Information Plagiate – Fakultätskommission Lehre und Studium – Phil.-Hist., Universität Augsburg
Plagiate
–
Informationen der Fakultät Phil.-Hist. für Studierende
Die folgenden Informationen zum Thema Plagiate wurden in der Kommission für Lehre und
Studium der Phil.-Hist. Fakultät der Universität Augsburg mit studentischer Beteiligung
erarbeitet. Sie sollen Ihnen helfen, in Ihren schriftlichen Arbeiten (Hausarbeit, Bachelor-,
Zulassungs-, Masterarbeit) Plagiate zu vermeiden. Die Informationen sind allgemeiner Art
und können in unterschiedlichen Fächern unterschiedlich ausgeformt sein, z. B., was die
Zitierweise betrifft (siehe dazu die Leitfäden auf den jeweiligen Fächerhomepages). Wenn
Sie über eine Plagiatsfrage im Unklaren sind, sollten Sie daher im konkreten Fall bei Ihrer
Dozentin/Ihrem Dozenten nachfragen.
Prof. Dr. Klaus Maiwald
Vorsitzender der Fakultätskommission für Lehre und
Studium
Augsburg, im Januar 2017
1. Was sind Plagiate im wissenschaftlichen Arbeiten?
Die schriftliche Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung erfolgt immer in
der Auseinandersetzung mit bereits existierenden Forschungsergebnissen. Das
heißt, der eigene Text knüpft an fremde Texte an und grenzt sich von diesen ab. Der
Bezug auf fremde Texte (meist
„Sekundärliteratur“
genannt) erfolgt mittels direkter
Zitate, indirekter Zitate, allgemeiner Verweise oder Paraphrasen:
Direktes Zitat:
Zu dieser Frage schreibt
Müller: „Man kann daraus
folgern, dass dem so ist
“
(1999, 23).
Indirektes Zitat:
Müller (1999, 23) zieht
daraus die Folgerung, dass
dem so sei.
Allgemeiner Verweis:
Diese
Position vertreten z. B. Müller
(1999), Meyer (2001) und
Huber (2005).
Paraphrase (Wiedergabe in eigenen Worten):
Fremdtext:
(aus einem Aufsatz von Jürgen E. Müller, mit einer Auslassung, Kursivsetzung im Original):
Diese Prozesse schließen [Auslassung] das Erregen und Aufrechterhalten der Aufmerksamkeit
des Rezipienten und des Vergnügens seines Lektüre- oder Seh-/Hörerlebnisses durch die
Tradition des Traditionsbruchs ein. Mit anderen Worten: Gattungen implizieren immer sowohl
Kontinuität als auch das Durchbrechen dieser Kontinuität.
Paraphrase:
Das Durchbrechen von Gattungstraditionen schafft beim Rezipienten Aufmerksamkeit und
Vergnügen beim Lesen, Sehen oder Hören (vgl. Müller 2014, 82).
Plagiate sind unerklärte/unmarkierte Übernahmen fremden geistigen
Eigentums in einen eigenen Text. Ein Plagiat liegt also vor, wenn Übernahmen aus
fremden Texten im eigenen Text nicht kenntlich gemacht werden. Ein Plagiat ist
Diebstahl (bei anderen Autoren) und Täuschung (von Lesern) und daher eine
gravierende Verfehlung gegen die Gebote wissenschaftlichen Arbeitens und
akademischer Integrität.
Information Plagiate – Fakultätskommission Lehre und Studium – Phil.-Hist., Universität Augsburg
2. Welche Formen des Plagiats gibt es?
1. Vollplagiat: Die Verfasserin/der Verfasser gibt einen fremden Text komplett
oder in wesentlichen Teilen als eigenen aus (auch von einem ghostwriter).
2. Doppelverwertung von Prüfungsleistungen (eine Art Vollplagiat): Die
Verfasserin/der Verfasser reicht eine Arbeit mehrfach als Prüfungsleistung ein,
z. B. in unterschiedlichen Modulen oder Studiengängen.
