Amtsblatt der Stadt Wels



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Todesfälle


Renate Schmidt, Lichtenegger Straße 31, geb. 16.11.1968; Kurt Lachmayr, Freiheitsstraße 27, geb. 12.5.1922; Anna Maria Hüttmayr, Magazinstraße 5, geb. 6.11.1934; Elke Hopfner, Linzer Straße 65, geb. 19.7.1940; Martha Brummer, Südtirolerstraße 9, geb. 19.11.1938; Elfriede Holzinger , Heimstättenring 26, geb. 17.4.1927; Johann Kliment, Birkenstraße 13, geb. 20.12.1931; Franz Schaup, Oberfeldstraße 52, geb. 22.1.1921; Margarita Windner, Flurgasse 40, geb. 9.10.1928; Zäcilia, Sr. Waldburgis Schachner, Herrengasse 12, geb. 16.6.1929; Paula Bittenecker, Linzerstraße 65,vormals Haidlweg 25, geb. 27.6.1931; Walter Aichinger, Rüsterstraße 69, geb. 19.8.1951; Josef Kubista, Knorrstraße 24, geb. 20.8.1936; Maria Hochmair, Magazinstraße 5, geb. 29.12.1919; Elfriede Pichlmann, Dr. Schauer Straße 5, geb. 1.4.1922; Margareta Schwandtner, Sauserstraße 5, geb. 2.9.1936; Paula Schosser, Rainerstraße 16, geb. 3.3.1924; Manfred Brandlmayr, Maximilianstraße 8b, geb. 21.10.1941; Berta Armbruckner, Linzerstraße 65, geb. 15.6.1925; Franz Zehetner, Römerstraße 134, geb. 24.3.1936; Ingeborg Brunner, geborene Krenmair, Flurgasse 13, geb. 19.6.1967; Gertraud Höhenwarter, Franz-Keim-Straße 13, geb. 31.8.1927; Heinz Brindl, Maria-Theresia-Straße 19, geb. 14.9.1951; Herbert Lenk, Lichtenegger Straße 71, geb. 10.12.1924; Erna Mayerhofer, Johann-Strauß-Straße 27, geb. 31.1.1941; Mathilde Brunner, Flurgasse 40, geb. 31.7.1922; Helmut Starkl, Donnerstraße 3, geb. 23.6.1963; Erwin Schmieder, Dr.-Arming-Straße 54, geb. 6.7.1940; Eleonora Aichinger, Flurgasse 40, geb. 9.1.1924; Johann Karrer, Lacknerstraße 10, geb. 13.2.1938; Robert Lehrbaumer, Sanddornstraße 4, geb. 19.3.1938; Karl Franz Jakob Haas, Dr. Schauer Str. 5, geb. 3.4.1926

Amtliche Kundmachungen


Magistrat der Stadt Wels
BZ-BauR-8003-2015
Flächenwidmungsplan für die Stadt Wels Änderung Nr. 200

Verordnung

des Magistrates der Stadt Wels vom 05.06.2015 über die Neubenennung einer Straße im Ortsgebiet von Wels (Voralpenstraße – Straßen Nr. 7872).

Gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des O.Ö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84 in der Fassung des LGBl. Nr. 71/1998 wird verordnet: § 1

Die nachstehend beschriebene Straße - Straßenverlauf:

Diese Straße befindet sich in den Katastralgemeinden Obereisenfeld und Lichtenegg, Stadtteil Oberthan und Wimpassing.

Sie verläuft von der Vogelweiderstraße parallel zur A8 in Richtung Westen und endet derzeit bei der Fernreither Straße.

Die Länge der zu verordnenden Straße beträgt gesamt ca. 1.075 m.

dargestellt im Plan BauDSP- 36-2015, vom 07.05.2015 - erhält die Bezeichnung „Voralpenstraße“ § 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Wels in Kraft. Der in § 1 bezeichnete Plan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 3. Stock, Zimmer Nr. 312 zur öffentlichen Einsicht auf (§ 65 Abs. 5 StW. 1992 i.d.g.F.).

Der Bürgermeister:


Dr. Koits eh.

