Adolf reinach: las ontologías regionales



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Psyquische Kausalität, Max Niemeyer, Tubinga, p. 50).

0 Con ello Reinach se separa de la tesis kantiana, que años más tarde sería mantenida por H. Reiner sobre la contraposición de principio entre inclinación y deber (Reiner, H., Pfilcht und Neigung, Anton Hain, Meisenhaim am Glan, 1974).

0 Sobre la intersección de niveles en la motivación moral y su jerarquía, cf. Seifert, J., Was ist und was motiviert eine sittlcihe Handlung?, Anton Pustet, Salzburgo, 1976 (trad. cast: ¿Qué es y qué motiva una acción moral?, Centro Francisco de Vitoria, Madrid, 1995).

0 “Die Überlegung ist stets ein positives Wert” (Reinach, A., Einleitung in die Philosophie, 501).

0 Pfänder, A., Fenomenología de la voluntad (Trad. de M. García Morente), Rev. de Occidente, Madrid, 1931; Motivos y motivación (Trad. de J.M. Palacios), Universidad Complutense, Madrid, 1995.

0 “Streben kann blind sein, auch wo es heftig ist. Beim Wollen (Vorsatzfassung) hätte dieses keinen Sinn. Wollen ist Selbstbestimmungsakt des Ich. Wir können Wollen mit oder gegen Neigung haben. Wollen scheint auch möglich ganz ohne Streben, aus kalter Überlegung” (op. cit., 509). El subrayado es mío.

0 “Äußerlich betrachtet bietet uns die voluntative Überlegung den ganz ähnlichen Aspekt eines teleologischen Prozeßes wie die intellektuelle. Freilich steht hier eine andere Stellungnahme als Zielpunkt in Frage: Nicht ein Sein wird geglaubt, vermutet und bezweifelt, sondern es wird ein Vorsatz gefaßt, genauer, es setzt sich das Subjekt ein eigenes Tun vor… Einmal gibt es hier nicht die Differenzierungen der Stellungnahme, welche in der Sphäre des Intellektuellen von der Überzeugung zum Zweifel führen, und die uns den Begriff einer partiellen Erfüllung der Überlegung aufgenötigt haben. Es gibt hier nur eine totale Erfüllung, welche das Fassen eines positiven oder negativen Vorsatzes zur Folge hat, oder ein totales Scheitern, bei dem es eben nicht zu einem solchen Akte kommt” (Reinach, A., Die Überlegung; ihre ethische und rechtliche Bedeutung, 290).

0 “Durch das Erreichen eines bestimmten Endpunktes (der Stellungnahme) von einem bestimmten Anfangspunkt aus (der Fragehaltung), der zugleich der leitende und Einheit schaffende Gesichtspunkt ist, wird das Wesen der Überlegung als solcher charakterisiert” (o.c., 286).

0 “Als dritten Fall bezeichnen wir bei der voluntativen Überlegung die Unbestimmtheit des Themas, da erst in der Überlegung und durch sie diejenige Spezialisierung efährt, deren die endgültige Stellungnahme bedarf” (Reinach, o.c., 291).

0 Es significativo que en alemán el término para la promesa (Versprechung) sea de menor uso que en castellano, siendo más frecuente la sustantivación del verbo (Versprechen); ello haría especialmente patente tanto la proximidad conceptual de la promesa al acto social como que no se está tratando de peculiaridades lingüísticas, sino de esencias y de los conceptos adecuados a ellas.

0 “Was sind das für merkwürdige Gebilde? Sie sind gewiß nicht nichts. Wie könnte man ein Nichts aufheben durch Verzicht oder durch Widerruf oder durch Erfüllung? Aber sie lassen sich auch unter keine der Kategorie bringen, die uns sonst geläufig sind. Sie sind nichts Physisches oder gar Physikalisches; das ist sicher” (Reinach, A., Die apriorischen Gründe des bürgerlichen Rechtes, 148).