3. Copy & Paste-Plagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übernimmt und
kombiniert Textteile aus fremden Werken, ohne die Quellen kenntlich zu
machen. Hierzu gehört auch das Herunterladen und Verwenden von
Textteilen aus dem Internet ohne Quellenangabe.
4. Paraphrasen-Plagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übernimmt Teile aus
einem Fremdtext, verändert diese leicht, ohne die Quelle kenntlich zu machen.
5. Übersetzungsplagiat: Die Verfasserin/der Verfasser übersetzt fremdsprachige
Texte oder Teile davon und gibt diese als eigene aus.
3. Wann beginnt ein Plagiat?
Die Formen (unter 2.) zeigen, dass es unterschiedliche Schweregrade von Plagiaten
gibt. Es ist ein Unterschied, ob man eine Seminararbeit komplett aus dem Internet
zieht (Vollplagiat) oder ob man einmal vergisst, bei einem Zitat den Autor/die Quelle
zu nennen. Dennoch beginnt ein Plagiat mit der ersten unerklärten /
unmarkierten Übernahme aus einem Fremdtext.
Dabei ist Ihren Dozent(inn)en bzw. Prüfer(inne)n klar, dass Sie in der
wissenschaftlichen Ausbildung stehen und möglicherweise noch handwerkliche
Fehler machen. Wenn Sie also bei einem Zitat versehentlich einmal den Autor oder
im Literaturverzeichnis einen Titel falsch angeben oder nicht anführen, dann ist dies
bewertungsrelevant, aber nicht gleich ein Plagiatsfall.
4. Was geschieht in einem mutmaßlichen Plagiatsfall?
Prüfer(innen), die ein Plagiat feststellen, erstellen ein Gutachten und holen von
einem weiteren Prüfer ein Zweitgutachten ein; bestätigt dieses den Plagiatsfall,
ergeht eine Meldung an das Prüfungsamt; dabei werden schwere und besonders
schwere Fälle explizit als solche mitgeteilt. Über schwere und besonders schwere
Fälle informiert das Prüfungsamt den jeweils zuständigen Prüfungsausschuss. (Vgl.
das Schaubild „
Abläufe im Plagiatsfall
“
im Anhang.)
5. Was sind die Folgen eines Plagiats?
Der in den Prüfungsordnungen enthaltene Paragraph „Versäumnis, Täuschung,
Ordnungsverstoß“
1
regelt den Umgang mit Fällen der nachgewiesenen Täuschung /
des nachgewiesenen Plagiats. Die Folgen reichen vom Nichtbestehen des Moduls
bis zum endgültigen Nichtbestehen des Studienganges (Exmatrikulation) in
besonders schweren Fällen. (Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn keine
eigene Leistung der Studierenden mehr feststellbar ist, etwa durch die komplette
Übernahme einer fremden Arbeit oder durch einen Ghostwriter.)
Gegenwärtig wird an der Fakultät die Einführung einer Plagiatssoftware geplant.
Nähere Informationen hierzu erfolgen zu gegebener Zeit.
1
Siehe z. B. allgemeine BAPO Phil.-Hist. § 19, allgemeine MAPO Phil.-Hist. § 19, LPO-UA § 10.
Information Plagiate – Fakultätskommission Lehre und Studium – Phil.-Hist., Universität Augsburg
Anhang: Abläufe im Plagiatsfall
Prüfer/in erstellt bei
Plagiatsverdacht ein
Gutachten.
Zweite/r Prüfer/in erstellt
ein Gutachten zur
Plagiatsfrage.
Plagiat wird bestätigt.
Plagiat wird nicht
bestätigt.
Meldung an das Zentrale
Prüfungsamt
Weniger schwerer Fall
Schwerer oder besonders
schwerer Fall
Nichtbestehen des
Moduls
Evtl. Nichtbestehen des
Studiengangs (Exmatrik.)
((((Ex(Exmatrikulation
Meldung an den
zuständigen
Prüfungsausschuss