Magistrat der Stadt Wels


BZ-BauR-6011-2015
Kundmachung Bebauungsplan Nr. 306/A.1 (Stadtteil: Vogelweide); Änderung – öffentliche Planauflage

Der Magistrat beabsichtigt, im Bereich der Katastralgemeinde 51215 Lichtenegg, im Gebiet Mohnstraße – nördliche Grundstücksgrenze Parzelle Nr. 266 – Grundstück Nr. 268 – Teilfläche von Grundstück Nr. 269, den Bebauungsplan Nr. 306/A.1 in der Fassung vom 19.06.2015, aufzustellen. Im Sinne des § 33 Abs. 3 Oberösterreichisches Raumordnungsgesetz 1994, LGBl.Nr. 114/1993, i.d.F. LGBl.Nr. 90/2013, wird darauf hingewiesen, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, in der Zeit von 30.06.2015 bis einschließlich 17.08.2015, seine Planungsinteressen dem Magistrat schriftlich bekannt geben kann. Der oben angeführte Plan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Baurecht, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 3. Stock, Zimmer Nr. 312, während der Amtsstunden auf.

Der Planungsraum ist wie folgt begrenzt:

Im Norden: nördliche Grundgrenze Parzelle Nr. 266;


im Osten: östliche Grundgrenze Parzelle Nr. 266, sowie östliche Straßenfluchtlinie der geplanten Straße „B“;
im Süden: südliche Grundgrenze Parzelle Nr. 268;
im Westen: westliche Grundgrenze Parzelle Nr. 268. Für den Bürgermeister:

Im Auftrag


Schneider Sonja eh.

Magistrat der Stadt Wels


BZ-BauR-6014-2014

Bebauungsplan Nr. 103/1.35 (Stadtteil: Innenstadt) für die Stadt Wels

Der Bebauungsplan Nr. 103/1.35 für ein Teilgebiet der Katastralgemeinde 51242 Wels, im Gebiet Hessenstraße – Ringstraße – Grundstücksgrenze Parzellen Nr. 643/2, 641/3, 641/1 und 641/2 – Kaiser- Josef-Platz, wurde in der Zeit vom 03.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 öffentlich kundgemacht und hat am 04.06.2015 Rechtswirksamkeit erlangt. Der Bebauungsplan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Stadt- und Verkehrsplanung, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 2. Stock zur Einsichtnahme für jedermann auf.

Magistrat der Stadt Wels


BZ-BauR-6006-2015

Bebauungsplan Nr. 105/1.23 (Stadtteil: Innenstadt) für die Stadt Wels Der Bebauungsplan Nr. 105/1.23 für ein Teilgebiet der Katastralgemeinde 51242 Wels, im Gebiet Stelzhamerstraße – Dr.-Schauer- Straße – Herrengasse - Roseggerstraße, wurde in der Zeit vom 03.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 öffentlich kundgemacht und hat am 04.06.2015 Rechtswirksamkeit erlangt. Der Bebauungsplan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Stadt- und Verkehrsplanung, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 2. Stock zur Einsichtnahme für jedermann auf.

Magistrat der Stadt Wels
BZ-BauR-6002-2015

Bebauungsplan Nr. 311/2.7 (Stadtteil: Vogelweide) für die Stadt Wels

Der Bebauungsplan Nr. 311/2.7 für ein Teilgebiet der Katastralgemeinde 51218 Obereisenfeld, im Gebiet Vogelweiderstraße Nr. 50 „Teufelberger“ – Römerstraße – Grundstücksgrenze der Parzellen Nr. 426/3, 426/7, 426/5, .92, .365, 426/9, 426/1, 424/3, wurde in der Zeit vom 03.06.2015 bis einschließlich 17.06.2015 öffentlich kundgemacht und hat am 04.06.2015 Rechtswirksamkeit erlangt. Der Bebauungsplan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Stadt- und Verkehrsplanung, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 2. Stock zur Einsichtnahme für jedermann auf.