0 “…daß es sich hier um zeitliche Gegenstände einer eigenen, außerphysischen und außerpsyschischen Art handelt” (o.c., 150).

0 “Die Verbindlichkeit, einem gegenüber etwas zu leisten, ist etwas anderes als die Verbindlichkeit einem gegenüber, etwas zu leisten. Wir unterscheiden also zwischen dem Inhaltsadressanten der Verbindlichkeit und dem Verbindlichkeitsadressanten selbst” (o.c., 151).

0 “Wenn ich aber den Bestand des Sachverhaltes neu erfassen will, so steht mir kein frei- und selbsterfassender Akt zur Verfügung. Es bleibt mir nichts anderes übrig, als auf die begründenden Sachverhalte zurückzugehen und ihn aus diesen nochmals abzuleiten, genauso wie ich auf das zugrunde liegende Versprechen zurückgehen muß, um die Existenz des Anspruchs abermals festzustellen” (o.c., 156).

0 “Die Kundgabefunktion der sozialen Akte könnte sich unter Menschen nicht erfüllen, wenn die Akte nicht in irgedeiner Weise in die Erscheinung treten… Die sozialen Akte dagegen haben eine innere und eine äußere Seite, gleichsam eine Seele und einen Leib… Der soziale Akt dagegen, wie er von Mensch zu Mensch vollzogen wird, scheidet sich nicht in einen selbständigen Aktvollzug und eine zufällige Konstatierung, sondern bildet eine innige Einheit aus willkürlichem Vollzug und willkürlicher Äußerung. Das Erlebnis ist hier ja nicht möglich ohne die Äußerung. Die Äußerung ihrerseits ist nichts, was zufällig hinzutritt, sondern steht im Dienste des sozialen Aktes und ist notwendig, um seine kundgebende Funktion zu erfüllen” (o.c., 160).

0 La diferencia entre ambas se advierte claramente en el hecho de que mientras la aceptación como acto interno, o incluso como su mera exteriorización comunicativa, es reiterable ad libitum, la aceptación en tanto que acto social produce un efecto inmediato sobre su destinatario, y en este sentido es inseparable de su emisión externa y contiene una nueva vinculación/pretension, al igual que los otros actos sociales.

0 “Beim Versprechen aber nimmt der Adressant selbst eine Verbindlichkeit auf sich; auf seiten der Adressanten entstehen nur Ansprüche, und wir sehen nicht, daß es dazu eines sozialen Aktes von seiner Seite bedarf. Wir werden also sagen dürfen: Anspruch und Verbindlichkeit gründen in dem Versprechen als solchen. Für die Entstehung beider ist Voraussetzung, daß der Adressat des Versprechens innewird. Einer Annahme in irgendeinem Sinn scheint es nicht zu bedürfen” (o.c., 172).

0 “Die Annahme der Bitte und des Befehls stellt materialiter ein “sich bereit Erklären”, ein Geloben oder Versprechen dar, der Bitte oder dem Befehl zu willfahren. Die Annahme eines Versprechens kann aber selbst kein Geloben oder Versprechen sein. Wir würden dann ja auch zu einem fehlerhaften Regessus in infinitum geführt, insofern dies Versprechen abermals der Annahme bedürfte usf.” (o.c., 172).

0 “Wir bezeichnen die spontanen und wahrnehmungsbedürftigen Akte als soziale Akte” (o.c., 159).

0 “Man darf die Äußerung sozialer Akte nicht verwechseln mit der unwillkürlichen Weise, in der allerlei innere Erlebnisse, Scham oder Zorn oder Liebe, sich nach außen hin spiegeln können. Sie ist vielmehr durchaus willkürlicher Natur und kann, je nach den Verständnisfähigkeiten des Adressanten, mit größter Überlegung oder Umsicht ausgewählt werden” (o.c., 160). En este sentido los análisis fenomenológicos de Hildebrand, D., Metaphysik der Gemeinschaft (J. Habbel, Regensburg, 1955) constituyen una prolongación de los que de Reinach que aquí se están comentando; de ellos me he ocupado en Ferrer, U., Amor y Comunidad. Un estudio basado en la obra de D. von Hildebrand, Instituto de Ciencias para la Familia, EUNSA, 2000.

