, ist ein wichtiger demokratiepolitischer Schritt. Eine Demokratie entwickelt sich weiter und muss sich weiter entwickeln, wenn sich eine Gesellschaft weiter entwickelt. Demokratie funktioniert umso besser, je mehr Menschen sich daran beteiligen und je mehr Menschen die Möglichkeit haben, hier Einfluss zu nehmen. Dieses Wahlrecht ist ein wichtiger integrationspolitischer Schritt und es ist im Interesse aller und deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich Sie, diesem Beharrungsbeschluss zuzustimmen. (Abg Johannes Prochaska: Alles entwickelt sich, nur die SPÖ nicht!) Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.)

Präsident Johann


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