Das kapital, Band



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Karl Marx, Friedrich Engels

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Fußnoten

(189) In Italien. wo die kapitalistische Produktion sich am frühsten entwickelt, findet auch die Auflösung

der Leibeigenschaftsverhältnisse am frühsten statt. Der Leibeigne wird hier emanzipiert, bevor er irgend-

ein Recht der Verjährung an Grund und Boden gesichert hat. Seine Emanzipation verwandelt ihn also

sofort in einen vogelfreien Proletarier, der überdem in den meist schon aus der Römerzeit überlieferten

Städten die neuen Herren fertig vorfindet. Als die Revolution des Weltmarkts seit Ende des 15. Jahrhun-

derts die Handelssuprematie Norditaliens vernichtete, entstand eine Bewegung in umgekehrter Richtung.

Die Arbeiter der Städte wurden massenweise aufs Land getrieben und gaben dort der nach Art des Gar-

tenbaus getriebnen, kleinen Kultur einen nie gesehenen Aufschwung.   

(190) "Die kleinen Grundeigentümer, die ihre eignen Felder mit eigner Hand behauten und eines be-

scheidnen Wohlstands sich erfreuten, ... bildeten damals einen weit wichtigeren Teil der Nation als jetzt ...

Nicht weniger als 160.000 Grundeigentümer, die mit ihren Familien mehr als 

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/7 der Gesamtbevölkerung



ausgemacht haben müssen, lebten von der Bewirtschaftung ihrer kleinen Freehold Hufen" (Freehold ist

vollfreies Eigentum). "Das Durchschnittseinkommen dieser kleinen Grundbesitzer ... wird auf 60 bis 70

Pfd.St. geschätzt. Es wurde berechnet, daß die Zahl derer, die ihren eignen Grundbesitz bebauten, größer

war als die der Pächter auf fremdem Boden." (Macaulay, "Hist. of England", 10th ed., London 1854, I, p.

333-334.) – Noch im letzten Drittel des 17. Jahrhundert waren 

4

/5 der englischen Volksmasse agrikol



(l.c.p. 413). – Ich zitiere Macaulay, weil er als systematischer Geschichtsfälscher derartige Tatsachen

möglichst "beschneidet".   

(191) Man muß nie vergessen, daß selbst der Leibeigne nicht nur Eigentümer, wenn auch tributpflichtiger

Eigentümer, der zu seinem Haus gehörigen Bodenparzellen war, sondern auch Miteigentümer des Ge-

meindelandes. "Der Bauer ist dort" (in Schlesien) "Leibeigener." Nichtsdestoweniger besitzen diese serfs

Gemeindegüter. "Man konnte bisher die Schlesier noch nicht zur Teilung des Gemein-

delandes veranlassen, während es in der Neumark kaum ein Dorf gibt, in dem diese Teilung nicht mit

größtem Erfolg durchgeführt worden wäre." (Mirabeau. "De la Monarchie Prussienne", Londres 1788, t.

II, p. l25, 126.)   

(192) "Japan, mit seiner rein feudalen Organisation des Grundeigentums und seiner entwickelten Klein-

bauernwirtschaft, liefert ein viel treueres Bild des europäischen Mittelalters als unsre sämtlichen, meist

von bürgerlichen Vorurteilen diktierten Geschichtsbücher. Es ist gar zu bequem, auf Kosten des Mittela l-

ters "liberal" zu sein.   

(193) In seiner "Utopia" spricht Thomas Morus von dem sonderbaren Land, wo "Schafe die Menschen

auffressen". ("Utopia", transl. Robinson, cd. Arber, London 1869, p. 41.)   

(193a) Baco setzt den Zusammenhang zwischen einer freien wohlhabenden Bauerschaft und guter Infan-

terie auseinander. "Es war dies wundervoll wichtig für die Macht und Haltung des Königreichs, Pachtung

zu haben von genügendem Maß, um tüchtige Männer außer Not zu halten, und einen großen Teil des

Bodens des Königreichs festzubinden im Besitz der Yeomanry oder von Leuten mittlerer Lage zwischen

Edelleuten und Häuslern (cottagers) und Bauernknechten ... Denn es ist die allgemeine Meinung der

kompetentesten Kriegskenner ..., daß die Hauptstärke einer Armee in der Infanterie oder dem Fußvolk

besteht. Aber um eine gute Infanterie zu bilden, braucht man Leute, die nicht in serviler oder dürftiger

Weise, sondern frei und in einer gewissen Wohlhabenheit aufgewachsen sind. Wenn ein Staat daher all-

zumeist in Edelleute und feine Herren ausschlägt, während Landleute und Pflüger deren bloßes Arbeits-

volk oder Ackerknechte sind oder auch Häusler, d.h. behauste Bettler, mögt ihr eine gute Reiterei haben,

aber niemals gutes standhaftes Fußvolk ... Man sieht dies in Frankreich und Italien und einigen andren

auswärtigen Gegenden, wo in der Tat alles Adel oder elende Bauerschaft ... so sehr, daß sie gezwungen

sind, Lohnbanden von Schweizern u. dgl. für ihre Infanteriebataillone anzuwenden: woher es auch



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kommt, daß diese Nationen viel Volk und wenig Soldaten haben." ("The Reign of Henry VII etc. Verba-



tim Reprint from Kennet's England, ed. 1719", Lond. 1870, p. 308.)   

