Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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räume bei der Gestaltung eines sozial ge-
rechten und nachhaltigen Europas ge-
nommen werden.
F/ Antrag 49
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen
CETA-Abkommen - Zwingende Ratifi-
zierung durch alle nationalen
Parlamente und das EU-Parlament
CETA-Abkommen - Zwingende Ratifi-
zierung durch alle nationalen
Parlamente und das EU-Parlament
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Der fertige CETA-Vertragstext liege bei der
EU-Kommission auf dem Tisch, wie auch
eine Vorschlag über das Abstimm-
Verfahren, erklärte vor wenigen Wochen
der Leiters der Generaldirektion Handel,
Jean-Luc Demarty. Auf Nachfrage erklärte
er weiterhin, dass die EU-Kommission das
Freihandelsabkommen der EU mit Kanada
(CETA) als reines Handelsabkommen an-
sehe. Und deshalb sei es auch nur vom
Europäischen Parlament und dem Europä-
ischen Rat zu ratifizieren. Die Parlamente
der EU-Mitgliedsstaaten müssten nicht
beteiligt werden.
Ein solches Vorgehen widerspricht den
bisherigen Zusagen der Bundesregierung,
denn sie und viele andere Regierungen
hatten ihren Parlamenten versprochen,
dass sie mit entscheiden werden. Nach
einem vom Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie in Auftrag gegebenem
unabhängigem Rechtsgutachten ist der
Sachverhalt klar; die Parlamente der EU
–
Mitgliedsstaaten müssen einem so umfas-
senden Abkommen mit einer „hohen Re-
gelungstiefe“ zustimmen.
Wir fordern die Bundesregierung und ins-
besondere
Bundeswirtschaftsminister
Sigmar Gabriel auf, gegenüber der EU-
Kommission unmissverständlich klarzu-
stellen, dass der Deutsche Bundestag bei
der Beratung über das CETA-Abkommen
eingebunden werden muss und an der
Ratifizierung beteiligt wird.
Erledigt durch Regierungshandeln zur Einstu-
fung von CETA als gemischtes Abkommen
Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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Die Entscheidungskompetenz des Deut-
schen Bundestages und des Bundesrates
dürfen nicht durch die EU
–Kommission
beschnitten werden.
F/ Antrag 50
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen
Keine vorläufige Inkraftsetzung von
Teilen des Freihandelsabkommens
CETA
Keine vorläufige Inkraftsetzung von
Teilen des Freihandelsabkommens
CETA
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Wir lehnen jede vorläufige Inkraftsetzung
von Teilen des Freihandelsabkommens
CETA ab. Das komplette Abkommen darf
erst in Kraft treten nach der Ratifizierung
aller zuständigen Parlamente. Die AsF for-
dert Sigmar Gabriel auf, Wort zu halten,
indem er Ceta keine vorläufige Zustim-
mung erteilt, bevor es im Bundestag be-
handelt wurde.
Nach jüngsten Pressemeldungen ist ge-
plant, dass das ausverhandelte Abkom-
men mit Kanada (CETA) nach einer mögli-
chen Zustimmung des EP in Teilen vorläu-
fig ohne die Zustimmung der nationalen
Parlamente in Kraft treten könnte.
Für
diese
Ermächtigung
der
EU-
Kommission gibt es keine nachvollziehba-
re Begründung, kein Teil des Vertrages ist
in irgendeiner Weise eilbedürftig.
Daher muss der vollständige Ratifizie-
rungsprozess abgewartet werde, schon
allein, um nicht der um sich greifenden
Europa-Skepsis weitere Argumente zu
liefern. In der SPD-internen Diskussion
wurde bislang stets der Eindruck erweckt,
als sei die Ratifizierung durch alle Länder
nötig.
Für TTIP und CETA sah der Konvent am
20.9.2014 einen Zustimmungsvorbehalt
hinsichtlich aller 28 nationalen Ratifizie-
rungsprozesse (Ziffer 14). Bereits damals
wurde - erneuert auf dem Bundespartei-
tag 2015 - gefordert, alle Diskussionen
ohne Zeitdruck zu führen.
Erledigt durch Initiativantrag des Parteivor-
standes