Magistrat der Stadt Wels


BZ-BauR-5012-2014

Flächenwidmungsplan für die Stadt Wels Änderung Nr. 199 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/1997 (Änderung Nr. 150)

Der rechtskräftige Flächenwidmungsplan für die Stadt Wels wurde wie folgt geändert: Änderung Nr. 199: Umwidmung im Gebiet „Am Berg“, Katastralgemeinde 51215 Lichtenegg, im Bereich des Grundstückes Nr. 1486/7 Tfl. von derzeit Grünland-Erholungsfläche (Sport- und Spielfläche) auf Bauland-Wohngebiet (zusätzlich Ausweisung einer Frei und Grünfläche zum nördlich angrenzenden Wald), sowie Grünland-Erholungsfläche (Spielplatz), im Bereich des Grundstückes Nr. 1488/1 von derzeit Grünland-Landwirtschaft auf Bauland-Wohngebiet und Grünland-Trenngrün, im Bereich des Grundstückes Nr. 1474/2 von derzeit Grünland-Landwirtschaft auf Bauland-Wohngebiet, im Bereich der Grundstücke Nr. 1478/1 und .198 von derzeit Grünland- Landwirtschaft (Sternchenbau 64) auf Bauland-Wohngebiet, sowie im Bereich der Grundstücke Nr. 1477, .199, 1740/4 Tfl. und 1479/1 von derzeit Grünland- Landwirtschaft auf Grünland- Grünzug (Bachbegleitgrün). Mit der Änderung Nr. 150 wird die Konformität zu den plangrafischen Aussagen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes hergestellt. Diese Änderung wurde in der Zeit vom 01.06.2015 bis 15.06.2015 öffentlich kundgemacht und hat am 02.06.2015 Rechtswirksamkeit erlangt. Der genannte Plan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Stadt- und Verkehrsplanung, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 2. Stock, zur Einsichtnahme für jedermann auf.

Magistrat der Stadt Wels


BZ-BauR-5013-2014

Flächenwidmungsplan für die Stadt Wels Änderung Nr. 201 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/1997 (Änderung Nr. 158)

Der rechtskräftige Flächenwidmungsplan für die Stadt Wels wurde wie folgt geändert: Änderung Nr. 201: Umwidmung der Grundstücke Nr. 1524/12, 1574/4 Tfl. und 1524/20 Tfl., Katastralgemeinde 51226 Puchberg, von derzeit Gebiet für Geschäftsbauten mit einer max. Gesamtverkaufsfläche von 1.500 m² - Fachmarkt ohne Lebens- und Genussmittel der Grundversorgung auf Betriebsbaugebiet mit Schutzzone- Bm (immissionsorientierte Anlagenplanung ist projektmäßig nachzuweisen) bzw. Betriebsbaugebiet (gemäß verbücherter Grundstücksgrenze) mit Schutzzone- Bm. Mit der Änderung Nr. 158 wird die Konformität zu den plangrafischen Aussagen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes hergestellt. Diese Änderung wurde in der Zeit vom 27.05.2015 bis 10.06.2015 öffentlich kundgemacht und hat am 28.05.2015 Rechtswirksamkeit erlangt. Der genannte Plan liegt während der Amtsstunden beim Magistrat der Stadt Wels, Dienststelle Stadt- und Verkehrsplanung, Amtsgebäude Pfarrgasse 25, 2. Stock, zur Einsichtnahme für jedermann auf.

Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses


Landtags-, Gemeinderats- und BürgermeisterInnenwahl 2015

BZ-WS-30-2015


BZ-WS-40-2015 19.06.2015

Gemäß § 19 Abs. 1 und 2 iVm § 79 Abs. 1 der Oö. Kommunalwahlordnung wird das Wählerverzeichnis ab Dienstag, 21. Juli 2015, durch 10 Tage, das ist bis einschließlich Donnerstag, 30. Juli 2015, während der Amtsstunden, mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden Samstage, Sonn- und Feiertage zur öffentlichen Einsicht beim Magistrat der Stadt Wels, Dst. Melde-, Pass- und Wählerservice, Rathaus, EG, Zi.Nr. 36, aufgelegt. In das Wählerverzeichnis kann innerhalb der Einsichtsfrist von jedem zum Gemeinderat Wahlberechtigten zu folgenden Tagesstunden Einsicht genommen werden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr

Berichtigungsanträge können während der Auflagezeiten beim Magistrat der Stadt Wels, Dst Melde-, Pass- und Wählerservice, Rathaus, EG, Zi.Nr. 36 eingebracht werden.