(194) Dr. Hunter, l.c.p. 134. – "Die Menge Land, die" (in den alten Gesetzen) "zugewiesen wurde, würde

heute für zu groß gehalten werden für Arbeiter und eher als dazu geeignet, sie in kleine Pächter zu ver-

wandeln." (George Roberts, "The Social History of the People of the Southern Counties of England in

past centuries", Lond. 1856, p. 184.)   

(195) "Das Recht der Armen, an den Kirchenzehnten beteiligt zu werden, ist durch alte Satzungen fest-

gelegt." Tuckett, l.c., v. II, p. 804, 805.)   

(196) William Cobbett, "A History of the Protestant Reformation", § 471.   

(197) Den protestantischen "Geist" ersieht man u.a. aus folgendem. Im Süden Englands steckten ver-

schiedne Grundeigentümer und wohlhabende Pächter die Köpfe zusammen und setzten über die richtige

Interpretation des Armengesetzes der Elisabeth 10 Fragen auf, welche sie einem berühmten Juristen jener

Zeit, Sergeant Snigge (später Richter unter Jakob I.), zum Gutachten vorlegten. "Neunte Frage: Einige der

reichen Pächter der Pfarrei haben einen klugen Plan ausgeheckt, wodurch alle Wirre in Ausübung des

Akts beseitigt werden kann. Sie schlagen den Bau eines Gefängnisses in der Pfarrei vor. Jedem Armen,

der sich nicht in vorbesagtes Gefängnis einsperren lassen will, soll die Unterstützung versagt werden. Er

soll dann der Nachbarschaft Anzeige gemacht werden, daß, wenn irgendeine Person geneigt, die Armen

dieser Pfarrei zu pachten, sie versiegelte Vorschläge eingeben soll, an einem bestimmten Tag, zum nied-

rigsten Preis, wozu sie selbe uns abnehmen will. Die Urheber dieses Plans unterstellen. daß es in den

Nachbargrafschaften Personen gibt, die unwillig sind zu arbeiten, und ohne Vermögen oder Kredit, um

eine Pacht oder ein Schiff zu erwerben, so daß sie ohne Arbeit leben könnten (so as to live without la-

bour). Solche dürften geneigt sein, der Pfarrei sehr vorteilhafte Vorschläge zu machen. Sollten hier und da

Arme unter des Kontraktors Obhut kaputt gehn, so wird die Sünde an seiner Tür liegen, da die Pfarrei ihre

Pflichten gegen selbige Arme erfüllt hätte. Wir fürchten jedoch, daß der gegenwärtige Akt keine Klu g-

heitsmaßregel (prudential measure) dieser Art erlaubt; aber Sie müssen wissen, daß der Rest der freehol-

ders dieser Grafschaft und der anliegenden sich uns anschließen wird, um ihre Unterhaus-

mitglieder zur Vorlage eines Gesetzes anzutreiben, welches Einsperrung und Zwangsarbeit der Armen

gestattet, so daß jede Person, welche sich der Einsperrung widersetzt, zu keiner Unterstützung berechtigt

sein soll. Dies, so hoffen wir, wird Personen im Elend abhalten, Unterstützung zu beanspruchen (will

prevent persons in distress from wanting relief)." (R.Blakey, "The History of Political Literature from the

earliest times", Lond. 1855, v. II, p. 84, 85.) – In Schottland fand die Abschaffung der Leibeigenschaft

Jahrhunderte später statt als in England. Noch 1698 erklärte Fletcher von Saltoun im schottischen Parla-

ment: "Die Zahl der Bettler ist in Schottland auf nicht weniger als 200.000 geschätzt. Das einzige Hilf s-

mittel, welches ich, ein Republikaner von Prinzip, vorschlagen kann, ist, den alten Zustand der Leibeigen-

schaft zu restaurieren und aus allen denen Sklaven zu machen, die unfähig sind, für ihre eigne Subsistenz

zu sorgen." So Eden, l.c., b. I, ch. I, p. 60, 61. – "Von der Freiheit der Ackerbauer datiert der Pauperismus

... Manufakturen und Handel sind die wahren Eltern unsrer nationalen Armen." Eden, wie jener schotti-

sche Republikaner von Prinzip, irrt nur darin, daß nicht die Aufhebung der Leibeigenschaft, sondern die

Aufhebung des Eigentums des Ackerbauers an Grund und Boden ihn zum Proletarier, resp. Pauper

machte. – Englands Armengesetzen entspricht in Frankreich, wo sich die Expropriation in andrer Weise

vollzog, die Ordonnanz von Moulins, 1566, und das Edikt von 1656.   

(198) Herr Rogers, obgleich damals Professor der politischen Ökonomie an der Universität zu Oxford,

dem Stammsitz protestantischer Orthodoxie, betont in seiner Vorrede zur "History of Agriculture" die

Pauperisierung der Volksmasse durch die Reformation.   

(199) "A Letter to Sir T. C. Bunbury, Brt.: On the High Price of Provisions. By a Suffolk Gentleman",

Ipswich 1795. p. 4. Selbst der fanatische Verteidiger des großen Pachtwesens, der Verfasser [J. Ar-

buthnot] der "Inquiry into the Connection of large farms etc.", Lond. 1773, p. 139, sagt: "Am meisten




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