C Informatik
BERLIN
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Für
Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an
weiterführenden Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:
Schulanfangsphase
Niveaustufen A, B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 3 – 4
Niveaustufe C, in Teilen D
Jahrgangsstufe 5
Niveaustufen C – D
Jahrgangsstufe 6
Niveaustufe D, in Teilen E
Schülerinnen und Schüler mit dem
sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen
werden auf folgenden Niveaustufen unterrichtet:
Jahrgangsstufe 3
Niveaustufe B, in Teilen C
Jahrgangsstufen 4 – 6
Niveaustufe C
Jahrgangsstufen 7 – 8
Niveaustufe D
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufen D – E
Zur Vorbereitung auf den der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss werden in den
Jahrgangsstufen 9 und 10 auch Angebote auf dem Niveau F unterbreitet.
Je nach dem Grad der Lernbeeinträchtigung erreichen die Schülerinnen und Schüler die
gesetzten Standards nicht im vollen Umfang bzw. nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt. Dem
trägt eine individuelle Ausrichtung des Unterrichtsangebots Rechnung.
Für die
Integrierte Sekundarschule gilt:
grundlegendes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8
Niveaustufen D – E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufe F, in Teilen G
erweitertes Niveau:
Jahrgangsstufen 7 – 8
Niveaustufe E, in Teilen F
Jahrgangsstufen 9 – 10 Niveaustufen F – G
BERLIN
C Informatik
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Für das
Gymnasium gilt:
Jahrgangsstufe 7
Niveaustufe E
Jahrgangsstufe 8
Niveaustufe F
Jahrgangsstufe 9
Niveaustufe G
Jahrgangsstufe 10
Niveaustufe H
Die folgende Darstellung veranschaulicht die im Berliner Schulsystem in den Jahrgangs-
stufen 1 bis 10 möglichen Lerngeschwindigkeiten im Überblick und zeigt die Durchlässigkeit
des Schulsystems. Sie bietet zudem eine Grundlage für eine systematische Schullaufbahn-
beratung. In der Darstellung ist auch erkennbar, welche Anforderungen Schülerinnen und
Schüler erfüllen müssen, die die Voraussetzungen für den Erwerb der Berufsbildungsreife
erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen. Dieses Niveau können auch Schülerinnen
und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen erreichen, wenn sie
den der Berufsbildungsreife gleichwerten Abschluss anstreben.
BRANDENBURG
C Informatik
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Regelungen für das Land Brandenburg
Die Standards beschreiben auf unterschiedlichen Niveaustufen, welche Kompetenzen
Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit im Fachunterricht erwerben, je nachdem,
über welche Lernvoraussetzungen sie verfügen und welchen Abschluss bzw. Übergang sie
zu welchem Zeitpunkt anstreben. Die Standards orientieren sich am Kompetenzmodell und
an den fachlichen Unterrichtszielen. Sie berücksichtigen die Anforderungen der Lebens- und
zukünftigen Arbeitswelt der Lernenden.
Die im Kapitel 3 aufgeführten Themen und Inhalte können auf unterschiedlichen Niveaustu-
fen angeboten werden.
Schülerinnen und Schüler mit Sinnes- und Körperbehinderungen und anderen Beeinträchti-
gungen erhalten behindertenspezifisch aufbereitete Lernangebote, die es ihnen ermöglichen,
den gewählten Bildungsgang erfolgreich abzuschließen.
Bei den Standards handelt es sich um Regelstandards. Sie beschreiben, welche Voraus-
setzungen die Lernenden in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 erfüllen müssen, um Übergänge er-
folgreich zu bewältigen bzw. Abschlüsse zu erreichen. Sie stellen in ihren jeweiligen Niveau-
stufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen
Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen.
Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren
individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können. Das Unterrichtsangebot be-
rücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es
ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den
Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit
steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren
Niveaus vorbereiten können.
Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H
gekennzeichnet sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforde-
rungen an die Schülerinnen und Schüler.
Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform
gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahr-
gangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen.
Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der
darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden diffe-
renzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen
Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte
Angebote bereitstellen.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungs-
vorschriften.
Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur
Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht.
Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen
und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Bei-
trag der Fächer zur Förderung von Sprach- und Medienkompetenz wird im Rahmen des
schulinternen Curriculums abgestimmt.