Zu den Berichtigungsanträgen wird auf § 20 der Oö. Kommunalwahlordnung verwiesen, der wie folgt lautet:

§ 20 Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis

(1) Gegen das Wählerverzeichnis kann jede Person, die das aktive Wahlrecht (§ 17 Abs. 1) besitzt oder zu besitzen behauptet, unter Angabe ihres Namens und ihrer Wohnadresse innerhalb der Auflagefrist wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter oder wegen Aufnahme vermeintlich nicht Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich oder nach Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise beim Gemeindeamt bzw. in Städten mit eigenem Statut bei der zur Entgegennahme von Berichtigungsanträgen bezeichneten Dienststelle (§ 19 Abs. 2) einen Berichtigungsantrag unter Anführung der den Berichtigungsantrag begründenden Tatsachen stellen. Die Berichtigungsanträge müssen bei der bezeichneten Dienststelle vor Ablauf der Einsichtsfrist einlangen.

(2) Personen, gegen deren Aufnahme in das Wählerverzeichnis ein Berichtigungsantrag gestellt wurde, sind durch die Gemeinde innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Berichtigungsantrags nachweisbar schriftlich zu verständigen. Der Verständigte kann binnen vier Tagen nach Zustellung bei der gemäß § 19 Abs. 2 bekanntgegebenen Dienststelle Einwendungen zum Berichtigungsantrag vorbringen.

(3) Stellt jemand einen Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis und ist ihm bekannt, dass die vom Berichtigungsantrag betroffene Person im Wählerverzeichnis mehrerer Wahlsprengel aufgenommen ist, oder dass wegen Aufnahme bzw. Nichtaufnahme dieser Person in das Wählerverzeichnis bei einer anderen Behörde, als bei derjenigen, bei der der Berichtigungsantrag gestellt wurde, ein Berichtigungsverfahren läuft, hat er dies im Berichtigungsantrag bekanntzugeben; die zu seiner Begründung notwendigen Belege sind anzuschließen. Das gleiche gilt, wenn jemand in eigener Sache einen Berichtigungsantrag stellt. Die Behörde, bei der der Berichtigungsantrag gestellt wurde, hat mit der anderen Behörde einvernehmlich vorzugehen.

(4) Die Namen der Antragsteller unterliegen dem Amtsgeheimnis. Den Strafgerichten sind sie auf Verlangen bekanntzugeben.

Wer offensichtlich mutwillig Berichtigungsanträge stellt, begeht gemäß § 88 der Oö. Kommunalwahlordnung eine Verwaltungsübertretung, die von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro bestraft wird.

Der Bürgermeister:
Dr. Peter Koits eh.

Senioren

Maturaprojekt der HAK 2 mit Welser Senioren


Im Rahmen ihres Maturaprojektes organisierten fünf Schüler der Handelsakademie 2 eine „Malwerkstatt“ mit und für Welser Senioren in der Tagesheimstätte Linzerstraße. Ziel des Projektes ist es, die Kreativität der Teilnehmenden zu fördern. Den Abschluss des Projektes bildet Anfang September die Eröffnung einer Vernissage in der Tagesheimstätte. Dabei werden die Kunstwerke zum Kauf angeboten, der Reinerlös kommt der Tagesheimstätte zugute. Stadtrat Walter Zaunmüller nutzte einen gemeinsamen Termin mit den Schülern sowie den Senioren in der Tagesheimstätte, um sich für die engagierte Arbeit zu bedanken.

Tag der Gesundheit für ältere Menschen


Beim von Vizebürgermeister Hermann Wimmer in Vertretung von Bürgermeister Dr. Peter Koits und Stadträtin Silvia Huber eröffneten Tag der Gesundheit für Senioren in der Stadthalle konnten sich die Menschen im Ruhestand von der Vielfalt der gesundheitsbezogenen Informationen und Dienstleistungen in Wels überzeugen.

Neben den zuständigen Dienststellen des Magistrats standen auch das Rote Kreuz, die Senioren organisationen, der Verein Senia, das Freiwilligenzentrum, die Volkshochschule sowie viele weiteren Vereine, Unternehmen und Organisationen für Fragen aller Art zur Verfügung.