0 “ So verzichten wir Menschen in der Tat darauf, unsere sozialen Akte in äußere Erscheinung treten zu lassen, sobald wir annehmen, daß das Wesen, an welches wir sie richten, unser Erleben direkt zu erfassen vermag. Man denke an das stumme Gebet, welches sich an Gott wendet und sich ihm kundzugeben tendiert, welches demnach als ein rein seelischer sozialer Akt betractet werden kann” (Reinach, A., o.c., 161). Como es sabido, la empatía como acto anímico revelador de la naturaleza espiritual de la persona y fundamento para la formación de las comunidades humanas, desde la familia hasta las unidades más amplias, fue tematizado e investigado por Edith Stein, discípula de Reinach, ya en su Disertación doctoral de 1917 (Stein, E., Zum Problem der Einfühlung, G. Kafke, Munich, 1980; trad. cast. El problema de la empatía, Trad. de J.L. Caballero, Trotta, Madrid, 2004).

0 Es un tema tratado en extenso por A. Pfänder en su Psychologie der Gesinnungen (Jahrbuch für Philosophie und phänomenologische Forschung, 1913 y 1930). A ellas me he referido particularmente en Ferrer, U., Desarrollos de Ética fenomenológica, Moralea, Albacete, 2003, 56-62.

0 “Es ist wesensgesetzlich gefordert, daß das Ereignis, von welchem die Wirksamkeit des Aktes abhängig gemacht wird, eintreten kann, aber es ist ausgeschloßen, daß es eintreten muß. Nur im ersten Fall hat die Bedingtheit einen Sinn. Im zweiten Fall wäre nur ein unbedingter sozialer Akt mit befristetem Inhalte möglich: Ich befehle dich (unbedingt), in dem Augenblick, wo das Ereignis eintritt, dies oder jenes zu tun. Hier haben wir keine Modifikation des Aktes, sondern eine solche des Inhaltes” (Reinach, A., o.c., 163).

0 “A la única orden, dada por varias personas reunidas, corresponde una única pretensión, de la que estas personas participan juntas” (“Dem einen Befehle, der von mehreren Personen im Verein erteil wird, entspricht ein einziger Anspruch, an dem diese Personen zusammen teilhaben”, o.c., 164-5).

0 Stein, E., Individuum und Gemeinschaft, Jahbuch für Philosophie und phänomenologische Forshung, V (1922), 116-267.

0 “Die soziale Beziehungen rechtlicher Art konstituieren sich, wie wir immer mehr einsehen werden, in sozialen Akten. Die Freude und Trauer des Einzelnen, seine Zufriedenheit und sein Bedauern, sein inneres Jasagen oder Neinsagen sind ohne Einfluß darauf” (Reinach, A., o.c., 171).

0 Es sintomático que en el lenguaje usual se denomine propiedad no solo a la relación entre el sujeto y el bien poseído, sino al propio bien objeto de posesión, sin el que no habría propiedad en el sentido de la relación de posesión.

0 “ Es ist eine letzte, nicht weiter zurückführbare und in keine Elemente weiter auflösbare Beziehung zwischen Person und Sache, welche man als Gehörensbeziehung oder Eigentum bezeichnet. Sie kann sich auch da konstituieren, wo es kein positives Recht gibt. Wenn Robinson auf seinem Eiland sich allerlei Gegenständer herstellt, so gehören ihm diese Gegenstände. Wie es Ansprüche und Verbindlichkeiten gibt, welche aus gesellschaftlichen oder ähnlichen Verspechungen, in einer absolut außerpositiv-rechtlichen Sphäre, entspringen, so wäre es auch an sich sehr wohl denkbar, daß für die Konstitution von Eigentumverhältnissen ein solcher rechtsleerer Raum existierte” (Reinach, A., o.c., 194).

