Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis Geflügel



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Leitfaden2020 Jung Legehennen

Wann und wie oft?
• Aufzuchtstall: In der 4., 12. und 16. Lebenswoche erheben 
und auswerten.
• Legestall: Beim Einstallen und in der 25. Lebenswoche so-
wie nachfolgend alle 10 Wochen erheben und auswerten. 
Welche und wie viele?
50 Tiere je Herde möglichst zufällig aus verschiedenen Stall-
bereichen (vorne, Mitte, hinten usw.) greifen.


Jung- und Legehennen
24
KTBL-Leitfaden
Ergebnis
Anteil Tiere mit Brustbeinschäden insgesamt in % =
Anzahl Tiere mit Boniturnote 1 + Anzahl Tiere mit Boniturnote 2
· 100
Gesamtzahl der beurteilten Tiere
Anteil Tiere mit schweren Brustbeinschäden in % =
Anzahl Tiere mit Boniturnote 2
· 100
Gesamtzahl der beurteilten Tiere


Jung- und Legehennen
25
Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Geflügel
2.8 Tierverluste
Wie?
Berechnung der wöchentlichen Mortalitätsrate in Prozent A) insgesamt und B) getrennt nach Ursachen (z. B. abgemagerte, erkrank-
te, erdrückte Tiere, Kannibalismus bzw. ausgefressene Tiere, Unfälle, gegebenenfalls Beutegreiferverluste und Sonstiges (inklusive 
Ursache nicht erkennbar)) sowie C) die Mortalitätsrate je Produktionsmonat und D) Aufsummieren der wöchentlichen oder monat-
lichen Mortalitätsraten über den gesamten Durchgang (jeweils getrennt nach Ursachen).
Ergebnis
A)
Wöchentliche Mortalitätsrate in % =
Anzahl der verendeten + Anzahl der gemerzten Tiere
in der jeweiligen Lebenswoche
· 100
Zahl der eingestallten Tiere
B)
Wöchentliche Mortalitätsrate je Ursache in % =
Anzahl der verendeten + Anzahl der gemerzten Tiere
in der jeweiligen Lebenswoche je Ursache
· 100
Zahl der eingestallten Tiere
C)
Mortalitätsrate je Produktionsmonat in % =
Anzahl der verendeten + Anzahl der gemerzten Tiere
je Produktionsmonat (28 Tage) 
· 100
Zahl der eingestallten Tiere
D)
Gesamtmortalitätsrate je Durchgang in % = Summe aller wöchentlichen oder monatlichen Mortalitätsraten des Durchgangs
• Nach TierSchNutztV (2006) § 4 (2) müssen die Abgänge und deren Ursachen vom Halter täglich dokumentiert werden.
• Bei Verlusten von über 2 % des Bestandes (bei Beständen über 100 Tieren) innerhalb 24 h bzw. von mindestens drei 
Tieren (bei Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren): Verpflichtung zur tierärztlichen Untersuchung zum Ausschluss der 
Aviären Influenza nach § 4 (1) GeflPestSchV (2018).
Was und warum?
Tierverluste setzen sich aus im Stall verendeten und gemerz-
ten Tieren zusammen. Sie sollten mit vermuteter Todesur-
sache bzw. Merzungsgrund bei den täglichen Routinekon-
trollen in den vorhandenen Stallkarten notiert werden. Da 
den Tierverlusten in der Regel starke Beeinträchtigungen des 
Wohlergehens vorausgehen, ist die Höhe der Verluste ein 
wichtiger Tierschutzindikator. Neben ihrer Tierschutzrelevanz 
sind sie auch ökonomisch von großer Bedeutung. Ausgewer-
tet werden sollten nicht nur die Höhe der Verluste, sondern 
auch deren vermutete Ursachen. So lassen sich gegebenen-
falls Problemfelder im Betrieb erkennen und Verbesserungs-
maßnahmen einleiten. Zusätzlich sollte die Mortalitätsrate 
je Durchgang zum innerbetrieblichen Vergleich über mehrere 
Durchgänge herangezogen werden.

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