Weitere Höhepunkte des Tages waren Vorträge, kostenlose Gesundheitstests des Klinikums Wels- Grieskirchen sowie ein Gewinnspiel mit attraktiven Preisen. Den Hauptgewinn, nämlich eine betreute Reise, holte sich Christine Thallinger

Generationenwohnen ist preisgekrönt


Den zweiten Platz beim Familienpreis „Felix Familia“ des Landes Oberösterreich belegte kürzlich die Seniorenbetreuung der Stadt Wels mit ihrem Projekt „Generationenwohnen“ im Haus Linzerstraße der Seniorenbetreuung. Dort wohnen nämlich seit Dezember 2012 acht Studierende der Fachhochschule Wels zu einem günstigen Mietpreis und erbringen dafür im Gegenzug ehrenamtliche Dienste wie Vorlesen, gemeinsames Spielen oder das Abhalten von Sprachkursen. Darüber freute sich Sozialstadträtin Silvia Huber.

Kun(n)stproben im Haus Vogelweide-Laahen


Unter dem Titel „Kun(n)stproben“ gestalteten 14 Mitglieder der Welser Kunnst-Gruppe die noch bis Ende September laufende Ausstellung (täglich von 8 bis 18 Uhr) in der Seniorenbetreuung Vogelweide-Laahen. Kunstinteressierte im Alter von 19 bis 75 Jahren haben sich zu einer kreativen Interessensgemeinschaft zusammengefunden, die nun seit einem Jahr besteht. Der Name der Gruppe entstand durch den Satz „Wennst wüst, kunnst a!“. Anhand dieses Leitspruches soll mit einem Augenzwinkern darauf hingewiesen werden, dass kreative Betätigung nicht allein hauptberuflichen Künstlern vorbehalten sein soll, sondern auch von Personen jedweden Alters und Könnens realisiert werden kann. Offiziell eröffnet wurde die mehr als 100 Werke umfassende Ausstellung durch Bürgermeister Dr. Peter Koits und Stadträtin Silvia Huber.

Jubilare

90. Geburtstag

Klara Sora Simonystraße 8A 19.7.1925; Anna Bauer Am Kumplgut 3/1 23.7.1925; Maria Stieglmair Oberfeldstraße 52/1 4.7.1925; Anna Beiszmann Herrengasse 12 14.7.1925; Margarete Köpruner Magazinstraße 5 21.7.1925; Anna Neustifter Flurgasse 40 24.7.1925; Anna Maria Riedlberger Schmierndorferstraße 12 5.7.1925 Johanna Wagner Schmierndorferstraße 1/8 8.7.1925; Hilda Gruber Robert-Koch-Straße 44 10.7.1925; Anna Wiesinger Zeileisstraße 6B 12.7.1925

96. Geburtstag


Alfred Huemer Flurgasse 40 8.7.1919

98. Geburtstag

Berta Gruber Herrengasse 3A/45 11.7.1917; Anna Maria Kreßl Lange Nase 7 24.7.1917

103. Geburtstag


Engelbert Gutjahr Linzer Straße 65 15.7.1912

Hochzeiten

Goldene Hochzeit


Ilse und Rudolf Kreilinger Birkenstraße 4 3.7.1965; Günter und Gerlinde Fischer 8.7.1965

Bildung, Freizeit & Service

Ausstellung „Farbenspiel“ von Gerlinde Winkler


Noch bis Ende Juli läuft in den Räumen des Büroneubaus der Firma Kransteiner Blitzschutzbau die Ausstellung „Farbenspiel“ der Künstlerin Gerlinde Winkler.

Die Welser Malerin zeigt dabei einen Querschnitt ihrer Arbeiten. Dieser umfasst Acrylbilder von zarten Pastellfarben bis zu kräftig kontrastierten Farben. Die Themen bewegen sich von realistischen Darstellungen von Menschen, Blumen und Landschaften bis zu abstrakten Farbkompositionen.



Bei der Ausstellungseröffnung konnte Geschäftsführer Arno Kransteiner zahlreiche Ehrengäste begrüßen.

Amtsblatt der Stadt Wels 53. Jahrgang | Ausgabe Juli 2015 | Nummer 6 Seite von

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