0 “Aber ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden ist, daß der Anspruch seinem Wesen nach etwas Vorläufiges, auf Erfüllung Abzielendes ist, das absolute Recht dagegen etwas Endgültiges, in sich Befriedigtes. Der Ansprich bedarf einer Erfüllung; das absolute Recht auf eigenes Verhaltenist eienr Erfüllung überhaupt nicht fähig. Es kann wohl von dem Inhaber selbst ausgeübt werden , aber es verlangt eine solche Ausübung nicht in dem Sinne, in welchem der Anspruch eine Erfüllung verlangt” (Reinach, A., o.c.,197). La expresión “derecho absoluto” para la propiedad tal vez no sea la más adecuada, hay que tomarla solo en el sentido de que no depende de un deber previo para su existencia, a diferencia de la pretensión, que se constituye relativamente a unos deberes a que se obliga la otra parte, como en la promesa, pero lo que ni ética ni socialmente es aboluto en la propiedad es el uso que sigue al derecho.

0 “Halten wir uns an den viel einfacheren und klareren Fall, in dem jemand eine Sache schafft aus Materialen, die zuvor in keines Menschen Eigentum gestanden haben. Hier erscheint es als ganz selbstverstänlich, daß die Sache von ihren geburt an dem gehört, der sie geschaffen hat” (Reinach, A., o.c., 213).

0 “Die mittelnde Äußerung kann sich auf ein gegenwärtiges, vergangenes oder künftiges Annahmeerlebnis beziehen. Sie kann deshalb in Gegenwarts-, Vergangenheit- und Zukunftsform auftreten. Der soziale Akt des Annehmens dagegen läßt nur die Gegenwartsform zu. Dem ‘ich habe innerlich zugestimmt’ und ‘ich werde zustimmen’ steht starr gegenüber das ‘ich nehme hiermit an’. Die eigenartige Funktion des ‘hiermit’ darf nicht übersehen werden. Es weist hin auf einen Vorgang, der eben jetzt mit dem Vollzug des Aktes geschieht, eben auf das ‘annehmen’, welches sich hier gleichsam sebst bezeichnet. Dagegen hat es nicht den mindesten Sinn zu sagen: ich erlebe hiermit eine innerliche Zustimmung” (Reinach, A., o.c., 171).

0 Empleo esta terminología de J. Austin y R.M. Hare ajena a Reinach para designar el momento perfomativo común a los actos sociales, sin el cual no es posible referirse al carácter específico de los actos sociales, necesario para diferenciarlos esencialmente de los actos que transcurren en el interior de la conciencia; en particular se confundirían lingüísticamente los actos performativos con los actos de mención significativa, a los que también acompaña un determinado revestimiento lingüístico, si no se contara con la componente ilocucionaria en el significado.

0 Cfr. a este respecto la interpretación de Mulligan, K., “Promising and other Social Acts: Their Constituents and Structure”, Speech Acts and Sachverhalt. Reianch and teh Foundation of Realist Phenomenology, Martinus Nijhoff, Dordrecht/Boston/Lancaster, 1987, 29-90.

0 “ (Erkennen und Urteil) heben sich auch ohne nähere Zergliederung deutlich genug voneinander ab, wenn man bedenkt, daß es sich bei dem Erkennen um einen zeitlich punktuellen Akt handelt, der nicht mehr oder minder lang dauern kann, während wir in einer Überzeugung beliebig lang leben können, und daß ferner eine Menge von Überzeugungen in uns lebendig zu werden pflegen, ohne daß sie sich in einem Akte des Erkennens gründen ode rjemals gegründet haben. Von hier aus betrachtet ist kein Zweifel, daß wir Ahnungen zu den gründenden, nicht zu den gegründeten —d.h. zu den ihrem Wesen nach einer Gründung zugänglichen— Gebilden zu rechnen haben” (Reinach, A., Aufzeichnungen, 591).

