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Sektor/Bereich:
Verkehr
Maßnahme Nummer:
V 3
Bezeichnung der Maßnahme:
Klimaanlagen in ÖPNV-Fahrzeugen
Beschreibung der Maßnahme:
Der Einbau von Klimaanlagen in Fahrzeugen des ÖPNV gehört mittlerweile zum Standard.
In Stuttgart gibt es noch S-Bahn-Züge, Regionalbahnlinien und vereinzelt Busse, die noch
nicht mit Klimaanlagen ausgestattet sind. Gemäß Nahverkehrsplan ist bis zum Jahr 2015
eine 100 %-Quote anzustreben (s. Nahverkehrsplan Kapitel 6.1.1, Klimaanlagen in Fahr-
zeugen).
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Über den Nahverkehrsplan (s. o.) in Bezug auf Stadtbahnen und Busse und mittels Stel-
lungnahme zum Regionalverkehrsplan in Bezug auf S-Bahnen/Regionalbahnen
Verantwortliche Stelle:
Referat T
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Je nach Verkehrssystem (Schiene, Bus) und Fahrzeugtyp sind die Investitionen für Klima-
anlagen unterschiedlich hoch. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz von Kli-
maanlagen auch den Energieverbrauch der Fahrzeuge erhöht. Es ist davon auszugehen,
dass die Verkehrsunternehmen gemäß dem allgemeinen Trend bei Neu- und Ersatzbe-
schaffungen grundsätzlich in klimatisierte Fahrzeuge investieren. Für die öffentliche Hand
ergeben sich voraussichtlich daher „nur“ erhöhte jährliche betriebliche Mehraufwendungen
für den Energieverbrauch.
Risikopotential:
Kundenverlust, vermehrt Herz-/Kreislauf-Unfälle und Betriebsbehinderungen
Zeithorizont für die Umsetzung:
2020
Stand der Umsetzung:
Stadtbahn hat bereits 100 % Klimaanlagen-Ausstattungsquote. Mit einer Ausstattungsquote
nahe 100 % im Busbereich ist relativ früh zu rechnen (VVS-Schätzung: 2020), da Klimaan-
lagen bereits heute zum Ausstattungsstandard gehören. Bei den DB-Nahverkehrszügen
gibt es einen ähnlichen, ggf. leicht verzögerten Trend.
Hemmnisse:
Im Nahverkehrsplan können nur nicht-verbindliche Vorgaben gemacht werden. Ob Klimaan-
lagen in ÖPNV-Fahrzeuge eingebaut werden, ist daher zunächst eine rein unternehmeri-
sche Entscheidung.
Lösung:
Ab dem Jahr 2014 kommen im VVS bei der Vergabe von Busverkehrsleistungen vermehrt
wettbewerbliche Verfahren zum Einsatz. Ab diesem Zeitpunkt kann direkt auf die Busaus-
stattung, also auch auf den Einbau von Klimaanlagen in Bussen, Einfluss genommen wer-
den.
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Sektor/Bereich:
Verkehr
Maßnahme Nummer:
V 4.1
Bezeichnung der Maßnahme:
Straßenbelag an Bushaltestellen
Beschreibung der Maßnahme:
Verformungen an Straßenbelägen durch die Einwirkung hoher Temperaturen sind schon
seit vielen Jahren vor allem an stark frequentierten Bushaltestellen und an stark befahre-
nen, signalgeregelten Straßenknoten zu beobachten.
Dieser Belastung soll der Einbau von verformungsarmen, zementvergüteten Straßenbelä-
gen entgegenwirken. Diese wiederum machen einen vollständig neuen Straßenaufbau er-
forderlich.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Tiefbauamt
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Insgesamt 10 Mio. €
Risikopotential:
Gering. Wenn diese Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, sind im Rahmen der Unter-
haltungsmaßnahmen häufigere Erneuerungen erforderlich.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Ca. ab 2015 bis ca. 2025
Stand der Umsetzung:
Im Anfangsstadium
Hemmnisse:
Fehlende Finanzmittel
Lösung:
Mittelbereitstellung
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Sektor/Bereich:
Verkehr
Maßnahme Nummer:
V 4.2
Bezeichnung der Maßnahme:
Temperaturbeständigere Asphaltmischungen
Beschreibung der Maßnahme:
In Straßen mit Schwerlastverkehr und intensiver Sonneneinstrahlung sind als Tiefeinbau
Asphaltmischungen mit Spezialbitumen und tragfähigeren Kornzusammensetzungen ein-
zusetzen.
Bei den im Straßenbau üblichen Asphaltbelägen handelt es sich um thermoplastische Bau-
stoffgemische aus mineralischen Gesteinen und Bitumenzusatz, die im heißen Zustand bei
ca. 150 bis 200°C verarbeitet werden.
Je mehr diese Baustoffgemische erwärmt werden, desto weicher und damit verformbarer
werden sie. Die Verformbarkeit zeigt sich insbesondere an Straßenkreuzungen mit Schwer-
lastverkehr und Belastung durch Anfahr- und Bremsvorgänge.
Der Verformbarkeit kann durch die Verwendung von speziellen Bitumen, die sich nicht line-
ar zu den Temperaturänderungen verhalten und besondere Verarbeitungsbedingungen
erfordern, begegnet werden.
Einflussmöglichkeit der Kommune:
Groß
Verantwortliche Stelle:
Tiefbauamt
Kostenschätzung für die Umsetzung:
Insgesamt ca. 10 Mio. €
Risikopotential:
Gering, falls die Umsetzung nicht möglich ist, sind häufigere Erneuerungen in den belaste-
ten Bereichen erforderlich.
Zeithorizont für die Umsetzung:
Ca. 2015 bis ca. 2025
Stand der Umsetzung:
In Einzelfällen ausgeführt
Hemmnisse:
Fehlende Finanzmittel
Lösung:
Mittelbereitstellung