Asbach
16%
Dierdorf
25%
Linz
22%
Neuw ied
37%
Abb.3: Verteilung der Notarzteinsätze im Rettungsdienstbereich
Die Einwohnerzahl beträgt 184.797 Einwohner im gesamten Landkreis Neuwied auf
einer Fläche von 446 km
2
. Im Stadtbereich Neuwied wohnen 66.852 Einwohner auf
einer Fläche von 446 Quadratkilometern (Landkreis Neuwied, 2002).
Die Standorte Linz, Dierdorf und Asbach decken
im Rettungsdienstbereich (RDB) Montabaur, zu
dem, wie in Abbildung 4 ersichtlich, der
Landkreis Neuwied gehört, eine eher ländliche
Struktur ab. In den Standorten Linz, Dierdorf
und Asbach nehmen jeweils Notärzte am
Rettungswesen teil. Zusätzlich gibt es im
Landkreis Neuwied noch die Rettungswache
Waldbreitbach, die aber nicht mit einem Notarzt
besetzt ist und folglich nicht in die Studie
miteinbezogen werden konnte. Von der
Rettungswache in Neuwied Stadt werden
überwiegend Rettungseinsätze im
Stadtbereich
Neuwied und den umliegenden Stadtteilen
gefahren. Durch diese Konstellation lassen sich
möglicherweise Unterschiede in der Quantität
der Analgesie in Abhängigkeit von der längeren
bzw. kürzeren Behandlungszeit im ländlichen
bzw. städtischen Bereich erkennen. Unter Behandlungszeit ist dabei die dokumentierte
18
Abb 4:
Rettungsdienstbereich
Montabaur mit Landkreis
Neuwied
Abb.4:
Rettungsdienstbereich
Montabaur mit Landkreis
Neuwied
Zeit von Eintreffen des Notarztes bis zur Übergabe im jeweiligen Krankenhaus zu
werten.
Im Landkreis Neuwied existiert ein bodengestütztes Notarztsystem, das als Rendez-
vous-System organisiert ist. Die Notfallmeldungen werden durch den Disponenten in der
Rettungsleitstelle Montabaur bearbeitet. Der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeuges
(NEF) wird zeitgleich mit dem Notarzt über Funk informiert.
Der landgestützte Notarzt kann durch den Rettungshubschrauber (RTH) unterstützt
werden. Im Regelfall handelt es sich dabei um den im Nachbarkreis stationierten RTH in
Koblenz.
50 Patienten (1,2 %) des Kollektives, wurden neben dem landgestützten Notarzt
zusätzlich durch den Notarzt des Rettungshubschraubers versorgt. Teilweise wurde
bereits vor dem Eintreffen des RTH eine Analgesie durchgeführt, teilweise jedoch erst
durch die RTH-Besatzung. Da es wegen der unterschiedlichen Einsatzprotokolle nicht
nachzuvollziehen war, inwieweit durch die Notärzte der Luftrettung zusätzlich
schmerztherapeutische Maßnahmen durchgeführt wurden, konnte nur die
Schmerzmitteldosis des verabreichenden landgestützten Notarztes Berücksichtigung
finden. Tatsächlich ist aber davon auszugehen, dass bei den 50 lufttransportierten
Patienten durchaus höhere Analgetikadosen gegeben wurden. Maßnahmen, die durch
den im Rettungshubschrauber stationierten Notarzt veranlasst wurden, fließen
allerdings nicht in die Untersuchungen mit ein, da die notwendigen Notarztprotokolle
nicht vorlagen.
So kann es in dem ein oder anderen Fall vorkommen, dass keine analgetischen
Maßnahmen dokumentiert sind, durch den angeforderten luftgestützten Notarzt aber
eine Analgesie bis hin zur Narkose durchgeführt wurde. Aus diesem Grund wird die
dokumentierte Zahl der Einsätze des RTH erwähnt werden und auch in der Diskussion
Beachtung finden müssen.
Das Personal des Rettungsdienstes wird ausschließlich von Mitarbeitern des Deutschen
Roten Kreuzes gestellt, gelegentlich kommt es bei Überschreitungen der Landesgrenze
zu Nordrhein-Westfalen im nördlichen Teil des Kreises zur Zusammenarbeit mit
Personal der Feuerwehr. Da es im Landkreis Neuwied so geregelt ist, dass das
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Notarztprotokoll auch tatsächlich vom Notarzt ausgefüllt wird, sind diesbezüglich keine
Abweichungen zu erwarten.
2.3 Analgetika
In der Notfallmedizin werden Schmerzmittel eingesetzt, um das Befinden der Patienten
zu verbessern und eine zusätzliche Verschlechterung des Zustandes zu verhindern.
Das ideale Analgetikum im Rettungsdienst sollte dabei
-eine hohe analgetische Potenz besitzen,
-einen schnellen Wirkungseintritt und keine zu lange Wirkdauer haben,
-es sollte nicht kumulieren und gut steuerbar sein und
-es sollte keine Nebenwirkungen auf Herz-Kreislauf und Atmung zeigen (Dick, 1992;
Freye, 1995).
Dabei sprechen neurophysiologische und pharmakologische Gründe dafür, in erster
Linie ein starkes Opioid einzusetzen (Sittl et al.,1994).
Eine weitere Möglichkeit besteht im Einsatz von Nichtopioidanalgetika sowie von
Ketamin, welches als Anästhetikum unter den Schmerzmitteln eine Sonderstellung
einnimmt (Adams, 2001; Sefrin, 1997).
Im Kreis Neuwied sind die Medikamentenbestände der Notarzt- und Rettungswagen
einheitlich festgelegt. Diese werden in regelmäßigen Abständen von den Leitenden
Notärzten und der Arzneimittelkommission aktualisiert.
Zum Einsatz sind die Opioide Fentanyl, Piritramid (Dipidolor
), Tramadol und
Morphinsulfat (MST) vorgesehen. An Nichtopioiden sind Metamizol, Paracetamol und
Acetylsalicylsäure vorhanden. Ketamin wird in Form des linksdrehenden Enantiomers
KetanestS
eingesetzt.
2.3.1 Opiate
Von den vier verwendeten Opiaten handelt es sich bei Fentanyl, Morphinsulfat und
Piritramid um reine Agonisten, die ohne Probleme miteinander kombiniert werden
können, so dass es zu keiner Verdrängung am
-Liganden kommen kann. Tramadol
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