Anträge
Empfehlungen der Antragskommission
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Daher müssen sowohl der Bundestag als
auch der Bundesrat in den gesetzgeberi-
schen Ratifizierungsprozess durch ein Zu-
stimmungsgesetz von CETA einbezogen
werden. Alles
andere ist ein Wortbruch der
Bundesregierung gegenüber den Bürge-
rinnen und Bürgern, den die SPD nicht
mittragen wird.
Gerade nach dem Votum für den Brexit in
Großbritannien ist der Versuch, die natio-
nalen Parlamente in dem Gesetzgebungs-
prozess zu CETA auszuschalten, ein Af-
front gegen die Demokratie, der die Ver-
trauenskrise gegenüber der Europäischen
Union verschärft.
CETA steht insbesondere aus folgenden
Gründen im Widerspruch zur Beschlussla-
ge der Partei:
1. Nach wie vor enthält CETA Schiedsge-
richte, die einseitig die Interessen von In-
vestoren schützen sollen. Auch die Verän-
derungen im Verfahrensrecht in Bezug auf
frühere private Schiedsgerichte ändern
nichts an dem grundlegenden Problem,
dass große Unternehmen Staaten verkla-
gen können soweit sie sich nicht „gerecht
und billig“ behandelt fühlen. Ein gleich-
wertiger Schutz für ArbeitnehmerInnen,
VerbraucherInnen und dem Schutz der
Umwelt ist nicht vorgesehen. Daher füh-
ren Schiedsgerichte, die einseitig die Inte-
ressen von Unternehmen schützen, zu
einem Ungleichverhältnis zugunsten des
Kapitals und zulasten der Arbeitnehme-
rInnen. Bei Abkommen zwischen Staaten,
die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten, sind
Schiedsgerichte überflüssig.
2. CETA schränkt die Entscheidungshoheit
der Parlamente ein, wenn große Unter-
nehmen bei Gesetzesvorhaben beispiels-
weise zum Schutz der Umwelt oder bei
Mindestlohnregelungen mit hohen Scha-
denersatzansprüchen vor Schiedsgerich-
ten drohen können. Die Klagen von großen
Unternehmen gegen Staaten vor Schieds-
gerichten sind in den letzten Jahren deut-