0 “Deutlich hebt sich von der Ahnung künftigen Geschickes das Entsetzen ab, welches aus diesem ahnenden Erfassen als Gefühl entspringt, und alles Streben und Widerstreben, Wollen und Nichtwollen, welches in diesem Fühlen und Wissen wurzelt” (ib.).

0 “Que el hombre depende de Dios no se puede evidenciar con la naturalidad con que la recta es el enlace más corto. Más bien lo vivenciamos y evaluamos luego esta vivencia. (Tiene) cierta proximidad con la vivencia del valor” (“ Natürlich läßt sich die Abhängigkeit des Menschen von Gott nicht einsehen wie dies, daß die Gerade die kürzste Verbindungslinie ist. Vielmehr erleben wir uns abhängig und werten dann dies Erlebnis aus. Gewisse Nähe zum Werterlebnis”, o.c., 594).

0 “Cuando tenemos la vivencia de Dios, nos sentimos dependientes de Él, sentimos gratitud hacia Él, le amamos, y toda esta dependencia, gratitud y amor no son relativos e incrementables, como las relaciones entre hombre y hombre, sino de naturaleza absoluta. De este modo, la vivencia terrena alcanza un contenido supraterreno, y así también tiene que ser” (“Indem wir Gott erleben, fühlen wir uns abhängig von ihm, fühlen wir Dankbarkeit ihm gegenüber, lieben wir ihn, und alle diese Abhängigkeit, Dankbarkeit und Liebe sind nicht relativ und steigbar wie die Beziehungen zwischen Mensch und Mensch, sondern absoluter Natur. So erhält auch das irdische Erelebnis überirdischen Gehalt —und es muß auch so sein” (o.c., 608).

0 “Keine Dankbarkeit und kein Vertrauen zu einem Menschen ist möglich, das nicht noch gesteigert gedacht werden könnte. Das Vertrauen und die Dankbarkeit dagegen, die wir in Hinblick auf Gott empfinden, die Liebe und Güte, die wir ihm zuschreiben, ist keiner Steigerung fähig. Hier gibt es unendliche Größen, ohne daß dieser Begriff einen Widerspruch in sich schlösse. Eine unendlich grobe Zahl oder ein unendlich großes Raumstück gibt es nicht, weil es im Wesen der Zahl und des Raumstückes liegt, als solches steigerungsfähig zu sein. Von der Liebe aber läßt sich das nicht sagen, wenn man sich einmal in die Idee der Liebe Gottes versenkt hat” (Reinach, A., Aufzeichnungen, 606).

0 “Dem zuhöchst Gegebenen, zu dem unser Erleben sich emporhebt, ziemt eine absolute Fülle der Liebe; wie auch umgekehrt ein absolutes Vertrauen, das mich erfüllt, seinen intentionalen Gegenstand in absoluter Höhe aufsuchen muß” (o.c., 607).

0 “Wir Menschen, die wir in der Zeit und Raum der irdischen Welt stehen, erfassen das Überirdische. Das ist das kostbarste Geschenk, mit dem uns Gott begnadet hat. Und nicht nur erfassen wir das Überirdische, sondern in den Akten, in denen es uns zur Gegebenheit kommt, spiegelt sich in gewisser Weise die absolute Fülle, die wir dem Überirdischen zugesprochen haben” (o.c., 608).

0 “Wie es Gott gegenüber nur schlechthinnige Abhängigkeit gibt, so auch nur schlechthinnige Dankbarkeit. Sie ist einem Menschen gegenüber nicht möglich, denn es gibt keine menschliche Dankbarkeit, die nicht könnte übertroffen werden. Auch diese ‘Absolutheit’ des Erlebnisses führt zu Gott” (o.c., 600).

0 Ferrer, U., “De la teoría general del valor a una ética de fines en Husserl”, Anuario Filosófico: Husserl y la Teleología, XXVIII/1, 1995, 41-60.

0 “Jedem gegenständlichen Gebiet ist eine Sphäre von apriorischem Gehalt, eine A priori-Wesensgesetzlichkeit zugeornet, und diese Sphäre ist vor aller empirischen Feststellung zu untersuchen… Für jede empirische Wissenschaft gibt es eine rationale, die Wesenszussammenhänge, apriorische Notwendigkeiten, Möglichkeiten, Unverträglichkeiten u.dgl. aufstellt” (Reinach, A., Einleitung in die Philosophie, 440).

0 “Wenn das gattunsallgemeine Wesen, z.B. das Eidos Farbe, sich in den vielen farbigen Gegenständen vereinzelt, so hat jeder dieser Gegenstände sein individuelles Moment der Farbung, wir haben viele individuelle Farbenmomente und ihnen gegenüber das Eidos Farbe als Gattungsallgemeines. Dieses Eidos ist nur erschaubar dadurch, daß wir mehrere einzelne Farbigkeiten gegeben haben, in der Vergleichung die farbigen Objekte zu überschiebender Deckung bringen und nun das Allgemeine, das in der Deckung sich als Gemeinsames, aber nicht als reell Gemeinsames ergibt, erfassen und vom zufälligen ablösen. Das ist der schauende Prozeß der Abstraktion eines Gattungsallgemeinen” (Husserl, E., Erfahrung und Urteil, Hamburg, 1948, 314-315). El subrayado es mío.

0 “Die Notwendigkeit rückt also aus der Sphäre der Sachverhaltserfassung, wo die Empiristen sie suchen, in die Sphäre des Sachverhalts. Die Kreidestücke brauchen nicht nebeneinaderzuliegen. Aber wenn sie es tun, dann bin ich genötigt, es zu denken. Umgekehrt die Häuser in meiner Straße, die ich unzählige Male gesehen habe, doch sehe ich ein, sie könnten an und für sich anderswo stehen” (Reinach, A., Einleitung in die Philosophie, 435).

0 “Andererseits ist aber auch einzusehen, daß zu dieser Evidenzart wesensmäßig… ein vielgestaltiger Horizont… Antizipationen gehört” (Husserl, E., Cartesianische Meditationen, Husserliana I, Martinus Nijhoff, La Haya, 1952, 52).

0 “Ya en la aprehensión por primera vez del estado de cosas se puede reconocer su necesidad” (“Schon beim erstmaligen Erfassen des Sachverhalts kann seine Notwendigkeit erkannt werden” (Reinach, A., Einleitung in die Philosophie, 435).

0 “Der Ausdruck Konstitution darf nicht mißverstanden werden; er soll natürlich nicht besagen, daß durch die Negierungsfunktion negative Sachverhalte ‘erzeugt’, sozusagen hergestellt würden. Wir wissen ja, negative Sachverhalte bestehen, genauso wie positive, ganz gleichg¨Çultig, ob sie von jemandem vorgestellt, erkannt, geglaubt, gemeint und behauptet werden oder nicht. Daß 2x2 nicht gleich 5 ist, dieser Sachverhalt besteht ganz unabhängig von jedem ihn erfassenden Bewußtsein, ebensogut wie das positive Gleichsein von 2x2 und 4” (Reinach, A., Theorie des negativen Urteils, 130-131).

0 “Im Begriff des Wesenszusammenhangs liegt ausnahmslose Gültigkeit, echte Allgemeinheit, während beim empirischen Sachverhalt, bei dem der Subjektbegriff nichts vom Prädikatsbegriff in sich enthält, sich nur Universalität erzielen läßt, d.h. komparartive Allgemeinheit (Kant), von der Ausnahmen immer möglich sind. Der Sitz der Allgemeinheit ist nicht der Satz oder der Urteilgegenstand, sondern der Sachverhalt…” (Reinach, A., Notwendigkeit und Allgemeinheit im Sachverhalt, 354).

0 “Es gründet im Wesen von Braun, verschieden zu sein von Rot. Eine Realisierung von Braun in einem Einzelfall dagegen gründet nicht im Wesen von Braum” (Reinach, A., Die Vieldeutigkeit des Wesensbegriffs, 361).

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